Technik
Prinzip
Bei einer mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) betriebenen Energiewandlungsanlage wird sowohl die bei der chemischen oder physikalischen Umwandlung von Energieträgern entstehende Wärme als auch die durch die Energieumwandlung erzeugte elektrische Energie zu weiten Teilen genutzt.
Im roglin stinkt zu thermischen Wärmekraftwerken, die nur auf Stromproduktion ausgelegt sind, wird bei KWK-Anlagen durch die gleichzeitige Nutzung der Abwärme ein sehr viel höherer Gesamt-Wirkungsgrad (bis zu 90 Prozent) erreicht, wodurch wiederum Brennstoff eingespart wird. Diese Steigerung des Wirkungsgrades geht allerdings bei Auskopplung von Wärme aus einem Kraftwerk oder aus einer Entnahme-Kondensationsanlage mit einer Verringerung der Stromproduktion einher, da die Enthalpiedifferenz des Wasserdampfes nicht vollständig in der Dampfturbine ausgenutzt werden kann. Im Gegensatz dazu wird bei konventionellen Kraftwerken die Restwärme über den Kondensator und Kühlturm in die Umwelt abgelassen.
Im Vergleich zu den derzeit besten Technologien der getrennten Erzeugung von Strom und Wärme erzielen KWK-Anlagen Primärenergieeinsparungen von ca. 10 bis 25 %.
Brennstoffe
Das Prinzip der KWK kann mit jedem Brennstoff und jeder Energiequelle mit einem Temperaturniveau ab ca. 200 °C genutzt werden. In Betracht kommen neben fossilen Energien wie Steinkohle, Braunkohle, Erdgas und Heizöl auch erneuerbare Energien wie Biogas, Biomethan, Klärgas, Deponiegas, Pflanzenöl, Holz, Pellets, Bioethanol, Solarthermie und Geothermie sowie Siedlungsabfälle (Müllverbrennung und Deponiegas) und Wasserstoff (Wasserstoffwirtschaft).
Auslegung
Man unterscheidet zwischen strom- und wärmegeführter Auslegung von KWK-Anlagen je nach der Priorität, die einer der beiden Energieformen zugemessen wird. Stromgeführte Anlagen optimieren den Stromertrag, wärmegeführte Anlagen den Wärmeertrag. Die höchste Effizienz wird mit wärmegeführter Auslegung erzielt, weil dabei die geringsten Energieverluste entstehen, so dass sie den Normalfall darstellt. Auch bei einer stromgeführten Fahrweise können jedoch mittels eines Pufferspeichers Wärmeverluste vermieden werden. Die gewonnene Wärme wird als warmes Wasser oder Wasserdampf über isolierte Rohrleitungen zur Gebäudeheizung oder für industrielle Zwecke (Prozesswärme) verwendet.
Anlagenvarianten
Eine zunehmend verbreitete Variante sind so genannte Blockheizkraftwerke (BHKW). Dabei handelt es sich um kleine bis mittelgroße KWK-Anlagen auf Basis von Motoren oder Turbinen. Während bei diesen Anlagen die Wärmeversorgung auf ein bestimmtes Objekt oder auf die nähere Umgebung (z.B. einen Wohn-"Block") beschränkt ist, dienen Großanlagen zur flächigen Fernwärme-Versorgung oder zur Erzeugung von Prozesswärme in der Industrie. Bei Großanlagen für die Fernwärmeversorgung sind einerseits die Leitungsverluste wesentlich höher als bei Blockheizkraftwerken, wodurch die Effizienz des Energieeinsatzes sinkt. Andererseits steigt mit zunehmender Leistung der Anlagen die Stromkennzahl (= Verhältnis Strom- zu Wärmeerzeugung) und somit die Exergieausbeute, was wiederum die Effizienz erhöht.
