Europäische Union
Die Europäische Union (Abkürzung: EU) ist ein Staatenverbund, ein Zusammenschluss europäischer Staaten. Die EU – selbst keine Körperschaft – begründet sich seit dem Vertrag von Maastricht auf drei Säulen:
- den bestehenden Vertragswerken der Europäischen Gemeinschaften
- der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP),
- sowie der Zusammenarbeit im Bereich Inneres und Justiz
Formell spielt die Europäische Gemeinschaft die wichtigste Rolle, alle Richtlinien und Verordnungen werden aufgrund des EG-Vertrages (aktuelle Fassung von Nizza) erlassen, der EU-Vertrag vereinbart in erster Linie nur eine lose Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres sowie Außen- und Sicherheitspolitik. Die EU ist der größte Wirtschaftsraum der Welt, gemessen am Bruttoinlandsprodukt.
Entstehungsgeschichte der EU
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Am 18. April 1951 wurde in Paris von Belgien, Deutschland, Frankreich,Italien, Luxemburg und den Niederlanden die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) gegründet. Der EGKS-Vertrag trat am 23. Juli 1952 in Kraft und lief - wie im Vertrag vorgesehen - nach 50 Jahren am 23. Juli 2002 aus. Der Initiator dieses Projektes war der französische Politiker Robert Schuman.
Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG)
Am 27. Mai 1952 wurde in Paris der Vertrag über die Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) unterzeichnet, in der die westeuropäischen Armeen aufgehen sollten. Die Gründung der EVG scheiterte jedoch an der französischen Nationalversammlung, welche die Ratifizierung des EVG-Vertrags am 30. August 1954 ablehnte. Daraufhin wurde in Deutschland die Bundeswehr gegründet.
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EAG)
Am 25. März 1957 wurden in Rom (Römische Verträge) von den sechs Staaten der Montanunion die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom bzw. EAG) gegründet. Die Römischen Verträge traten zu Beginn des Jahres 1958 in Kraft.
Entwicklung des Vertragswerkes
Wichtigstes Ziel der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war die Bildung einer Zollunion zwischen ihren Mitgliedern. Dieses Ziel wurde 1968 erreicht. Zweiter Schwerpunkt war die Gemeinsame Agrarpolitik, die in der Folgezeit die Gemeinschaft zu lähmen drohte. Zur Mitte der siebziger Jahre wendete die EWG fast 90% ihres Haushaltes für Subventionen an die Landwirtschaft auf. Der hohe Agraranteil war dadurch begründet, dass kein anderer Subventionsbereich auf die EWG-Ebene verlagert wurde. Bei anderen Vorhaben, z.B. der Herstellung eines Binnenmarktes, die in den Römischen Verträgen als Ziel der EWG formuliert worden waren, kam man ebenso wenig voran wie bei der Bildung einer Währungsunion, die 1970 erstmals ernsthaft diskutiert wurde (Werner-Plan). Lähmend wirkte auch der faktische Zwang zur Einstimmigkeit bei Entscheidungen im Ministerrat, der in den Verträgen nicht vorgesehen war, seit 1966 aber herrschte (sog. Luxemburger Kompromiss).
Einheitliche Europäische Akte
Diese Lähmung der EWG wurde durchbrochen durch die erste Reform des Vertragswerkes, die 1985 verabschiedete Einheitliche Europäische Akte. Mit ihr wurde einerseits die Vollendung eines Binnenmarktes bis zum 31. Dezember 1992 zum verbindlichen Ziel erklärt. Bis dahin sollten alle Hindernisse für den freien Waren- Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr zwischen den Mitgliedern beseitigt werden (die sog. Vier Freiheiten). Andererseits wurden auch die Entscheidungsprozesse reformiert, so dass Beschlüsse leichter gefasst werden können; Insbesondere wurde in Binnenmarktfragen das Prinzip der Einstimmigkeit weitgehend abgeschafft und durch das der qualifizierten Mehrheit ersetzt. Um wirtschaftlich rückständigen Regionen den Binnenmarkt schmackhaft zu machen, wurde außerden eine EU-Regionalpolitik im Vertragswerk verankert. Um bei der Schaffung des Binnenmarktes voran zu kommen, verabschiedete der Ministerrat das "Weißbuch Vollendung des Binnenmarktes", in dem etwa 400 einzelne Maßnahmen aufgeführt wurden, die bis 1992 umzusetzen waren. Dies gelang auch weitgehend und der Binnenmarkt trat fristgerecht in Kraft.
