Flüchtlingskrise in Deutschland 2015/2016
Als Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 werden die Probleme und Herausforderungen für Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der Einreise von über einer Million Flüchtlingen und Migranten in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland bezeichnet. Sie ist Teil einer europaweiten Flüchtlingskrise.

Im Land führte die Krise zu einer gesellschaftlichen Debatte über die Ausrichtung der Einwanderungs- bzw. der Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union und der Asyl- und Flüchtlingspolitik Deutschlands, sowie zum Erstarken nationalkonservativer politischer Kräfte.
Der Bürgerkrieg in Syrien ist eine der Hauptursachen für die Flucht vieler Menschen nach Deutschland, wobei die fehlende Flüchtlingseigenschaft bei Kriegsflüchtenden rechtlich lediglich den subsidiären Schutz rechtfertigt. Für die Bekämpfung der Fluchtursachen in und um Syrien weitete Deutschland die humanitäre Hilfe erheblich aus. Beispielsweise finanziert Deutschland im Rahmen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) zur Hälfte die Ernährung von 5,5 Mio. Hilfsbedürftigen in den Flüchtlingslagern und in Syrien selbst. Aber nicht nur Syrer und Flüchtlinge aus anderen nah- und fernöstlichen Ländern suchten 2015/16 in Deutschland Asyl, sondern auch Migranten aus Nicht-EU-Staaten Südosteuropas und Afrikas.
Im Jahr 2015 reisten schätzungsweise 890.000 Schutzsuchende ohne Visum nach Deutschland ein, 2016 nur 280.000. Im Jahr 2015 konnten 476.649 Anträge auf Asyl gestellt werden, im Jahr 2016 waren es 745.545. Seit der faktischen Schließung der Balkanroute und dem Abschluss des EU-Türkei-Abkommens im März 2016 reisen monatlich nur noch soviel Schutzsuchenden ungenehmigt ein, wie vor Beginn der Flüchtlingskrise im 3. Quartal 2015.
Zahlen und Fakten
Entwicklung
Das BAMF führt seit 1953 eine Statistik zu Asylanträgen. Demnach gab es Allzeithochs 1980 mit 107.818 Anträgen, 1992 mit 438.191 Anträgen[1] und 2015 mit 476.649 Anträgen.[2]
Die folgenden Balkendiagramme geben einen Überblick über die Zahl der registrierten eingereisten Personen und die Zahl der gestellten Asylanträge in den Jahren 2015/16.
Hinweis zur Datengrundlage[3]
Die Zahl der 2015 monatlich im IT-System EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) registrierten Asylsuchenden war auf Grund des Kapazitätsengpasses beim BAMF deutlich höher als die Zahl der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angenommenen Asylanträge. Die Differenz zwischen EASY-registrierten Asylbegehrenden und angenommenen Asylanträgen in einem Bezugszeitraum wird vom BAMF als EASY-Gap bezeichnet.[4][5] Die EASY-Gap betrug im Jahr 2015 ca. 650.000 Personen[6] und im 1. Quartal des Jahres 2016 ca. 300.000 Personen.[4] Zwischen Registrierung und Terminzuweisung durch das BAMF zur Asylantragstellung lagen nach Angaben des Bundesinnenministeriums im ersten Halbjahr 2016 im Schnitt ca. fünf Monate.[7] Das BAMF strebte nach Aussage des Bundesinnenministeriums an, allen Asylbegehrenden, die bis Ende des 1. Halbjahres 2016 noch keinen Asylantrag stellen konnten, die Antragstellung innerhalb des 3. Quartals 2016 zu ermöglichen.[8]
Zur Diskrepanz zwischen der Zahl registrierter Asylbegehrender und der Zahl der Antragstellungen auf Asyl kommt es außerdem, weil nicht jeder EASY-Registrierte einen Asylantrag stellt.[9] Weiterreisen, Rückreisen, Rückführungen in sichere Drittstaaten und in die Herkunftsländer der Flüchtlinge bleiben unberücksichtigt.[10] Darüber hinaus führen die Unzulänglichkeiten des IT-Systems EASY bei der Zählung Asylbegehrender zu einer höheren Zahl als der derjenigen, die tatsächlich in Deutschland Asyl beantragen wollen.[10]
2013 und 2014
2013 gab es insgesamt 127.023 Asylanträge in Deutschland, fast 50.000 mehr als im Vorjahr.[11] Im Jahr 2014 stiegen die Anträge in Deutschland um 60 % auf 202.645, was 32,4 % der in der EU gestellten Asylanträge entspricht.[12]
Das Jahr 2015
In den Daten sind nur die entdeckten und an Frontex gemeldeten Grenzübertritte erfasst. Indes wurden 2015 allein in Deutschland mit der IT-Anwendung EASY knapp 1,1 Millionen Flüchtlinge erfasst.[14]
Im Jahr 2015 wurden 1.091.894 Asylsuchende im IT-System EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) registriert.[15] Die Zahl der Neuregistrierungen erreichte im November 2015 mit rund 206.000 Zugängen ihren Höhepunkt.[16][17][18] Da es bei der Zählung der Asylsuchenden mit EASY zu Fehl- und Doppelerfassungen kam, wurde die Zahl der 2015 nach Deutschland registriert eingereisten Asylsuchenden von Innenminister Thomas de Maizière Ende September 2016 auf 890.000 korrigiert.[19] Hiervon wurden 820.000 in einem neu eingeführten Kerndatensystem erfasst, weitere 20.000 sind unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die keinen Asylantrag gestellt haben. 50.000 Migranten wurden zwar im Jahre 2015 in EASY registriert, stehen aber nicht mehr in Kontakt mit deutschen Behörden, sind also wahrscheinlich weiter- oder in ihre Heimat zurückgereist oder in Deutschland untergetaucht. Außerdem sind die etwa 20.000 Kontingentflüchtlinge, die direkt aus Lagern in den Nachbarländern Syriens eingeflogen wurden, nicht in den 890.000 enthalten. Wie viele Personen zusätzlich zu den 890.000 unerlaubt nach Deutschland einreisten, ist unbekannt.[20] Details zur Methodik, mit der diese Zahl erhoben wurde, veröffentlichte das Ministerium nicht.[21]
Auf Grund des Kapazitätsengpasses beim BAMF konnten 2015 nur 476.649 Asylanträge gestellt werden.[19] Im Jahr 2015 entschied das BAMF über 282.726 Asylanträge. Das entspricht gegenüber dem Vorjahr in etwa einer Verdoppelung der Entscheidungen (+ 100,8 %). 18.770 der Entscheidungen wurden im Rahmen des Dublin-Verfahrens getroffen. 364.664 Asylanträge konnten noch nicht entschieden werden. Gegenüber 2014 hat sich die Zahl der laufenden Asylverfahren damit mehr als verdoppelt (+ 115,6 %).[2]
Bei den Hauptherkunftsländern von neu hinzugekommenen Asylbewerbern im Jahr 2015, gemessen an der Gesamtzahl der Erstanträge in Höhe von 441.899 seit Januar 2015, Stand Dezember 2015, steht Syrien an erster Stelle mit einem Anteil von 35,9 %, gefolgt von den Westbalkanstaaten Albanien und Kosovo mit einem Anteil von 12,2 % bzw. 7,6 %. Damit entfällt mehr als die Hälfte (55,6 %) der 2015 gestellten Erstanträge auf diese drei Herkunftsländer.[22]
Im Jahr 2015 wurden insgesamt 282.726 Asylanträge entschieden. Davon wurde 137.136 Asylbewerbern (48,5 %) die Rechtsstellung als Flüchtling zuerkannt. 1.707 Asylbewerbern (0,6 %), die nicht als Flüchtling anerkannt wurden und kein Asyl erhielten, wurde vorübergehend subsidiärer Schutz als Aufenthaltsstatus gewährt. Für 2.072 Asylbewerber (0,7 %) wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt.[23]
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von insgesamt rund 5,3 Milliarden Euro wurden 2015 von 975.000 Personen bezogen.[24]
Das Jahr 2016
Nach der Westbalkan-Konferenz am 24. Februar 2016 erfolgte Anfang März 2016 die faktische Schließung der Balkanroute. Kurz danach beschlossen die 28 Staats- und Regierungschefs der EU auf einer informellen Tagung am 7. März 2016, zur uneingeschränkten Anwendung des Schengener Grenzkodex zurückzukehren. Ziel war es, den „irregulären Migrantenstrom“ entlang der Westbalkanroute zu beenden.[25] Die Länder Mazedonien, Serbien, Kroatien, Ungarn und Slowenien ließen fortan nur noch Flüchtlinge mit gültigem Reisepass und den nötigen Visen ins Land. Seitdem stauten sich die Flüchtlinge an der Grenze zwischen Griechenland und Mazedonien.
Am 18. März 2016 wurde das EU-Türkei-Abkommen geschlossen, das am 20. März in Kraft getreten ist und nach der Schließung der Balkanroute einen weiteren Rückgang der Flüchtlingszahlen herbeigeführt hat. Vom Jahresbeginn bis 23. März 2016 reisten noch 109.000 Flüchtlinge nach Deutschland ein,[26] bis Ende Juni 222.264. Medien berichteten Ende Mai, dass die Türkei qualifizierte Syrer – gut ausgebildete Ingenieure, Ärzte oder Facharbeiter – nicht mehr in die EU ausreisen lasse und vor allem „schwere medizinische Fälle“ oder „Flüchtlinge mit sehr niedriger Bildung“ schicke.[27]
Seit Schließung der Balkanroute im März 2016 und dem Türkei-Abkommen Ende März 2016 werden seit April 2016 noch etwa 16.000 Asylsuchende mit dem IT-System EASY monatlich neu registriert.[28][10] Von Januar bis Oktober 2016 wurden nach Angabe des BAMF im EASY-System 287.363 Zugänge von Asylsuchenden registriert.[29]
Der Europäische Rat fasste im September 2015 zwei Beschlüsse, in denen sich die 28 Mitgliedstaaten der EU verpflichteten, 160.000 Personen bis September 2017 aus Italien und Griechenland innerhalb der EU umzuverteilen.[30] Deutschland sagte zu, 27.000 Flüchtlinge aufzunehmen, nahm aber in diesem Rahmen bis Oktober 2016 nur 215 Flüchtlinge auf.[31] Anfang Oktober 2016 kündigte Kanzlerin Merkel nun an, mehrere hundert Flüchtlinge aus Griechenland und Italien nach Deutschland zu holen.[32] Eine Woche später wurde die Ankündigung bezüglich Italien präzisiert, als die Regierung bekanntgab, 500 Flüchtlinge pro Monat aus Italien in Deutschland ansiedeln zu wollen.[33]
2016 stellten insgesamt 745.545 Schutzsuchende Antrag auf Asyl in Deutschland. Ein Großteil der 2016 registrierten Asylbewerber war bereits 2015 eingereist. Diese Personen konnten jedoch wegen Überlastung des BAMF nicht sofort nach Einreise einen Asylantrag stellen. Die meisten der 2016 eingereisten Asylsuchenden waren aus Syrien, Afghanistan, Irak, Albanien und Eritrea.Referenzfehler: Ungültige <ref>
-Verwendung: „ref“ ohne Inhalt muss einen Namen haben. Asylbewerber, deren Asylantrag im ersten Halbjahr 2016 entschieden wurde, warteten nach ihrer Einreise im Schnitt knapp zehn Monate auf ihren Asylbescheid.[7] Nach Aussage des Behördenleiters des BAMF Frank-Jürgen Weise am 12. Oktober 2016 in Berlin dauern Asylverfahren aktuell im Durchschnitt anderthalb Monate. Für das Gesamtjahr 2016 gab er die durchschnittliche Bearbeitungszeit mit 2,1 Monaten an.[34] Dabei gab es regional große Unterschiede.
