Europäische Union
Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Staatenverbund von 25 europäischen Staaten mit 459,5 Millionen Einwohnern und dem größten Bruttoinlandsprodukt der Welt.
Geographie
Die Europäische Union hat eine Fläche von 3.975.372 km² und eine Küstenlänge von 65.413,9 km. Sie reicht im Nordosten bis Finnland, im Nordwesten bis Irland, im Südosten bis Zypern und im Südwesten bis Portugal. Dazu kommen die überseeischen Territorien:
- Frankreich: Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Réunion
- Spanien: Kanaren, Ceuta und Melilla
- Portugal: Azoren und Madeira
Alle Staaten (mit Ausnahme der Überseeterritorien) liegen auf dem europäischen Kontinent. Allerdings wurde 2004 mit Zypern auch ein Staat aufgenommen, der geographisch zu Asien gezählt wird. Die gesamte Europäische Union (ohne Außenterritorien) liegt auf der eurasischen Platte.
Dabei kann man die EU auf mehrere kontinentale Untereinheiten aufteilen, in denen allerdings auch nicht-EU-Staaten liegen:
Der geographische Mittelpunkt der Europäischen Union ist Kleinmaischeid im Westerwald.
Der Mont Blanc liegt in den Savoyer Alpen und ist mit 4808 m der höchste Berg der EU. Der größte See ist der Vänersee, ein Binnensee im Südwesten von Schweden mit einer Fläche von 5650 km². Der längste Fluss ist die Donau mit 2850 km, von denen aber nur 1627 km die EU durchfließen. Sie entspringt im Schwarzwald und mündet im Donaudelta in das Schwarze Meer.
Das Klima reicht im Norden vom Kalten Klima bis zum Subtropischen Klima Im Süden. Im Norden (Finnland) liegen die Durchschnittstemperaturen bei -13 °C im Winter und +15 °C im Sommer. Dagegen wird im Süden (Malta) im Winter eine durchschnittliche Temperatur von +12 °C und im Sommer von +25 °C erreicht.
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte der Europäischen Union
In den 1950er Jahren, nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war es politisches Ziel, innerhalb Europas den Wiederaufbau zu organisieren und künftige Kriege innerhalb Europas zu verhindern. Aus dieser Motivation resultierte nach dem Schuman-Plan vom 9. Mai 1950 die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) am 18. April 1951 durch Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande, die eine gemeinsame Nutzung von Kohle und Stahl als Ziel hatte. Durch die Gründung der EGKS begann eine europäische Integration, die in kurzer Zeit weit über dieses hinaus ging. So wurde die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft geplant, die den Rahmen für die deutsche Wiederbewaffnung durch eine Einbindung in eine europäische Verteidigung bilden und Europa letztlich auch zu einer politischen Gemeinschaft verschmelzen sollte. Dieser Plan scheiterte 1954 in der französischen Nationalversammlung.
Durch diese Abstimmungsniederlage kam die weitere europäische Integration insgesamt zum Stillstand und man konzentrierte sich darauf, die Integration auf das wirtschaftliche Gebiet zu beschränken. Dies manifestierte sich in den 1957 unterzeichneten Römischen Verträgen, durch die die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) gegründet wurden. Wichtigstes Ziel dieser Verträge war das Errichten einer Zollunion. 1965 wurde der Fusionsvertrag unterzeichnet, der die Institutionen der drei dahin gegründeten Gemeinschaften (EGKS, EWG und EAG) vereinte.
Unterz. In Kraft Vertrag |
1948 1948 Brüsseler Pakt |
1951 1952 Paris |
1954 1955 Pariser Verträge |
1957 1958 Rom |
1965 1967 Fusions- vertrag |
1986 1987 Einheitliche Europäische Akte |
1992 1993 Maastricht |
1997 1999 Amsterdam |
2001 2003 Nizza |
2007 2009 Lissabon |
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Europäische Gemeinschaften | Drei Säulen der Europäischen Union | ||||||||||||||||||||
Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) | → | ← | |||||||||||||||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) | Vertrag 2002 ausgelaufen | Europäische Union (EU) | |||||||||||||||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||||||||||||||||
→ | Justiz und Inneres (JI) | ||||||||||||||||||||
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | ← | ||||||||||||||||||||
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | → | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ← | ||||||||||||||||||
Westunion (WU) | Westeuropäische Union (WEU) | ||||||||||||||||||||
aufgelöst zum 1. Juli 2011 | |||||||||||||||||||||
In den folgenden Jahren und Jahrzehnten wandelte sich das Gesicht der Gemeinschaften und die Anzahl der Mitglieder wuchs an. 1987 wurde die Einheitliche Europäische Akte (EEA) entwickelt, wodurch der Europäische Binnenmarkt geschaffen wurde. Die EEA enthielt darüber hinaus Bestimmungen über die europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik (so genannte Europäische Politische Zusammenarbeit - EPZ). Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine 4. Gemeinschaftsform, sondern lediglich um eine intergouvernementale Zusammenarbeit. Der Vertrag von Maastricht aus dem Jahre 1993 begründete die Europäische Union (EU). Die Grundlage der Union bilden 3 Säulen: die bereits 1951 bzw. 1957 gegründeten und im EU-Vertrag geänderten drei Europäischen Gemeinschaften (1. Säule), der, die EPZ ersetzende, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP, 2.Säule), sowie der im Maastrichter Vertrag neu geschaffenen Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI, 3. Säule), aus der 1997 im Amsterdamer Vertrag die Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) wurde. Der GASP kommt dabei ebenso wie der ZBJI lediglich der Charakter einer intergouvernementalen Zusammenarbeit zu. Die EU wird häufig als das verbindende Element dieser Verträge dargestellt. Um dies zu verdeutlichen wird oft das Bild eines Daches über den 3 Säulen oder von einem diese 3 Bereiche umschließenden Mantel gewählt. Zudem wurde in Maastricht die Einführung des Euro in drei Schritten beschlossen. Im Jahr 2000 wurde dann durch den Vertrag von Nizza die Osterweiterung vorbereitet, die am 1. Mai 2004 vollzogen wurde und die die EU von 15 auf 25 Mitglieder erweiterte.
