Statute Law

Gesetze und Verordnungen in Ländern des angelsächsischen Rechtskreises, die von den zur Gesetzgebung befugten Organen (vor allem Parlamente) erlassen werden
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Das Statute Law bezeichnet in solchen Ländern, die zum englischen Rechtskreis gerechnet werden, dasjenige Recht, welches von den zur Gesetzgebung befugten Organen (d. h. vor allem gewählte Parlamente) in Gestalt von Gesetzen und Verordnungen erlassen wird.

Das Statute Law steht im Gegensatz zum Common Law, welches nicht von Parlamenten erlassen worden ist, sondern im wesentlichen aus dem Case Law besteht. Dieses wiederum besteht aus einer Vielzahl von Gerichtsurteilen, welche im englischen Rechtskreis noch vor dem Statute Law, also den Gesetzen die wichtigste Rechtsquelle darstellen.

Zu den Ländern des englischen Rechtskreises gehören neben Großbritannien die Vereinigten Staaten sowie die weitaus meisten der ehemaligen britischen Kolonien, darunter Australien, Kanada (außer Provinz Quebec), Neuseeland, Südafrika.

Siehe auch: Richterrecht