ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland – besser bekannt unter der Abkürzung GEZ – ist die gemeinsame Kunden- und Gebührenverwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Sitz in Köln.
Organisation
Die GEZ ist von der Rechtsform her eine öffentlich-rechtliche, nicht selbständig rechtsfähige, durch Verwaltungsvereinbarung errichtete Gemeinschaftseinrichtung der neun in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des DeutschlandRadio. Sie ist demzufolge keine juristische Person, sondern Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Die GEZ ist jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Aufgaben
Seit dem 1. Januar 1976 zieht die GEZ die Rundfunkgebühren nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ein, zuvor war für diese Aufgaben die Deutsche Bundespost zuständig. Ihre Aufgaben sind im Einzelnen:
- Gebühreneinzug (Verpflichtung neuer Teilnehmer, Erlangung rückständiger Rundfunkgebühren, Abwicklung des Zahlungsverkehrs)
- Gebührenbefreiungen
- Gebührenplanung
- Teilnehmerbetreuung
In anderen europäischen Staaten mit gebührenfinanziertem öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind für Gebühreneinzug und Verwaltung der Teilnehmer oft ähnliche Organisationen wie die GEZ zuständig. Beispielsweise ist in der Schweiz für den Einzug die Billag zuständig, in Österreich die GIS, in Großbritannien die TV Licensing.
Umsätze
Die GEZ nahm im Jahr 2004 für die Rundfunkanstalten 6,85 Milliarden € ein. Die Kosten für die GEZ selbst betrugen im Jahr 2004 142 Mio. € (2,08 % der Gesamterträge).
Gebührenplanung
Der GEZ obliegt die Federführung für die Planung der Gebührenerträge. Auf der Basis umfangreicher Vorarbeiten der GEZ werden sie von der Arbeitsgruppe Gebührenplanung – einer Unterkommission der Finanzkommission der Rundfunkanstalten - grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren oder der aktuellen Gebührenperiode (31. Dezember 2009, Stand: Juni 2007) geplant. Der Geschäftsführer der GEZ ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Gebührenplanung.
Rechtsgrundlagen
Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag, kurz RGebStV, regelt die gegenseitigen Pflichten und Rechte der Landesrundfunkanstalten und der Rundfunkteilnehmer und Bürger hinsichtlich der Rundfunkgebühren. Durch seine Ratifizierung durch die Länderparlamente erlangt der RGebStV Gesetzeskraft und ist in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich bindend. Für den Gebühreneinzug, die Verwaltung der Teilnehmerkonten und die Erfassung neuer Teilnehmer haben die Landesrundfunkanstalten die GEZ gegründet und dieser die sich daraus ergebenden Aufgaben übertragen.
Datenerhebung und Datenspeicherung
Die Landesrundfunkanstalten bzw. die GEZ dürfen alle Daten von Rundfunkteilnehmern speichern und verwalten, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben nötig sind. Das Statistische Bundesamt zählt 39 Millionen Privathaushalte, während die GEZ ein Datenbestand von 41,2 Millionen Teilnehmerkonten hat (Stand 2004, einschließlich 2,2 Mio Konten abgemeldeter Teilnehmer). Die GEZ pflegt somit eine der umfassendsten Datensammlungen über die Einwohner der Bundesrepublik Deutschland. Zur Ermittlung nichtangemeldeter Rundfunkteilnehmer gleicht die GEZ ihren Datenbestand mit zugekauften Adressdaten von kommerziellen Adresshändlern. Eine andere Quelle für Daten sind die Einwohnerämter. Diese leiten gemäß der gesetzlichen Rahmenbestimmungen der jeweiligen Bundesländer An- und Ummeldedaten an die GEZ weiter. So wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über 12 Mio. Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt. Nur Sachsen-Anhalt und Thüringen verzichten auf Grund von Datenschutzbedenken auf die Weitergabe der entsprechenden Daten durch die Einwohnerämter.
Kontrollen und Fahndung
Die GEZ unterhält keinen eigenen Außendienst, sie erfasst neue Teilnehmer ausschließlich durch Adressabgleich, Anschreiben und aus anderen Quellen erhaltene Daten. Dazu lässt sich die GEZ – zur Ergänzung der Adressdaten der Einwohnerämter – unter anderem von den Beauftragtendiensten der Landesrundfunkanstalten zuarbeiten, um weitere neue Daten zu erhalten [1]. Die vermeintlichen GEZ-Kontrolleure (Beauftragtendienst) sind freiberufliche Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalten und erhalten in einigen Bundesländern auch Ausweise der GEZ.
Die GEZ darf von Nicht-Teilnehmern keine Daten speichern. Trotzdem kommt es vor, dass Nicht-Teilnehmer immer wieder von der GEZ angeschrieben werden. Betroffene können sich jedoch an den Datenschutzbeauftragten der GEZ oder ihrer Landesrundfunkanstalt wenden und dort die (auch lebenslange) Aufnahme in eine von der GEZ geführten Sperrdatei veranlassen.
Kritik
Die GEZ stößt in der Öffentlichkeit auf Widerstand, da sie oft als Synonym für die Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Systems über die Rundfunkgebühren gesehen wird, die allein durch die Möglichkeit, ein Gerät mit geringem Aufwand als Fernsehempfänger funktionsbereit zu machen, anfallen. Die darauf bezogene Kritik ist somit tatsächlich Kritik am System der öffentlich-rechtlichen Rundfunkfinanzierung und ist von der Kritik am Umgang der GEZ mit Kundendaten (Datenschutz) und am Verfahren zum Einzug der Rundfunkgebühren zu trennen.
Kritikerpreise
Die GEZ erhielt einige symbolische Würdigungen kritischer Institutionen. Den in der jeweiligen Laudatio angeführten Argumenten kann man jedoch entnehmen, dass die GEZ -zumindest in Teilen- nicht für eigenverantwortliche Aktivitäten, sondern als in der Öffentlichkeit stehendes Symbol für den ÖRR und seiner in der Kritik stehenden Finanzierung ausgewählt wurde:
- Big Brother Award 2003: Lifetime-Award für das 'Lebenswerk' [2]
- "Bremse des Jahres 2006" des Computermagazins "Chip" [3]
Weblinks
- Webpräsenz der GEZ
- Rundfunkgebührenstaatsvertrag
- Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
- gez-abschaffen.de - GEZ-kritische Website
- rundfunkgebuehrenzahler.de - GEZ-kritische Website
- "Der Rundfunk, die Politik und der Empfänger - ein Fanal" - ein Pro-GEZ Artikel von Arno Amian