Benutzer:Definitiv/Spielwiese/wiese4

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Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Randow bestand zwischen 1818 und 1939 und mit kleinerem Gebiet nochmal von 1945 bis 1950.

Der preußische Landkreis Randow in Pommern bis 1939 umfasste die Gemeinden rund um die pommersche Landeshauptstadt Stettin, überwiegend links der Oder.

Mit 139.061 Einwohnern auf 1351 km² [Belegstelle ? Datum ?] war dieser Landkreis der bevölkerungsreichste in Pommern.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam der größte Teil des früheren Kreisgebietes zu Polen. Aus dem in Deutschland verbliebene Anteil des Kreisgebietes wurde erneut ein Landkreis Randow gebildet, der 1950 endgültig aufgelöst wurde.




Er umfasste am 14. Oktober 1939, dem Tag vor seiner Auflösung:


Die 1939 nach Stettin eingemeindeten Gemeinden Altdamm, Finkenwalde, Frauendorf, Podejuch, Pölitz, Pommerensdorf, Scheune, Stolzenhagen und Züllchow waren die bevölkerungsreichsten Orte im Landkreis, so dass danach die Großstadt Stettin 381.300 Einwohner auf 461 km² umfasste.





Verwaltungsgeschichte

Preußen 1818 bis 1939

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Randow im Regierungsbezirk Stettin in der preußischen Provinz Pommern. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete im Umland der Provinzialhauptstadt Stettin. Das Landratsamt war in Stettin.

Am 26. September 1826 wurden nach Auflösung des Stadtkreises Stettin die Städte Alt-Damm und Stettin in den Kreis Randow eingegliedert.

Am 16. März 1857 schied Stettin wieder aus dem Kreis Randow aus. Stettin wurde ein eigener Stadtkreis Stettin, der jetzt nur noch aus einer Gemeinde bestand, nämlich der Stadtgemeinde Stettin.

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis als Teil Preußens zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 1. April 1900 wurden die Stadtgemeinde Grabow und die Landgemeinden Bredow, Nemitz und Torney aus dem Kreis Randow in den Stadtkreis Stettin eingegliedert. Im Jahre 1911 folgten Zabelsdorf, Schwarzow, Neuwestend und Braunsfelde.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Randow entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der fast alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Randow entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Amtsbezirke 1932

Im Jahr 1932 gab es im Kreisgebiet 25 Amtsbezirke:

  1. Bergland
  2. Daber
  3. Dammscher See
  4. Finkenwalde
  5. Gartz, Land
  6. Glasow
  7. Gut Falkenwalde
  8. Hohenreinkendorf
  9. Jasenitz
  10. Kasekow
  11. Löcknitz
  12. Mescherin
  13. Nassenheide
  14. Neuenkirchen
  15. Penkun, Land
  16. Pölitz, Land
  17. Rothenklempenow
  18. Scheune
  19. Schwabach
  20. Schöningen
  21. Stolzenburg
  22. Stolzenhagen
  23. Warsow
  24. Zahden
  25. Züllchow

Verwaltungseinheiten 1932

Im Jahr 1932 gab es im Kreis Randow vier Städte, 114 Landgemeinden und vier Gutsbezirke, die jedoch im Jahr 1925 bereits nicht mehr bewohnt waren:

Städte
  • Brachhorst 1x zu Langenberg
  • Bredow, 01.04.1900 zu Stettin
  • Damuster, 1. 10. 1937 eingegliedert in Jasenitz
  • Duchow, 1. 10. 1937 eingegliedert in Jasenitz
  • Friedensburg 1x zu Podejuch
  • Glienken, 1903/08 zu Stolzenhagen
  • Grabow, 01.04.1900 zu Stettin
  • Grenzdorf
  • Heinrichshof 1x zu Möhringen
  • Kratzwiek , 1903/08 zu Stolzenhagen
  • Langenstücken, 1. 10. 1937 eingegliedert in Jasenitz
  • Nemitz, 01.04.1900 zu Stettin
  • Neu Buchholz 1x zu Buchholz umb?
  • Neuenfeld 1x zu Nadrensee
  • Neu Lienken 1x zu Lienken umb?
  • Rosengarten, 1. 10. 1937 eingegliedert in Altdamm
  • Wenkendorf, 1. 10. 1937 eingegliedert in Jasenitz