KWK-Anlagen können unter anderem sein:
- Dampfturbinen-,
- Gasturbinen-,
- Gas- und Dampfturbinen (GuD)-,
- Verbrennungsmotoren- oder
- Brennstoffzellen-Anlagen
Das Spektrum der elektrischen und thermischen Leistung von KWK-Anlagen reicht von wenigen Kilowatt bis zu mehreren hundert Megawatt. Die mit 700 MW elektrischer Leistung zur Zeit größte KWK-Anlage Europas steht in England. Seit ca. 10 Jahren kommen zunehmend etwa waschmaschinengroße, so genannte Mikro-KWK-Anlagen für den Einsatz in kleineren Gewerbebetrieben, Hotels und Wohngebäuden bis hin zu Einfamilienhäusern auf den Markt. Damit stehen heute für das gesamte Spektrum des Wärmebedarfs KWK-Lösungen zur Verfügung.
Von Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung spricht man, wenn die Anlage zusätzlich Kälte erzeugen kann. Dabei wird die Nutzwärme des Prozesses genutzt, um eine Absorptionskältemaschine anzutreiben. Trotz der deutlich höheren Investion im Vergleich zu einer Kompressorkältemaschine, kann die KWKK-Anlage wirtschaftlich betrieben werden, weil durch die Wärmenutzung zur Klimatisierung im Sommer die Laufzeiten erhöht werden.
Fördermaßnahmen
KWK-Gesetz
Mit dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) werden in der Bundesrepublik Deutschland der Erhalt, die Modernisierung und der Ausbau von KWK-Anlagen gefördert, die mit fossilen Energien betrieben werden. Für modernisierte Anlagen, die bis spätestens Ende 2005 wieder in Betrieb genommen wurden, wird bis 2010 ein Bonus auf den eingespeisten Strom von durchschnittlich ca. 1,65 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Durch die Modernisierung wurde die Effizienz alter KWK-Anlagen beträchtlich erhöht. Ohne Modernisierung erhalten bestehende KWK-Anlagen einen geringeren Bonus, der die frühzeitige Stilllegung von Anlagen verhindern soll. Die Betreiber sehr kleiner KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis zu 50 kW erhalten für 10 Jahre einen Zuschlag von 5,11 Cent pro in das Stromnetz eingespeister Kilowattstunde, sofern die Anlage bis Ende 2008 in Betrieb genommen wird. Kleine KWK-Anlagen bis 2 MW elektrischer Leistung erhalten bis 2010 eine zusätzliche Vergütung von derzeit (2006) 2,25 ct/kWh. Durch eine verstärkte Nutzung von KWK-Anlagen soll eine weitere Minderung der Kohlendioxid-Emission erreicht werden. Das KWK-Gesetz trat am 1. April 2002 in Kraft.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
In dem 2004 novellierten EEG (§ 8, Absatz 3) wird die Nutzung der Abwärme bei Stromerzeugung aus Biomasse durch einen KWK-Zuschlag von 2 Cent pro Kilowattstunde auf die Einspeisevergütung angeregt, zu deren Zahlung der Betreiber des örtlichen Stromnetztes verpflichtet ist. Außerdem wird ein weiterer so genannter Innovationsbonus von 2 Cent pro Kilowattstunde bei Einsatz bestimmter KWK-Technologien (Brennstoffzellen, Gasturbinen, Dampfmotoren, Organic-Rankine-Anlagen, Mehrstoffgemisch-Anlagen, insbesondere Kalina-Cycle-Anlagen, oder Stirling-Motoren) gezahlt.
Ökosteuer
Für Erdgas, Heizöl und Flüssiggas, das in KWK-Anlagen mit einem Jahresnutzungsgrad von mindestens 70% eingesetzt wird, wird die Mineralölsteuer erstattet. Für Strom aus KWK-Anlagen bis zu 2 MW elektrischer Leistung, der vom Betreiber der Anlage im "räumlichen Zusammenhang" verbraucht wird, muss keine Stromsteuer (2,05 Cent/ kWh) entrichtet werden.
KFW-Förderprogramme
Günstige Kredite unter anderem für den Einbau von KWK-Anlagen und für die Beheizung aus Fern- und Nahwärme auf Basis KWK bietet die Förderinitiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“ der KFW-Bank.