Preußen königlichen Anteils, auch Königlich-Preußen (polnisch: Prusy Królewskie) oder Polnisch-Preußen genannt, war eine im Jahre 1466 nach dem Zweiten Frieden von Thorn aus bisherigen Bestandteilen des Deutschordensstaates gebildete polnische Provinz. Sie umfasste Pommerellen, das Kulmer Land, die Kreise Marienburg und Elbing sowie formal auch das Ermland, das sich de facto allerdings eine gewisse Selbständigkeit bewahren konnte.
Die neue Provinz erhielt eine Reihe verfassungsrechtlicher Sonderregelungen. Die preußischen Stände, die sich vor allem auf das starke deutsche Bürgertum in den großen Städten Danzig, Thorn und Elbing stützten, behielten ihre Privilegien wie die Versammlungsfreiheit mit Deutsch als Verkehrssprache, eine getrennte Finanz- und Währungspolitik mit eigenen Münzen, das Recht, eigene diplomatische Vertretungen zu unterhalten etc.
Nach der Union von Lublin 1569 wurde ein Teil der Rechte aufgehoben und der königliche Einfluss verstärkte sich. Dennoch hielt sich bis zum Ende des Territoriums in den beiden ersten Teilungen Polens 1772 und 1793 ein starkes regionales Sonderbewusstsein, das eine gewisse Distanz sowohl zum König in Warschau - dem man dennoch treu diente - als auch zum Herzogtum Preußen - mit dem man sich historisch eng verbunden fühlte - bedingte. 1772 wurde Königlich-Preußen mit Ausnahme der Städte Danzig und Thorn zur neuen preußischen Provinz Westpreußen. Danzig und Thorn kamen erst 1793 dazu.
Literatur
- Hans-Jürgen Bömelburg, Zwischen polnischer Ständegesellschaft und preußischem Obrigkeitsstaat. Vom Königlichen Preußen zu Westpreußen (1756-1806), München 1995, ISBN 3-486-56127-8
- Karin Friedrich, The Other Prussia. Royal Prussia, Poland and Liberty, 1569-1772, Cambridge 2000 ISBN 0-521-58335-7
- Michael G. Müller, Zweite Reformation und Städtische Autonomie im Königlichen Preußen. Danzig, Elbing und Thorn in der Epoche der Konfessionalisierung (1557-1660), Berlin 1998, ISBN 3-050-03215-4