Vertrag von Maastricht
Der Vertrag von Maastricht wird auch kurz EU-Vertrag genannt und führt die Europäische Union auf Basis der drei Säulen der EU, der Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), und Zusammenarbeit im Bereich Inneres und Justiz ein.
Wichtigste Änderung des Vertragswerkes der Gemeinschaft durch den Vertrag von Maastricht (unterzeichnet am 7. Februar 1992) war die Gründung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Um den Ländern mit Einkommensrückstand die Zustimmung zu erleichtern, wurde außerdem der Kohäsionsfonds etabliert, mit dem Infrastrukturprojekte in Griechenland, Portugal, Spanien und Irland gefördert werden. Außerdem wurde der Vertrag um Vereinbarungen zur Sozialpolitik erweitert, die von Großbritannien allerdings abgelehnt wurden, das einen Sonderstatus einnimmt.
Wichtigste innerinstitutionelle Änderung des Vertrags von Maastricht war die Einführung des Mitentscheidungsverfahrens, das den Volksvertretern im Europäischen Parlament das Mitentscheidungsrecht in vielen Themen garantiert.
Vertrag von Amsterdam
Im Mittelpunkt der Regierungskonferenz von Amsterdam (1997) stand die Politische Union, insbesondere die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union. Außerdem vergrößerte der Vertrag von Amsterdam die Entscheidungsbefugnisse des Europäischen Parlaments weiter.
Vertrag von Nizza
Im Mittelpunkt der Konferenz von Nizza (2000) stand die Vorbereitung der Gemeinschaft auf die Osterweiterung. Sie endete mit einem Kompromiss über die Stimmengewichtung im Ministerrat, die Zahl der Kommissare und die Sitzverteilung im Europäischen Parlament, der Anlass zu späteren Kontroversen gab.
Europäischer Konvent
Der Europäische Konvent hat am 20. Juni 2003 dem Europäischen Rat in Thessaloniki seinen Entwurf eines Verfassungsvertrages vorgelegt. Die am 4. Oktober 2003 unter italienischem Vorsitz begonnene und seit dem 1. Januar 2004 unter irischem Vorsitz weitergeführte Regierungskonferenz hat sich bisher nicht auf einen umfassenden Kompromiss einigen können.
Im Vordergrund der Debatten steht die Definition der sogenannten "qualifizierten Mehrheit" bei Abstimmungen im Europäischen Rat und im Ministerrat. Deutschland und Frankreich befürworten die vom Konvent vorgeschlagene Formel (einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten (50 %), die Zugleich drei Fünftel (60 %) der Bevölkerung der Union repräsentieren, siehe Art. I-24 (1) des Verfassungsentwurfs), während vor allem Spanien und Polen an der Formel des Nizza-Vertrages (3-stufiges Verfahren) festhalten wollen, da insbesondere diese beiden Länder fürchten, durch die geänderte Stimmengewichtung an Einfluss zu verlieren. Derzeit ist dies einer der Hauptdiskussionspunkte im Streit um die Verabschiedung der neuen Verfassung.
Am 19. Juni 2004 einigte sich der Regierungsrat auf dem Gipfeltreffen in Brüssel auf einen Kompromiss zu einer neuen Verfassung. Kernpunkte der Einigung sind:
- Die Verfassung enthält eine Grundrechte-Charta. Anstelle eines eindeutigen Gottesbezugs, der von den Kirchen gefordert worden war, verweisen die Staatsoberhäupter der 25 Mitgliedstaaten in der Präambel auf die "Inspiration des kulturellen, religiösen und humanistischen Erbes Europas".