Laut Spiegel Online waren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ende November 2016 noch 490.000 nicht abgeschlossene Asylerfahren anhängig. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der zwischen Januar und November 2016 gestellten Asylanträge lag nach Angaben des BAMF bei 6,9 Monaten.[35]
Im Jahr 2016 wurden 321.371 Asylsuchende mit der IT-Anwendung EASY auf die einzelnen Bundesländer verteilt. Im EASY-System sind jedoch Fehl- und Doppeleingaben aufgrund der fehlenden Erfassung der persönlichen Daten nicht ausgeschlossen.[36] Nach vorläufigen Berechnungen des BAMF ist deshalb von einem tatsächlichen Neuzugang von 280.000 Asylsuchenden auszugehen.[37] Die direkten „Flüchtlingskosten“ beliefen sich im Jahr 2016 auf 19,91 Milliarden Euro.[38]
Verteilung und Registrierung Asylsuchender
Personen, die ungenehmigt nach Deutschland eingereist sind oder einreisen wollen, um dort Asyl zu beantragen, werden mit Hilfe des IT-Systems EASY (Erstverteilung der Asylbegehrenden) auf die Erstaufnahmeeinrichtungen in den einzelnen Bundesländern verteilt.[39] Mit EASY werden keine personenbezogenen Daten erfasst, sondern lediglich das Herkunftsland, die Anzahl der Personen, das Geschlecht und die Familienverbände der jeweils vorsprechenden Asylbegehrenden bzw. ohne Visum eingereisten Ausländer. Wegen fehlender erkennungsdienstlicher Behandlung und fehlender Erfassung der persönlichen Daten kam es in der Vergangenheit zu Fehl- und Doppelerfassungen.[40] Das am 5. Februar in Kraft getretene Datenaustauschverbesserungsgesetz stellt inzwischen sicher, dass biometrische Daten von Asylsuchenden in der Regel bereits erfasst werden, sobald sie ein formloses Asylgesuch bei einer staatlichen Meldestelle äußern.[41] Dies kann schon an der Grenze oder später im Inland bei einer Sicherheitsbehörde wie der Polizei, einer Ausländerbehörde, einer Erstaufnahmeeinrichtung oder direkt bei einem Ankunftszentrum[42] geschehen. Die Registrierung der Asylsuchenden erfolgt an sogenannten PIK-Stationen[43] durch die Bundes- oder Länderpolizei, Mitarbeitende des BAMF in den Außenstellen und Ankunftszentren oder Mitarbeitende der Länder in Aufnahmeeinrichtungen, Ausländerbehörden und Ankunftszentren.[44] Den Asylsuchenden wird dann eine Woche Zeit gegeben, sich in derjenigen Erstaufnahmeeinrichtung einzufinden, der sie mit dem EDV-System EASY vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zugewiesen wurden. Die für die Reise erforderlichen Fahrkarten erhalten sie von der Meldestelle. Eine Fahrtbegleitung durch Behördenvertreter ist nicht vorgesehen.[45] Erst in der zugewiesenen Erstaufnahmeeinrichtung können sie in der dortigen Außenstelle des BAMF ihren formalen Asylantrag stellen und werden im Ausländerzentralregister (AZR) als Asylantragsteller registriert. Im Jahr 2015 vergingen teilweise mehrere Wochen oder Monate zwischen der Verteilung über das EASY-System und der Stellung des Asylantrags.[41]
Anfang November 2015 räumte die SPD ein, dass eine unbestimmte Menge von unerlaubt nach Deutschland eingereisten Personen nicht direkt an der Grenze registriert werden konnte, sondern mit Bussen und Zügen zu anderen Registrierstellen geschickt wurde. Da diese Personen sich dort aber nicht meldeten, konnten sie auch nicht mit der IT-Anwendung EASY zahlenmäßig erfasst werden.[46]
Das Bundesinnministerium (BMI) konnte im Februar 2016 bei rund 130.000 Menschen – etwa 13 Prozent der 2015 mit EASY verteilten Asylsuchenden – keine Angaben über deren Verbleib machen, weil diese nicht in denen ihnen zugewiesenen Aufnahmeeinrichtungen angekommen seien. Als denkbare Gründe dafür werden vom Bundesinnenministerium u. a. die Weiterreise in andere Länder, die Rückreise in die Heimat, die mehrfache Registrierung und das „Untertauchen in die Illegalität“ genannt.[47]
Auf Grund der gestiegenen Flüchtlingszahlen im September 2015 und des damit verbundenen hohen Aufkommens an Registrierungs- und Asylverfahrensvorgängen wird zurzeit auf Bundesebene die vom BMI initiierte Digitalisierung des Asylverfahrens umgesetzt. Ziel ist die Realisierung eines integrierten IT-Gesamtsystems zur Beschleunigung des Flüchtlingsmanagement-Prozesses. Erstregistrierung, Informationsbereitstellung für Behörden, Sicherheitsüberprüfungen sowie Asylverfahren sollen mit Hilfe dieses IT-Systems schneller durchgeführt werden können als bisher.[48] Den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen soll mit dem neuen IT-System der Zugriff auf die zentral in einem Kerndatensystem vorgehaltenen Stammdaten einreisender Schutzsuchender ermöglicht werden.[48][49] An alle Asylbegehrenden wird ein einheitlicher Ausweis – amtlich „Ankunftsnachweis“ genannt – ausgegeben, in dem wichtige Daten einheitlich erfasst werden.[50] Fehl- und Doppelerfassungen sollen so verhindert werden.[49]
Von den 890.000 im Jahr 2015 tatsächlich nach Deutschland eingereisten Asylbegehrenden waren Ende September 2016 nach Aussage des Bundesinnenministers ca. 820.000 im Kerndatensystem registriert.[20] Am 6. Januar 2017 teilte ein Sprecher des BMI in Berlin mit, dass die Nachregistrierung aller in Deutschland erfassten Asylsuchenden abgeschlossen wurde. Der Sprecher wies darauf hin, dass es möglicherweise noch unerlaubt Eingereiste gebe, die sich bei keiner Behörde gemeldet haben und deshalb auch noch nicht erfasst werden konnten. Durch Abgleich der im Kerndatensystem gespeicherten Datensätze mit den in anderen IT-Systemen gespeicherten Daten sollen z. B. Kriminelle ausfindig gemacht werden.[51]
Von den in die Staaten der in die Europäische Union (EU) unerlaubt eingereisten Asylbewerbern und Drittausländern sollen gemäß der Eurodac-Verordnung die Fingerabdrücke in der europäischen Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken EURODAC eingespeichert werden.[52] Die Daten werden mit dem Bundeskriminalamt abgeglichen, damit Asylbewerber nicht in mehreren Mitgliedsstaaten der EU Asylverfahren betreiben können und polizeibekannte Kriminelle unter den Neuankömmlingen identifiziert werden können.[52]
Es wird geprüft, ob Asylbewerber nach dem Dublin-Verfahren eventuell wieder in das EU-Land zurückgeschickt werden können, in dem sie zuerst ankamen.[53] 2015 stellte Deutschland fast 45.000 Übernahmeersuchen an andere EU-Staaten, aber nur knapp 3600 wurden vollzogen. Umgekehrt schickten die anderen EU-Staaten ca. 3000 Asylsuchende in die Bundesrepublik weiter. Angesichts von rund 442.000 in Deutschland gestellten Asylanträgen war in der Bilanz die Entlastung um 600 Asylbegehrende im Jahr 2015 verschwindend gering.[47]
Mängel bei Registrierung, Datenaustausch und Identitätsfeststellung
Registrierung von Fingerabdrücken
Nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutschen Polizeigewerkschaft wurde in den letzten Monaten des Jahres 2015 nur ein Bruchteil der unkontrolliert nach Deutschland eingereisten Ausländer anhand von Fingerabdrücken erkennungsdienstlich erfasst. Der stellvertretende GdP-Vorsitzende Radek schrieb Anfang Dezember 2015 an Kanzlerin Merkel, dass die Bundespolizei nicht in der Lage sei, „den ihr obliegenden Auftrag der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung an der deutsch-österreichischen Grenze in der gesetzlich gebotenen Weise wahrzunehmen.“ Dadurch werde das „Sammeln von Hinweisen auf Ausnutzung der Flüchtlingsströme durch Terrorkommandos vereitelt.“ Fabrice Leggeri, Chef der EU-Grenzschutzagentur Frontex, warnt: „Die großen Ströme von Menschen, die derzeit unkontrolliert nach Europa einreisen, stellen natürlich auch ein Sicherheitsrisiko dar.“ Mindestens zwei der Attentäter, die die Terroranschläge am 13. November 2015 in Paris begingen, hatten sich als asylsuchend in Griechenland registrieren lassen. Es bestand der konkrete Verdacht, dass sich in dem Boot, mit dem die Paris-Attentäter nach Europa einreisten, noch weitere der Terrorganisation Islamischer Staat (IS) nahestehende Personen befanden; in diesem Zusammenhang wurden zwei Personen in einem Salzburger Flüchtlingslager festgenommen.[54]
Im Oktober 2015 hatte die Europäische Kommission an Griechenland, Kroatien und Italien Mahnschreiben gerichtet und zur korrekten Anwendung der Eurodac-Verordnung aufgefordert. Zwei Monate später war festzustellen, dass die betreffenden Mitgliedstaaten den Mahnschreiben nicht nachgekommen waren.[55] Daraufhin forderte die EU-Kommission diese Länder im Dezember 2015 erneut zur Einhaltung dieser EU-Verordnung auf. Die entsprechende Pressemitteilung lautete wie folgt:
„Die Kommission fordert heute Griechenland, Kroatien und Italien mit Nachdruck zur korrekten Anwendung der Eurodac-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 603/2013) auf, nach der von Asylsuchenden Fingerabdrücke zu nehmen und die Daten innerhalb von 72 Stunden an das Zentralsystem von Eurodac zu übermitteln sind. Die ordnungsgemäße Anwendung der Eurodac-Verordnung ist für das Funktionieren des Dublin-Systems und der EU-Umverteilungsregelungen unerlässlich.“
<ref>
-Verwendung: „ref“ ohne Inhalt muss einen Namen haben.Registrierungsssysteme und Datenaustausch
Der Kriminalfall Maria L. – ein Sexualverbrechen, das am 16. Oktober 2016 in Freiburg im Breisgau verübt wurde – hat indessen noch andere Probleme im Datenaustausch zwischen den europäischen Behörden offengelegt: Die Fingerabdrücke des Tatverdächtigen waren zwar im Januar 2013 von den griechischen Behörden in die europäische Fingerabdruck-Datenbank für Asylbewerber EURODAC eingespeichert worden, jedoch keine Informationen über Verurteilungen oder Fahndungsmaßnahmen.[56][57][58] Ein Sprecherin des Bundesinnenministeriums äußerte zum Umfang der über den Tatverdächtigen bei EURODAC abrufbaren Daten: „Die Person ist im Januar 2013 ins Eurodac-System eingetragen worden mit der Information, dass sie am 8. Januar 2013 in Tyros, Griechenland, einen Asylantrag gestellt hat.“[56]
Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in Auswertung diese Kriminalfalls Maria L. Mitte Dezember 2016 schrieb, lassen die komplizierten deutschen und europäischen Erfassungssysteme für Flüchtlinge einerseits und für Straftäter andererseits Lücken, durch die Kriminelle unbemerkt schlüpfen können..[57] Die entsprechenden Daten sind in vier verschiedenen IT-Systemen gespeichert: Afis-A, Afis-P, Eurodac und im Schengener Informationssystem (SIS). Afis-A und Afis-P sind Fingerabdruckdateien der deutschen Polizei und Teil der Interpol-Datenbank des Bundeskriminalamts (BKA). Zugriff auf Afis-P hatte bis Anfang 2016 nur die Polizei; auf Afis-A konnten nur die Ausländerbehörden zugreifen. Inzwischen sind beide Dateien verknüpft, sodass sowohl Polizei als auch Ausländerbehörden auf diese Dateien zugreifen können. Die Ausländerbehörden dürfen außerdem auf die europäische Fingerabdruck-Datenbank EURODAC zugreifen.[57] (Siehe auch: Kriminalfall Maria L. → Mängel bei Registrierung und Datenaustausch zwischen Behörden)
Identitätsfeststellung von Asylsuchenden
Nicht einmal jeder dritte, der nach Deutschland 2015 eingereisten Asylsuchenden (25–30 %) hatte am Jahresende einen Reisepass vorzuweisen. Zudem ist bekannt, dass sowohl syrische Blanko-Ausweise als auch Ausweissoftware, Geräte und Stempel in die Hände krimineller Organisationen gefallen waren, sodass die Terrormiliz IS und andere kriminelle Organisationen in der Lage sein dürften, technisch echte Pässe mit falschen Angaben herzustellen.[54] Der Gesamtpersonalrat des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) warnte im November 201t, dass das beschleunigte Asylverfahren ohne Identitätsfeststellung bei Menschen, die sich als Syrer ausgeben, ein erhöhtes Gefährdungspotenzial darstelle, da es das Einsickern von IS-Kämpfern nach Mitteleuropa erleichtere. Nach Angaben des Gesamtpersonalrats wurden im November 2015 syrische Pässe nicht auf ihre Echtheit geprüft; bei Asylbewerbern ohne Pass werde sogar gänzlich auf eine Identitätsfeststellung verzichtet.[59] Vor dem Hintergrund gefälschter oder gestohlener Pässe wurde im Dezember 2015 in Deutschland erneut eine umgehende Einzelfallprüfung auch der Asylanträge von Asylbewerbern aus Syrien gefordert. Ansgar Heveling (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, sagte: „Wir brauchen in Europa vor allem eine schnellstmögliche, lückenlose Registrierung aller Menschen, die hier ankommen.“ Ebenso betonte Burkhard Lischka (SPD), wie wichtig „ab sofort eine Einzelfallprüfung auch der geflohenen Menschen aus Syrien durch deutsche Behörden“ sei.[60] Am 3. Dezember 2015 beschloss die Innenministerkonferenz in Koblenz aus Sicherheitsgründen eine Rückkehr zur regulären Einzelfallprüfung des Asylantrages mit persönlicher Anhörung auch für Asylbewerber aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und Eritrea. Dies wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2016 beschlossen.[61]
Anfang August 2016 erklärte Katja Wilken-Klein vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), dass alle Asylsuchenden registriert und polizeilich überprüft seien.[62] Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warf dem BAMF Mitte August 2016 eine mangelhafte Überprüfung der Asylsuchenden vor, dies sei ein nicht hinnehmbares Sicherheitsdefizit, denn: „Wir wissen mittlerweile, dass auch der IS diese Sicherheitslücken gezielt genutzt hat, um Attentäter als Asylsuchende getarnt nach Europa zu schleusen.“ Bei einer stichprobenartigen Überprüfung der Pässe von Asylsuchenden in Bayern wurde ein erheblicher Anteil an gefälschten Pässen und nicht zutreffenden Identitätsangaben entdeckt. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit 3.300 Pässe von Asylsuchenden nachgeprüft. Dabei wurden bereits 140 gefälschte Pässe entdeckt, die zum Teil vom BAMF mit Gutachten für echt erklärt worden waren. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erado Rautenberg erklärte rund 18.000 Datensätze des BAMF beschlagnahmen lassen zu wollen, um diese zu überprüfen. Das BAMF verweigerte jedoch die Herausgabe.[63][64][65]
Herkunftsländer und Gesamtschutzquote
|
Die Zahl der positiven Bescheide im Verhältnis zur Gesamtzahl der Bescheide für alle Antragsteller aus einem bestimmten Herkunftsland wird mit der Gesamtschutzquote ausgedrückt. In Deutschland berechnet sich die Gesamtschutzquote aus folgenden positiven Bescheiden:
- Anerkennungen des Asyls nach Art. 16a des Grundgesetzes,
- Zuerkennungen der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Absatz 1 und 4 des Asylgesetzes,
- Zuerkennungen des subsidiären Schutzes nach § 4 AsylG oder
- Feststellungen, dass die Abschiebung gemäß nationalem Recht entsprechend § 60 Absatz 5 und 7 AufenthG verboten ist.
