Das Abwehramt (AbwA) ist der Inlandsnachrichtendienst des österreichischen Bundesheers und untersteht dem Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV). Das Abwehramt dient dem "Eigenschutz" des Heeres, d.h. es soll Angriffe auf militärische Einrichtungen und auf die militärische Sicherheit in Österreich aufklären und verhindern.
Struktur
Der Inlandsdienst ist in drei Abteilungen gegliedert:
- Erhebung
- Auswertung
- Elektronische Abwehr
Sein Hauptquartier ist in Wien in der Hetzgasse. Darüber hinaus ist in der Öffentlichkeit über den Dienst wenig bekannt. Sein Budget wird im Verteidigungshaushalt nicht ausgewiesen und auch die Zahl der Mitarbeiter ist nirgendwo veröffentlicht. Laut einem österreichischen Pressebericht aus dem Jahr 1999 beschäftigt der Dienst 200 Mitarbeiter. Zusätzlich dazu unterhält das Abwehramt in jeder Einheit der österreichischen Armee bis hinunter auf die Kompanieebene Verbindungsoffiziere.
Aufgaben
Parlamentarisch kontrolliert wird das Abwehramt mit dem seit 1. Juli 2001 geltenden Militärbefugnisgesetz (MBG) durch den Rechtsschutzbeauftragten (RSB) beim BMLV. Der Rechtsschutzbeauftragte hat die Aufgabe, Heeresnachrichtenamt und Abwehramt auf eventuelle Grundrechtsverletzungen und widerrechtliche Datenverwendung hin zu überprüfen.
Gleichzeitig erweiterte das MBG die Befugnisse beider Dienste. Dies hatte im Vorfeld zu Diskussionen geführt, da Parteien wie die österreichischen Grünen fürchteten, die eingeräumten Befugnisse würden viel zu weit reichen. So sind laut Paragraph 22 sämtliche Gebietskörperschaften, also Bund, Länder und Gemeinden, sowie alle Körperschaften öffentlichen Rechts wie Sozialversicherungen oder Arbeiterkammer verpflichtet, auf Verlangen der militärischen Geheimdienste Auskünfte über Bürger zu erteilen. Außerdem müssen Behörden den Diensten auf Verlangen falsche Papiere ausstellen.
Zum "Zwecke der nachrichtendienstlichen Aufklärung" werden beide Dienste durch das Gesetz ermächtigt, verdeckt zu ermitteln, Überwachungen und Lausch- und Videoangriffe durchzuführen. Als Begründung genügt beispielsweise die Vermutung, es drohe "schwere Gefahr für die militärische Sicherheit". In den Erläuterungen zum Gesetz wird unter anderem "das Ermitteln von Autoren, die sich kritisch bzw. teilweise negativ mit dem Bundesheer auseinandersetzen", als Teil der Aufgaben definiert. Und auch die "Beobachtung von einzelnen Aktivitäten als auch die Beobachtung von (politischen) Gruppierungen, die sich unter anderem gegen die militärische Landesverteidigung richten bzw. dieser kritisch gegenüber stehen".
Geschichte
Das Amt entstand 1985, als der bisherige Heeres-Nachrichtendienst in zwei Dienste aufgespalten wurde, einen "defensiven" Inlandsdienst - das Abwehramt - und einen "offensiven" Auslandsdienst (das Heeresnachrichtenamt, welches für den Schutz militärischer Güter im Ausland zuständig ist).