  • Scholwin 1929 in Odermünde umb




Gutsbezirke (1925 nicht mehr bewohnt)
  • Buchheide, Anteil Kr. Randow, Forst
  • Dammscher See
  • Falkenwalde, Forst
  • Stolzenburg, Forst

Bevölkerung

Im Jahr 1925 wurden im Kreis Randow 107.730 Einwohner gezählt, von denen 101.436 Evangelische, 3632 Katholiken, 957 Anhänger von Freikirchen und 260 Juden waren.[1] Im Jahr 1933 wurden 113.271 Einwohner gezählt.[2]

Auflösung des Kreises 1939

Am 15. Oktober 1939 wurde durch die Vergrößerung des Stadtkreises Stettin der Landkreis Randow aufgelöst und sein Gebiet wie folgt aufgegliedert:

SBZ und DDR 1945 bis 1950

Nach 1945 wurde aus dem westlich der Oder-Neiße-Linie liegenden Gebiet des ehemaligen Landkreises Randow in der SBZ ein neuer Landkreis Randow gebildet. Der erste Landrat war Erich Spiegel (1919–1984), der zunächst als Landrat von Groß-Stettin den Kreis von Stettin aus verwaltete und nach der Übergabe Stettins an Polen durch die Sowjetunion am 5. Juli 1945 das Landratsamt nach Hohenholz, nördlich von Penkun, verlegte. Spiegel amtierte bis August 1945 und wurde dann durch Landrat Geiß abgelöst, der das Landratsamt zunächst nach Pölitz und im Oktober 1945 nach Löcknitz verlegte.[3]

Bei der DDR-Kreisreform 1950 wurde das Gebiet des Landkreises Randow auf die bestehenden Landkreise Angermünde, Pasewalk und Prenzlau aufgeteilt. Der Landkreis Angermünde war Teil des Landes Brandenburg und kam nach Auflösung der Länder 1952 zum Bezirk Frankfurt (Oder).

Gegenwart

Ein kleiner Teil des ehemaligen Kreisgebietes rund um die Stadt Gartz (Oder) gehört heute zum brandenburgischen Landkreis Uckermark, der übrige in Deutschland verbliebene Teil des Kreisgebiets gehört heute zum Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern.

Der größte Teil des ehemaligen Kreisgebietes wurde nach Kriegsende 1945 zusammen mit der Stadt Stettin unter polnische Verwaltung gestellt. Dieser unter polnische Verwaltung gestellte abgetrennte Teil wurde teils Stettin, teils dem Powiat Policki in der Woiwodschaft Westpommern zugeordnet.

Landräte

Kommunalverfassung

Die Landkreis Randow gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Gartz a./Oder, Penkun und Pölitz, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Verkehr

Von der preußischen Landeshauptstadt führte 1843 die erste Strecke der Berlin-Stettiner Eisenbahn in die pommersche Provinzhauptstadt >110.0<. Von hier aus ging es 1846 weiter nach Hinterpommern in Richtung Stargard >111.0<. 1863 konnte man mit der Bahn Richtung Vorpommern nach Pasewalk fahren >105.0<.

Oderaufwärts nahm 1877 die Breslau-Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn-Gesellschaft eine Verbindung bis Küstrin in Betrieb >122.0<. Schließlich zweigte von der Stargarder Trasse in Altdamm die Strecke der Altdamm-Colberger Eisenbahn-Gesellschaft zur hinterpommerschen Ostseeküste ab >111.c<.

Für die Preußische Staatsbahn blieb dann noch die Aufgabe, 1898 eine Nebenbahn von Stettin auf dem linken Oderufer bis Jasenitz und 1910 weiter bis Ziegenort zu bauen >110.m<. Die Stadt Gartz (Oder) bekam 1913 eine Verbindung nach Tantow an der Berliner Hauptbahn >110.f<.