Familiennachzug
In der EASY-Ersterfassung bzw. der Asylbewerberstatistik nicht erfasst werden Angehörige von Asylberechtigten – Asylbewerbern, denen im Asylverfahren die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde –, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen, da diese nicht als Asylbewerber, sondern mit einem Visum einreisen.[69]
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) rechnet beispielsweise damit, dass die anerkannten syrischen Flüchtlinge im Schnitt ca. einen Angehörigen pro Flüchtling im Rahmen des Familiennachzuges nachholen werden. Bei der Schätzung wurde anhand der Erstanträge kalkuliert, dass die Hälfte der syrischen Flüchtlinge minderjährig bzw. relativ jung und unverheiratet ist und dass ein Teil der anderen Hälfte bereits mit Familienangehörigen nach Deutschland gekommen ist. 2015 kamen etwa 428.000 Syrer nach Deutschland, im ersten Halbjahr 2016 72.000. Das BAMF rechnet deshalb mit 500.000 nachziehenden syrischen Familienangehörigen.[70][71] Es widerspricht dabei ausdrücklich anderen Prognosen, die von einem Familiennachzug von 3 oder 4 Familienangehörigen je anerkannten Flüchtling ausgehen.[72] Die Bundesregierung verwies darauf, dass sich der Zuzug wegen des Bearbeitungsstaus beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und der dadurch bedingten langen Antrags- und Bearbeitungsfristen über einen relativ langen Zeitraum erstrecken werde. Für Dramatisierungen gebe es also keinen Grund.[73]
Die Versuche der Regierung mit den Asylpaketen, den Familiennachzug für Syrer einzuschränken, wurden von Gerichten vielfach zunichtegemacht, indem sie klagenden Syrern vollen Flüchtlingsschutz zuerkannten, was ihnen erlaubt, ihre Familien nachzuholen.[74] Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Trier meinte dazu, die syrische Regierung bewerte die Flucht als „Ausdruck einer politisch missliebigen Gesinnung und damit als Kritik am herrschenden System“, und schloss, dass Rückkehrern eine willkürliche Inhaftierung unter menschenunwürdigen Bedingungen sowie Misshandlungen drohten.[75]
Wanderungssaldo
2015 lebten rund neun Millionen Ausländer mit dauerhaftem oder befristetem Aufenthaltsrecht in Deutschland. Diese Personen waren Bürger von Staaten der Europäischen Union, bereits asylrechtlich anerkannte Flüchtlinge oder hatten einen Asylantrag gestellt. 200.000 Personen, die sich 2015 in Deutschland befanden, hatten keinen Aufenthaltstitel und waren deshalb „vollziehbar ausreisepflichtig“. 150.000 dieser ausreisepflichtigen Personen konnten jedoch staatlicherseits nicht gezwungen werden, das Land zu verlassen, weil es rechtlich relevante Gründe gab, die ihre Ausreise verhinderten – z. B. Krankheit, Schwangerschaft oder Bedrohung in ihrem Heimatland. Ihr Aufenthalt in Deutschland wurde deshalb aufenthaltsrechtlich geduldet. Ausreisepflichtig ohne Duldung waren mit Stichtag 30. November 2015 genau 50.227 Personen. 20.888 der ausreisepflichtigen Ausländer wurden entsprechend einer aktuellen Statistik des Bundesinnenministeriums im Jahr 2015 abgeschoben, im Jahr 2014 waren es 10.884.[76] Die meisten der zum Verlassen Deutschlands aufgeforderten Ausländer reisten freiwillig aus – zum Teil dank Förderprogrammen. Insgesamt haben im vergangenen Jahr 58.108 Ausreisepflichtige die Bundesrepublik verlassen.[77] Es gibt allerdings keine verlässlichen Kontrollen, ob freiwillig Ausgereiste auch tatsächlich ausgereist sind. Das Bundesland Bremen beispielsweise verteilt Grenzübertrittsbescheinigungen, die von den Ausreisenden an der Grenzkontrollstelle abgegeben werden. Nur von 59,1 % der angeblich freiwillig Ausgereisten kommen Grenzübertrittsbescheinigungen zurück. In vielen anderen Bundesländern wird die Rücklaufquote gar nicht statistisch ausgewertet.[78]
Das Statistische Bundesamt geht aufgrund des hohen Wanderungssaldos von mindestens + 900.000, insbesondere wegen des hohen Zuzugs von Flüchtlingen im Jahr 2015, von einem Anstieg der Einwohnerzahl Deutschlands auf mindestens 81,9 Millionen am Ende des Jahres 2015 aus.[79] Dies ist ein Anstieg um mehr als 700.000 Einwohner im Jahr 2015. Die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkay Öney weist darauf hin, dass neben den 1,1 Millionen Flüchtlingen noch 500.000 EU-Ausländer nach Deutschland einwanderten, die auch nicht sofort in Arbeit und Gesellschaft integriert wurden und zum Teil ebenfalls auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind.[80]
Maßnahmen der Bundesregierung
Auf europäischer Ebene
Nichtanwendung asylrechtlicher Zuständigkeiten
Über die Anwendung der Dublin-III-Verordnung, die regelt, welcher Staat das Asylverfahren durchzuführen hat, war es Ende August/Anfang September 2015 zwischen den Regierungen Ungarns, Österreichs und Deutschlands zu Missverständnissen und zum Disput gekommen. Schon Mitte 2015 reiste nach Schätzungen der Internationalen Organisation für Migration (IMO) die Hälfte der in Italien gelandeten Flüchtlinge entgegen der Dublin-III-Verordnung ohne Registrierung und Asylantrag weiter in andere EU-Staaten, so nach Deutschland, wo im ersten Quartal 2015 rund 40 Prozent der in der EU registrierten Asylbewerber ihren Antrag stellten – in Italien dagegen nur 8 Prozent. Ähnlich wie Italien verhielt sich Griechenland. Bundeskanzlerin Merkel räumte daher ein: „Das Dublin-Abkommen entspricht nicht mehr den Gegebenheiten, wie wir sie mal hatten.“[81] Nach einem 2011 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs [82] hatten auch deutsche Behörden entgegen dem Dublin-System Asylbewerber aller Nationalitäten in bestimmte Länder nicht mehr zurückgeschickt, so etwa nach Griechenland. Ende August 2015 wurde bekannt, dass nach einer internen Leitlinie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch Flüchtlinge aus Syrien, die in Deutschland Asyl beantragt hatten, entgegen der Dublin-III-Verordnung künftig nicht mehr in jene EU-Länder rückgeführt würden, in denen sie zuerst registriert worden waren. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sei „davon auszugehen, dass syrische Flüchtlinge von nun an fest damit rechnen können, in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen“.[83] Daraufhin verbreitete sich das Gerücht, Deutschland erlaube auch allen anderen Flüchtlingen die Einreise. Dem widersprachen verschiedene Politiker umgehend;[84] so erklärte Bundeskanzlerin Merkel am 1. September, es gelte die derzeitige Rechtslage, also das Dublin-Abkommen.[85][86]
Am 4. September 2015 kam es erneut zu einer Nichtanwendung der Regeln der Dublin-III-Verordnung, dieses Mal auf internationaler Ebene: Merkel[87] und ihr österreichischer Kollege Werner Faymann[88] vereinbarten in Absprache mit der ungarischen Regierung als „Nothilfe“ in einer „Notlage“ ein Abweichen von den Regeln der Dublin-III-Verordnung, gefolgt allerdings von der Mahnung des deutschen Außenministers Steinmeier, „daraus keine Praxis für die nächsten Tage zu machen“. Demnach durften Flüchtlinge ohne Registrierung durch Ungarn nach Österreich und Deutschland einreisen.[89] Mitte September 2015 erklärten die Innenminister der Länder die Aufnahmekapazitäten für weitgehend erschöpft.[90] Daraufhin wurde am 13. September die vorübergehende, teilweise Wiedereinführung von Grenzkontrollen bekannt gegeben.[91] Die Zahl der Flüchtlinge, die die deutsche Grenze in Bayern passierten, überschritt dennoch im September 2015 mit mindestens 135.000 Flüchtlingen die Summe der dort in den vorangegangenen acht Monaten angekommenen.[92] Unter dem Eindruck der massiven Flüchtlingszahlen an der Grenze zu Deutschland änderte daraufhin Ende September die deutsche Bundesregierung erneut ihre Haltung, wandte die Dublin-III-Verordnung gegenüber Österreich nicht an und setzte zur Entlastung der Grenzregion neben den Transporten, die Österreich bereits selbst durchführte, täglich bis zu acht Sonderzüge ein, um Flüchtlinge aus dem österreichischen Salzburg direkt in deutsche Erstaufnahmeeinrichtungen zu bringen.[93] Als später doch wieder Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze eingeführt wurden, senkte das die Zahl der Neuankömmlinge nicht. Bis zu 10.000 Personen passierten täglich diese Grenze. So berichtete die Stadt Passau am 19. Oktober, dass innerhalb von drei Wochen über 100.000 Flüchtlinge allein über die Grenze zwischen Österreich und Passau eingereist seien, also mehr als 4.750 Personen pro Tag.[94]
Am 10. November 2015 gab das deutsche Innenministerium bekannt, das Dublin-Verfahren in Bezug auf Asylbewerber wieder anzuwenden, mit Ausnahme der Asylbewerber, die über Griechenland in den Schengenraum einreisen.[95] Nach Auswertung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge schieben die übrigen EU-Staaten seit Januar 2016 im Rahmen des Dublin-Verfahrens viel mehr Asylbewerber nach Deutschland ab als umgekehrt. Von Januar bis Mai übernahm Deutschland 5.467 Asylsuchende, vor allem aus Schweden. Im gleichen Zeitraum stellte die Bundesrepublik 18.668 Übernahmeanfragen an andere EU-Staaten. Davon wurden 7.410 abgelehnt, die meisten anderen scheiterten daran, dass die Asylsuchenden untertauchten. Nur in 1.453 Fällen kam es tatsächlich zu einer Übernahme. Weil Ungarn bei der Einreiseregistrierung am zuverlässigsten ist, wurden die meisten Übernahmeanfragen dort gestellt. Ungarn hat die Übernahmen im Rahmen des Dublin-Verfahrens aber einseitig auf 12 Asylbewerber pro Tag kontingentiert.[96]
Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen
Am 13. September 2015 wurden als Reaktion auf den damaligen „Flüchtlings-Zustrom nach Deutschland“ die Grenzkontrollen an der Binnengrenze zu Österreich wieder eingeführt.[97] Nach Aussage von Bundesinnenminister Thomas de Maizière standen die Maßnahmen im Einklang mit den Vorschriften des Schengener Grenzkodex;[91] dieser sieht die Möglichkeit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Teilnehmerstaaten in Art. 25 ff. Verordnung (EU) 2016/399 ausdrücklich vor. Die Wiedereinführung der Grenzkontrollen war nach Aussage des Bundesinnenministers notwendig geworden, um zu einem geordneten Verfahren zurückzukehren und um Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.[91] Die Bundespolizei hat zur Regulierung der Grenzübertritte von Flüchtlingen und Migranten von Österreich nach Deutschland fünf Grenzübergangsstellen eingerichtet: bei Freilassing, Laufen an der Salzach, Neuhaus am Inn, Passau und Simbach am Inn.[98]
Die Grenzkontrollen liefen zunächst bis zum 13. Februar 2016[99] und wurden am 11. Februar bis 13. Mai 2016 verlängert.[100] Der EU-Ministerrat verlängerte die Genehmigung von Grenzkontrollen an EU-Binnengrenzen durch Deutschland, Schweden, Norwegen, Dänemark und Österreich im Mai 2016 für weitere 6 Monate.[101]
Im Inland
Beschleunigung laufender Asylverfahren
Die Zahl der laufenden Asylverfahren liegt in Deutschland höher als in allen anderen Staaten Europas zusammengenommen. Im Sommer 2015 suchten Politiker nach Möglichkeiten, die Bearbeitung der Anträge zu beschleunigen. Ein Ziel war, die rund 46 % der Bewerber, die aus den sog. Westbalkan-Staaten: Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, dem Kosovo, Albanien oder Montenegro gekommen waren und deren Bewerbung daher als aussichtslos eingeschätzt wurde, schneller abzuschieben. Es wurde daher beschlossen, Anträge von Personen aus dem Balkan bei der Bearbeitung vorzuziehen.[102]
Syrer und Eritreer sowie Christen, Mandäer und Yeziden aus dem Irak erfüllen in der Regel die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.[103] Deshalb wurde für diese Asylbewerber ein beschleunigtes Asylverfahren eingeführt.[103] Ihre Anträge werden allein auf Basis des schriftlichen Antrags bewilligt und von der sog. Widerrufsprüfung wird abgesehen.[102] Nach Ansicht des Gesamtpersonalrats des BAMF läuft das beschleunigte Asylverfahren bei Syrern und Eritreern nicht nach den Regeln der Rechtsstaatlichkeit ab. So erfolgt bei Asylbewerbern, die Syrer sind oder sich als solche ausgeben, keine Identitätsüberprüfung. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfolgt lediglich daraufhin, dass ein Dolmetscher, der in der Regel weder vereidigt wurde noch selbst aus Syrien kommt, einen Asylbewerber für einen Syrer hält. Bei Flüchtlingen, die einen syrischen Pass vorzeigen können, seien die Entscheider „angehalten, ohne erfolgte Echtheitsprüfung diesem Personenkreis den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen“. Diese Verfahrensweise sei unzureichend, da zahlreiche syrische Pässe gefälscht seien und eine große Zahl der Asylsuchenden eine falsche Identität angäben, um eine Bleibeperspektive mit der Möglichkeit der Familienzusammenführung etc. zu erhalten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière schätzt den Anteil „falscher Syrer“ auf 30 Prozent.[59]
