Bankensektor

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 14. Mai 2006 um 13:38 Uhr durch Heinte (Diskussion | Beiträge) (Genossenschaftliche Zentralinstitute: R). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Bankensektor ist der Oberbegriff für das gesamte Bankgewerbe (einschl. Sparkassen). Der Bankensektor gliedert sich hierbei in die Bereiche Universalbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Teilzahlungsbanken, Hypothekenbanken, Schiffshypothekenbanken, Investmentbanken und Bausparkassen. Finanzdienstleistungsinstitute, wie z.B Warenterminbroker, etc.sind im weitläufigeren Sinne, sofern Sie für den direkten Handel mit Wertpapieren von der BaFin zugelassen sind, auch dem Bankensektor zuzurechen. Alle Institute in Deutschland die den direkten bzw. eigenen Handel mit Geld, Krediten, Wertpapieren, Bürgschaften etc. vornehmen, müssen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein. Personen und Gesellschaften, die eine Vermittlungstätigkeit für im Bankensektor tätige Institute vornehmen, bedürfen in der Regel nur einer Erlaubnis nach § 34 c der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung).


Begriffsbestimmungen

Universalbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken

dürfen das

  • Einlagegeschäft (die Annahme von fremden Geldern),
  • Kreditgeschäft (die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten),
  • Effektengeschäft (die Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren für andere),
  • Depotgeschäft (die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere)
  • Garantiegeschäft (Übernahme von Bürgschaften, Garantien, und sonstigen Gewährleistungen),
  • Girogeschäft (Durchführung des Bargeldlosen Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs),
  • Diskontgeschäft (Ankauf von Wechseln und Schecks) s.a. Wechsel (Urkunde)

vornehmen.


Teilzahlungsbanken

sind Kreditinstitute die das

  • Einlagengeschäft (die Annahme von fremden Geldern),
  • Kreditgeschäft (die Gewährung von Gelddarlehen),

vornehmen dürfen.


Hypothekenbanken

sind Kreditinstitute die

  • hypothekarische (grundbuchlich gesicherte) Darlehen ausreichen, und
  • das Einlagengeschäft in der Form der Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen s.a. Pfandbrief

betreiben.


Schiffshypothekenbanken

sind Kreditinstitute die

  • shiffshypothekarische (an den Schiffen gesicherte) Darlehen ausreichen, und
  • das Einlagengeschäft in der Form der Ausgabe von Schiffspfandbriefen s.a. Pfandbrief

betreiben.


Investmentbanken

sind Institute die den Handel mit

vornehmen.


Bausparkassen

sind Kreditinstitute die das

  • Einlagengeschäft (die Annahme von fremden Geldern) in Form von Bausparbeiträgen, und das
  • Kreditgeschäft in Form von Bauspardarlehen

betreiben.


Genossenschaftliche Zentralinstitute

sind Kreditinstitute, die als Zentralinstitute der Volks- und Raiffeisenbanken agieren und

  • für die genossenschaftlichen Banken Dienstleistungen erbringen, die die kleinen Volks- und Raiffeisenbanken nicht erbringen können (z.B. Großkredite).
  • den Zahlungsverkehr innerhalb und außerhalb des genossenschaftlichen Bankwesens abwickeln. In Deutschland sind das die WGZ-Bank und DZ-Bank.

Genossenschaftliche Hypothekenbanken

  • die als genossenschaftliche Hypothekenbank das Hypothekengeschäft - insbesonder mit Großkunden - abwickeln in Deutschland ist das die DG-Hyp


Landesbanken

  • sind Kreditinstitute die für die Sparkassen im Wesentlichen die gleiche Funktion übernehmen wie die Genossenschaftlichen Zentralinstitute für die Volks- und Raiffeisenbanken.