Im Oktober 2004 wurde die vom Europäischen Konvent erarbeitete Europäische Verfassung in Rom unterzeichnet. Der so entstandene Verfassungsvertrag musste noch von allen 25 Mitgliedern ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Im Mai und Juni 2005 lehnten jedoch die Franzosen und Niederländer den Verfassungsvertrag in Volksabstimmungen ab. Daraufhin verschoben das Vereinigte Königreich und andere Mitgliedstaaten die Ratifizierung auf unbestimmte Zeit. Sollte bis zum Ende des Ratifikationsprozesses nicht die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erreicht werden, kann die Verfassung nicht in Kraft treten. Falls eine Mehrheit von vier Fünfteln den Vertrag annimmt, obliegt die weitere Vorgehensweise laut Seite 472 der Verfassung dem Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs.
Neben der Europäischen Verfassung sind momentan auch die Erweiterung nach Süden und Osten und die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten wichtigste Debatten zur Frage der Zukunft der Europäischen Union.
Sprachen
Hauptartikel: Amtssprachen der Europäischen Union und Minderheitensprachen in der Europäischen Union
In der EU werden heute 21 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe kontaktiert werden können. Neben diesen existieren weitere Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren. Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern. Im europäischen Parlament können Redebeiträge in jeder Amtssprache gehalten werden, da sie von Dolmetschern übersetzt werden.
Ziele
Der ursprünglich wichtigste Grund für die Errichtung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl war es, nach zwei Weltkriegen und vielen weiteren innereuropäischen Kriegen, den Frieden zu sichern. Dies sollte durch eine Verbesserung des Wohlstandes und das Entstehen gegenseitiger Abhängigkeit erreicht werden.
Der Grund für die zunehmende politische Einigung, vor allem eine gemeinsame Außenpolitik, ist der Wille der europäischen Staaten, sich in der Welt durchzusetzen und Europa zum
„wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wirtschaftsraum der Welt, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“
zu machen. Um das zu erreichen, sollen die wirtschaftliche Lage und die Arbeits- und Lebensverhältnisse verbessert und wirtschaftliche Ungleichgewichte beseitigt werden. Der Euro konkurriert damit gegen US-Dollar und Yen um die Rolle als weltweite Leitwährung.
Weitere Ziele der EU sind ein Europa mit ausgewogenem Wirtschaftswachstum, wettbewerbsfähiger sozialer Marktwirtschaft und besserer Umweltqualität zu schaffen. Außerdem bekämpft die EU Ausgrenzung und Diskriminierung von Minderheiten und fördert Gerechtigkeit und sozialen Schutz.
Sonstige Ziele sind: hohes Beschäftigungsniveau, beständiges nichtinflationäres Wachstum, ein hohes Maß an Wettbewerbsfähigkeit und Konvergenz der Wirtschaftsleistung, Hebung des Lebensstandards und der Lebensqualität, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt sowie die Förderung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.
Mitglieder und Beitrittskandidaten
Gründung und bisherige Erweiterungen
Hauptartikel: EU-Erweiterung
Nachdem die EGKS 1951 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlande gegründet wurde schritt die Erweiterung der Vorgänger der EU immer weiter vorran. 1973 traten dann in der ersten Norderweiterung Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich bei. Norwegen, das die Mitgliedschaft ebenfalls beantragt hatte, konnte wegen eines ablehnenden Votums der Bevölkerung nicht beitreten.
In den 80er Jahren wurden Griechenland (1981), Portugal und Spanien (beide 1986) aufgenommen. Mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 traten die Länder der DDR der Bundesrepublik Deutschland und damit auch der EG bei. Nach dem Vertrag von Maastricht traten anfang 1995 Schweden, Finnland und Österreich der EU bei.
Mit der dritten Erweiterung traten am 1. Mai 2004 10 Staaten der Europäischen Union bei. Darunter 7 Staaten aus dem ehemaligen Ostblock (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn) sowie Slowenien, Malta und Zypern (faktisch jedoch nur der griechische Südteil der Insel).
Mitgliedstaaten der EU
Hauptartikel: Mitgliedstaaten der EU
Zurzeit sind folgende Staaten Mitglieder der Europäischen Union:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Dänemark, Irland, Vereinigtes Königreich, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Österreich, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Beitrittskandidaten
Hauptartikel: Beitrittskandidaten der EU
Nachdem Bulgarien und Rumänien die Beitrittsverhandlungen positiv abgeschlossen haben, werden sie voraussichtlich am 1. Januar 2007 der EU beitreten. Durch seine schlechte Wirtschafts- und Rechtslage hat besonders Rumänien strenge Auflagen erhalten, die vor dem Beitritt erfüllt werden müssen. Falls diese nicht rechtzeitig umgesetzt werden, kann der Beitritt um ein Jahr verschoben werden.
Nach anfänglichen Schwierigkeiten (die EU bemängelte die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien) wurden mit Kroatien am 4. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Ursprünglich wurde ein gemeinsamer Beitritt mit Bulgarien und Rumänien im Jahr 2007 angestrebt, wahrscheinlich ist jedoch ein Beitritt im Jahr 2009.
Seit dem 4. Oktober 2005 führt die Türkei ergebnisoffene Beitrittsverhandlungen mit der EU, diese könnten laut Expertenmeinung bis zu 15 Jahre andauern. Der Beitritt ist in der EU sehr umstritten. Angekündigte Volksabstimmungen über den Beitritt in Frankreich und in Österreich stellen hohe Hürden dar. Kritiker beanstanden die schlechte wirtschaftliche Lage, die Kulturunterschiede sowie die geringe Achtung der Menschenrechte. Befürworter wiederum plädieren auf die europäische Geschichte, in der die Türkei seit 500 Jahren eine wichtige Rolle spielt. Auch wird gerne auf die sicherheitspolitische Bedeutung der Türkei hingewiesen. Ein Beitritt der Türkei zur EU könnte frühestens im Jahre 2015 erfolgen.
