Diskussion:Manfred Genditzki

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Vsop in Abschnitt Einleitung umformulieren

Qualität

Die Qualität des Artikels ist schlecht, es wird vor allem behauptet, dass G. unschuldig sei und alles ein großer Justizirrtum sei. Also mehr Plädoyer als neutraler Artikel. Einiges steht dazu in der Löschdisk. Neutrales wäre wohl vor allem aus der damaligen Presse zu entnehmen. --Hachinger62 (Diskussion) 17:56, 11. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Im Artikel sind jetzt zwei von Gerichtsreportern geschriebene Presseartikel verlinkt, die kurz nach dem zweiten Urteil des Landgerichts erschienen sind, also Artikel der "damaligen Presse". Diese stützen den Inhalt des Artikels. Es war in der Tagespresse also durchaus auch die Grundtendenz des Artikels vorhanden. Gegenbeispiele können natürlich jederzeit vorgebracht werden. Inwieweit noch etwas an den Formulierungen zu ändern wäre, habe ich erst teilweise geprüft, aber meine momentane Meinung ist, daß da wohl noch einiges neutraler darstellbar ist.--Fit (Diskussion) 20:29, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Die Qualität des Artikels ist nicht schlecht. Diese Behauptung ist von @Hachinger62 offenbar einfach mal ins Blaue hinein aufgestellt worden. Der Artikel ist mit jeder Menge an sehr reputablen Quellen unterlegt. Überdies erschien erst kürzlich in der Süddeutschen Zeitung ein mehrseitiger Artikel zu dem Fall ("Im Zweifel gegen den Angeklagten"). Die Qualität des Artikels ist in Wahrheit sehr gut! --Karl.schwab (Diskussion) 12:00, 19. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Ich frage mich dennoch, ob die Darstellung der Angelegenheit als „mutmaßliches Fehlurteil“, analog zu „mutmaßlichem Straftäter“ den Richtern gegenüber angemessen ist, wenn wir sonst, bei anderen Artikeln und anderen Sachverhalten, enorm vorsichtig sind. Wäre nicht eher „wurde der Vorwurf eines Fehlurteils erhoben“ eine vorsichtigere und angemessenere Formulierung? Bei Steinmeier, Lammert und Sensburg schreiben wir schließlich auch nur – in meinen Augen verharmlosend – von „Plagiatsvorwürfen“, obwohl sich da jeder die Fakten, d.h. die Plagiate, selbst angucken kann. Bei so einem Urteil gibt es dagegen nur verschiedene Blicke und Wertungen auf die bzw. von der Beweisaufnahme: das Urteil durch die Richter und die Berichte und Artikel der Journalisten. Was dagegen wirklich passiert ist, bleibt unklar.--Fit (Diskussion) 16:54, 21. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Irrtum kann auch vorsätzlicher Rechtsbruch sein

Die Dokumentation des Bayerischen Rundfunks „Deutsche Justiz - Wie gefährdet ist unser Recht?“ vom 22. Februar 2017, in welchem die wesentlichen Fakten des Falles Genditzki veröffentlicht wurden, macht deutlich, dass die beteiligten Juristen und Gutachter gegen wichtigste Rechtsgrundsätze verstoßen haben um einmal eingenommene Positionen zu verteidigen. Damit offenbart sich der deutschen Öffentlichkeit eine gemeingefährliche Dritte Gewalt. Diese Tatsache legt nahe, sich mit dem Recht jedes Einzelnen auf Gewalt vertraut zu machen, die greift, sobald die Staatsmacht ihre Hilfe versagt. Dieses Recht steht jedem Bürger zu, der in einem demokratischen System lebt, um mit möglichst allen friedlich zurecht zu kommen. Eine diktatorisch handelnde Justiz, die Menschen ohne Beweise und Indizien hinter Gitter bringt, gehört nicht nur an den Pranger, sondern einer gründlichen Reinigung