Die Kreise Randow und Ueckermünde beteiligten sich auch an der Gründung von Kleinbahnunternehmungen. 1897 führte die Randower Kleinbahn AG ihre Strecke zunächst von Stöven im Westen Stettins bis zur Stolzenburger Glashütte im Kreis Randow und dann 1906 bis Neuwarp am Großen Haff im Kreis Ueckermünde >113.g<. Der Süden des Kreises mit dem Randowbruch wurde 1899 von der schmalspurigen Linie der Kleinbahn Casekow–Penkun–Oder erschlossen, die parallel zur Berlin-Stettiner Eisenbahn verlief >113.f<.

Literatur

Commons: Definitiv/Spielwiese/wiese4 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Fußnoten

  1. Statistisches Landesamt (Hrsg.): Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen. Provinz Pommern. Nach dem endgültigen Ergebnis der Volkszählung vom 16. Juni 1925 und anderen amtlichen Quellen unter Zugrundelegung des Gebietsstandes vom 1. Oktober 1932. Berlin 1932, S. XXVIII.
  2. Der Große Brockhaus. 15. Auflage, Achtzehnter Band, Leipzig 1934, S. 153.
  3. Willi Neuhoff: Erich Spiegel–1945 erster Nachkriegsbürgermeister in Stettin. In: Stettiner Bürgerbrief. Nr. 24, 1998, ISSN 1619-6201, S. 60–63.

Randow Randow Randow Randow xKategorie:Landkreis Vorpommern-Greifswald xKategorie:Powiat Policki xKategorie:Aufgelöst 1939 xKategorie:Gegründet 1945 xKategorie:Aufgelöst 1950


Der Kreis umfasste 1871 die drei Städte Neuwarp, Pasewalk und Ueckermünde, 61 Landgemeinden und 14 Gutsbezirke.[1]


Zum 15. Oktober 1939 wurden die Gemeinden Armenheide, Bismark, Blankensee, Boblin, Böck, Book, Daber, Dorotheenwalde, Falkenwalde, Glashütte, Gorkow, Grambow, Günnitz, Hagen, Jasenitz, Köstin, Laack, Lienken, Löcknitz, Mewegen, Nassenheide, Neuenkirchen, Pampow, Plöwen, Ramin, Retzin, Rothenklempenow, Schwennenz, Sonnenberg, Stolzenburg, Trestin und Wamlitz sowie die Forst-Gutsbezirke Falkenwalde und Stolzenburg aus dem aufgelösten Landkreis Randow in den Landkreis Ueckermünde eingegliedert.[2]

Sowjetische Besatzungszone / DDR

Die Gemeinden Bismark, Blankensee, Boock, Gorkow, Grambow, Lienken, Löcknitz, Mewegen, Pampow, Plöwen, Ramin, Retzin, Rothenklempenow, Schwennenz und Sonnenberg wechselten im Verlauf des Jahres 1945 in den auf deutscher Seite wiedererrichteten Landkreis Randow.[3][4]

Im Rahmen der ersten DDR-Kreisreform wurde am 1. Juli 1950 aus dem verbliebenen Landkreis Ueckermünde und Teilen des erneut aufgelösten Landkreises Randow der Landkreis Pasewalk gebildet.[5] Dieser wurde im Rahmen der Verwaltungsreform vom 25. Juli 1952 in die Kreise Ueckermünde und Pasewalk geteilt. Beide Kreise wurden dem neugebildeten Bezirk Neubrandenburg zugeschlagen.




Städte und Gemeinden

Stand 1939

Vor seiner Erweiterung im Jahr 1939 umfasste der Kreis Ueckermünde drei Städte, 50 Landgemeinden und zwei gemeindefreie Gutsbezirke:


xKategorie:Powiat Policki

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  3. GenWiki: Landkreis Ueckermünde 1818–1952
  4. GenWiki: Landkreis Randow 1945–1950
  5. GenWiki: Landkreis Pasewalk 1950–1952