Ich halte es für zweifelhat, dass man in Hessen nach dem Ersten Staatsexamen den Titel "Rechtsreferendar" verliehen bekommt. Gemäß § 25 III JAG Hessen ist mit dem Bestehen des Referendarexamens die Befugnis zur Führung des Titels "Refrendar jur." verbunden. Es handelt sich damit um verchiedene Dinge. Das eine ist eine Funktionsbezeichnung, während das andere eine Statusbezeichnung ist.