unterzogen. Dass Wikipedia sich dazu einen schwer tendenziösen Artikel leistet, macht wieder einmal deutlich, dass die Freunde der Bewegung Wikipedia sich auf ihre mitgestaltenden Juristen verlassen können. Allerdings schadet sowas nur dem Image dieser Internet-Enzyklopädie, denn die Öffentlichkeit ist längst nicht mehr so rechtsblöde, wie das vielen Profitnehmern unserer Gesellschaft lange recht war. Es sollte möglich sein, sich in einem derart brisanten Fall auf das Wichtigste zu beschränken, weil alles andere nur dem bekannten Kampf mächtiger Interessen dient. Schöne Grüße! 2003:6B:C33:CA71:74D0:377F:735C:1AA7 13:44, 23. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Mit Verallgemeinerungen, Übertreibungen und Unverständlichkeiten kommt man aber auch nicht auf einen grünen Zweig. Dennoch enthält dein Beitrag alles drei. Zum Verständnis der dem Fall zugrundeliegenden Problematik kann die These von er Legitimation durch Verfahren vielleicht etwas beitragen; wenn man sie nicht ohnehin schon kennt. Andernfalls helfen vielleicht Sprichwörter: "Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler." oder "Wo gehobelt wird, fallen Späne." Das soll aber nicht davon ablenken, daß hier so schnell wie möglich ein Wiederaufnahmeverfahren beginnen sollte, wenn denn die Sachverhalte so sind, wie sie im Artikel dargestellt werden. Auch wäre es gut, wenn es eine Quelle gäbe und deren Inhalt im Artikel dargestellt würde, die erläutert, wieso der BGH trotz der deutlichen und offenbar auch begründeten Kritik am Urteil die Revision als unbegründet verworfen hat.--Fit (Diskussion) 19:31, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Vor allem kommt im Text immer noch der aktuelle Artikel von Hans Holzhaider in der SZ viel zu kurz. Der Artikel enthält sehr viel Hintergrundinformation. Der Artikel überzeugt u.a. dadurch, dass Holzhaider damals schon der Gerichtsreporter für die SZ gewesen war. Zudem hat er nach eigenen Angaben die Prozessakten vor Abfassung seines Artikels noch einmal von vorne bis hinten durchgearbeitet. Dass Holzhaider in seinem Artikel ganz entschieden für eine konsequente Anwendung des in dubio pro reo eintritt, spricht zusätzlich für die Qualität des Artikels von Holzhaider. --84.147.49.107 11:07, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Holzhaider hat sich gerade eben per eMail mit folgendem Text bei einer Vielzahl von Lesern seines Artikels gemeldet. Er schreibt:

"Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mit Briefen und e-mails an die SZ oder an mich persönlich auf meinen Artikel über den Fall des zu lebenslanger Haft verurteilten Manfred Genditzki in der SZ vom 11. März reagiert. Die Zuschriften auf diesen Bericht waren so zahlreich, dass ich Ihnen leider nicht allen persönlich antworten kann. Ich bedanke mich aber ganz herzlich für Ihr Interesse und Ihre Anteilnahme am Schicksal des Herrn Genditzki.  Einen Teil Ihrer Zuschriften wird die SZ voraussichtlich Anfang nächster Woche auf ihrer Leserbriefseite veröffentlichen. Falls Sie sich darüber hinaus persönlich für Herrn Genditzki einsetzen wollen, bitte ich Sie, sich mit der Rechtsanwältin Dagmar Schön in Verbindung zu setzen, die die Interessen von Herrn Genditzki vertritt: Rechtsanwältin Dagmar Schön Sebastiansplatz 3 80331 München Tel. 089/28806677 info@kanzlei-schoen.de Sie können natürlich auch an den Bayerischen Staatsminister der Justiz,  Prof. Winfried Bausback, schreiben: Bayer. Staatsministerium