Schiffsunfall

Schadensereignis im Wasser, an dem ein Schiff beteiligt ist
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Datei:Schiffsungl 13 10 13.jpg
Schiffsunfall in Magdeburg am 13. Oktober 1913

Ein Schiffsunfall (auch: Schiffsunglück) ist ein Unfall im Wasser, an dem ein Schiff beteiligt ist. Das kann z. B. die Kollision eines Schiffes mit einer Brücke, einem Dock, einer Mole, einer Schleuse oder einem anderen Schiff sein. Während bei dieser Art von Kollisionen die Schiffe vornehmlich über der Wasserlinie beschädigt werden und zumeist schwimmfähig bleiben, gehen Schiffsunglücke mit Grundberührung (Auflaufen auf eine Sandbank oder einen Felsen) meistens nicht so glimpflich aus, da hierbei der Schiffsboden - je nach Auflaufgeschwindigkeit - erheblich beschädigt wird. Bei Seeschiffen führt eine stärkere Grundberührung zumeist zum Auslaufen von Bunkeröl. In besonders schweren Fällen kann es auch zu einem Auseinanderbrechen des Schiffes kommen z.B. wie bei der Amoco Cadiz, die 1978 vor der Bretagne in einen schweren Sturm geriet, auf einen Felsen auflief und anschließend auseinanderbrach. Dabei liefen rd. 233.000 Tonnen Rohöl aus. Eine der weltweit schwersten Umweltkatastrophen war die Folge.

Bei allen Schiffsunfällen, wird nach dem Unfall eine Untersuchung durch die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung im Auftrage des jeweils zuständigen Seeamtes durchgeführt. Stellt das Seeamt in der darauf folgenden Verhandlung eine Verfehlung - z. B. eine durch Alkoholeinfluss verursachte Havarie - fest, so wird z. B. das Patent der verantwortlichen Person durch das Seeamt eingezogen oder ein Bußgeld verhängt. Da das Seeamt keine weiteren strafrechtliche und zivilrechtliche Befugnisse hat, kann sich nach der Untersuchung durch das Seeamt noch ein gesonderter Prozess vor den einschlägigen Gerichten anschließen.

Für internationale Fragen ist das von der UNO eingerichtete Internationale Seeamt (International Tribunal for the Law of the Sea) zuständig, welches am 18.10.1996 eingerichtet wurde und seitdem seinen Sitz in Hamburg hat.

Aus dem schweren Binnenschiffsunfall vom 13. Oktober 1913 in Magdeburg (siehe Bild) leitet sich wahrscheinlich der in der Binnenschifffahrt beliebte Spruch ab: Zu Hause habe ich Anker und Kette - hier liege ich quer vor der Brücke!


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