Im Dezember 2005 wurde Mazedonien der Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. Der Termin für den Beginn der Verhandlungen ist jedoch noch offen.
Weitere mittelfristige potentielle Beitrittskandidaten sind die restlichen Staaten des Westbalkans, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, so wie es auf dem EU-Gipfel 2003 in Thessaloniki zugesichert wurde.
Die Ukraine strebt den Beitritt an, die EU möchte aber derzeit über verstärkte Beziehungen nicht hinausgehen. Es ist daher unwahrscheinlich, dass sie in nächster Zeit den Status eines Beitrittskandidaten bekommt.
Es gibt theoretische Überlegungen, die EU auch für die so genannten Maghreb-Staaten und Israel zu öffnen.
Beitrittsbedingungen
Um der Europäischen Union beitreten zu können, muss ein Land die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Bereits vor der Aufnahme von Beitrittsgesprächen müssen politische Kriterien erfüllt sein, die unter anderem eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung und die Achtung der Menschenrechte beinhalten. Vor dem tatsächlichen Beitritt muss eine funktionierende Marktwirtschaft bestehen, die dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standhalten kann. Außerdem muss das Beitrittsland sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu Eigen machen. es muss auf jeden fall mít der EU abgesrochen sein
Die drei Säulen der Europäischen Union
Hauptartikel: Drei Säulen der Europäischen Union
Die Europäische Union ist eine Dachorganisation, die auf drei Säulen beruht. Diese wurde 1993 durch den Vertrag von Maastricht eingeführt.
Die Europäischen Gemeinschaften
Die Europäischen Gemeinschaften sind supranationale Organisationen und bestehen aus der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft, bis 2002 gehörte auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl zu den Europäischen Gemeinschaften. Entscheidungen im Rahmen der ersten Säule fallen innerhalb der EU-Organe, nach den in den Verträgen festgelegten Regeln. Die Europäischen Gemeinschaften sind Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern und Drittstaaten. Bürger der Mitgliedstaaten haben mit der Unionsbürgerschaft ebenfalls zahlreiche Rechte und Pflichten.
Die erste Säule ist supranational:
- Mehrheitsbeschlüsse (Möglichkeit der Überstimmung von Mitgliedstaaten)
- Durchgriffswirkung des EG-Rechts (unmittelbare Geltung, Anwendung)
- Vorrang des EG-Rechts vor nationalem Recht
- Unabhängige Organe (z. B. EG-Kommission)
- Zwingende Gerichtsbarkeit (EuGH)[1]
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik soll die Außenpolitik der Mitgliedstaaten koordiniert und gemeinsame Strategien beschlossen werden. Personell wird sie durch den Hohen Vertreter für die GASP repräsentiert. Die Entscheidungen fallen intergovernmental durch Regierungszusammenarbeit, das heißt die EU handelt nur, wenn alle Staaten sich darauf einigen.
Ziele der Außenpolitik sind die Wahrung der gemeinsamen Interessen und Werte, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, die Durchsetzung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Friedenserhaltung. Die Sicherheitspolitik (ESVP) stützt sich auf die Westeuropäische Union und zielt auf Abrüstung und eine Europäische Sicherheitsordnung.
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ist die dritte Säule und definiert lediglich einen Rahmen für eine Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Die dabei gefassten Beschlüsse haben keine unmittelbare Wirkung, sondern müssen erst durch Rechtsakte umgesetzt werden. Die Beschlüsse werden durch Regierungszusammenarbeit getroffen.
Die politischen Organe
Hauptartikel: Politisches System der Europäischen Union
Die Europäische Union folgt in ihrem Aufbau dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative und hinsichtlich der Gesetzgebung den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Zu beachten ist hier jedoch, dass die im Weiteren genannten Organe Institutionen der Europäischen Gemeinschaften sind. Die Europäische Union als Dachorganisation der Europäischen Gemeinschaften, die GASP und die PJZS haben keine eigenen Organe.
Vorlage:Europäische Union Organe
Exekutive
Europäische Kommission
Hauptartikel: Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist im politischen System der Europäischen Union die Exekutive und als solche für das Vorschlagen von Gesetzen und die Überwachung von deren Einhaltung zuständig. Die Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges und supranationales Organ der Europäischen Gemeinschaften. Die Kommissare dienen alleine der Union als Ganzes, nicht ihren jeweiligen Herkunftsstaaten. Die Europäische Kommission besteht aktuell aus 25 Kommissaren, von denen einer als Kommissionspräsident die Kommission leitet. Sie ist auf 5 Jahre gewählt.
Die Europäische Kommission entspricht in Deutschland am ehesten der Bundesregierung.
Legislative
Rat der Europäischen Union
Hauptartikel: Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt) ist eines von zwei beschließenden Organen der Europäischen Gemeinschaften. Er ist also Teil der Legislative, die in ihrer Zusammensetzung einem Zweikammersystem entspricht. Er repräsentiert innerhalb der Legislative die Mitgiedstaaten und setzt sich je nach Politikfeld aus den jeweiligen Fachministern der nationalen Regierungen zusammen. Der Ministerrat beschließt zusammen mit dem Europäischen Parlament Gesetze. Je nach Politikfeld ist entweder eine einstimmige Entscheidung oder eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat notwendig. Der Ministerrat ist also innerhalb der Zweikammer-Legislative der Europäischen Gemeinschaften das Oberhaus. Da der Ministerrat internationale Verträge abschließt, ist er auch Teil der Exekutive.
Der Rat der Europäischen Union entspricht in Deutschland am ehesten dem Bundesrat.
Europäisches Parlament
Hauptartikel: Europäisches Parlament
Das Europäische Parlament ist der zweite Teil der Legislative der Europäischen Gemeinschaften. Es wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt und repräsentiert damit innerhalb der Legislative die Bevölkerung. Das Europäische Parlament hat zurzeit 732 Mitglieder. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich grundsätzlich nach der Bevölkerungszahl. Kleinere Länder sind aber überproportional vertreten, um auch diesen Ländern eine angemessene Repräsentation ihrer nationalen Parteienlandschaft zu ermöglichen. Das Europäische Parlament hat zwei Dienstsitze (sprich Plenarsäle), einer in Brüssel und ein zweiter in Straßburg. In der Zweikammer-Legislative der Europäischen Gemeinschaften entspricht das Europäische Parlament damit dem Unterhaus.