Seit Anfang September 2015 liegen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) viele unbearbeitete Asylanträge vor. Um mehr Asylverfahren pro Monat abzuschließen, will die Bundesregierung im Jahre 2016 4000 neue Stellen im BAMF schaffen. Bisher wurden die Asylanträge von 3300 Mitarbeitern bearbeitet. Der Leiter der Behörde Frank-Jürgen Weise geht davon aus, dass mit 7.300 Mitarbeitern 80.000 Asylverfahren im Monat abgeschlossen werden können. Im Oktober 2015 entschieden die vorhandenen Mitarbeiter 1.600 Verfahren pro Tag – insgesamt 30.000. Die Anzahl der neuen Asylsuchenden lag im Vergleich zur Anzahl der abgeschlossenen Verfahren um ein Fünffaches höher. Wegen der vorrangigen Bearbeitung der Asylanträge von Syrern kann trotz beschleunigter Bearbeitung über die Anträge von 40.000 Bewerbern aus Westbalkan-Staaten nicht wie geplant bis zum Jahresende entschieden werden.[104][105]
Die Entwicklung der Zahl der unbearbeiteten Anträge hängt hauptsächlich vom monatlichen Neuzugang und der Zahl der entschiedenen Anträge ab. Seit dem 4. Quartal 2016 werden deutlich mehr Anträge entschieden als hinzukommen:[106]
Finanz- und sozialpolitische Entwicklung
Wegen der großen Anzahl an Asylsuchenden erhöhte die deutsche Bundesregierung die finanziellen Mittel für Flüchtlinge für 2015 um eine Milliarde Euro und stellte für das Jahr 2016 zusätzlich sechs Milliarden Euro zur Verfügung. Mit diesen Maßnahmen sollen unter anderem die Budgets von Jobcentern und die Mittel für berufsbezogene Deutschförderung erhöht werden. Außerdem sollen direkte finanzielle Zuwendungen teilweise durch Sachleistungen ersetzt werden. Auch einigte man sich, den Etat des Auswärtigen Amts um jährlich 400 Millionen Euro zu erhöhen, um Fluchtursachen zu bekämpfen.[107] Die Bundesregierung, Länder und Kommunen finanzieren für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive einen Deutschkurs im Umfang von 600 Stunden. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden unter die gemeinsame Führung von Frank-Jürgen Weise gestellt, um eine individuell abgestimmte Förderung der Asylbewerber zu ermöglichen.[108]
Das IFO-Institut rechnete im September dagegen allein für die 2015 prognostizierten 800.000 Flüchtlinge – zum Jahreswechsel waren es tatsächlich eine Million – mit 10 Milliarden Euro Kosten. Bildungsmaßnahmen und den Nachzug durch die Familienzusammenführung hatte man bei dieser Zahl noch nicht mit einberechnet.[109] Diese Zahlen mussten im Dezember 2015 aber erheblich korrigiert werden, so rechnete das Ifo-Institut nun mit Kosten in Höhe von 21 Mrd. € allein 2015.[110]
Bundeskanzlerin Merkel hat im Oktober 2015 ein Versprechen abgegeben, dass zur Finanzierung der Flüchtlingskrise keine Steuererhöhungen erfolgen werden.[111]
Im Februar 2016 bezifferten die Finanzminister Bayerns und Nordrhein-Westfalens die Kosten der Bundesländer allein für Integrationsleistungen auf 20 bis 25 Milliarden Euro für das laufende Jahr. Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen gaben sie die Erstattung durch den Bund mit knapp 20 %, für Bayern mit 17 % der Kosten an.[112] Die geplanten Kostenerstattungen zwischen Ländern und Kommunen wurden ebenfalls zum Streitpunkt. Das Land NRW überwies lediglich einen Pauschalbetrag von 10.000 Euro pro Flüchtling, den Vertreter der Kommunen für nicht kostendeckend halten. Für rund 52.000 abgelehnte Asylbewerber in NRW im Januar 2016, die nicht abgeschoben werden konnten und lediglich geduldet wurden, zahlte das Land nur für drei Monate pro Jahr den Pauschalbetrag.[113]
Beschleunigte Rückführung abgelehnter Asylbewerber ohne Reisepass aus Balkanstaaten
Die Bundesregierung nimmt die Rückführung abgelehnter Asylbewerber aus Balkanstaaten ohne gültigen Reisepass auf der Grundlage des Laissez-passer-Verfahrens vor. Dieses Verfahren erlaubt eine freiwillige Rückkehr oder Abschiebung auch ohne Reisepass. Die Balkanstaaten haben ihre Bereitschaft zur Aufnahme der Rückkehrer erklärt.[114] Weiterhin wurden auch die Anreize für eine freiwillige Rückkehr verstärkt. Mehr als 5.000 Kosovaren erhielten Geldbeträge von bis zu 3.000 Euro für ihre freiwillige Ausreise.[115]
Besondere Verfahrensweise bei bestimmten Asylbewerbern
Nachdem man bereits am 5. November 2015 Einigkeit darüber erzielt hatte, dass Bewerbern, denen nicht das volle Asylrecht, sondern nur subsidiärer Schutz zuerkannt wurde, in Zukunft kein Familiennachzug mehr gewährt werden soll, verkündete Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 6. November 2015, dass in Zukunft auch Asylbewerber aus Syrien davon betroffen sind, da auch ihnen nur noch subsidiärer Schutz gewährt werden soll.[116][117] Diese Festlegung des Bundesinnenministers dementierte der Stellvertreter der Bundeskanzlerin Sigmar Gabriel am 7. November 2015. Er erklärte, am Asylstatus der Syrer werde nichts geändert. Regierungssprecher Steffen Seibert fügte ein „vorerst“ hinzu.[118]
Am 3. Dezember 2015 beschloss die Innenministerkonferenz in Koblenz für Asylbewerber aus Syrien, dem Irak, Afghanistan und Eritrea aus Sicherheitsgründen eine Rückkehr zur regulären Einzelfallprüfung des Asylantrages mit persönlicher Anhörung.[119] Der Streit um Familiennachzug ging aber weiter.[120]
Mit dem am 16. März im Bundesgesetzblatt verkündeten und am 17. März 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (BGBl. I S. 390) wurde eingeführt, dass ein Familiennachzug bei subsidiär Schutzberechtigten für jeweils zwei Jahre ausgesetzt wird.
Änderungen im Asylrecht 2015 (Asylpaket I)
Am 29. September 2015 beschloss das Bundeskabinett ein Gesetzespaket mit wesentlichen Änderungen im deutschen Asylrecht – Asylpaket I.[121] Im Einzelnen wurde Folgendes beschlossen:[122]
- Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“: Um Asylbewerber aus den Balkan-Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro schneller abschieben zu können, wurden diese Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft. Asylsuchende von dort sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.[122]
- Unterbringung in Erstaufnahmestellen: Asylbewerber sollen bis zu sechs Monaten – zuvor waren max. drei Monate zulässig – in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden und statt Geld möglichst nur noch Sachleistungen bekommen. Die Auszahlung von Geld soll künftig nur noch max. einen Monat im Voraus erfolgen.
- Unangekündigte Abschiebung: Um ein Abtauchen in die Illegalität zu verhindern, soll die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber künftig ohne Vorankündigung erfolgen.
- Beschleunigung der Asylverfahren: Asylverfahren sollen bereits nach drei Monaten abgeschlossen werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll dazu personell aufgestockt werden. Altverfahren sollen in Zukunft durch mehr Entscheider schneller abgeschlossen werden.
- Sachleistungen statt Geld: Um Asylbewerbern, die nur aus wirtschaftlicher Not nach Deutschland gekommen sind, keine finanzielle Anreize zu geben, sollen diese künftig möglichst Sachleistungen wie Essen, Kleidung, Körperpflegemittel, Tabakwaren oder Tickets für den öffentlichen Nahverkehr erhalten.
- Finanzhilfen des Bundes: Der Bund zahlt den Ländern für jeden zugewiesenen Flüchtling monatlich eine Kopfpauschale in Höhe von 670 Euro, mit der Auflage diese Mittel an ihre Kommunen zu verteilen.
- Unterbringung: Bestimmte Baurechtsvorschriften, die die Errichtung winterfester Quartiere verzögern würden, werden ausgesetzt (z. B. bei Standortauswahl, Lärmschutz oder Einsatz erneuerbarer Energien).
- Integration: Asylbewerbern mit guten Aussichten auf einen Aufenthaltstitel werden Integrationskurse und Deutschkurse angeboten, Eingliederungshilfen auf dem Arbeitsmarkt angeboten und der Zugang zu Berufspraktika erleichtert.
- Ärztliche Versorgung: Vom Bund werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Länder auf freiwilliger Basis eine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen können.
Die Änderungen im Asylrecht durch Asylpaket I traten überwiegend am 24. Oktober 2015 in Kraft.[121]
Änderungen im Asylrecht 2016 (Asylpaket II)
Am 3. Februar 2016 beschloss das Bundeskabinett ein zweites Gesetzespaket mit strengeren Asylregeln – Asylpaket II.[123] Demnach soll der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt werden. Davon wäre derzeit etwa ein Zehntel der Asylbewerber aus Syrien betroffen. Außerdem sind Asyl-Schnellverfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen und eine Kürzung der Asylbewerberleistungen vorgesehen.[124] Der SPD-Parteivorsitzende Sigmar Gabriel widersprach Anfang Februar dem Gesetzentwurf, weil dort der Familiennachzug für Minderjährige ebenfalls ausgesetzt werde, und erklärte, das sei nicht verabredet gewesen.[125] Der Gesetzentwurf war zuvor vom SPD-geführten Bundesfamilienministerium fachlich geprüft und nicht beanstandet worden.[126] Da Gabriel auf Nachbesserung bestand, beauftragte die Bundeskanzlerin Innen- und Justizminister mit der Klärung.[127] Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) kamen am 11. Februar 2016 darin überein, an den Beschlüssen der Koalition zum Asylpaket II nichts zu verändern. Bei Vorliegen dringender humanitärer Gründe soll das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Innenministerium über Ausnahmen entscheiden.[128] Das Asylpaket II wurde am 25. Februar 2016 vom Bundestag verabschiedet.[129] 429 Abgeordnete votierten dafür und 147 dagegen. Das Gesetzespaket passierte am 26. Februar den Bundesrat, war aber nicht zustimmungspflichtig.[130]
Ursprünglich sollten die Bundesländer im Rahmen des Asylpakets II verpflichtet werden, Mindeststandards wie abschließbare Toiletten und getrennte Duschen in den Flüchtlingsunterkünften bereitzustellen. Außerdem war geplant, Unterkünften mit Kindern nur dann eine Betriebserlaubnis zu erteilen, wenn diese den in einer EU-Richtlinie und im Kinder- und Jugendschutzrecht vorgeschriebenen Standards entsprechen. Das Fehlen dieser Regelungen im Gesetzentwurf, der am 25. Februar 2016 vom Bundestag angenommen wurde, bezeichnete der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Röhrig, als „grob fahrlässig“, da es in immer mehr Fällen zu sexuellen Übergriffen an Kindern in den Flüchtlingsunterkünften komme, wie in der von ihm beauftragten Expertise: Häufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch[131] am 22. Februar benannt wurde. Die EU-Kommission forderte die Bundesregierung auf, die EU-Richtlinie einzuhalten, andernfalls werde ein Ordnungsgeldverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet.[132][133]
Mit einem zweiten Gesetz soll die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien erweitert werden.[134] Diesem Gesetzentwurf muss der Bundesrat zustimmen, in dem die Regierungsparteien nicht allein die Mehrheit haben.[134] Darüber hinaus hatten sich die Spitzenpolitiker der Regierungsparteien bei einem Treffen am 28. Januar 2016 darauf geeinigt, dass die Eigenbeteiligung von Asylbewerbern an Sprachkursen 10 € pro Monat betragen soll und diejenigen, die in Deutschland eine Ausbildung erfolgreich abschließen, anschließend mindestens zwei Jahre lang in Deutschland arbeiten dürfen.[135][136][137][138]
Unabhängig von Asylpaket II wurde das Datenaustauschverbesserungsgesetz (BGBl. I S. 130) beschlossen.[139] Es trat am 5. Februar 2016 in Kraft und bildet den gesetzlichen Rahmen für die Umsetzung der Digitalisierung des Asylverfahrens.[50]
Vorbereitung eines Integrationsgesetzes
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion warnte nach den Terroranschlägen in Brüssel am 22. März 2016 vor „islamistischen Gettobildungen“ wie im Brüsseler Vorort Molenbeek. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bezeichnete Stadtteile wie Molenbeek als Nährboden für Terrorismus, die deshalb nicht entstehen sollten.[140] Eine gesetzlich vorgeschriebene Residenzpflicht für alle Flüchtlinge soll derartige Ansiedlungen in Großstädten verhindern.[141][142] Unter der Überschrift „Fördern und Fordern“ plante die Bundesregierung ein Integrationsgesetz folgenden Inhalts:
- Eine Wohnsitzauflage soll den massenhaften Zuzug in Ballungsgebiete verhindern. Der Gesetzentwurf erlaubt es den Ländern, auch für anerkannte Flüchtlinge Regeln zur Wohnsitzwahl zu erlassen. Dabei soll den Ländern freigestellt sein, ob sie konkrete Wohnorte vorschreiben oder den Umzug in bestimmte Städte oder Regionen verbieten. Die Regelung soll auf drei Jahre befristet werden und nicht für Flüchtlinge gelten, die in einem zu den zugewiesenen Wohngebieten nicht passenden Ort einen Job, Ausbildungs- oder Studienplatz erhalten haben.[143]
