Zulässige Höchstgeschwindigkeit

maximal erlaubte Geschwindigkeit eines Fahrzeugs
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Ein Tempolimit (auch Geschwindigkeitsbegrenzung) ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit, mit der man eine Straße befahren darf, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Zeichen 274-56
Abb. 1: Zeichen für
Geschwindigkeitsbegrenzung

Weitergehende Tempolimits werden durch das Zeichen für Geschwindigkeitsbegrenzungen angezeigt, die jeweilige Höchstgeschindigkeit ist dabei in km/h aufgedruckt. Dieses Zeichen gibt es für Tempolimits von 10 bis 130 km/h (in Zehnerschritten) sowie für 5 km/h. Dieses Zeichen kann durch Zusatzsschilder abgeschwächt werden, so dass es z.B. nur bei nasser Fahrbahn gilt. In Großbritannien und Irland zeigt es die entsprechenden Meilen pro Stunde mph

Das Tempolimit wird aufgehoben durch das Zeichen für das Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit) oder durch Zeichen für das Ende sämtlicher Streckenverbote. Alternativ kann in Deutschland ein Tempolimit auch mit Zeichen 274.1 (Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit) angezeigt werden; es wird in diesem Fall mit Zeichen 274.2 (Ende der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit) aufgehoben.

Datei:Speedlimit.png
Abb.2: US-amerikanisches
Verkehrszeichen

Zusätzlich zu den Tafeln können Tempolimits auch noch direkt auf die Fahrbahn gemalt werden. Sie haben aber nur Hinweischarakter und sind gesetzlich nicht bindend.

In den USA werden Tempolimits in Meilen pro Stunde (mph) angezeigt. Im Gegensatz zu Deutschland wird in den USA nicht das oben beschriebene internationale Verkehrszeichen verwendet, sondern das rechts abgebildete.

Eine Art der Verkehrsüberwachung ist die Ermittlung von Überschreitungen des Tempolimits etwa mithilfe von Radargeräten, Laserpistolen oder Section-Control. Oft werden auch Tempoanzeigegeräte aufgestellt, die einem Autofahrer die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. Sie dient als Erziehungsmaßnahme und nicht zur Bestrafung.

In Deutschland gibt es Befürworter der Einführung eines allgemeinen Tempolimits von 130 km/h auf allen Autobahnen.

Nachdem der US-Bundesstaat Montana 1999 wieder allgemeine Tempolimits eingeführt hat, ist Deutschland das weltweit einzige Land, das bisher auf autobahnähnlichen Straßen kein Tempolimit eingeführt hat.

Liste der internationalen Geschwindigkeitsbegrenzungen

In den europäischen Ländern stellen sich die Begrenzungen wie folgt dar: (Alle Werte sind in km/h )

Land PKW und Motorräder PKW mit Anhänger
Freiland/Autostraße Autobahn Freiland Autobahn
Belgien 90 120 90 120
Dänemark 80 130 80 80
Deutschland 100 1301 80 80
Finnland 80/100 120 60/80 80
Frankreich 90/110 130 90/110 130
Griechenland (PKW) 90 110 80 80
Griechenland
(Motorräder)
70 90
Großbritannien 96/112 112 80/96 96
Irland 96 112 80 80
Italien 90/1302 130/1503 70 80
Kroatien 80/100 130 80 80
Malta 64 64
Niederlande 80/100 120 80 80
Norwegen 80 90 80 80
Österreich 100 130 1004 1005
Polen 90 130 70 80
Portugal 90/100 120 70/80 100
Schweden 70/90 110 80 80
Schweiz 80/100 120 80 80
Slowakei 90 130 80 80
Slowenien 90/100 120 80 80
Spanien 90/100 120 70/80 80
Tschechien 90/130 130 80 80
Türkei 90/130 130 70 70
Ungarn 90/110 130 70 80
Zypern 80 110 80 100

Bemerkungen: 1 130 ist die Richtgeschwindigkeit, 2 für Motorräder 110, 3 zweispurige Autobahnen: 130; dreispurige Autobahnen: 150 (seit 2003, nur bei entsprechender Beschilderung mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 150 Km/h), 4 PKW mit schwerem Anhänger: 80, LKW mit schwerem Anhänger: 70 5 PKW mit schwerem Anhänger: 100, LKW mit schwerem Anhänger: 80

Ortsgebiet

Im Ortsgebiet gilt in den meisten europäischen Ländern 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit. Es gibt aber Ausnahmen wie Griechenland mit 40 km/h, oder Slowakei und Polen, wo 60 km/h gelten.