Das Europäische Parlament entspricht in Deutschland am ehesten dem Bundestag.
Judikative
Europäischer Gerichtshof
Hauptartikel: Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof (auch: EuGH) ist das oberste Gericht und damit die Judikative, also das kontrollierende Organ, der Europäischen Gemeinschaften. Neben dem eigentlichen Europäischen Gerichtshof existiert noch das ihm vorgeschaltete Europäische Gericht erster Instanz. Beide Instanzen bestehen aus je einem Richter pro Mitgliedstaat. Diese werden von den Regierungen ihrer Länder für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Alle drei Jahre erfolgt (zum Teil) eine Neubesetzung beider Instanzen.
Der Europäische Gerichtshof entspricht in Deutschland am ehesten dem Bundesverfassungsgericht.
Sonstige Hauptorgane
Europäischer Rechnungshof
Hauptartikel: Europäischer Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof hat zur Zeit 25 Mitglieder, eines aus jedem EU-Land, und wird vom Ministerrat für sechs Jahre gewählt. Er kontrolliert den Haushalt der Union, also ihre Einnahmen und Ausgaben. Der Europäische Rechnungshof hat keine direkten Rechtsbefugnisse, sondern leitet seine Feststellungen direkt an die anderen Institutionen der Union weiter.
Der Europäische Rechnungshof entspricht in Deutschland am ehesten dem Bundesrechnungshof.
Europäischer Rat
Hauptartikel: Europäischer Rat
Der Europäische Rat in Brüssel ist das oberste Gremium der EU, bislang jedoch kein Organ. Er setzt sich gegenwärtig aus den Staats-, und Regierungschefs der Mitgliedsländer, deren Außenministern sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen, wobei die Außenminister und der Kommissionspräsident nur beratende Funktion haben. Der Europäische Rat hat innerhalb des politischen Systems der EU die Richtlinienkompetenz, das heißt, er legt Leitlinien und Ziele der EU-Politik fest. Jedoch ist der Rat nicht direkt an Gesetzgebungsverfahren der EU beteiligt. Der Vorsitz rotiert momentan halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern.
Der Europäischer Rat entspricht in Deutschland keinem Verfassungsorganorgan.
Europäische Zentralbank
Hauptartikel: Europäische Zentralbank
Die Geldpolitik in den Euro-Ländern wird seit dem 1. Januar 1999 von der Europäischen Zentralbank (Sitz in Frankfurt am Main) bestimmt. Die Bank ist von der nationalen Politik unabhängig. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Wahrung der Preisstabilität. Im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB/Zentralbankrat) legt sie die Leitzinsen fest.
Die Europäische Zentralbank entspricht in Deutschland am ehesten dem Bundesrechnungshof.
Zur rechtlich verbindlichen Umsetzung ihrer Politiken stehen der EU drei Instrumente zur Verfügung:
Politikfelder
Zollunion und Binnenmarkt
Seit 1968 gilt innerhalb der Europäischen Union eine Zollunion, d. h. der Handel zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten darf weder durch Zölle noch durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen behindert werden. Die Behinderungen durch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen dauerten aber teilweise noch Jahre später an und konnten erst durch Urteile wie die Cassis-de-Dijon-Entscheidung durchgesetzt werden. Für den Handel mit anderen Staaten gilt ein gemeinsamer von der EU bestimmter Zolltarif, durch den sich ein Großteil der Wirtschaftspolitik der EU realisiert. Aus diesem Grund ist die Europäische Gemeinschaft auch Mitglied in der Welthandelsorganisation und wenngleich alle EU-Staaten auch eigenständige WTO-Mitglieder sind, ist es die EG, die für sie spricht.
Über die Zollunion hinaus geht der seit 1993 bestehende Binnenmarkt, der zusätzlich ein einheitliches Steuergebiet schafft und einen freien Personen-, Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr sicherstellt. Die wichtigste Auswirkung des Binnenmarktes ist, dass es in Europa größtenteils keine nationalen Märkte mehr gibt, sondern nur noch einen europäischen Markt. Die Vorteile für den Verbraucher bestehen darin, dass es so eine größere Auswahl an Produkten gibt und dass der größere Konkurrenzdruck die Firmen zwingt, ihre Produkte oder Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen und/oder besserer Qualität anzubieten.
Seit dem Vertrag von Amsterdam gilt das Schengener Abkommen, das mit den europäischen Staaten vereinbart, dass auf Kontrollen des Personenverkehrs an ihren gemeinsamen Grenzen verzichtet wird. Diese Vereinbarung wurde zugunsten einer verbesserten Kontrolle der EU-Außengrenzen getroffen. Die Inselstaaten Vereinigtes Königreich und Irland setzten eine Ausnahmeregelung durch und führen weiterhin Kontrollen an ihren Grenzen durch. Ebenso gelten bis zum Wegfall der Grenzkontrollen (ca. 2007) für die 10 neuen EU-Staaten Ausnahmeregelungen.
Wettbewerbspolitik
Um Wirtschaftskartelle und -monopole in der EU zu verhindern und einen fairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt sicherzustellen, wurden mit dem EU-Wettbewerbskommissar die Kartellbehörden der einzelnen Staaten ergänzt. Neben der Kontrolle der Wirtschaft ist er auch für die Genehmigung von Subventionen in den Mitgliedstaaten zuständig. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Staaten bestimmte Firmen wettbewerbswidrig unterstützen. Subventionen sind nur für wirtschaftliche schwache Regionen zulässig (z.B. Ostdeutschland).
