Ausstellfenster

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Ein Ausstellfenster ist ein Fenster, für gewöhnlich das eines Automobils, das sich schräg nach außen stellen lässt,[1] also nicht zum Öffnen in die Tür abgesenkt oder nach hinten geschoben wird. In den vorderen Türen sind es Dreh- bzw. Schwenkfenster, die etwa in der Mitte in einem oberen und unteren Drehgelenk gelagert sind und so bewegt werden, dass der hintere Teil nach außen und der vordere Teil nach innen schwenkt, sodass Zugluft weitgehend vermieden wird. Geöffnet oder verriegelt wurden sie meist mit einem Vorreiber. Bei vielen zweitürigen Fahrzeugen waren die hinteren Seitenfenster als Ausstellfenster ausgeführt. Ein erstes Patent zu sogenannten „Lüftungsfenstern“ von Kraftfahrzeugen wurde 1945 für Harold King aus Birmingham registriert.[2] Vor dem Zweiten Weltkrieg gab es bereits Modelle mit ausstellbarer Frontscheibe und auch der VW Bus T 1 wurde später auf Wunsch mit ausstellbarer geteilter Windschutzscheibe ausgerüstet.

Ausstellfenster eines Opel Kadett B

Während historische Fahrzeuge oft mit Ausstellfenstern ausgestattet sind, findet man sie heute meist nur mehr bei Kleinwagen. Die Funktion des Ausstellfensters wurde von der Klimaanlage verdrängt.[3]

Einzelnachweise

  1. Ausstellfenster im Duden
  2. US-Patent 2390260
  3. Focus Online: Frischluft zum Klappen: Ausstellfenster