der Justiz 80097 München winfried.bausback@stmj.bayern.de oder ihre örtlichen Landtagsabgeordneten auf den Fall ansprechen. Von Seiten der Politik wird man Ihnen entgegenhalten, dass die Staatsregierung und der Bayerische Landtag keinen Einfluss auf die Entscheidungen der unabhängigen Justiz  ausüben können. Das ist im Prinzip auch richtig. Der Fall Mollath hat aber gezeigt, dass die Staatsregierung über ihre Weisungsbefugnis an die Staatsanwaltschaften durchaus in der Lage ist, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustoßen, wenn sie das politisch für opportun hält. Angefügt finden Sie den Artikel aus der SZ als pdf. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, den Text auch unkompliziert an Freunde und Bekannte weiterzugeben. Ich bedanke mich nochmals für Ihr Interesse und verbleibe   Mit freundlichen Grüßen Hans Holzhaider ­­­­­­­­­Dr. Hans Holzhaider Gerichtsreporter Süddeutsche Zeitung Hultschiner Str. 8 81677 München Tel. 089/2183-478 Fax 089/2183-96478"--84.147.49.107 12:31, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Ich kenne den Inhalt des Artikels von Holzhaider (noch) nicht. Inwiefern setzt er sich für den Grundsatz „In dubio pro reo“ ein? Ist er tatsächlich der Meinung, daß „In dubio pro reo“ vom Gericht verletzt wurde? Und wie begründet er das dann? Immerhin wurde die zweite Verurteilung ja vom BGH überprüft. Gab es da aus seiner Sicht Fehler? Hätte der BGH zwingend etwas rügen müssen? Ist er der Meinung, daß der BGH etwas dulden mußte, übersehen oder ignoriert hat? Im WP-Artikel steht: „In dubio pro reo“ [...] ist ein schlagwortartiger Ausdruck dafür, dass im Strafprozess ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn dem Gericht Zweifel an seiner Schuld verbleiben. Die zwei Presseartikel, die ich zum zweiten Prozeß gelesen habe - einer der beiden von Holzhaider selbst -, enthielten eigentlich nur, daß sie die Begründung des Gerichts für dessen Überzeugung für sehr dünn und einseitig halten. “In dubio pro reo” wird da nicht als verletzt betrachtet. Oder ist Holzhaider nur der Meinung, daß bessere Regelungen hinsichtlich mutmaßlicher Fehlurteile, z.B. stärkere Prüfpflichten des Revisionsgerichts hinsichtlich dünner und einseitiger Begründungen oder zum Erreichen eines Wiederaufnahmeverfahrens, geben sollte? --Fit (Diskussion) 12:45, 17. Mär. 2017 (CET) Fit (Diskussion) 20:50, 18. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Der ganze Artikel von Holzhaider kreist eigentlich einzig und allein um das Mono-Thema, dass der Grundsatz in dubio pro reo in beiden Durchgängen vom Landgericht München II eklatant verletzt wurde. Die Schwäche des Artikels von Holzhaider besteht dabei vor allem darin, dass Holzhaiders Artikel offensichtlich an einer - für die SZ charakteristischen - "Beißhemmung" leidet: Wenn Holzhaider mit seinen Vorwürfen an die Adresse der beiden Strafkammern beim Landgericht München II Recht hat, dann muss er die Dinge auch beim Namen nennen: Dann muss er explizit schreiben, dass sich zumindest die 4. Strafkammer des Landgerichts München II im zweiten Durchgang seines Erachtens einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht hat. Und dann muss er schreiben, dass der Wiederaufnahmegrund in genau ebenjener gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB zu suchen ist. Und dann muss er schreiben, dass die Tatsache, dass zugunsten der Richterinnen der 4. Strafkammer inzwischen Verjährung eingetreten ist, vernünftigerweise einer solchen Wiederaufnahme nicht entgegensteht. Statt dessen lamentiert er, solange die Armbanduhr nicht gefunden werde, könne man auch kein Wiederaufnahmeverfahren betreiben. Auf diese Weise ist es halt wieder einer dieser zahllosen SZ-weichgespülten Artikel ohne klare Linie und vor allem absehbar ohne jede Auswirkung geworden. --84.147.56.215 11:20, 20. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Ich hatte nach inhaltlichen Aspekten des Artikels gefragt. Deine Antwort enthält aber vorwiegend deine inhaltlichen Wünsche an einen derartigen Presseartikel. Sowas gehört aber nicht hierher.--Fit (Diskussion) 21:34, 20. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Eine schwache Leistung an Holzhaiders Artikel ist auch, dass er in dem in der SZ veröffentlichten Text schreibt, Genditzki werde von Frau RAin Regina Rick anwaltlich vertreten. In seiner Mail an die Vielzahl der Leser des SZ-Artikels schreibt er aber, Frau RAin Dagmar Schön habe die anwaltliche Vertretung von Genditzki übernommen. Was stimmt nun?--84.147.56.215 13:51, 20. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Diese Unterschiede und die daraus folgende Unklarheit mag zwar unschön und irritierend sein, spielt aber für den WP-Artikel hier keine Rolle. Was stimmt muß auch woanders geklärt werden, nicht hier, denn in der Diskussion hier geht es nur um den WP-Artikel, nicht um alles Mögliche in Zusammenhang mit dem Fall.--Fit (Diskussion) 21:34, 20. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Und das schreibt die anwaltliche Vertreterin von Genditzki, Frau RAin Dagmar Schön, zu dem Fall: http://www.kanzlei-schoen.de/rechtsstaat/ein-falsches-lebenslaenglich/ Kommentar überflüssig. Höchste Zeit, sich einen Profi (Gerhard Strate, Johann Schwenn) für das Wiederaufnahmeverfahren zu nehmen!--84.147.55.90 07:55, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Wieder nur Meinung zum Fall, aber außer dem Link ohne etwas, was zum Artikel beitragen könnte. Die Seite von RAin Schön sorgt allerdings für etwas Klarheit zum oben hinterfragten Status der beiden RAin in dem Fall. Der Text der Seite enhält, daß hinsichtlich eines möglichen Wiederaufnahmeverfahrens vor allem RAin Rick tätig ist bzw. tätig werden soll. --Fit (Diskussion) 12:48, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Die Tatsache, dass die Autorin Lydia Dartsch in ihrem seinerzeitigen Artikel über den Fall http://tegernseerstimme.de/sitzt-ein-unschuldiger-im-gefaengnis/181827.html die Zwischenüberschrift "Verfahrensfehler waren Glück des Angeklagten" wählte, zeigt bereits, dass die Autorin diesen Artikel bar jedweden Verständnisses für die Materie verfasste. --84.147.55.90 14:14, 22. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Ein Profiler kümmert sich ebenfalls um die Wiederaufnahme des Verfahrens. http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.justiz-irrtum-profiler-rollt-den-badewannen-mord-von-rottach-wieder-auf.6f32dc4e-d5ba-4b68-92de-081209297545.html Aber bei allem Respekt: Ein Profiler wird da wenig weiterhelfen können. Denn es geht im Grunde genommen um eine rein juristische Kernfrage: Es geht darum, ob es gelingt darzutun, dass die Richterinnen der 4. Strafkammer des LG II den - überaus weiten - Spielraum, der ihnen der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gestattet, überschritten haben und sich einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht haben. Das, und nur das, ist die juristische Kernfrage. Nur um diese Rechtsfrage geht es. Da hilft ein Profiler nicht weiter. --84.147.48.236 09:27, 27. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Inzwischen stellte sich heraus, dass Holzhaider offensichtlich überhaupt kein Interesse daran hat, Genditzki - der vermutlich unschuldig im Gefängnis sitzt - in irgendeiner Form weiterzuhelfen. Dieser "Justizirrtum" wird also absehbar den Gang aller anderen "Justizirrtümer" nehmen, nämlich ziemlich bald vergessen sein. Eingedenk aller seiner Freunde und Berater kann einem der arme Herr Genditzki eigentlich nur noch maßlos leidtun. --79.197.203.172 13:38, 28. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Wäre es möglich, dass die Diskussion nicht nur dadurch geführt wird, dass anonyme IPler die Disk-Seite für die Verbreitung ihrer subjektiven Sicht der Dinge im Fall Genditzki missbrauchen. Dass hier seit Tagen nur IPler diskutieren, nimmt langsam skurrile Züge an. Wenn diese Disk ernst genommen werden will, dann müssen bitteschön echte WPler hier etwas beitragen und zwar etwas mit Substanz. In manchen IPler-Beiträgen fehlt es nämlich sehr an Substantiellem.--Karl.schwab (Diskussion) 14:28, 29. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Ich nehme an, Karl, dass Dir noch das Grundverständnis fehlt, wie das hier alles funktioniert. Alle Autoren, angemeldet oder Admin, Steward, Benutzer und IP und was es noch so alles gibt, sind als Autoren gleichberechtigt. Vielleicht hast Du dieses Prinzip noch nicht verinnerlicht. Wenn Du diese Erkenntnis jedoch mit Absicht von Dir fernhältst, solltest Du Dir mal überlegen, ob es für Dich nicht andere, bessere Hobbies als die WP gibt. Insofern würde ich Dich bitten, Deine Ausdrucksweise ggü IP zu mäßigen. Herzlichen Dank. Grüße, --Tonialsa (Diskussion) 18:49, 29. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Falls es irgendwen interessiert: Ich weiche nur deshalb auf IPs aus, um dem Gestalkt-Werden aus dem Weg zu gehen. Viele Grüße--84.147.49.106 12:00, 30. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Ich habe die Sache grade mal durchgelesen und stelle erschreckend viele Gemeinsamkeiten zu anderen Justizopfern fest: Beweismittel geräumt, weitere Indizien nicht verfolgt, Überlastung der Revisionsinstanz und krankhafte Rechthaberei gepaart mit absolutistisch fehlender Fehlerkultur. Dabei ist die Justiz durchaus aus den eigenen Reihen kritisch, die der BR klar wiedergibt. Zum Vorgehen hier: Im sogenannten Rechtsstaat gilt nach wie vor In dubio pro reo. Alles andere kann man sich in Schurkenstaaten und Dikaturen abkupfern. Es ist die Pflicht des guten Journalsimuses, solche Fälle zu hinterfragen. Die andere Frage ist: Leisten wir uns vom Steuergeld die Unterbringung von Justizopfern oder von möglichen, von denen keine Gefahr ausgeht und bei denen keine Fluchtgefahr besteht? Wären da ein paar Beamte nicht billiger? Oder sind die allenfalls zum Vollzugsdienst zu gebrauchen? In der DDR stellte man sich diese Frage nicht bis man 1989 mit leerem Geldbeutel aufgewacht ist. Bis dahin hatte die „Partei“ immer recht und meint heute noch, dass sie auch ein „Rechtsstaat“ gewesen sei. Es ist nur die Frage, ob man sich auf das DDR-Neveau der Zensur herablassen soll. Wikipedia ist kein Amtsbaltt. Sie kann Krontrverses gegenüberstellen und Wissen zusammentragen. Hier hat sie in der Presse eine neutrale und unparteiische Quelle. Nur mal nebenbei: Wenn ein hier bekannter Herr