Letztlich hat diese Wettbewerbspolitik dazu geführt, dass viele Monopole, zum Beispiel im Telekommunikationsbereich, bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung und im Eisenbahnbereich, liberalisiert werden mussten und dadurch der Wettbewerb im Binnenmarkt sichergestellt wurde. Dies wurde in Teilen der Öffentlichkeit kritisch gesehen, da dies auch zum Abbau von Arbeitsplätzen bei öffentlichen und privaten Unternehmen führt.
Wirtschafts- und Währungsunion
Hauptartikel: Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Die Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Staaten. Mitglied waren alle damaligen Mitglieder der Europäischen Union. Die Länder verpflichteten sich damit zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik. Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten eingeführt. Seit dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die regionalen Währungen in den zwölf teilnehmenden EU-Staaten. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark, sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten, nehmen zunächst nicht an der Europäischen Währungsunion teil. Die Einheitswährung wird von den teilnehmenden Staaten als wichtiger Schritt der weiteren europäischen Integration und Einheit gesehen.
Wirtschaftspolitik
Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003). Während die Strukturpolitik beispielsweise in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat, wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und nichtstaatlichen Organisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Die EU hat mit dem Lomé-Abkommen und dem im Jahr 2000 nachfolgendem Cotonou-Abkommen einen bevorzugten Marktzugang für einige Produkte der AKP-Staaten gewährt. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Agrar-Lobby haben Reformversuche in der Vergangenheit nur zu geringen Verbesserungen in diesem Bereich geführt.
Der Anteil der Landwirtschaft am EU-Haushalt ist überproportional, dieser Wirtschaftsbereich unterliegt vollständig der EU-Kontrolle. Der Verwaltungskostenanteil ist dabei alles andere als unerheblich. Die globalen Konkurrenten sind zudem weniger tropische Entwicklungsländer als vor allem USA und Kanada. Von allen EU-Staaten verwendet Deutschland den geringsten Teil von EU-Mitteln für die Landwirtschaft - vermutlich mit dem höchsten Verwaltungskostenanteil.
Die europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sind die wichtigsten Strukturfonds, sie sorgen für den wirtschaftlichen Aufholprozess der ärmeren Regionen. Das erste Ziel und damit auch das wichtigste Ziel des EFRE ist, Regionen zu fördern deren BIP weniger als 75 % des EU-Durchschnitts beträgt (z.B. Ostdeutschland). Dafür werden 80 % der Mittel verwendet und in Infrastrukturprojekte, Mittelstandsförderungen und Projekte im Gesundheitswesen und der Forschung gesteckt. Diese Regionen heißen dann Ziel-1-Regionen. Vom EFRE profitieren aber auch die so genannten Ziel-2-Regionen, sie erhalten 13 % der Mittel und unterstützten Regionen die von wirtschaftlicher Umstellung betroffen sind (z. B. aufgrund von Verarmung ländlicher Gebiete oder industriellem Rückgang). Mit den restlichen 7 % des Budgets werden schließlich die Gemeinschaftsinitiativen wie z.B. URBAN und INTERREG finanziert. URBAN dient zur Förderung von Städten mit über 20.000 Einwohnern, die Probleme mit hoher Arbeitslosigkeit, Kriminalität oder Umweltverschmutzung haben und INTERREG fördert die interregionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Für die regionale Entwicklung in den 25 Staaten will die EU in den Jahren 2007 bis 2013 rund 360 Mrd. Euro an Subventionen ausgeben. Ostdeutschland, dessen Förderungssumme bis Ende 2006 über 21 Mrd. Euro belaufen wird, wird wahrscheinlich nicht mehr zu den förderungswürdigen Ziel-1-Regionen gehören. Grund dafür ist die Osterweiterung 2004 und der damit verbundene schwächere BIP-Durchschnittswert der EU.
Finanzhilfen und Förderprogramme
Hauptartikel: Förderprogramme der EU
Der größte Teil der Förderungen der EU fließt in die Agrarpolitik und in strukturpolitische Finanzinstrumente (z.B. in den europäischen Fonds für regionale Entwicklung, in den europäischen Sozialfonds, in den europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, sowie in die Steuerung der Fischerei). Oft werden diese Finanzhilfen nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern indirekt über nationale und regionale Behörden der Mitgliedsländer. Meist handelt es sich dabei um große Infrastrukturprojekte.
Direkt bezahlt die EU-Kommission Gelder an staatliche oder private Organisationen, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen (NGOs). Sie laufen in Projekte aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft sowie in der EU-Außenpolitik. Überwiegend werden EU-interne Projekte gefördert. Mit externen Förderungen werden auch Projekte in Ländern, die der EU beitreten wollen, gefördert. Auch humanitäre Hilfe für die dritte Welt wird geleistet. Externe Förderung werden zur Unterstützung der Nachbarschaftsbeziehungen vergeben und um die Stabilität zu sichern.
Die Europäische Union fördert neue Technologien. So wurden zahlreiche Koordinierungsgremien gegründet, um einheitliche Standards zu entwickeln, damit der wirtschaftliche Binnenmarkt nicht durch unterschiedliche technische Standards ausgebremst wird. Das ETSI (Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen) hat mittlerweile weltweit verwendete Standards im Telekommunikationsbereich geschaffen (z.B. Euro-ISDN, GSM und DECT). Die EU verfolgt eine eigene Weltraum-Politik, deren Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit der ESA erfolgt. Für die Raumfahrt-Politik der EU und die Koordination mit der ESA und weiteren Partnern ist der zu diesem Zweck gebildete Europäische Weltraumrat zuständig.
Abkommen und Programme mit anderen Ländern/Regionen
Die EU hat ein dichtes Netz von Verträgen mit seinen Nachbarn geschlossen. Die Beziehungen zwischen Staaten werden auch nach außen als Ausgleich von Interessen betrachtet.
- MEDA-Programm
- Europäische Nachbarschaftspolitik
- Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU
- Cotonou-Abkommen mit den AKP-Staaten (Entwicklungshilfe)
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Hauptartikel: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
Ein Ziel ist die eigene Verteidigung und die Vergrößerung der militärischen Stärke: „Die Union ist dafür zuständig, eine gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik einschließlich der schrittweisen Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik zu erarbeiten und zu verwirklichen“ (Verfassungsentwurf Teil III, Art. I-12/4). Die EU-Staaten verpflichten sich ferner per Verfassung „ihre militärischen Fähigkeiten zu verbessern“. Eine Europäische Verteidigungsagentur soll eingerichtet werden mit der Aufgabe „zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors“ beizutragen.
