Richar

Graf von Hennegau, Herzog von Niederlothringen
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Richar († 973) war ab 963 Graf von Hennegau und ab 968 auch Inhaber der Exekutivgewalt in Niederlothringen.

Nach der Verbannung des aufständischen Grafen Reginar III. von Hennegau im Jahr 957 und dem kinderlosen Tod des Herzogs Gottfried I. im Jahr 964 wurden beide Ämter mit dem Grafen Richar besetzt.

Er ist vermutlich identisch mit jenem Grafen Richar, der gemeinsam mit Brun, dem Bruder Kaiser Ottos I., der seit 953 Erzbischof von Köln und Herzog von Lothringen war, in einer Urkunde vom 2. Juni 965 den Kaiser zu einer Stiftung zum Gedenken an den verstorbenen Gottfried veranlasst, so dass Richar – ebenso wie Gottfried I. – als Gefolgsmann Bruns und dessen verlängerter Arm im nördlichen Teil dessen Herzogtums betrachtet werden kann, ohne dass ihm in den Quellen der Titel dux zugewiesen wird.

Darüber hinaus könnte er identisch sein mit Richar von Aspel, Graf im Lüttichgau, der nach Hlawitschka („Die Anfänge des Hauses Lothringen“) ein Bruder des Pfalzgrafen Gottfried von Lothringen und damit ein Onkel seines (vermutlich in jungen Jahren gestorbenen) Vorgängers war, aber auch ein Bruder von Bruns Vorgänger Wichfrid (* um 901, † 953); Richar von Aspel wiederum war der Vater von Godizo von Aspel-Heimbach, Graf im Hamaland und ebenfalls im Lüttichgau

Nach Richars Tod besetzte Kaiser Otto I. das Herzogtum Niederlothringen 978 mit Karl, dem jüngeren Sohn des französischen Königs Ludwig IV. und späteren Prätendenten auf den französischen Thron.


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