Amri frei rumlaufen kann, von dem man sehr wohl Vergehen gespeichert hatte, frage ich mich, ob die Leute hier schon gehirngewaschen sind und nicht erkennen, dass hier ein kleiner Hausmeister mangels Sorgfalt am Ende vom Staat ausgeraubt wird? Wenn man sich diese Fragen stellt, die Anworten sucht und sie so gut es geht versucht sie nach Quellen zu beantworten, wird der Artikel informativ. Ich darf daran erinnern, dass die deutsche Wikipedia nicht auf deutschen Servern gehostet wird und will hoffen, dass das nur eine Frage der Kosten ist. --Hans Haase (有问题吗) 19:18, 2. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Einleitung umformulieren

Ich stimme den Anmerkungen von Fit in den obigen Abschnitten zu. Die Einleitung in der jetzigen Form geht gar nicht. Nichts gegen einen Artikel, der sagt, dass es heftige Kritik gibt, aber wir haben uns jeglicher Wertung hinsichtlich der Stichhaltigkeit der Kritik zu enthalten. Abgesehen davon waren wir alle nicht dabei. PS: Ob der Reporter, der das Thema neulich in der Zeit erneut gebracht hat, eine reputable neutrale Quelle ist, kann man sich angesichts von ihm selbst veröffentlichter Statements, wonach er im Gerichtssaal von den Richtern für seine einseitige Berichterstattung schon während des Verfahrens sogar kritisiert wurde, auch fragen. ComQuat (Diskussion) 20:38, 30. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Hans Holzhaider ist ganz ohne Zweifel eine reputable Quelle. Es muss deshalb zumindest die Argumentation des Artikels in der SZ wiedergegeben werden. Überhaupt sind in dem SZ-Artikel zahlreiche Einzelheiten des Sachverhalts benannt, die bisher im WP-Artikel überhaupt noch nicht erwähnt worden sind. Dies betrifft vor allem den willkürlichen Austausch des angeblichen Tötungsmotivs - Streit um einen geplatzten Besuchstermin versus Unterschlagung von Geld - sowie die Tatsache, dass die Rentnerin - träfe der Anklagevorwurf zu - ihre Hose in Gegenwart Genditzkis gewechselt haben müsste. Außerdem verpflichtet der Grundsatz der Neutralität ganz sicher nicht dazu, jede Kritik an einem Fehlurteil unter den Teppich zu kehren. Vielmehr sind die Gründe, die gegen die Richtigkeit des Urteils von seriösen Quellen vorgebracht werden, in angemessener Form in den Text zu integrieren. Es ist doch hier eher umgekehrt: Wenn man sich anschaut, was "ComQuat" zu Bundesgerichtshof im Artikel und auf seiner Disk. schreibt, kann man sich nicht ganz des Eindrucks erwehren, dass hier ein Justiz-Apologet unterwegs ist.--84.147.61.186 10:27, 31. Mär. 2017 (CEST)Beantworten
Ich stimme dem IPler zu. Auch ich habe den Eindruck, dass die herabwürdigende Kritik von @ComQuat an Hans Holzhaider unangebracht ist. Diese Kritik ist mutmaßlich davon getrieben, dass es sich bei @ComQuat um einen Juristen im Dunstkreis des BGH handelt (vgl. seine Artikeledits und Wohnsitz laut eigener Beswchreibung). Ich habe schon vielfach bei Juristen die "Berufskrankheit" erlebt, dass sie es nicht ertragen können, wenn in der Öffentlichkeit ein von Richtern (und damit von Juristen-Berufskollegen) gesprochenes Urteil kritisiert und angezweifelt wird. Das ist die typische Nicht-Fehlerkultur ("Fehler machen imme rnur die anderen"), die in diesem Berufzweig leider zu sehr vorherrscht. Paradebeispiel waren die Vorgänge im Fall Gustl Mollath, da wollten hinterher die Juristen ja partout auch nicht Schuld gewesen sein. Davon abgesehen: Hans Holzhaider ist eine Institution in Deutschland. Der