Die Union besitzt kein eigenes Militär sondern greift auf die Truppen der Mitgliedstaaten zurück. Sogenannte Friedenseinsätze sollen unter Schirmherrschaft der EU stattfinden. Diese Friedenseinsätze sind umstritten, wie der Kosovo-Krieg, der 1999 noch unter NATO-Befehl und mit Hilfe der Bundeswehr geführt wurde.
Kulturpolitik
Im Vertrag von Maastricht hat die EU Kompetenzen im kulturellen Gebiet erhalten. In der Förderperiode zwischen 1994 und 1999 führte die Union die Programme RAPHAEL, ARIANE und KALEIDOSKOP. Seit dem Jahr 2000 läuft das Rahmenprogramm KULTUR 2000. Gesondert ist die Aktion Kulturhauptstadt Europas zu sehen.
Finanzhaushalt
Mitgliedstaat | Haushalts- beiträge 2005 (Mio. Euro) |
---|---|
Deutschland | 21.313 |
Frankreich | 16.888 |
Italien | 13.996 |
Vereinigtes Königreich | 12.339 |
Spanien | 8.901 |
Niederlande | 5.412 |
Belgien | 4.091 |
Schweden | 2.817 |
Polen | 2.367 |
Österreich | 2.209 |
Dänemark | 2.066 |
Griechenland | 1.848 |
Finnland | 1.512 |
Portugal | 1.385 |
Irland | 1.366 |
Tschechien | 999 |
Ungarn | 896 |
Slowakei | 382 |
Slowenien | 285 |
Luxemburg | 238 |
Litauen | 211 |
Zypern | 157 |
Lettland | 126 |
Estland | 99 |
Malta | 51 |
Gesamt | 101.954 |
Zur Finanzierung der Ausgaben verfügt die Europäischen Union über so genannte Eigenmittel, die man als Steuereinnahmen definieren könnte. Es sind vor allem Beiträge der Mitgliedstaaten, zu geringerem Teil aus eigenen Einnahmen wie den Import-Zöllen an den Außengrenzen.
Die Hauptbeiträge der Mitgliedstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Zum einen wird ein Anteil der Staatseinnahmen aus Umsatzsteuern/Mehrwertsteuern an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt. Letztere stellen den größten Anteil dar. In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den Staaten berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt hier bis auf weiteres das Vereinigte Königreich dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge zurückerstattet bekommt (Britenrabatt). Diese Ausnahme wurde von der damaligen britischen Premierministerin Margaret Thatcher ausgehandelt da es im Vereinigten Königreich weniger Bauern als in anderen EU-Ländern gibt und dadurch auch weniger Fördermittel erhält. Die EU darf keine Kredite aufnehmen.
Geschichtliche Entwicklung
Im Jahr 1988 wurde das System der Gemeinschaftsfinanzierung in der heutigen Form festgelegt. Insbesondere wurde eine neue Einnahme auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) eingeführt, die sich durch einen bestimmten Satzes auf die Summe der BNE aller Mitgliedstaaten bemisst. Außerdem wurde das Wachstum der abzuführenden Eigenmittel eingedämmt. Mit Beschluss vom 24. Juni 1988 wurde eine Gesamtobergrenze eingeführt, die 1992, 1,20 % des Gesamtbetrags des BNE der Gemeinschaft erreichte.
Am 31. Oktober 1994 erging ein neuer Beschluss über das System der Eigenmittel, so dass die Obergrenze bis 1999 schrittweise auf 1,27 % des BNE anstieg, gleichzeitig wurde der einheitliche Mehrwertsteuer-Eigenmittelsatz schrittweise von 1,4 % auf 1 % gesenkt. Mit Ablauf des Finanzrahmens 1993-1999 hat der Europäische Rat am 24. und 25. März 1999 sich auf eine neue Finanzielle Vorausschau 2000-2006 geeinigt. Es wurde ein Eigenmittelbeschluss gefasst, der seit der Ratifizierung durch alle nationalen Parlamente am 1. Januar 2002 in Kraft trat.
Der Ausgleich für das Vereinigte Königreich wurde genauso beibehalten wie die auf 1,27 % des BNE festgesetzte Eigenmittelobergrenze. Aber es wurde eine Reihe von Änderungen bezüglich der Finanzierung des Haushalts und der Finanzierung des britischen Ausgleichs eingeführt. Im Bereich der Haushaltsfinanzierung war vorgesehen, ab dem 1. Januar 2001 den Prozentsatz der traditionellen Eigenmittel, den die Mitgliedstaaten zur Deckung der Erhebungskosten einbehalten dürfen, von 10 % auf 25 % anzuheben und den maximalen Abrufsatz für die Mehrwertsteuer-Eigenmittel auf 0,75 % in den Jahren 2002 und 2003 und auf 0,50 % ab 2004 herabzusetzen. Die Finanzierung des britischen Ausgleichs durch die anderen Mitgliedstaaten wurde insofern geändert, als der Anteil Österreichs, Deutschlands, der Niederlande und Schwedens an der Finanzierung auf 25 % ihres normalen Anteils reduziert wird.
Künftiger Finanzrahmen
Im Zuge der Festlegung des Finanzrahmens 2007 – 2013 wurde von der Europäischen Kommission ein neuer Korrekturmechanismus gefordert, der den seit 1984 existierenden Britenrabatt für das Vereinigte Königreich ablösen soll. Dieser brachte dem Königreich jährlich 4,6 Milliarden Euro Ersparnis. Großbritannien begründet den Rabatt mit der unterproportionalen Förderung der Landwirtschaft. Im EU-Durchschnitt werden 40 % der EU-Mittel für die Landwirtschaft aufgewendet, in Großbritannien nur 20 %. In Dänemark und Deutschland – dem größten Nettozahler der EU – werden allerdings nur rund 12 % der EU-Mittel für die Landwirtschaft aufgewendet, ohne dass diesen Staaten ein Rabatt gewährt würde.
