Als Europäische Gemeinschaften (abgekürzt EG) bezeichnet man eine der drei Säulen der Europäischen Union. Die Europäischen Gemeinschaften bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft (ebenfalls mit EG abgekürzt; bis 1993 Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, abgekürzt EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (abgekürzt EAG, EURATOM). Bis zum Auslaufen des zugrundeliegenden Vertrages von Paris im Jahr 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (abgekürzt EGKS, auch Montanunion) zu den Europäischen Gemeinschaften. Ihre Regelungen wurden im Wesentlichen in den EG-Vertrag übernommen.
Seit dem Fusionsvertrag (unterzeichnet 1965, in Kraft getreten 1967) haben die drei Gemeinschaften gemeinsame Organe, darunter die Kommission und den Rat.