- Der Europäischen Rat bekommt einen Präsidenten. Er wird von den Staats- und Regierungschefs für die Dauer von zweieinhalb Jahren bestimmt.
- Die EU bekommt einen Außenminister. Er wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit, in Übereinstimmung mit dem Präsidenten der Kommission, ernannt.
- In die erste nach der Verfassung nominierte Kommission wird noch jeder Mitgliedstaat einen Kommissar entsenden. Nach Ablauf von deren Amtszeit in fünf Jahren werden nur noch zwei Drittel aller Mitgliedstaaten einen Kommissar stellen.
- Das Mittel der Mehrheitsentscheidunge wird ausgeweitet und soll verhindern, dass in einer EU mit 25 und mehr Mitgliedstaaten einzelne Länder Beschlüsse blockieren. Ausnahmen von dieser Regel bilden die Justiz-, Innen-, Außen-, Wirtschafts- und Finanzpolitik.
Europäische Nachbarschaftspolitik
Am 12. Mai 2004 legte die EU-Kommission ein Strategiepapier für eine Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) vor. Es soll den Nachbarländer im östlichen Europa, im südlichen Kaukasus und der südlichen Mittelmeerregion wirtschaftliche Privilegien gewähren. Dafür soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit intensiviert werden. Dabei geht es auch um die Beilegung von regionalen Konflikten, illegale Migration aus Drittländern, Menschenhandel und Terrorismus. Am 14. Juni 2004 sind Georgien, Armenien und Aserbaidschan als erste Länder in das Programm aufgenommen worden.
Mitglieder der EU
Gründungsmitglieder der drei europäischen Gemeinschaften, also seit 1958 Mitglied, waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland (Westdeutschland), Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande ("Die Sechs").
Norderweiterung
In einer ersten Erweiterungsrunde ("Norderweiterung") wurden 1973 Großbritannien, Irland und Dänemark aufgenommen. Norwegens Bevölkerung entschied sich in einer Volksabstimmung gegen den Beitritt.
Süderweiterung
In der zweiten Erweiterungsrunde, die gelegentlich auch als "Süderweiterung" bezeichnet wird, traten Griechenland (1981) sowie Spanien und Portugal (1986) bei.
Teilerweiterung
Mit der Vollendung der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 wurde das Gebiet der ehemaligen DDR Teil der Gemeinschaft.
Dritte Erweiterung
Am 1. Januar 1995 wurden Finnland, Schweden und Österreich Mitglieder der Europäischen Union. Die Norweger hatten den ausgehandelten Beitritt in einer Volksabstimmung am 28. November 1994 erneut abgelehnt.
Osterweiterung
Am 1. Mai 2004 wurden Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Zypern und Malta Mitglieder der Europäischen Union (sog. Osterweiterung).
