Die Vergleichende Rechtswissenschaft oder auch Rechtsvergleichung ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft, die sich mit dem Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen befasst.
Die älteste überlieferte rechtsvergleichende Untersuchung fand im antiken Griechenland statt: In seinen Nomoi verglich und bewertete Platon das Recht der griechischen Poleis.
Häberle propagiert die Rechtsvergleichung neben den vier klassischen Auslegungsmethoden als fünfte. Sie gehört allerdings nicht zum etablierten Kanon.
Unterschieden werden kann zwischen Vergleichen auf Makro- und auf Mikroebene.
Vergleichung auf Makroebene
Die Rechtsvergleichung auf Makroebene oder auch Rechtskreislehre teilt die verschiedenen nationalen Rechtsordnungen der Welt nach Rechtskreisen ein, untersucht also anhand rechtsgeschichtlicher Entwicklungen und Zusammenhänge Gemeinsamkeiten und Stilelemente von Rechtsordnungen.
Vergleichung auf Mikroebene
Auf Mikroebene wird eine funktionale Rechtsvergleichung vorgenommen; es werden also auch Fragen nach den Gründen für eine bestimmte Ausgestaltung des Rechts sowie dessen Funktionen berücksichtigt. Im Mittelpunkt der Vergleichung stehen dabei die Vergleichsvariablen. Diese teilen sich in die zu erklärende unabhängige Variable und die erklärenden abhängigen Variablen.
Untersuchte man beispielsweise die Datenschutzlösungen verschiedener Länder, so wären die unterschiedlichen Datenschutzregelungen die unabhängige Variable, während als abhängige Variablen etwa die unterschiedichen verfassungsrechtlichen Vorgaben herangezogen werden können.
Siehe auch
Literatur
- Konrad Zweigert, Hein Kötz: Einführung in die Rechtsvergleichung, 3. Aufl., Tübingen 1996. ISBN 3-16-146548-2
- Heinrich Scholler: Die Bedeutung der Lehre vom Rechtskreis und der Rechtskultur, Berlin 2001.