- Das Daueraufenthaltsrecht von anerkannten Flüchtlingen soll verschärft werden. Sie sollen nicht mehr wie bisher nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Diesen unbefristeten Aufenthaltstitel soll es künftig erst nach fünf Jahren geben, wenn unter anderem hinreichende Sprachkenntnisse (Niveaustufe A2 des Europäischen Referenzrahmens) und ein überwiegend sicherer Lebensunterhalt nachgewiesen werden. Nur Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlingen und Resettlement-Flüchtlingen, die ein fortgeschrittenes Sprachniveau erreichen (Stufe C1) und überwiegend für ihren Unterhalt selbst sorgen, wird bereits nach drei Jahren das Daueraufenthaltsrecht eingeräumt.[143]
- Die Vorrangprüfung, die bisher sicherstellte, dass Asylbewerber und Geduldete nur eingestellt werden dürfen, wenn eine Arbeitsstelle nicht durch geeignete Bewerber aus Deutschland oder der EU besetzt werden kann, soll in Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit für drei Jahre ausgesetzt werden.[143] Ab drei Monaten Aufenthalt in Deutschland sollen Flüchtlinge auch auf Basis von Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt werden können.[144]
- Junge Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive sollen für die Dauer der Berufsausbildung einen sicheren Aufenthaltsstatus erhalten. Künftig sollen sie auch eine Ausbildung aufnehmen können, wenn sie älter als 21 Jahre sind; die bisherige Altersgrenze wird abgeschafft.[144] Begleitende Hilfen oder eine assistierte Ausbildung können schon nach drei Monaten Aufenthalt bewilligt werden, Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld bereits nach 15 Monaten. Werden Asylbewerber nach der Ausbildung übernommen, bekommen sie nach dem Abschluss für weitere zwei Jahre einen sicheren Aufenthaltsstatus. Schließt sich keine Beschäftigung an, wird ihr Aufenthaltsrecht für ein halbes Jahr zur Arbeitsplatzsuche verlängert.[143]
- Für Asylbewerber sollen „100.000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten zur niedrigschwelligen Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt“ aus Bundesmitteln finanziert werden.[141][144] Von der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollen Flüchtlinge zur Wahrnehmung zumutbarer Jobs verpflichtet werden können. Wenn Maßnahmen ausgeschlagen werden, sollen Leistungen der BA gekürzt werden.[143] Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsstaaten sollen von den geplanten Maßnahmen ausgenommen sein.[144]
- Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs- und einem Orientierungsteil. Der Orientierungsteil soll künftig 100 statt bisher 60 Stunden umfassen.[144] Asylbewerber sollen schon früher als bisher teilnehmen können; sie sollen auch zur Teilnahme verpflichtet werden können. Der Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs soll nach einem Jahr erlöschen.[144] Bei Nichtteilnahme können Sozialleistungen auf das unmittelbar Notwendige gekürzt werden.[143]
- Familiennachzug soll Personen, denen nur subsidiärer Schutz zugestanden wurde, künftig erst nach zwei Jahren gestattet sein.[144]
Die Gesetzesvorlage zum Integrationsgesetz wurde bei der Klausurtagung der Regierung in Schloss Meseberg am 24. Mai vom Bundeskabinett beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag fand am 3. Juni statt. Der Gesetzesvorlage wurde dabei mit großer Mehrheit zugestimmt; die Opposition äußerte scharfe Kritik.[145] Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 7. Juli 2016 mit einigen Änderungen. Einen Tag später billigte auch der Bundesrat das Gesetz.[146]
Das Integrationsgesetz trat überwiegend am 6. August 2016 in Kraft.[147] Begleitet werden seine Regelungen durch die Verordnung zum Integrationsgesetz[148] und die Vierte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung.[149]
Digitalisierung des Asylverfahrens
Auf Grund der gestiegenen Flüchtlingszahlen im September 2015 und des damit verbundenen hohen Aufkommens an Registrierungs- und Asylverfahrensvorgängen wird zurzeit auf Bundesebene das durch das BMI initiierte Projekt „Digitalisierung Asylverfahren“ umgesetzt. Ziel ist die Realisierung eines integrierten IT-Gesamtsystems zur Beschleunigung des Flüchtlingsmanagement-Prozesses. Erstregistrierung, Informationsbereitstellung für Behörden, Sicherheitsüberprüfungen sowie Asylverfahren sollen mit Hilfe dieses IT-Systems medienbruchfrei und somit schneller durchgeführt werden können.[48] Zur Umsetzung der „Digitalisierung des Asylverfahrens“ wurde das Datenaustauschverbesserungsgesetz beschlossen, das seit dem 5. Februar 2016 in Kraft ist.[49][50][150] Mit dem Gesetz wurde der rechtliche Rahmen dafür geschaffen, dass ein neues Kerndatensystem auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR) eingeführt werden konnte, das den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen Zugriff auf die zentral vorgehaltenen Stammdaten einreisender Schutzsuchender ermöglicht.[48][49] Schon beim Erstkontakt eines Flüchtlings mit einer Behörde wird nun ein umfangreicher Datensatz angelegt und standardisiert gespeichert.[44][50] Um eine sichere Datenübertragung zu gewährleisten, erfolgt der Informationsaustausch über einen geschützten Nachrichtenserver, an den die Meldebehörden über das Internet angebunden sind.[151] Das Datenaustauschverbesserungsgesetz sieht auch einen an das Konsultations-Verfahren zentraler Behörden (KZB-Verfahren) angelehnten Sicherheitsabgleich vor, mit dem die Sicherheitsbehörden frühzeitig überprüfen können, ob zu einer Person insbesondere terrorismusrelevante Erkenntnisse oder sonstige schwerwiegende Sicherheitsbedenken bestehen. Dieser Sicherheitsabgleich erfolgt unverzüglich nach Speicherung der Daten im Kerndatensystem.[152] An alle Asylbegehrenden wird ein einheitlicher Ausweis – amtlich „Ankunftsnachweis“ genannt – ausgegeben, in dem wichtige Daten einheitlich erfasst werden.[50] Der Ankunftsnachweis und insb. die darauf aufgedruckte AZR-Nummer dienen als Zugangsschlüssel zum Kerndatensystem, über das die verschiedenen Behörden auf die Daten zu dem Asylsuchenden zugreifen können.[153] Neben den Basisinformationen wie Namen, Geburtsdatum und -ort gehören auch Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen dazu. Für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung werden Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen erfasst.[50] Die für Migranten und Flüchtlinge zuständigen Registrierungsbehörden sind mit einem Fingerabdruck-Schnell-Abgleichsystem (Fast-ID) ausgestattet, mit dem über eine Sofortabfrage unverzüglich festgestellt werden kann, ob zu einer Person bereits Daten vorhanden sind; Mehrfachidentitäten werden so verhindert. Technisch wird dies im neuen Kerndatensystem mittels Datenabgleich über die Datenbank INPOL beim Bundeskriminalamt sichergestellt, in der erfasste Fingerabdrücke zentral gespeichert werden.[49]
Im Nahen Osten
Seit Ausbruch des Syrischen Bürgerkrieges im Zuge des Arabischen Frühlings Anfang 2011 wurden 300.000 Menschen getötet; 4,2 Millionen Syrer flüchteten ins Ausland.[154][155] Die Vereinten Nationen (UN) schätzen, dass es nach fünf Jahren Bürgerkrieg im Land selbst 7,6 Millionen Binnenflüchtlinge gibt.[156]
Von 2012 bis 2015 unterstützte Deutschland als drittgrößter Geldgeber die Opfer des Syrienkrieges mit 1,4 Milliarden Euro. Für den Zeitraum 2016–2018 hat die Bundesregierung weitere Hilfsgelder in Höhe von 2,3 Mrd. Euro zugesagt. Damit ist Deutschland der größte Geldgeber weltweit. Das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) stellt im Jahr 2016 Geld für die Ernährung von 1,5 Millionen Menschen in Flüchtlingslagern und für 4 Millionen Hilfsbedürftige in Syrien bereit. Mit 570 Millionen Euro trägt Deutschland die Hälfte dieser Kosten. Mit weiteren 200 Millionen Euro beteiligt man sich an der Beschäftigungsinitiative Partnership for Prospects, mit der 500.000 Arbeitsplätze für syrische Flüchtlinge in der Region geschaffen werden sollen. In der Türkei, im Libanon und in Jordanien soll Flüchtlingen aus Syrien der Zugang zum lokalen Bildungssystem und zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Bedürftige Familien erhalten hier unter anderem Nahrungsmittelpakete, Hygiene-Kits, Winterhilfe und medizinische Dienstleistungen. Ambulanzdienste und medizinische Erstversorgung erreichen allein im Libanon 65.000 Menschen. Außerdem werden von der Deutschen Akademischen Flüchtlingsinitiative (DAFI), dem Programm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) Leadership for Syria und im Rahmen der Förderung der Alexander von Humboldt-Stiftung Scholars at risk 1900 Hochschulstipendien für Syrer angeboten. Über den von Deutschland initiierten Fonds Syria Recovery Trust Fund (SRTF) werden seit 2013 Projekte zur Versorgung der Menschen und für den Wiederaufbau der kriegszerstörten Infrastruktur in Syrien und im Irak finanziert. SRTF-Mittel wurden z. B. für Projekte zur Wiederherstellung der Stromversorgung oder zur Produktion von Nahrungsmitteln verwendet.[157] Für das Jahr 2016 hat das Auswärtige Amt die Mittel für Hilfen in der Region um 400 Millionen Euro aufgestockt. Mit diesem Geld soll die Stromversorgung für 300.000 Menschen im Norden Syriens wiederhergestellt und die Gesundheitsversorgung von 100.000 Menschen in Flüchtlingslagern im Libanon gesichert werden und sollen in Syrien 500.000 Hilfsbedürftige mit Nahrung versorgt werden.[158]
Die Bundesregierung drängte auch auf Abschluss des EU-Türkei-Abkommens vom 18. März 2016, in dem die beschleunigte Auszahlung von 3 Mrd. Euro für die humanitäre Hilfe für Flüchtlinge vor Ort vereinbart wurde. Diese Hilfsmittel hatte die Europäische Union (EU) der Türkei bereits im gemeinsam vereinbarten Aktionsplan vom 30. November 2015 im Rahmen der „Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei“ zugesagt. Außerdem wurde im Abkommen eine Anschlusszahlung von weiteren 3 Mrd. Euro für die Zeit ab 2018 vereinbart.[159]
Sicherheitslage
Gefahr durch islamistischen Terrorismus und Radikalisierung
Im Oktober 2015 hielten sich mehrere Hunderttausend Ausländer unregistriert in Deutschland auf.[160][161][162][163] Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen und der Director of National Intelligence, James R. Clapper, warnten im Februar 2016, der Islamische Staat könnte den zahlenmäßig großen Zuzug von Flüchtlingen und Migranten ausnutzen, um Terroristen nach Europa und Deutschland einzuschleusen.[164] Dem Bundeskriminalamt liegen (Stand Mai 2016) in 369 Fällen Hinweise auf das Einschleusen von Terroristen oder Unterstützern terroristischer Vereinigungen vor; 40 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.[165]
Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht auch das Risiko, dass sich Flüchtlinge in Deutschland radikalisieren. Das von Salafisten verbreitete Gedankengut bildet einen Nährboden für eine islamistische Radikalisierung zum Salafismus bis hin zur Rekrutierung für den Dschihad.[166] Nach Erkenntnissen von Verfassungsschutzbehörden der Länder versuchen Salafisten gezielt Flüchtlinge anzuwerben. Sie sprechen vor allem unbegleitete junge Asylbewerber im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften an, die ohne ihre Familie kommen und Anschluss und Unterstützung suchen.[161] Dem Verfassungsschutz wurden bis März 2016 300 Anspracheversuche bekannt; es wird vermutet, dass die tatsächliche Zahl viel höher ist. Ein immenses Radikalisierungspotential gehe auch von der arabischsprachigen Moscheenlandschaft in Deutschland aus. Viele dieser Moscheen seien fundamentalistisch geprägt, einige werden aufgrund ihrer salafistischen Ausrichtung bereits vom Verfassungsschutz beobachtet.[167] Besorgnis löst auch die aktive sunnitisch-islamistische Bewegung Tablighi Jamaat durch ihr Bestreben um Kontaktaufnahme zu Flüchtlingen und Migranten beim Verfassungsschutz aus.[162] Ziel dieser Bewegung ist es, Muslime von einer „zu weltlichen Grundhaltung“ abzubringen und ihr Leben streng am Koran auszurichten. Dies gefährdet den inneren Frieden, weil ein Schwarz-Weiß-Denken aufgebaut und alles „Unmuslimische“ abgelehnt wird.[162] Angesichts des zahlenmäßig großen Zuzugs muslimischer Flüchtlinge und Migranten befürchtet der Verfassungsschutz einen starken Anstieg der Zahl radikaler Islamisten in Deutschland. Hans-Georg Maaßen berichtet: „Es bereitet uns große Sorge, dass Islamisten in Deutschland unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe versuchen, die Situation der Flüchtlinge gezielt für ihre Zwecke zu missbrauchen, Asylbewerber zu missionieren und zu rekrutieren.“[168] Mitglieder einiger islamistischer Gruppen, z. B. des laut Verfassungsschutz extremistisch-salafistischen Vereins „Helfen in Not“, wurden in Asylbewerberheimen angetroffen.[169][170] Ein bekannter salafistischer Prediger rief seine Anhänger via Facebook dazu auf, Flüchtlinge gezielt anzuwerben.[161]
Nach einer BKA-Analyse[171] der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind, entwickelte sich durch die gute Erreichbarkeit Syriens sowie die Möglichkeit, per Internet Netzwerke aufzubauen und Propaganda effektiver für unterschiedliche Zielgruppen zu platzieren, eine Sogwirkung, die seit Mitte des Jahres 2012 zu einem massiven Anstieg an islamistisch motivierten Ausreisen in Richtung Syrien oder Irak führte. Laut dieser Analyse waren dem BKA im November 2015 bundesweit insgesamt 677 Personen bekannt, die bis Ende Juni 2015 aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist sind oder dies aktiv versuchten.[172]
Im Oktober 2016 warnte auch der Bundesnachrichtendienst vor IS-Kämpfern, die als Flüchtlinge getarnt nach Europa kämen. Sie würden gezielt trainiert, um bei Befragungen durch Polizisten oder beim Stellen eines Asylantrags als Flüchtling anerkannt zu werden. So seien auch alle neun Täter der Terroranschläge am 13. November 2015 in Paris als Flüchtlinge getarnt nach Europa gekommen. Der mutmaßliche Bombenbauer sei im Oktober 2015 über die Balkanroute und Österreich nach Deutschland eingereist und von einem Komplizen in Ulm abgeholt worden.[173][174]
Größere islamistisch motivierte Vorfälle
- Am 4. Februar 2016 wurden bei bundesweiten Razzien zwei algerische Männer und eine Frau aus der Islamistenszene festgenommen. Von Berlin aus wollten sie Attentate vorbereiten. Der Hauptverdächtige hielt sich nach Polizeiangaben in einem Erstaufnahmeauflager für Flüchtlinge in Attendorn auf und wurde dort festgenommen. Er wird wegen Zugehörigkeit zur Terrorgruppe ISIS auch von algerischen Behörden gesucht und soll vom IS militärisch ausgebildet worden sein.[175]
- Im Juni 2016 wurde in Deutschland eine IS-Terrorzelle ausgehoben. Die drei Syrer sollen als Flüchtlinge getarnt über die Balkanroute nach Deutschland gelangt sein; sie wurden in ihren Flüchtlingsunterkünften festgenommen. Sie hatten den Auftrag, in der Düsseldorfer Altstadt Anschläge im Stile derer in Mumbai 2008 auszuführen. Die deutschen Behörden wurden durch ein weiteres, in Frankreich inhaftiertes Mitglied der Terrorzelle auf die Attentatspläne aufmerksam. Nach Angaben eines IS-Verdächtigen sollten insgesamt zehn Terroristen den Anschlag ausführen.[176][177]
- Am 18. Juli 2016 ereignete sich ein Angriff in einer Regionalbahn bei Würzburg, bei dem ein als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling registrierter Täter Bahnreisende mit einem Beil und einem Messer attackierte.[178]
- Der Sprengstoffanschlag von Ansbach mit 15 Verletzten am 24. Juli 2016 wurde von einem 27-jährigen syrischen Flüchtling verübt.[179]
- Anfang August wurden vier syrische Terrorverdächtige, die in einer Asylbewerberunterkunft in Dinslaken wohnten, verhaftet. Nach Erkenntnissen der Duisburger Staatsanwaltschaft gab es Anschlagspläne auf ein Fußballspiel zum Bundesligastart. Einer der Männer kam in Untersuchungshaft, gegen einen anderen wurde Haftbefehl erlassen. Die anderen zwei Asylbewerber kamen wieder frei.[180]
- Am 13. September wurden bei Anti-Terror-Razzien durch das BKA in Schleswig-Holstein drei syrische Asylbewerber, die als Flüchtlinge im November 2015 nach Deutschland gekommen waren, verhaftet. Sie stehen im dringenden Verdacht, im Auftrag des IS Anschläge geplant zu haben. Am gleichen Tag wurden sie dem Ermittlungsrichter am BGH in Karlsruhe vorgeführt.[181]
- Ein 16 Jahre alter syrischer Flüchtling wurde am 20. September von der Polizei in Köln-Porz in einer Flüchtlingsnotunterkunft verhaftet. Aus Internetchats ging hervor, dass der 16-Jährige Bereitschaft für einen Sprengstoffanschlag zeigte und Anweisungen erhielt. Er kam in U-Haft.[182]
- Andere Personen, die der Terrororganisation IS zugerechnet wurden und 2015 um Asyl in Deutschland ersuchten, sind der am 10. Oktober 2016 verhaftete Dschaber al-Bakr und der tadschikische Islamist Mukhamadsaid S.[183]
- Am 2. November 2016 wurde ein 27-jähriger tunesischer Mann, der angab, ein Flüchtling aus Syrien zu sein, in einer Wohnung in Berlin-Schöneberg festgenommen. Am Folgetag wurde er dem Ermittlungsrichter am BGH vorgestellt. Ein Haftbefehl wurde zunächst abgelehnt, eine U-Haft wegen Urkundenfälschung dagegen angeordnet. Laut Bundesanwaltschaft gab es eine Verbindung zwischen dem Mann und dem IS.[184]
- Ein 20-jähriger syrischer Flüchtling aus Oberschwaben wurde am 20. November 2016 in Ulm verhaftet, nachdem er am Vortag versucht hatte, mit bombenfähigem Material nach Dänemark einzureisen.[185]
- Am 19. Dezember 2016 fand ein Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche statt, bei dem 12 Menschen getötet und 56 verletzt wurden.[186] Der IS reklamierte die Tat für sich;[187] als dringend tatverdächtig gilt der Tunesier Anis Amri, welcher als Flüchtling unter anderem eine Zeit lang in einer Asylbewerberunterkunft in Emmerich wohnte.[188] Er wurde ab dem 21. Dezember mit europaweitem Haftbefehl gesucht und am 23. Dezember bei einem Schusswechsel mit der Polizei in Mailand getötet.[189]
- Ein syrischer Flüchtling wurde am 31. Dezember 2016 in seiner Wohnung im Saarland von der Polizei festgenommen. Aus Chatverläufen ging hervor, dass der 38-Jährige Kontakt zu einem IS-Mitglied hatte und 180.000 Euro für die Beschaffung von Fahrzeugen und Bombenmaterial forderte, um Anschläge in Westeuropa begehen zu können. Laut Behördenangaben gab es noch keine konkreten Anschlagspläne, der Festgenommene bestritt diese ebenfalls. Eine U-Haft wurde angeordnet.[190]
Tendenzen politischer Radikalisierung in der Gesellschaft
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet, dass Unbehagen und Ängste vieler Bürger hinsichtlich der möglichen, durch die hohe Zahl der Flüchtlinge verursachten gesellschaftlichen und ökonomischen Konsequenzen zugenommen hätten. Vor diesem Hintergrund erwartet das BfV, „dass sowohl asylkritische ‚rechte‘ als auch rechtsextremistische Parteien spürbar stärkeren Zuspruch bekommen werden“.[191]
Flüchtlingsfeindliche Angriffe in der Bundesrepublik Deutschland sind seit 2014 auf ein Vielfaches gegenüber den Vorjahren gestiegen. Das und eine sprachliche Verrohung lassen auf eine weitgehende Radikalisierung der politischen Auseinandersetzung schließen. Besorgniserregend sei auch, dass rechtsextremistische Positionen im bürgerlich-rechtspopulistischen Spektrum nicht mehr in allen Fällen auf Ablehnung stießen. Artikel aus Publikationen des rechtsintellektuellen Spektrums zeigten, dass „mittlerweile sogar dessen Vertreter ansatzweise in Bürgerkriegskategorien denken“.[191]
Eine wesentliche Beschleunigung der Radikalisierungsentwicklungen geht laut Verfassungsschutz auch von Angriffen von Rechtsextremisten, Islamisten oder Linksextremisten gegen den jeweiligen politischen Gegner aus. „Eine daraus resultierende Wechselwirkungsspirale könnte zu einer erheblichen Gewalteskalation führen, die aus heutiger Sicht kaum seriös zu prognostizieren ist.“[191] Es ist auch eine Tendenz zur Bewaffnung erkennbar. So berichten Einzelhändler, dass Elektroschocker zeitweise ausverkauft waren. Auch der Absatz von Pfeffersprays sowie Gas- und Schreckschusspistolen sei stark gestiegen.[192]
Die Schriftstellerin Monika Maron stellte am 14. Januar 2016 in der FAZ fest, dass die negative Verstärkerwirkung der Vorkommnisse in der Silvesternacht 2015/16 indirekt die Ultrarechten stärke.[193]
Nach Beobachtung der freien Journalistin LIane Bednarz mache die Radikalisierung im Bürgertum auch vor Christen nicht halt, wobei konservative Katholiken und Evangelikale sogar besonders anfällig seien.[194]
Der Philosoph Wolfram Eilenberger und Kollegen haben sich in einem Artikel von Spiegel Online, Philosophen über Flüchtlingskrise – Das Ende der Lebenslüge, zu diesem Problem geäußert: Alle plädieren für ein „pragmatisches Vorgehen“, das an beide Seiten Anforderungen stelle und nicht von vornherein als „rechts“ oder „links“ abqualifiziert werden solle, womit der Radikalisierungsgefahr entgegengearbeitet werden müsse.[195]
Laut einer vom 2. bis zum 4. Februar 2016 erhobenen Umfrage von YouGov würden es 29 Prozent der in Deutschland Befragten für gerechtfertigt halten, wenn unbewaffnete Flüchtlinge mit Waffengewalt am Grenzübertritt gehindert würden. Für nicht gerechtfertigt hielten dies 57 Prozent.[196]
Forderung nach Sicherung der EU-Außengrenzen
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Ernst G. Walter forderte den Umbau der europäischen Grenzschutzagentur Frontex „zu einer operativen europäischen Grenzpolizei, um die Einreise weiterer islamistischer Gefährder und Terroristen nach Europa bereits an den Außengrenzen zu verhindern.“[197][198] Auch vor dem Hintergrund, dass bei zwei der toten Terroristen syrische Pässe entdeckt worden waren, forderte Frankreichs Premierminister Manuel Valls eine wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen.[199]
Nach Aussage einer Sprecherin des deutschen Bundesinnenministeriums vom Dezember 2015 kann angesichts der hohen Zahl derzeit aufgenommener Migranten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass sich unter diesen auch „Personen aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität, Kriegsverbrecher, Mitglieder militanter Gruppen beziehungsweise terroristischer Organisationen oder Einzelpersonen extremistischer Gesinnung befinden können, welche die aktuellen Migrationsbewegungen nutzen, um nach Deutschland zu gelangen. Genauso wenig kann ausgeschlossen werden, dass diese Personen hierbei gefälschte Dokumente mit sich führen.“[200]
Sexuelle Übergriffe in der Silvesternacht 2015/16
Dass die Tatverdächtigen bei den Kölner sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16 nach den Angaben der aufgenommenen Anzeigen dem Aussehen nach dem nordafrikanischen bzw. arabischen Raum entstammen sollten und dass auch die Tatverdächtigen in Bezug auf die Eigentumsdelikte teilweise der Gruppe der Flüchtlinge zugeordnet wurden, verschärfte zu Anfang des Jahres 2016 die Debatte um eine Begrenzung der Aufnahme und Erleichterungen bezüglich der Abschiebung von Asylsuchenden.[201][202]
Nach der Abschlussbilanz des Bundeskriminalamts sind etwa 650 Frauen Opfer von Sexualdelikten geworden. Deutschlandweit sind 881 Sexualdelikte mit über 1200 betroffenen Frauen begangen worden. Die Zahl der Täter wird auf ca. 2000 geschätzt, von denen die meisten aus Nordafrika stammen. Es konnten aber nur 120 Verdächtige ermittelt werden. BKA-Präsident Holger Münch sagte: „Insofern gibt es schon einen Zusammenhang zwischen dem Auftreten des Phänomens und der starken Zuwanderung gerade in 2015 (…) Wir müssen davon ausgehen, dass viele dieser Taten auch im Nachgang nicht mehr ausermittelt werden.“[203][204]
Fachleuten war die aus Nordafrika stammende Tätergruppe für derartige Straftaten schon seit langem bekannt. Der Braunschweiger Kripochef Ulf Küch sagte dazu: „Wir stellen fest, dass nur sehr wenige Zuwanderer als Straftäter auffallen, diese dann aber häufig eine Vielzahl von Delikten begehen“. Der Leiter einer Aufnahmeeinrichtung in NRW berichtete, dass vor allem junge Nordafrikaner ihm häufig negativ auffallen. Diese trinken massiv Alkohol und stehen zudem häufig unter dem Einfluss starker Medikamente. Auch in Köln befassen sich Kriminalisten seit geraumer Zeit mit Straftätern aus Nordafrika. Das Kölner Kriminalkommissariat 41 begann im Jahr 2014 eine Analyse, die darüber Aufschluss gibt, welche illegal eingereisten Flüchtlinge innerhalb eines Jahres erneut straffällig werden. Während nur 0,5 Prozent der Syrer als Verdächtige auffielen, waren es 40 Prozent der Flüchtlinge aus dem Maghreb. Die meisten Straftäter unter ihnen haben keinen festen Wohnsitz und müssen in sogenannten Schnellverfahren abgeurteilt werden. Für intensive Ermittlungen fehlt den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden die Zeit, sodass nur niedrige Strafen verhängt werden können. Abschiebungen und Ausweisungen in die Heimatländer der Straftäter waren in der Vergangenheit wegen der fehlenden Kooperationsbereitschaft der Heimatländer nahezu unmöglich.[205]
Bundesinnenminister Thomas de Maizière verurteilte die Vorfälle als „abscheulich und nicht hinnehmbar“;[206] die offensichtliche Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an den Taten dürfe aber „nicht dazu führen, dass nun Flüchtlinge gleich welcher Herkunft, die bei uns Schutz vor Verfolgung suchen, unter einen Generalverdacht gestellt werden“.[207] Zugleich plädierte de Maizière dafür, die Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber zu erleichtern.[208] In den Medien wurde im Zusammenhang mit den Silvester-Übergriffen auf hohe faktische Hürden für eine Abschiebung verwiesen.[209][210]