Statistische Daten über die Staaten der EU
Land | Beitrittsjahr | Bevölkerung (Mio.) | Fläche (km²) | BIP (Mrd. Euro) 2003 | BIP pro Kopf (Euro) | BIP pro Kopf in KKS (EU15=100) | Sitze '04 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Belgien | 1958 | 10,4 | 30510 | 267,5 | 25719 | 104,3 | 24 |
Dänemark | 1973 | 5,4 | 43094 | 187,8 | 34787 | 110,5 | 14 |
Deutschland | 1958/1990 | 82,4 | 357021 | 2129,2 | 25840 | 96,8 | 99 |
Estland | 2004 | 1,4 | 45226 | 7,4 | 5302 | 44,7 | 6 |
Finnland | 1995 | 5,2 | 337030 | 143,4 | 27581 | 99,2 | 14 |
Frankreich | 1958 | 59,6 | 547030 | 1557,2 | 26128 | 101,8 | 78 |
Griechenland | 1981 | 11,0 | 131940 | 153,5 | 13951 | 73,8 | 24 |
Irland | 1973 | 4,0 | 70280 | 131,9 | 32981 | 118,2 | 13 |
Italien | 1958 | 57,3 | 301320 | 1300,9 | 22704 | 95,7 | 78 |
Lettland | 2004 | 2,3 | 64589 | 9,2 | 3985 | 37,7 | 9 |
Litauen | 2004 | 3,5 | 65200 | 16,1 | 4612 | 45,2 | 13 |
Luxemburg | 1958 | 0,4 | 2586 | 23,5 | 58690 | 185,5 | 6 |
Malta | 2004 | 0,4 | 316 | 4,4 | 11113 | 67,3 | 5 |
Niederlande | 1958 | 16,2 | 41526 | 453,8 | 28012 | 106,1 | 27 |
Österreich | 1995 | 8,1 | 83858 | 224,3 | 27688 | 108,5 | 18 |
Polen | 2004 | 38,2 | 312685 | 185,2 | 4849 | 42,6 | 54 |
Portugal | 1986 | 10,4 | 92931 | 130,8 | 12582 | 66,5 | 24 |
Schweden | 1995 | 8,9 | 449964 | 267,4 | 30048 | 102,2 | 19 |
Slowakei | 2004 | 5,4 | 48845 | 28,8 | 5337 | 47,6 | 14 |
Slowenien | 2004 | 2,0 | 20253 | 24,5 | 12244 | 70,3 | 7 |
Spanien | 1986 | 41,6 | 504782 | 743,0 | 17862 | 86,3 | 54 |
Tschechien | 2004 | 10,2 | 78866 | 75,7 | 7420 | 63,1 | 24 |
Ungarn | 2004 | 10,1 | 93030 | 73,2 | 7251 | 55,0 | 24 |
Vereinigtes Königreich | 1973 | 59,3 | 244820 | 1588,7 | 26791 | 109,8 | 78 |
Zypern | 2004 | 0,7 | 9250 | 11,3 | 16177 | 76,1 | 6 |
Gesamt (EU-25) | 2004 | 454,6 | 3973597 | 9738,0 | 22911 | 91,8 | 732 |
KKS: Kaufkraftstandards (Der Volumenindex des BIP in Kaufkraftstandards (KKS) pro Kopf wird relativ zum Durchschnitt der Europäischen Union (EU15), der zu 100 gesetzt ist, ausgedrückt. Ist der Indexwert eines Landes größer als 100, so hat dieses Land ein BIP pro Kopf über dem EU Durchschnitt (und umgekehrt). (Quelle: EUROSTAT)
Sitze'04: Die Sitzverteilung 2004 ist voraussichtlich. (Quelle: Reuters).
Weitere Beitrittskandidaten
Mit dem Beschluss über die Osterweiterung wurde bekräftigt, dass für 2007 der Betritt Rumäniens und Bulgariens angestrebt wird. Am 18. Juni 2004 haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union Kroatien den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verliehen. Anfang 2005 sollen die Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden. Kroatien strebt den Beitritt für 2007 an, was jedoch von Experten stark angezweifelt wird, da um den Beitrittsvertrag 2007 in Kraft setzen zu können hierfür schon Ende 2005 die Verhandlungen abgeschlossen und der Beitrittsvertrag unterschrieben werden müsste. Die Republik Mazedonien hat am 22. März 2004 in Dublin seine Aufnahme offiziell beantragt, was durch den Tod des Präsidenten Trajkovski am 26. Februar 2004 vertagt worden war. Mit weiteren Schritten in Richtung einer Aufnahme ist in den nächsten Jahren jedoch nicht zu rechnen.
