Als Plackerer (auch Plakerer oder Placker) bezeichnete man einen Adeligen (beispielsweise einen Ritter), der Händler oder Städte ausraubt. Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum Fehder, der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt (Fehdebrief) und damit den Raub legitimiert (bis zum „ewigen Landfrieden“ 1495), greift der Plackerer überraschend an und verübt damit ein Verbrechen, das als Plackerei bezeichnet wurde. Dies ist üblicherweise gemeint, wenn von Raubrittern gesprochen wird.
Siehe auch
Weblinks
- Placker auf Deutschem Rechtswörterbuch
- Ulrich Baron: Placker, Schnapphähne, Staudenhechte. Die Welt. 27. Juli 2002, abgerufen am 18. Dezember 2016.
- Wiktionary: Plackerei – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen