Gegenüberstellung

polizeiliche Ermittlungsmethode
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Eine Gegenüberstellung ist eine Maßnahme, die im Rahmen polizeilicher Ermittlungsarbeit stattfindet und dazu dient, Straftäter zu überführen. Dabei wird bei der Variante der Wahlgegenüberstellung einem Augenzeugen des Verbrechens eine Auswahl an Personen vorgeführt, von denen nach dem Stand der Ermittlung einer der potenzielle Täter ist, während die Vergleichspersonen potenziell Unschuldige sind. Eine Gegenüberstellung, die nicht in Form einer Wahlgegenüberstellung erfolgt, in der mithin dem Zeugen nur ein einziger Verdächtiger präsentiert wird, führt in Deutschland in der Regel dazu, dass der entsprechende Zeugenbeweis strafprozeßual nicht mehr verwertbar ist. In Deutschland sind Gegenüberstellungen daher gemäß Nr. 18 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren in Form einer Wahlgegenüberstellung vorzunehmen.

Ziel der Gegenüberstellung ist es zu prüfen, ob der Augenzeuge den Täter tatsächlich wiedererkennt. Daher ist bei der Auswahl der Vergleichspersonen darauf zu achten, dass diese dem Hauptverdächtigen in Größe, Alter, Statur und Erscheinung möglichst ähnlich sehen.

Zum Schutz des Augenzeugen kann dieser für die Gegenüberstellung hinter einem Einwegspiegel positioniert werden, so dass der Täter den Zeugen nicht sehen kann.

Wiktionary: Gegenüberstellung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen