Vergällung wird das Ungenießbarmachen einer als Lebensmittel nutzbaren Substanz, die in der vergällten Form auf andere Weise genutzt wird. Dabei wird der Substanz ein Vergällungsmittel zugesetzt, welches sich nur schwer wieder entfernen lässt und einen unangenehmen Geruch oder Geschmack hat.
Der Sinn dabei ist, dass die Leute davon abgehalten werden sollen, die anderweitig genutzte Substanz als Lebensmittel zu verwenden, da die Substanz bei Verwendung als Lebensmittel stärker besteuert wird als bei der übrigen Verwendung.
Beispiele
- Alkohol wird mit der Branntweinsteuer besteuert, unversteuertes Ethanol wird daher vergällt. Zuständig dafür ist die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in Offenbach am Main.
- Brennspiritus wird meist mit den Vergällungsmitteln MEK (Methylethylketon) und Bitrex (Denatoniumbenzoat), der äußerst bitter schmeckt, vergällt.
- Für die Essig-Herstellung wird der Alkohol mit Essigsäure vergällt.
- Für die Verwendung als Rohstoff in der chemischen Industrie sind als Vergällungsmittel Schellack, Toluol, Cyclohexan und weitere Stoffe zugelassen.
- Speisesalz wurde in der Bundesrepublik Deutschland bis 1993 mit der Salzsteuer besteuert. Das allgemein zugängliche Auftausalz war durch Farbstoffe gekennzeichnet. Zur Vergällung bietet sich Magnesiumchlorid an, da es ebenfalls eine gute Auftauwirkung hat und bitter schmeckt. Auch Capsaicin, der scharfe Wirkstoff in Chili, wird als Vergällungsmittel genannt.
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