Ein erster Vorschlag zur Neuregelung scheiterte beim EU-Gipfel im Juni 2005, da sich die Mitgliedsländer nicht einigen konnten. Ein zweiter EU-Gipfel im Dezember 2005 brachte den Durchbruch. Der Haushalt wurde auf 862,4 Milliarden Euro festgelegt. Dies entspricht 1,045 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU. Die Briten erklärten sich bereit, während der sieben Jahre auf einen Anteil von 10,5 Milliarden Euro des Rabatts zu verzichten. Im Gegenzug willigten die Franzosen ein, in den Jahren 2008/2009 eine gründliche Überprüfung der Ein- und Ausgaben (einschließlich der Agrarpolitik) von der EU-Kommission vornehmen zu lassen. Deutschland verzichtet auf 100 Mio. Euro seiner Strukturfonds-Erhöhung von 400 Mio. EUR zugunsten Polens. Der Strukturfonds für Ostdeutschland und Bayern liegt somit bei 13,3 Mrd. EUR + 300 Mio. EUR = 13,6 Mrd. EUR. Die Angleichung der Nettozahlungen scheint nicht gelungen. Für viele Staaten erhöht sich der Nettorückfluss aus Brüssel, für Deutschland wird er möglicherweise von circa 7 Mrd. EUR pro Jahr auf 10 Mrd. EUR pro Jahr steigen. Dieser Kompromiss wurde vom Europäischen Parlament am 18. Januar 2006 mit überwältigender Mehrheit abgelehnt.
Kritikpunkte
Bürokratie und Demokratiedefizit
Mit der Wortschöpfung Eurokratie wird kritisiert, dass die Entscheidungen der EU von einer gesichtslosen und schwer durchschaubaren Bürokratie getroffen werden.
Einige Politikwissenschaftler kritisieren ein Demokratiedefizit innerhalb der EU. Eine ungenügende demokratische Legitimierung verbindlicher Entscheidungen sei festzustellen. So wird der Rat der Europäischen Union als wichtigstes Entscheidungsorgan ausschließlich von den nationalen Regierungen kontrolliert, ohne dass nationale Parlamente oder das Europäische Parlament eine Kontrollmöglichkeit hätten. Dies führe dazu, dass die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive, ein Grundprinzip jeder funktionierenden Demokratie, im Rat aufgehoben wird. Die Regierungen (also die Exekutive) üben im Rat eine legislative Funktion ohne parlamentarische Kontrolle aus. Der Kritik wird auf eine mögliche zusätzliche Legitimation durch gute und effiziente Entscheidungen (Output-Legitimation) entgegengehalten.
„Würde sich die EU bei uns um Beitritt bewerben, müssten wir sagen: demokratisch ungenügend“
Finanzierung
Die Finanzierung der EU ruht noch recht ungleichmäßig auf den Schultern der Mitglieder (vgl. Finanzhaushalt).
Auch die Verteilung der Gelder wird als umstritten betrachtet.
Verwaltungskosten
Die zahlreichen Organe der EU und die von ihnen erlassenen Richtlinien und Verträge erfordern eine Vielzahl von Beamten zu ihrer Ausführung und Kontrolle. Insbesondere durch die 21 offiziellen Amtssprachen entstehen zusätzliche Kosten, da sämtliche gesprochenen und geschriebenen Texte in jede andere Sprache übersetzt werden müssen. Dennoch hat die Europäische Union weniger Beschäftigte als manche Großstadt.
Verlust an regionalen Eigenheiten
Während durch die Gründung des Europäischen Binnenmarktes einerseits mehr Wettbewerb erreicht werden könnte, gingen die dafür notwendigen Vereinheitlichungen und Marktöffnungen oft zu Lasten regionaler Eigenheiten. So entschied beispielsweise der Europäische Gerichtshof, dass das für Deutschland traditionell wichtige Reinheitsgebot für deutsches Bier nicht auf importiertes Bier angewandt werden darf. Andererseits bewahrt die EU ganz explizit regionale Besonderheiten durch den Schutz geografischer Herkunftsangaben. So dürfen nur in Nürnberg produzierte Bratwürste „Original Nürnberger Rostbratwurst“ heißen.
Korruption
Hauptartikel: Korruption in der EU
Da immer mehr Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abgetreten werden, stellt sich zunehmend das Problem der Korruption sowie eine Diskussion über Möglichkeiten der Bekämpfung. Um Korruption und Schattenwirtschaft zu verhindern sowie die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Mittel sicherzustellen, überwacht die EU-Behörde Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (Office Européen de Lutte Anti-Fraude - OLAF) die Vergabe von EU-Aufträgen.
Umfrage zur Europäischen Union
Eine große Mehrheit der Deutschen sieht die Europäische Union als wirtschaftliche und soziale Bedrohung an. Einer Umfrage, die im Auftrag der EU-Kommission erstellt wurde, zufolge rechnet ein Großteil der Befragten mit einer heftigen ökonomischen Krise, sollten die EU-Staaten noch näher zusammenrücken. Die „Berliner Zeitung” berichtete, 84 % der Befragten hätten angegeben, Angst vor der Verlagerung von Jobs in andere EU-Länder zu haben. Jeder zweite der Befragten sehe außerdem die Gefahr, dass es im Laufe der weiteren europäischen Einigung zu einer Wirtschaftskrise kommen könnte.