Abschiebungen in den Maghreb scheitern häufig an der Weigerung von Marokko, Algerien und Tunesien, die abgelehnten Asylbewerber zurückzunehmen. Um mit den Maghreb-Staaten über die Rücknahme der in Deutschland abgelehnten Asylbewerber zu verhandeln – es handelt sich um rund 30.000 überwiegend junge Männer –, unternahm Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 28. Februar 2016 eine dreitägige Reise in den Maghreb. Zwar bestehen mit Marokko und Algerien Rückführungsabkommen, aber es gibt viele Möglichkeiten, die Abschiebung Ausreisepflichtiger in der Praxis zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. Mit Marokko und Algerien gelang es dem Bundesinnenminister Kooperationsvereinbarungen abzuschließen. Da die Nordafrikaner keine Charterflüge akzeptieren, sagte der Bundesinnenminister zu, dass Abschiebungen mit Linienmaschinen erfolgen sollen. Ausreisepflichtige Marokkaner können anhand der in den marokkanischen Meldedateien gespeicherten Fingerabdrücke identifiziert werden. Stäbe sollen eingerichtet werden, die den Datentransfer nach Deutschland sicherstellen.[211][212] Auch die tunesische Regierung ist bereit bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber zu kooperieren. In einem Pilotprojekt soll zunächst eine Gruppe von 20 Tunesiern in ihr Heimatland zurückgebracht werden.[213] Auch drei Monate später, im Juni 2016 bezeichnete Landesminister Ralf Jäger die nordafrikanischen Staaten noch als „völlig unkooperativ“ bei der Rücknahme ihrer Bürger. So sei die Rücknahme-Vereinbarung mit Marokko „kaum tauglich“.[214]
Gefährdung der Inneren Sicherheit
In einem Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung[215] zum Rechtsgutachten von Bundesverfassungsrichter a.D. Udo Di Fabio: Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem[216] wird die Innere Sicherheit im Land als gefährdet angesehen. Soziale Spannungen würden die Gesellschaft zu spalten drohen. Geltendes Recht werde nicht beachtet. Als ursächlich für die Gefährdung der Inneren Sicherheit wird von der Bayerischen Staatsregierung auch der Zusammenbruch des europäische Dublin- und des Schengensystems gesehen.[217]
Lage der Flüchtlinge
Situation in den Unterkünften
In fast allen Bundesländern waren bis Anfang 2016 die Unterkünfte für Asylsuchende überbelegt, teilweise deutlich. Deshalb wurden und werden (Stand: April 2016) teilweise immer noch Notquartiere in Wohncontainern und leerstehenden Gebäuden eingerichtet. In vielen Ländern wie Schleswig-Holstein, Hamburg oder Bayern übernachteten Flüchtlinge in großen Zeltlagern.[218]
In Hamburg wurde am 1. Oktober 2015 ein Gesetz beschlossen, das die Beschlagnahme leerstehender Gebäude ermöglicht, sofern diese als Flüchtlingsunterkunft geeignet sind. Die Regelung gilt nicht für Privatwohnungen.[219]
Im Land Niedersachsen beschloss der Landtag mehrere Gesetzesänderungen, um vor dem Winter 2015/2016 schneller und unbürokratischer neuen Wohnraum für Flüchtlinge schaffen zu können. So müssen nicht mehr zwingend Spielplätze und Parkplätze entstehen und Denkmalschutzauflagen berücksichtigt werden.[220]
Zumindest in der Gruppe der Kurden aus dem Irak hat die monatelange Unterbringung in Sammelunterkünften ohne konkrete Aussicht auf Arbeitsmöglichkeiten ab November 2015 dazu geführt, dass einige sich entschlossen, freiwillig den Rückflug in den Irak anzutreten.[221]
In Thüringen wurden Ende 2015 zehn Sporthallen als Unterkünfte für Flüchtlinge genutzt; aus diesem Grund fielen in Thüringen 2015 nach Auskunft des Landes-Migrationsministeriums 1120 Unterrichtsstunden im Fach Sport aus.[222] In Nordrhein-Westfalen wurden im November 2015 nach Schätzungen des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen 300 bis 400 Sporthallen als Flüchtlingsunterkünfte hergerichtet.[223] Am 5. April 2016 forderte der Landessportbund Berlin die zügige Räumung von Sporthallen und deren Wiederherrichtung für Zwecke der Sportausübung im Rahmen des Schul- und des Vereinssports.[224]
Konflikte zwischen Flüchtlingen
In mehreren Einrichtungen kam es zu Diebstählen, Übergriffen und Vergewaltigungen.[225] Alleinstehende Mütter und Homosexuelle seien besonders gefährdet, so der Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig.[226] In der Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Lichterfelde kam es im Oktober 2015 zu Übergriffen auf ein schwules Paar.[227]
Bei einer Massenschlägerei mit mehreren hundert Beteiligten im Flüchtlingsheim in Kassel-Calden wurden im September 14 Menschen verletzt, darunter drei Polizisten.[228] Im Oktober 2015 kam es in Hamburg und Braunschweig zu je einer Schlägerei unter Flüchtlingen. In den beiden Fällen prügelten sich Hunderte von Asylbewerbern. Auch Eisenstangen wurden eingesetzt.[229] Es folgte eine Auseinandersetzung von 15 bis 20 Personen im Alter zwischen 16 und 31 Jahren in Backnang, dabei wurden drei Personen schwer verletzt. Grund für die Prügelei mit Pfannen, Besenstielen und anderen Haushaltsgeräten sollen gegenseitige Beleidigungen gewesen sein. Beteiligt waren Afghanen.[230]
Verschiedentlich wird vor diesem Hintergrund die Überbelegung der Unterkünfte kritisiert, immer wieder auch eine getrennte Unterbringung nach Nationalität oder Konfession gefordert. Während dies von manchen als „kaum praktikabel“ abgelehnt wird, sehen andere im Ruf nach einer solchen getrennten Unterbringung eine Kapitulation des Rechtsstaats. Man dürfe „vor menschenfeindlichen Gesinnungen nicht durch Segregation kapitulieren, sondern muss allen neu bei uns Ankommenden klar machen, dass Diskriminierung aus religiösen Gründen in Deutschland nicht geduldet wird“, forderte beispielsweise der Grünen-Politiker Volker Beck.[231]
Sexuelle Übergriffe auf Frauen und Kinder
Bei einer Befragung von 40 Flüchtlingen im Auftrag von Amnesty International berichteten viele weibliche Flüchtlinge, auf dem Weg nach Deutschland Opfer von körperlicher Gewalt, Erpressung oder sexueller Belästigung durch Schleuser, Sicherheitspersonal oder andere Flüchtlinge geworden zu sein. Viele Frauen fühlen sich unsicher, weil sie in den Flüchtlingsunterkünften von Männern auf der Toilette beobachtet werden. Einige Frauen hätten darauf reagiert, indem sie sehr wenig aßen und tranken, um seltener auf Toilette gehen zu müssen. Die Bedrohung der Frauen werde von den Heimleitungen stillschweigend in Kauf genommen.[232][233]
Frauenverbände wiesen auf zahlreiche Vergewaltigungen von Frauen und den sexuellen Missbrauch von Kindern in Flüchtlingsunterkünften hin. Der Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Rörig, erklärte, dass er von einer hohen Dunkelziffer ausgehe. Viele hätten Angst davor, sexuelle Übergriffe zu melden.[226][234] Entscheidende Begünstigung solcher Vorfälle sind laut Experten Organisationsmängel innerhalb der Unterkünfte. Deshalb forderte Rörig, alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern separat unterzubringen und nach Geschlechtern getrennte Duschen einzurichten. Zudem sollte sich Ansprechpersonal für die Opfer sexueller Übergriffe in den Unterkünften befinden. Auch sollten die freiwilligen Helfer vor Erteilen einer Zugangsberechtigung stärker überprüft werden und möglichst zu gleichen Teilen aus Männern und Frauen bestehen.[226] Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt ist der Ansicht, dass sexuelle Übergriffe und Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Heimen von der Politik heruntergespielt würden. Die Dunkelziffer sei bei solchen Straftaten generell hoch, hinzu komme, dass solche Straftaten in den Herkunftsländern der Flüchtlinge meist nicht angezeigt würden. Wichtig sei es, dass es für die Frauen eine Beratung gebe, zu der sie Vertrauen gewinnen könnten.[235]
Übergriffe auf Flüchtlinge mit christlicher Konfession
Nach Recherchen der Welt, der Zeit und von report München gibt es in vielen Flüchtlingsunterkünften eine deutliche Feindseligkeit einiger muslimischer Flüchtlinge gegenüber christlichen Flüchtlingen, die von Beschimpfungen wie Kuffar bis hin zu Drohungen und Gewalt reicht. Am schlimmsten treffe es ehemalige Muslime, die zum Christentum konvertiert sind; diese würden regelmäßig geschlagen.[236][237]
Im thüringischen Suhl wurde Mitte August 2015 auf einen Afghanen, der sich vom Islam abgewandt hatte, eine Hetzjagd veranstaltet. Etwa 50 Asylbewerber attackierten die herbeigerufenen Polizisten. 17 Menschen wurden verletzt, darunter sechs Polizisten.[238] In Oberursel und Berlin-Dahlem wurden christliche Flüchtlinge von muslimischen Securitys der Asylbewerberheime misshandelt.[239] Der Pfarrer von Berlin-Steglitz, der sich um die 1200 christlichen Flüchtlinge in Berlin-Tempelhof kümmert, kritisiert, dass die Deutungshoheit bei Übergriffen gegen Christen immer bei den Angreifern und dem ebenfalls zum größten Teil aus islamischen Kulturen kommenden Wachschutz liege, weil die Polizei ihre Informationen vom Wachschutz bezieht. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick bestätigt, dass es Ausgrenzung und Übergriffe gegenüber christlichen Flüchtlingen gibt, und fordert dagegen einzuschreiten: „Es darf nicht sein, dass Asylsuchende in Deutschland erneut um ihres Glaubens willen leiden.“ Im Februar 2016 nahm der Staatsschutz in Berlin Ermittlungen wegen Körperverletzung mit religiösem Hintergrund auf.[240]
Arbeitsrechtliche Stellung
Für Asylbewerber gilt in den ersten drei Monaten ein generelles Beschäftigungsverbot. Nach Ablauf dieser Frist konkurrieren sie mit Bewerbern aus Deutschland und der EU um Beschäftigung, die fünfzehn Monate lang durch die Vorrangprüfung bevorzugt werden. Die Bundesagentur für Arbeit bemühte sich insbesondere für gut ausgebildete Fachkräfte unter den Flüchtlingen die Genehmigungsverfahren zu verkürzen und ihnen den Zugang zu Arbeit über die Blue-Card-Regelung der EU zu erleichtern;[241] dieser Vorstoß erhielt aber nur wenig politische Unterstützung.[242] Weiterhin will die Regierung ab 2016 Flüchtlinge nicht in der regulären Arbeitsmarktstatistik erfassen und ihnen im Rahmen einer Kooperation von BAMF und Arbeitsagenturen gesondert eine frühe Förderung für den Arbeitsmarkt zukommen lassen.[243]
Nach Angaben des Norddeutschen Rundfunks vom August 2016 gehen mindestens 100.000 der seit 2015 nach Deutschland Geflüchteten einer Schwarzarbeit nach; anderen Schätzungen zufolge sollen bis zu 50 Prozent eine illegale Erwerbstätigkeit ausüben. Oftmals werden hierfür nur Dumpinglöhne gezahlt.[244] Die Verlässlichkeit der in vielen Medien weiterverbreiteten Meldung wird in Frage gestellt: „Sicher arbeiten auch einige schwarz. Aber von einem Massenphänomen zu sprechen, dafür fehlt jede Grundlage.“ (ein Vertreter der Caritas Osnabrück) „Die Schätzungen, die in den Medien kursieren, sind haltlos. Es gibt keine seriösen Zahlen.“ (ein Vertreter des DGB Hamburg).[245]
Bildungsgrad
Laut einer Studie des Münchner Ifo-Institutes ist der Bildungsstand der meisten Flüchtlinge eher unterdurchschnittlich. So waren im Jahr 2013 in den türkischen Lagern laut einer Umfrage des türkischen Amtes für Katastrophen- und Notfallmanagement 16,1 % der syrischen Flüchtlinge Analphabeten, weitere 7,8 % haben keinen Schulabschluss, 34,5 % nur einen Grundschulabschluss, 21,6 % einen Hauptschulabschluss. Jeder Fünfte verfügt über einen höheren Bildungsgrad (11,1 % haben Abitur und 8,9 % einen Hochschulabschluss). Nach dieser Studie liegt der Bildungsgrad im Vergleich zu einer repräsentativen Erhebung durch die UNESCO etwas höher als 2009 in Syrien (vor dem Bürgerkrieg). Der Bildungsgrad der in Deutschland befindlichen Asylbewerber aus Syrien lag nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Zeitraum von 2014 bis September 2015 etwas höher als bei denjenigen in den türkischen Flüchtlingslagern: 21 % mit Hochschulabschluss, 22 % mit Abitur und 47 % mit dem Besuch einer Grund- oder Hauptschule. Dabei handelt es sich aber um eine unrepräsentative Umfrage, die ebenso wie die Umfrage in den türkischen Flüchtlingslagern entgegen der UNESCO-Studie von 2009 auf freiwilligen, ungeprüften Angaben beruht.[246]
Eine Abhängigkeit des Bildungsstandes vom Herkunftsland der Asylbewerber ist dennoch zu beobachten: So weisen Asylbewerber aus Syrien tendenziell höhere Ausbildungsgrade auf als die anderer Herkunftsländer. Unter den Asylbewerbern besuchten laut BAMF im Schnitt (nach unrepräsentativen freiwilligen Angaben ohne Überprüfung) 15 % eine Hochschule, 16 % ein Gymnasium, 35 % weisen eine Mittelschulbildung auf, 24 % besuchten eine Grundschule und 11 % besuchten keine Schule. Dennoch wären die Asylbewerber nach diesen Zahlen schlechter ausgebildet als der deutsche Durchschnitt.[247]
Im September 2015 bemängelte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, dass die meisten Statistiken, die im ersten Halbjahr 2015 erstellt wurden, den systemischen Fehler aufwiesen, dass die im zweiten Halbjahr wirksam gewordene Abschreckung von Menschen aus den westlichen Balkanländern in ihnen keine Berücksichtigung finde: „Albaner und Kosovaren sind statistisch überzeichnet, Syrer, Afghanen und Iraker sind untergewichtet.“[248]
