Sachsenspiegel

ältestes Rechtsbuch des deutschen Mittelalters
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Der Sachsenspiegel (nds. Sassenspegel) ist eine Sammlung des mittelalterlichen sächsischen Rechts, das bis weit in die Neuzeit eine wichtige Grundlage der Rechtsprechung war. Er ist das erste große Rechtsdokument in Deutschland, das nicht auf lateinisch verfasst wurde.

Der Sachsenspiegel wurde vom sächsischen Ritter Eike vun Repgow um das Jahr 1225 verfasst. Er schrieb darin das bis dahin mündlich überlieferte Recht nieder, das im sächsischen Gebiet gültig war. Es stellt eines der ältesten und umfangreichsten Prosadokumente der mittelniederdeutschen Sprache dar. Der Sachsenspiegel beeinflusste die Rechtsentwicklung in weiten Teilen des nördlichen und östlichen Europa bis nach Polen, Russland, Ungarn und in das Baltikum.

In Preußen war der Sachsenspiegel bis 1794 gültig, als das Allgemeine Landrecht erlassen wurde. In Anhalt und Thüringen wurde er erst 1900 durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst.

Der Sachsenspiegel umfasst zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht.

  • Das Landrecht ist das Recht der freien Leute einschließlich der Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand und die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten.Es umfasst auch Strafrecht und die Gerichtsverfassung. Im heutigen Rechtssystem umfasst es also sowohl das Strafrecht als auch das Zivilrecht.
  • Das Lehnrecht regelt die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl von Kaisern und Königen, Lehenspflichten usw. Man kann es mit dem heutige Verfassungsrecht vergleichen.

Der Sachsenspiegel ist in vier Bilderhandschriften sowie insgesamt ca. 460 Texten und Fragmenten überliefert.

Einige Sprichwörter gehen auf den Sachsenspiegel zurück, z.B. "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst", eine Regel, die für die Reihenfolge des Kornmahlens beim Müller galt.