Innung
Als Innung wird die fachliche Organisationsform des Handwerks auf lokaler bzw. regionaler Ebene (meist sind dies die Landkreis-Grenzen) bezeichnet. In ihr schließen sich Handwerker des gleichen oder ähnlicher Handwerke zusammen, um ihre gemeinsamen Interessen zu fördern.
Die Mitgliedschaft in einer Innung ist für Handwerksbetriebe freiwillig (im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Handwerkskammer).
Ihre Aufgaben sind in der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) geregelt. Im Wesentlichen sind dies:
- Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder
- Pflege des Gemeingeist und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen
- Regelung und Überwachung der Ausbildung im Rahmen der Dualen Ausbildung, Abnahme von Gesellenprüfungen
- Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z.B. durch Fachschulen oder Lehrgänge)
- Erstattung von Gutachten und Auskünften über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.
Die Rechtsform der Innungen ist Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie stehen unter der Rechtsaufsicht der jeweiligen Handwerkskammer.
Häufig haben die Innungen gemeinsame Geschäftsstellen mit den Kreishandwerkerschaften.
In Österreich: Andere Bezeichnung von Fachgruppen der Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammern. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Mitgliedschaft in der fachlich zuständigen Fachgruppe (Innung) in Österreich verpflichtend (Pflichtmitgliedschaft). Auch hier ist die Rechtsform der Innungen die der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Vorstand der Innung ist der Innungsmeister. Das mittlere Organ der Innung ist der Innungsausschuss (=Versammlung der gewählten Vertreter). Das höchste Organ ist die Fachgruppen-(Innungs-)tagung (=Versammlung aller Mitglieder der Innung)
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Der Vorstandsvorsitzende der Innung ist der Obermeister, dessen Stellvertreter der stv. Obermeister, eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Lehrlingswart, welcher als Bindeglied zwischen den Lehrlingen und den Ausbildungsbetrieben eines Gewerkes darstellt. Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. B. den Gesellenprüfungsausschuss, welcher das gesamte Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich regelt, den Berufsbildungsausschuss, welcher die Politik in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner gibt es einen Fachbeirat, welcher für alle fachlichen Fragen als Kompetente Anlauftelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss, diverse (Streit)Schlichtungsausschüsse. Übergeordnete Fachverbände sind die Landesinnungsverbände mit dem jeweiligen Landesinnungsmeister sowie auf Bundesebe die Zentralverbände der jeweiligen Berufsstände mit ihren Vorsitzenden.