Ende 2004 wird die EU über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Türkei entscheiden. Mit der Schweiz – seit dem Beitritt Österreichs eine Enklave im EU-Gebiet – wurden bilaterale Verträge abgeschlossen. Ein Beitritt der Schweiz zur EU ist kurz- und mittelfristig kein Thema, langfristig gesehen wird jedoch damit gerechnet, dass die Schweiz einen EU-Beitritt ernsthaft in Betracht zieht. Norwegen ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraums, hat aber 1972 und 1994 den Beitritt zur EU in Volksabstimmungen abgelehnt. Mit Russland werden bisher keine Gespräche über den Beitritt zur EU geführt. Dies ist auch unwahrscheinlich, da sich ein Großteil des russischen Territoriums außerhalb Europas befindet und sich bis nach Ostasien erstreckt. Das gleiche gilt für die anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion (außer den drei baltischen Republiken) sowie für Serbien und Montenegro. Auch mit den europäischen Zwergstaaten Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Vatikan gibt es bisher keine Gespräche zu diesem Thema. Allerdings sind Monaco und San Marino bereits Teil des EU-Zollgebiets und haben wie auch Andorra und der Vatikan den Euro als Währung übernommen.
Siehe auch: Kerneuropa, EU-Erweiterung, Drei plus Drei
Geografie
Nach Untersuchungen des Nationalen Geografieinstituts Frankreichs (www.ign.fr) liegt die geografische Mitte der EU beim Ort Kleinmaischeid im Westerwald.
Die genaue Lage wurde mit 50° 31' 31" nördlicher Breite und 7° 35' 50" östlicher Länge angegeben.
Nach Angaben von Eurostat und Gisco (Geografisches Informations-System der Europäischen Kommission) ist eine Angabe des Zentrums der EU allerdings nicht möglich.
Außereuropäische Gebiete, die der EU angehören
- Französisch-Guayana (91.000 km², Landmasse in Südamerika, französisch)
- Guadeloupe und Martinique (Inseln in der Karibik, französisch)
- Réunion (Insel im Indischen Ozean, östlich von Madagaskar, französisch)
- Madeira und Azoren (Inselgruppen im Atlantik, portugiesisch)
- Kanarische Inseln (im Atlantischen Ozean, westlich von Marokko, spanisch)
- Ceuta und Melilla (spanische Exklaven auf dem afrikanischen Kontinent an der marrokanischen Mittelmeerküste)
Gebiete, die mit der EU in Assoziation stehen
- Falkland-Inseln (südlicher Atlantik, nähe Feuerland, britisch, wird von Argentinien beansprucht)
- St. Helena (mitten im südlichen Atlantik, britisch)
- Französisch-Polynesien (in Ozeanien (Pazifik), zahlreiche Inseln und Inselgruppen, französisch)
- Niederländische Antillen (Inseln vor Südamerika, niederländisch)
- St. Pierre und Miquelon (Inseln nahe Neufundland, französisch)
Gebiete, die unter der Verwaltung von Mitgliedsländern der EU stehen, aber der EU nicht angehören
- Isle of Man (Irische See) und die Kanalinseln (Ärmelkanal), da sie durch die Britische Krone direkt verwaltet werden
- Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln (südöstlich von Feuerland)
- Färöer (Nordmeer, dänisch)
- Grönland (Nordamerika, dänisch, 1985 aus der EU ausgetreten)
Die Organe der EU
Überblick
Das Leitorgan der EU ist der Europäische Rat, er setzt sich aus den Regierungschefs aller Mitgliedsländer plus deren Außenministern zusammen. Allerdings ist dieses Gremium kein Organ im rechtlichen Sinne, er kann aber politische Leitlinien formulieren und vor allen Dingen Reformen des Vertragswerkes beschließen. Gesetzgebendes Organ ist der Rat der Europäischen Union (Ministerrat). In ihm sitzen die jeweiligen Fachminister, es gibt beispielsweise den ECOFIN-Rat, in dem die Wirtschafts- und Finanzminister und die Notenbankchefs sitzen. Er kann Richtlinien und Verordnungen erlassen, muss dabei aber in zunehmendem Maße mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten.
