Zum Abbau von Handelshemmnissen hat der Rat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1976 die "RICHTLINIE DES RATES vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel (76/768/EWG)" erlassen. Sie wird i. Allg. kurz Kosmetikrichtlinie genannt und enthält neben der Definition des kosmetischen Mittels eine Liste von Stoffen, deren Einsatz in kosmetischen Mitteln verboten ist (Negativliste) und je eine Liste der zugelssenen Konservierungsmittel, Farbmittel und UV-Filter (Positivlisten). Seit ihrem Inkrafttreten wurde sie (Stand Mai 2006) 7 mal geändert und mehr als 30 mal an den technischen Fortschritt angepasst.