Mann ist seit über 40 Jahren Gerichtsreporter der Süddeutschen Zeitung. Wenn der so unneutral wäre, wie ihn @ComQuat hinstellen will, dann wäre er nicht 40 Jahre in dieser Stellung geblieben. Wo @ComQuat in der Einleitung eine unzulässige Wertung der in der Öffentlichkeit kursierenden Kritik erkennen will, erschließt sich mir nicht. Die Einleitung gibt doch schlicht 1:1 das wieder, was in den genannten Quellen drinsteht. Fazit: Der Artikel sollte weder erweitert (= Meinung des IPlers) werden (das wäre eine Verwässerung) noch gekürzt (= Meinung von @Fit) werden. Der Königsweg liegt hier wie so oft in der Mitte. Schon gar nicht braucht es eine Umformulierung der Einleitung.--Karl.schwab (Diskussion) 17:17, 2. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
@Hans Haase: Die Kundgabe Deiner Einschätzung zu dem Fall sowie Deine politischen Äußerungen seien Dir ja gegönnt. Nur leider haben Deine Zeilen mit dem Disk-Abschnitt hier (siehe Überschrift) rein gar nichts zu tun. Ich habe mir daher erlaubt, Deinen Beitrag in den vorherigen Abschnitt zu verschieben. Dort passt er noch am ehesten hin. Du bist aber herzlich eingeladen, zu der Frage ob die Einleitung geändert werden soll (laut @ComQuat enthält diese ja eine unzulässige Wertung und Holzhaider ist angeblich keine reputable Quelle) hier auch Deine Meinung zu äußern.--Karl.schwab (Diskussion) 19:35, 2. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Ich bin mit der Einleitung zufrieden. Hans Holzhaider würde einen Teufel tun, nur eine Kleinigkeit abweichend zu berichten. Der BR hat hier gründlich gearbeitet und die obigen Fragen hintergründig beantwortet, kommt zum selben Ergebnis wie die SZ, liefert Ursachen und belegte Zahlen gleich mit, und selbst beim Spiegel macht sich Erkenntnis breit. Das sagt einiges. Für mich liest sich das wie Stoiber und Waigel über Bednarz sprachen. Und nochmal der BR berichtet vom zur Gefälligkeit überarbeiteten Gutachten, der Abhängigkeit der Gutachter wie sie im Fall Gustl Mollath die weniger abhängige Gutachterin Ziegert auffliegen hat lassen und die ranzige Gerichtsverfassung von 1877, die ganz Europa samt Übewrsee anders macht, der daraus ungebremst mögliche und drohende Machtmissbrauch und der Zeitdruck, sowie die Rechtsmauschelei der Vergleiche – also das käufliche Recht. Demnach ist die Einleitung noch sehr schmeichelhaft formuliert. --Hans Haase (有问题吗) 21:03, 2. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Meine Version «ist möglicherweise Opfer eines Justizirrtums im sogenannten "Badewannen-Mordfall" am Tegernsee» finde ich trotzdem ansprechender als Karl.schwabs «ist der Betroffene eines mutmaßlichen Irrtums der deutschen Justiz, im sogenannten "Badewannen-Mordfall" am Tegernsee

Ich bleibe auch dabei, dass das kürzere «im Todesfall Rudolf Rupp» auch mit Rücksicht auf WP:Redundanz besser ist als Karl.schwabs umständliches «in dem Justizirrtums-Fall zum Todesfall Rudolf Rupp».

Und wenn das Gesetz von «lebenslanger Freiheitsstrafe» spricht, gibt es keinen Grund, hier von einer «lebenslangen Haftstrafe» zu schreiben. --Vsop (Diskussion) 21:20, 2. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Bis auf letzten Absatz einverstanden. --Hans Haase (有问题吗) 22:06, 2. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Hätten Sie die Güte zu erläutern, warum WP von «Haftstrafe» sprechen sollte, wenn das StGB von «Freiheitsstrafe» spricht? --Vsop (Diskussion) 23:56, 2. Apr. 2017 (CEST)Beantworten