- Europäische Kommission
- Rat der Europäischen Union
- Europäisches Parlament
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
- Europäischer Rechnungshof
- Europäische Zentralbank
Demokratie-Defizit
Die Abgeordneten im Europaparlament sind die einzigen direkt vom Volk gewählten Repräsentanten in der EU. Alle anderen Organe werden auf indirektem Wege berufen, weswegen viele Politikwissenschaftler in der EU ein Demokratiedefizit und ein demokratisches Legitimierungsproblem sehen. Zwar sind im Ministerrat die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten, jedoch finden die Beratungen der Arbeitsgruppen des Ministerrats in geheimen Sitzungen hinter verschlossenen Türen statt, so dass weder die Medien direkt davon berichten können, noch gibt es Zugang für Bürger.
Zwar gibt es nach den offiziellen Ratssitzungen Presseberichte, jedoch sind selbst die Berichte von den Arbeitsgruppenbesprechungen oft nicht der Öffentlichkeit zugänglich oder enthalten schlicht nur oberflächliche Information. Weiterhin werden EU-relevante Themen relativ wenig in den Medien und damit in der Öffentlichkeit diskutiert, obwohl sich z. B. die Briten nach amtlichen Umfragen mehr EU-Berichterstattung wünschen würden. Durch die EU-Verfassung soll das direkt demokratisch gewählte Europäische Parlament weiter aufgewertet werden.
Korruption
Da immer mehr Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU abgetreten werden, stellt sich zunehmend das Problem der Korruption sowie eine Diskussion über Möglichkeiten der Bekämpfung. Durch Korruption gehen jährlich viele hundert Millionen Euro aus dem Budget der Union verloren.
Wirtschaft
Wirtschaftspolitik der EU
Die EU erwirtschaftet ein Viertel des weltweiten Bruttosozialprodukts. Wirtschaftspolitisch setzt die EU vor allem in der Landwirtschaft und in der Förderung strukturschwacher Regionen Prioritäten: 42,5 % des Haushalts gehen in Subventionen der europäischen Landwirtschaft, 36 % in Strukturfonds zum Aufbau wirtschaftsschwacher, oft ländlicher Regionen (Stand: 2003, Quelle: [1]). Während die Strukturpolitik z.B. in Portugal und Spanien Erfolge zu verzeichnen hat wird die Landwirtschaftspolitik als rückwärtsgewandt, teuer und entwicklungspolitisch gefährlich kritisiert. International wird die EU deshalb insbesondere von Entwicklungsländern und Nichtregierungsorganisationen für ihre Subventionspolitik angegriffen. Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips von Ministerratsentscheidungen und der starken Lobby vor allem französischer Bauernverbände sind Reformversuche in der Vergangenheit im Wesentlichen gescheitert.
Ihre Einnahmen erzielt die EU vor allem aus Beiträgen der Mitgliedsstaaten, zu geringen Teilen auch aus eigenen Einnahmen, etwa aus Zöllen. Die Hauptbeiträge der Mitgliedsstaaten werden nach zwei Gesichtspunkten bemessen. Zum einen wird ein Anteil der Staatseinnahmen aus Umsatzsteuern/Mehrwertsteuern an die EU abgeführt. Zum anderen werden die notwendigen Einnahmen proportional zum Bruttoinlandsprodukt der Staaten abgeführt (die EU darf keine Kredite aufnehmen). Diese letzteren Einnahmen stellen den größten Anteil dar. In beiden Fällen werden unterschiedliche Bemessungsverfahren in den Staaten berücksichtigt. Eine Ausnahme stellt hier Großbritannien dar, das seit 1984 zwei Drittel seiner Nettobeiträge (d.h. Beiträge vermindert um erhaltene Zahlungen) zurückerstattet bekommt.
Die neue Währung Euro
Am 1. Januar 1999 wurde die Gemeinschaftswährung Euro in den teilnehmenden Staaten als Buchungsgrundlage eingeführt. Ab dem 1. Januar 2002 ersetzt der Euro die nationalen Währungen in den zwölf teilnehmenden Staaten der EU. Schweden, das Vereinigte Königreich und Dänemark sowie die am 1. Mai 2004 neu hinzugekommenen EU-Staaten nehmen (zunächst) nicht an der Europäischen Währungsunion teil.
Transeuropäische Netze
Mit dem Schwerpunktprogramm "Transeuropäische Netze" (engl. Trans-European Network) wird in der EU eine bessere Vernetzung im Binnenmarkt und eine gewisse Vereinheitlichung des Verkehrssystems angestrebt. Ferner soll die Infrastruktur von Energie und Telekommunikation verbessert und das Satellitennavigationssystem Galileo entwickelt werden.
Das TEN hat eine Laufzeit von 1995 bis 2010. Das Netz bezieht sich auf Straßen, Eisenbahnstrecken, Binnenwasserstraßen, das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz (ICE usw.), den kombinierten Verkehr verschiedener Verkehrsträger, Häfen, Flughäfen, Güterterminals, sowie Verkehrsmanagement, Infosysteme (GIS) und die Navigation mit 30 künftigen Galileo-Satelliten.
Derzeit überarbeitet die EU das Transeuropäische Transportnetz (TEN-T); seine Leitlinien und 14 Hauptprojekte sollen 2004/5 entschieden sein und betreffen hauptsächlich Bahnstrecken und Autobahnen, Wasserstraßen, den Güterverkehr und Informationssysteme.
Sprachen
In der heutigen EU werden 20 Sprachen als offizielle Amtssprachen anerkannt, mit denen alle Organe der EU kontaktiert werden können. Neben diesen existieren weitere Minderheitensprachen. Die EU erklärt, die Sprachen und Sprachenvielfalt zu achten und respektieren.
Von den Amtssprachen werden Englisch, Französisch und Deutsch als Arbeitssprachen verwendet, um die Verständigung zwischen den Mitarbeitern der europäischen Institutionen zu erleichtern.
Siehe auch: Amtssprachen der Europäischen Union
Literatur
- Dinan, Desmond: Ever closer Union? An introduction to the European Union, 2. Aufl., London 1999.
- Jachtenfuchs, Markus/ Kohler-Koch, Beate (Hrsg.): Europäische Integration, Opladen 1996.
- Jäger, Thomas/ Piepenschneider, Melanie (Hrsg.): Europa 2020. Szenarien politischer Entwicklung, Opladen 1997.
- Jopp, Mathias/Maurer, Andreas/ Schmuck Otto (Hrsg.): Die Europäische Union nach Amsterdam. Analysen und Stellungnahmen zum neuen EU-Vertrag, Bonn 1998.
- Kohler-Koch, Beate/ Woyke, Wichard (Hrsg.): Die Europäische Union, Bd. 5, Lexikon der Politik, München 1996.
- McCormick, John: Understanding the European Union. A concise introduction, London 1999.
- Mickel, Wolfgang W. (Hrsg.): Europäische Union: Handlexikon der Europäischen Union, 2. überarb. und erw. Aufl., Köln 1998.
- Moravcsik, Andrew M.: The Choice for Europe, Ithaca 1998.
- Nugent, Neill: Government and Politics of the European Union, 4. Aufl., London 1999.
- Pfetsch, Frank R.: Die Europäische Union. Eine Einführung, München 1997.
- Thiel, Elke: Die Europäische Union. Von der Integration der Märkte zu gemeinsamen Politiken, Opladen 1998.
- Wallace, Helen; Wallace, William (Hrsg.): Policy-Making in the European Union, Fourth Edition, Oxford 2000.
Siehe auch
Weblinks
- Offizielle Seite der EU
- Offizielle deutsche Seite zum EU-Recht
- Europäisches Informations-Zentrum (EIZ) Niedersachsen - EU-Nachrichten und -Informationen
- Karten EU-Länder und zukünftige Beitrittsländer
- Themenkomplex "Europäische Union" im internationalen UNESCO-Bildungsserver
- Insignien der Europäischen Union
- Europe Live Broadcast (englisch)
- europa-digital.de Nichtkommerzielle Berichte und Dossiers
- Themenschwerpunkt EU beim MDR - tagesschau.de/eu
- Regieren in der Europäischen Union - Ein Schwerpunktprogramm der DFG
- Europäisches Jugendportal