Verlust nationalstaatlicher Autorität
Durch die schrittweise Übergabe von Kompetenzen an die Union durch die Mitgliedsstaaten, so wird kritisiert, verlören letztere erheblich an politischem Spielraum und auch staatlicher Souveränität. Diese Verlagerung von Kompetenzen bedeute aufgrund des institutionellen Demokratiedefizits der Union auch immer eine Verschlechterung der Mitsprachmöglichkeit durch die Bürger der Mitgliedsstaaten. Die Schaffung des Amts des Europäischen Bürgerbeauftragten soll diesem Verlust an Mitsprachemöglichkeiten entgegenwirken. Dem Amt wird allerdings gegengehalten, dass es nicht ausreichend sei, um am Bedeutungsverlust der nationalen Gesetzgebung bzw. des Gewichts der Meinung der EU-Bürger etwas zu ändern, weil er - so wird argumentiert - ebenfalls eine Institution der Europäischen Gemeinschaften ist.
Als Österreich in den späten 1990ern eine Mitte-Rechts-Regierung aus der ÖVP und FPÖ bildete, wurde seitens Europäischer Union und ihrer Mitgliedsstaaten mit Sanktionen gedroht[2]. Kritisiert wird hier, dass sich die Union gegen das Ergebnis einer demokratisch verlaufenen Wahl eines Mitgliedsstaats gerichtet habe, ohne dafür eine politische oder vertragliche Legitimation zu besitzen.[3]
Literatur
- Dagger, Steffen / Schröder, Till: Flagge zeigen - Landesvertretungen in Brüssel, in: Fachmagazin Politik & Kommunikation 2/2005
- Dauses, Manfred A. (Hrsg.): Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts (Loseblattsammlung), 13. Ergänzungslieferung, C. H. Beck 2004, ISBN 3-406-44100-9
- Dinan, Desmond: Ever closer Union. An introduction to the European Union, 2. Aufl., L. Rienner Publishers 1999, ISBN 1555877397
- Hix, Simon: The Political System of the European Union, Second Edition, Palgrave MacMillan 2005, ISBN 033396182X
- Jachtenfuchs, Markus / Kohler-Koch, Beate: Europäische Integration, UTB 2003, ISBN 3825218538
- Jäger, Thomas / Piepenschneider, Melanie (Hrsg.): Europa 2020. Szenarien politischer Entwicklung, Leske + Budrich Verlag 2002, ISBN 3810013560
- Keiler, Stephan / Grumböck, Christoph (Hrsg.): EuGH-Judikatur aktuell, Lindeverlag 2006, ISBN 3707306062 (Standardwerk); Inhaltsverzeichnis[[1]]
- Kohler-Koch, Beate / Woyke, Wichard (Hrsg.): Die Europäische Union, Bd. 5, Lexikon der Politik, C.H. Beck 1996, ISBN 340636909X
- Landfried, Christine: Das politische Europa: Differenz als Potenzial der Europäischen Union, 2. Aufl., Nomos, 2005, ISBN 3832910409
- McCormick, John: Understanding the European Union. A concise introduction, Palgrave MacMillan 2002, ISBN 033394867X
- Mickel, Wolfgang W. (Hrsg.): Europäische Union: Handlexikon der Europäischen Union, 2. überarb. und erw. Aufl., Omnia 1998, ISBN 3893440453
- Moravcsik, Andrew M.: The Choice for Europe: Social Purpose and State Power from Messina to Maastricht, Cornell University Press 1998, ISBN 0801485096
- Nugent, Neill: Government and Politics of the European Union, 5. Aufl., Duke University Press 2003, ISBN 082232993X
- Oppermann, Thomas: Europarecht. Ein Studienbuch, 3. Aufl., Beck Juristischer Verlag 7/2005, ISBN 3406535410 (für höchste Ansprüche)
- Pfetsch, Frank R. / Beichelt, Timm: Die Europäische Union. Eine Einführung. Geschichte, Institutionen, Prozesse, UTB 2001, ISBN 3825219879
- Schröder, Ilka (Hrsg.): Weltmacht Europa - Hauptstadt Berlin. Ein EU-Handbuch, Konkret Verlag, Hamburg 2005, ISBN 3930786443
- Thiel, Elke: Die Europäische Union. Von der Integration der Märkte zu gemeinsamen Politiken, Leske + Budrich Verlag 1998, ISBN 3810019364
- Thiele, Alexander: Grundriss Europarecht, 4. Aufl., Altenberge 2005, ISBN 3980693228
- Wallace, Helen; Wallace, William (Hrsg.): Policy-Making in the European Union, Fourth Edition, Oxford University Press 2000, ISBN 019878242X
- Weidenfeld, Werner (Hrsg.): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche (Schriftenreihe der bpb, Bd. 442), Bonn 2004. (wichtiges Standardwerk)
Siehe auch
Weblinks
- Europäische Union – Offizielle Seite der EU
- EUR-Lex – Offizielle Datenbank mit den Rechtsvorschriften der EU
- internationaler UNESCO Bildungsserver – Themenkomplex EU
- EU ABC – Wörterbuch zu Begriffen rund um die EU
- EU-Begriffe – Tabelle zu europäischen Institutionen und Jahrestagen (PDF)
- European Navigator – Multimedia Datenbank zur Geschichte der EU (Englisch/Französisch)
- EU-Kritiker – Wie sinnvoll ist die EU?
- europa-digital – Nichtkommerzielle Berichte und Dossiers
- Bundeszentrale für politische Bildung – Dossier zur Europäische Union
- Bundeszentrale für politische Bildung – Heft zur Europäischen Union
- mehr Demokratie e. V. – Wie demokratisch ist die EU ?
- Eurostat – Statistiken über die EU
- Europäisches Jugendportal – Webseite für Jugendliche
- Entdecke Europa! – Website für Kinder
- EURES – European Employment Services - Das EU Portal zur Jobsuche in ganz Europa
- Außenwirtschaftsportal Bayern - Allgemeine Informationen zur EU
- Europäische Statistik "Leben in Europa" - Europäische Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen.
Quellen
- ↑ Europ. und Öffentl. Wirtschaftsrecht I; 3. Auflage - Springer, Wien/NewYork
- ↑ Alle gegen Haider - EU will Österreich wegen Haider isolieren, in: Der Tagesspiegel, 1. Februar 2000.
- ↑ Gerd Langguth: EU-Boykott gegen Österreich?, Langfassung des Artikels aus dem Bonner Generalanzeiger vom 8. Februar 2000.