Zum Massivholz (nach neuerem Sprachgebrauch Vollholz) gehören alle Erzeugnisse oder Erzeugnisteile, die aus den Baumstämmen herausgeschnitten und eventuell spanabhebend weiterverarbeitet wurden, ohne dass an dem Holzgefüge mechanisch oder mechanisch-chemisch etwas verändert wurde. Massivholz bzw. Vollholz kommt wie folgt in den Handel: als Bretter (<= 40 mm Dicke) oder Bohlen (> 40 mm Dicke), besäumt oder unbesäumt; als Leisten, rechteckig, quadratisch oder profiliert; als Latten (b < 8 cm und Querschnitt < 32 cm²); als Kanthölzer (b <= 6 cm und h < 20 cm) oder Balken (b >= 7 cm und h >= 20 cm).