Fachhochschule (Deutschland)

deutsche Hochschulform, die Lehre und Forschung auf wissenschaftlicher Grundlage mit anwendungsorientiertem Schwerpunkt betreibt
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Eine allgemeine Fachhochschule (kurz "FH") ist eine akademische Bildungseinrichtung (Hochschule) für natur-, sozial-, wirtschaftswissenschaftliche und künstlerische Fächer. Daneben gibt es die besonderen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltungen (FHöV).

Fachhochschulen bilden ihre Studenten anwendungsorientierter (auf wissenschaftlicher Grundlage) aus als wissenschaftliche Hochschulen (zum Beispiel Universitäten). Der Studienbetrieb an Fachhochschulen orientiert sich in erster Linie an der Wissensvermittlung; Forschung bzw. Wissen schaffen hat eine weniger gewichtige, wenn auch wichtiger werdende Rolle. Fachhochschulen sind allerdings besonders bemüht um einen Wissenstransfer - vor allem im Technologiebereich - zur Wirtschaft (zum Beispiel in Technologietransferzentren/-instituten, die FH's angegliedert sind). Da die Fachhochschulen wie die wissenschaftlichen Hochschulen über ein breitgefächertes Studienangebot verfügen, verwenden sie seit einigen Jahren die englische Zusatzbezeichnung "University of Applied Sciences", übersetzt: "Universität für angewandte Wissenschaften".

Das Studium an einer deutschen Fachhochschule setzt zusätzlich zum Abitur (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) beziehungsweise der Fachhochschulreife, in der Regel ein fachbezogenes Vorpraktikum voraus.

Das Studium kann in der Regelstudienzeit von acht (neun) Semestern absolviert werden. Im Studium enthalten sind ein oder zwei Praxissemester.

Fachhochschulen verleihen an ihre Absolventen seit 1980 (Hochschulrahmengesetz von 1973) akademische Grade in Form eines Diploms mit Angabe der Fachrichtung (zum Beispiel Diplom-Ingenieur, -Kaufmann/ Betriebswirt, Sozialarbeiter, und so weiter.); seit 1987 mit dem Zusatz "FH" (zum Beispiel Diplom-Betriebswirt (FH)).

Durch die Einrichtung neuerer, vergleichbarer Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten bieten Fachhochschulen und wissenschaftliche Hochschulen (wie Universitäten) erstmals vergleichbare Studienabschlüsse an; in Deutschland in der anglikanisierten Form eines Bachelor und Master; in Österreich und Schweiz in der altdeutschen beziehungsweise lateinischen Form eines "Bakkalaureat (der Absolvent darf sich dann als Bakkalaureus beziehungsweise Bakkalaurea bezeichnen).

Im Gegensatz zu Universitäten besitzen Fachhochschulen kein eigenständiges Promotions- und Habilitationsrecht. Eine Promotion ist derzeit für FH-Absolventen nur in enger Zusammenarbeit mit einer Universität / wissenschaftlichen Hochschule, beziehungsweise durch den Wechsel an eine wissenschaftliche Hochschule möglich.

Bezüglich des Bachelor beziehungsweise Bakkalaureat-Abschlusses sind die FH-Absolventen und die Universitäts-Absolventen (rechtlich) gleichgestellt. Bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Staat oder Kommune) erfolgt die Regeleinstufung in den gehobenen Dienst. Beim Master ist es üblich, Uni-Absolventen generell, FH-Absolventen nur bei Akkreditierung des eigenen Studiengangs beim Staat in den höheren Dienst einzustellen.

Bis etwa 2000, je nach Bundesland und Hochschule, war das Diplom (FH) der traditionelle Abschluss der Fachhochschulen; einige FH-Studiengänge bieten seit einiger Zeit nur noch Bachelor- und/oder Masterstudiengänge an.

Historie der Fachhochschulen

Die ersten Fachhochschulen gingen in den frühen 1970er Jahren (neu geschaffenes Hochschulrahmengesetz 1973) aus den Ingenieurschulen und aus Höheren Fachschulen (zum Beispiel für BWL oder Sozialpädagogik) hervor. Die Absolventen der Ingenieursschulen nannten sich bis Mitte der 1960er Jahre nur Ingenieur i. V. mit der jeweiligen Fachrichtung; später (ab etwa 1967) wurde ihnen als Abschluß die staatliche Bezeichnung Ing. (grad.) (graduierter Ingenieur) verliehen.

Dem FH-Absolventen wurde dagegen (bis 1977/1978, je nach Bundesland) der Abschlußtitel als akademischer Grad verliehen und ab 1977/1978 (je nach Bundesland und Landeshochschulgesetz) als Diplom. Seit Mitte der 1990er Jahre mit dem Zusatz "FH". Manche Fachhochschulstudiengänge ermöglichen ein Studium neben der Berufstätigkeit. (zum Beispiel: CAMPUS02)

Liste aller bundesdeutschen Fachhochschulen

Legende
FH = Fachhochschule
HS = Hochschule

EFH = Evangelische Fachhochschule
FHTW = Fachhochschule für Technik und Wirtschaft
FHVR = Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege
HAW = Hochschule für Angewandte Wissenschaften
HTW = Hochschule für Technik und Wirtschaft
HTWK = Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur
KFH = Katholische Fachhochschule
RFH = Rheinische Fachhochschule
TFH = Technische Fachhochschule


A-K L-Z



Siehe auch: Deutsche Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Österreichische Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, Schweizer Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen