Handlauf

Meist profilierte oder runde Festhalte- und Führungsmöglichkeit für die Hände von Menschen in Griffhöhe.
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. Mai 2006 um 19:13 Uhr durch Ronaldo (Diskussion | Beiträge) (Werbung entfernt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Ein Handlauf ist eine Festhalte- und Führungsmöglichkeit für die Hände von Menschen in Griffhöhe. Der Handlauf kann der obere Anschluss eines Geländers oder einer Brüstung sein. Er kann aber auch aus einer einzelnen Führungsschiene bestehen, die direkt mittels Anker an einer Wand befestigt ist. Gängig sind Handläufe aus den Materialien: Stahl, Holz, Kunststoff, Aluminium, Messing. Tauwerk, also Handläufe aus Seil, sind nur als Zierde gedacht, da beim Sturz diese nachgeben, und der Gesetzgeber einen "festen" Handlauf vorschreibt, am besten rund im Durchmesser von 30 - 45 mm, durchlaufend, und möglichst über die erste und letzte Stufe geführt.

Handläufe finden sich oft im Zusammenhang mit Treppen. Ob, wo und wieviele Handläufe an einer Treppe gesetzlich vorgeschrieben sind, hängt von der Anzahl der Treppenstufen (Steigungen), der Treppenbreite und dem Verwendungszweck des jeweiligen Bauwerks ab. In Deutschland ist dies ist in den Landesbauordnungen und zahlreichen weiteren Verordnungen geregelt. Sonderbauverdordnungen regeln oftmals die beidseitigen Handläufe z.B. in Krankenhäusern, Altenheimen, Schulen und Kindergärten, in Verkaufsstätten, in Hotels und Gaststätten, in Versammlungsstätten, dazu in Schwimmbädern, in Sportanlagen usw.