Im September 2015 beschloss das Bundesbildungsministerium für Bildung und Forschung ein Maßnahmenpaket von zusätzlichen circa 130 Millionen Euro „in den nächsten Jahren“, das „für den Erwerb der deutschen Sprache, das Erkennen von Kompetenzen und Potenzialen von Flüchtlingen und für die Integration in Ausbildung und Beruf“ dienen soll.[249][250] Zudem wurde ein Lehrermangel als Auswirkung der Flüchtlingskrise vorhergesagt, welcher eine Hürde bei der Integration darstelle.[251][252]
- Zur Schulpflicht siehe auch: Flüchtlingskinder und Schule in Deutschland
Kriminalität
Am 13. November 2015 veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) eine Analyse der von Jahresbeginn bis Ende September 2015 erfassten Straftaten. Der Analyse zufolge wurden „Flüchtlinge im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung“. Mit einem Anteil von 34 Prozent werden von Flüchtlingen und Migranten am häufigsten Vermögens- und Fälschungsdelikte begangen, darunter hauptsächlich Schwarzfahren. An zweiter Stellen folgen mit 33 Prozent Diebstähle und an dritter Stelle mit insgesamt 16 Prozent Raub und Körperverletzung. Der Anteil der Sexualstraftaten liegt im untersuchten Zeitraum unter einem Prozent.[253][254] Die veröffentlichten Statistiken sind jedoch kritisch zu betrachten, da die jeweils miteinander verglichenen Gruppen unterschiedlich sind, wie ein Bericht des Fernsehmagazins Panorama zeigt. Demnach sind zwar „Ausländer und Asylbewerber in nahezu allen Kategorien von Straftaten deutlich überrepräsentiert“, ein Vergleich der Gruppen – Ausländer und Deutsche – zeige aber schon im Ansatz die Unterschiede: „Nimmt man 100 Flüchtlinge, sind darunter ungleich mehr Männer.“ Das Bundeskriminalamt weist außerdem auf Folgendes hin: „Einem wertenden Vergleich zwischen der deutschen Wohnbevölkerung und den sich in Deutschland aufhaltenden Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stehen (auch) das doppelte Dunkelfeld in der Bevölkerungs- und in der Kriminalstatistik sowie der hohe Anteil ausländerspezifischer Delikte und die Unterschiede in der Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur entgegen.“[255]
Laut Bundeskriminalamt-Bericht vom 6. September 2016 konnten im 1. Halbjahr 2016 142.500 Straftaten Zuwanderern zugeordnet werden. Als Zuwanderer wurden definiert: Personen mit Aufenthaltsstatus Asylberechtigter, Asylbewerber, Geduldete, Kontingentflüchtlinge/Bürgerkriegsflüchtlinge und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltende. 30 % der Straftaten entfielen auf Vermögens- und Fälschungsdelikte (vorrangig Beförderungserschleichung), 27 % auf Diebstahldelikte (vorrangig Ladendiebstahl), 23 % auf Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (vorrangig Körperverletzungen), 7 % auf Rauschgiftdelikte, 1,1 % auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, 0,14 % auf Straftaten gegen das Leben und 11 % auf sonstige Straftatbestände. Tötungsdelikte wurden in 46 % der Fälle innerhalb einer Erstaufnahmeeinrichtung/Sammelunterkunft begangen.[256]
Asylsuchende aus den Westbalkanstaaten Serbien, Kosovo und Mazedonien fielen danach bis zu viermal häufiger im Zusammenhang mit Straftaten auf, als es ihr Anteil an der Gesamtzahl der mit EASY erfassten Flüchtlinge und Migranten eigentlich erwarten ließ. Die meisten Delikte dieser Zuwanderungsgruppe waren Diebstahlsdelikte. „Signifikant unterrepräsentiert“ unter den Tatverdächtigen waren laut BKA dagegen Syrer und Iraker sowie Afghanen. Die meisten Delikte dieser Zuwanderungsgruppe waren Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Zuwanderer aus Gambia, Nigeria und Somalia waren unter den Tatverdächtigen deutlich überrepräsentiert. Die meisten Delikte dieser Zuwanderungsgruppe waren Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit.[256][257]
In Nordrhein-Westfalen gab Innenminister Ralf Jäger Ende Februar 2016 bekannt, dass 2015 von 5210 Algeriern in seinem Bundesland 38,6 Prozent Straftaten begangen hätten, und von 36.118 Marokkanern im Land 33,6 Prozent straffällig geworden seien. Mehrfachtäter wurden herausgerechnet und Verstöße gegen das Ausländerrecht wurden nicht berücksichtigt. Der Innenminister hat nach Pressemeldungen mit der Bundesregierung einen Einwanderungsstopp für Asylbewerber aus Marokko vereinbart und die Polizei angewiesen, an bekannten Treffpunkten verstärkt tätig zu werden. Weiterhin dränge man auf eine schnellere Bearbeitung und Ablehnung von Asylanträgen aus Marokko und Algerien, um die Personen schneller abschieben zu können.[258]
Fremdenfeindliche Ausschreitungen
Das Bundeskriminalamt berichtete bereits Ende August 2015 von einer Verdoppelung rechtsextremistisch motivierter Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte auf 335 Fälle.[259] Das Bundesamt für Verfassungsschutz befürchtete, „dass ein neuer organisierter Rechtsterrorismus entstehen könnte“.[260]
Anfang Oktober äußerte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière besorgt angesichts der massiven Zunahme von Gewalttaten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte. Zwei Drittel der ermittelten Tatverdächtigen seien in den jeweiligen Regionen wohnhafte „Bürger […], die sich bisher nichts zu Schulden kommen ließen“. Der Zuwachs sei „besorgniserregend“ und „eine Schande für Deutschland“. Zudem werde die offene Gewalt von Beleidigungen und hasserfüllter Sprache begleitet. Eine Zivilisationsschranke sei gefallen.[261] Vor allem die fremdenfeindlichen Proteste und Ausschreitungen in Freital, Heidenau und Dresden sowie das Attentat auf Henriette Reker oder die Proteste in Clausnitz fanden in den Medien Beachtung.
Von Januar bis Dezember 2015 wurden nach einer Erhebung des Bundeskriminalamts (BKA) 1005 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte verübt. Damit hat sich die Zahl seit 2014 verfünffacht. Die meisten waren Sachbeschädigungen, gefolgt von volksverhetzenden Schmierereien und Gewalttaten. 901 der Fälle haben einen eindeutig rechtsradikalen Hintergrund. Bei 92 Übergriffen handelte es sich um Brandstiftungen; 2014 waren es 6 gewesen.[262] Mit 173 Gewalttaten wurden mehr als sechsmal so viele Übergriffe verzeichnet wie im Vorjahr.[263]
Nach Recherchen von Zeit und Zeit Online richtete sich die Hälfte der Brandanschläge gegen bewohnte Unterkünfte. 76,1 % aller Brandanschläge wurden nicht aufgeklärt. (Stand: 30. November 2015)[264]
Das Bundeskriminalamt führt die folgenden Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität:[265]
Willkommenskultur und ehrenamtliches Engagement
Während der Flüchtlingskrise 2015 engagierten sich viele freiwillige Helfer ohne direkten staatlichen Auftrag, um anschließend mit Hilfsorganisationen und staatlichen Stellen zusammenzuarbeiten.[266] International bekannt geworden ist als Ausdruck der sogenannten „Willkommenskultur“[267] der Empfang eintreffender Flüchtlingssonderzüge am Münchener Hauptbahnhof durch freiwillige Helfer.[268]
Ab Anfang 2016, nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln, wurde in vielen Medien unter Überschriften wie „Das Ende der Willkommenskultur?“[269] das Ende des ehrenamtlichen Engagements angesagt.[270]
Der These, im Frühjahr 2016 sei das Engagement der Flüchtlingshelfer erlahmt, widerspricht Georg Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes: „Das ehrenamtliche Engagement ist so hoch wie im Sommer [2015], aber in der medialen Wahrnehmung wurde im Sommer einseitig auf die Willkommenskultur, heute mehr auf die erschreckenden Ereignisse fokussiert.“[271]
Ökonomische Analysen zu den Folgen der Flüchtlingskrise
Für den Staatshaushalt
- Nach Schätzung der OECD werden die Staatsausgaben aufgrund der Flüchtlingskrise in den Jahren 2016 und 2017 jeweils um ca. 17 Milliarden Euro (0,5 % des BIP) höher ausfallen. Dies sorge für einen zusätzlichen Nachfrageimpuls.[272][273]
- Clemens Fuest rechnet bei dem Szenario einer Zuwanderung von 800.000 Menschen pro Jahr, die innerhalb von zwei bis drei Jahren in den Arbeitsmarkt integriert werden, mit einer zusätzlichen Belastung von 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr, solange die Zuwanderung unvermindert anhält.[274]
- Nach Berechnungen des Instituts für Weltwirtschaft wird die Versorgung der Flüchtlinge bis zu 55 Mrd. € pro Jahr kosten.[275]
- Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) beziffert die langfristige Belastung des Staatshaushaltes auf rund 400 Milliarden Euro, falls die Leistungskraft der Flüchtlinge nicht über der von Einheimischen mit geringem Qualifikationsniveau läge. Sofern 60 Prozent der Flüchtlinge die Leistungskraft von Menschen mit Berufsausbildung erreichten, ergäbe sich eine Belastung von 113 bis 218 Milliarden Euro. Eine 100-prozentige Qualifikationsquote würde einen positiven Saldo von 20 Milliarden Euro ergeben.[276]
- Bernd Raffelhüschen differenziert nach der Größenordnung der Zuwanderung. Pro 100.000 Zuwanderer müsste mit einer Abgabenerhöhung über alle Steuern und Beiträge hinweg von circa 0,3 Prozent gerechnet werden. Wenn allerdings 2015 und 2016 jeweils eine Million Zuwanderer kommen würden, dann würden die Zuwanderer schlechter integriert werden. In diesem Fall müssten Steuern und Abgaben dauerhaft um sechs Prozent erhöht werden.[274]
- Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert bezeichnete die Folgen der Flüchtlingskrise als „außergewöhnliche Notsituation“, weshalb eine Ausnahme von der vom Bund verordneten Schuldenbremse zu vertreten sei.[277]
- Im September 2016 schätzte das Institut für Weltwirtschaft die Kosten für Flüchtlinge in Deutschland, die der Steuerzahler für das laufende Jahr zu tragen hat, auf 20 Milliarden Euro. Eine Schätzung auf Basis einer Umfrage unter den Bundesländern ergab 19,8 Milliarden Euro, + 11,3 Milliarden Euro, die die Gemeinden für die Versorgung und der Bund für Zusatzleistungen tragen müssen.[278]
Für die Sozialsysteme
- Hans-Werner Sinn analysiert unter Hinweis auf die Situation in den USA, dass die Zuwanderung von überwiegend geringqualifizierten Menschen zu einem Überangebot in diesem Segment des Arbeitsmarktes führen werde und somit die Löhne gedrückt würden. Der Sozialstaat werde hier Härten abfedern müssen. Die demographische Entwicklung in erster Linie über Zuwanderung von Migranten auszugleichen sei eine zweifelhafte Lösung. Hierzu müssten bis 2035 32 Millionen Migranten aufgenommen werden, dies wäre nicht möglich, ohne unsere Werte zur Disposition zu stellen.[279]
- Bernd Raffelhüschen rechnet damit, dass bei einer Zuwanderung von jeweils einer Million in den Jahren 2015 und 2016 die Zuwanderer nicht gut integriert werden. In diesem Fall käme es zu einem massiven Anstieg von Altersarmut, die einen Umbau des Rentensystems hin zur steuerfinanzierten Grundversorgung erforderlich machen würde. Eine ähnliche Entwicklung wäre auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung zu erwarten.[274]
- Der Wirtschaftsjournalist Patrick Welter warnt, dass bei hoher Zuwanderung eine Beschneidung des Sozialstaats nur vermieden werden könne, wenn die Anreize zur Einwanderung in den Sozialstaat begrenzt werden würden. Er erinnert an das Diktum des Wirtschaftsnobelpreisträgers Milton Friedman, nach dem man freie Zuwanderung und einen Wohlfahrtsstaat zusammen nicht haben könne.[280]
- Der US-amerikanische Ökonomiewissenschaftler William Niskanen formulierte, dass es besser sei, eine Mauer um den Wohlfahrtsstaat zu bauen als um das gesamte Land. Deshalb müssten die Anreize zur Einwanderung in den Sozialstaat begrenzt werden. Dieser Idee folgend strichen die USA 1996 allen neuen Einwanderern für fünf Jahre den Zugang zu den Sozialleistungen des Bundes. Es sei ein großer Fehler, dass es Deutschland umgekehrt mache: Alle Asylbewerber erhalten sofort umfassende Sozialleistungen. Gleichzeitig dürfen Asylbewerber in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes nur nachrangig nach Deutschen eingestellt werden. Zudem verhindere der Mindestlohnzwang zuverlässig, dass Flüchtlinge mit geringer Ausbildung und fehlenden Deutschkenntnissen in den Arbeitsmarkt hineinfinden können. Dadurch werden sie vom deutschen Wohlfahrtsstaat zur Abhängigkeit erzogen.[280]
- Die Hilfsorganisation der Tafeln unterstützte 2015 nach eigenen Angaben rund 1,5 Million Menschen mit Lebensmittelspenden, sie verzeichneten jedoch zusätzlich rund 250.000 Flüchtlinge die, trotz Verpflegung in den Unterkünften, die Tafeln aufsuchten, so dass man bei der Verteilung rationieren musste.[281]
- Nachdem die medizinische Versorgung von Flüchtlingen für 15 Monate von den Gemeinden bezahlt wird, werden sie anschließend, sofern sie kein ausreichendes Einkommen erzielen, über den Bezug von Arbeitslosengeld II den gesetzlichen Krankenkassen für die Gesundheitsversorgung zugeteilt. Da die staatlichen Zahlungen an die Krankenkassen für ALG II-Bezieher nicht ausreichen, müssen die anderen Versicherten der Krankenkassen über Zusatzbeiträge die Mindereinnahmen ausgleichen. Damit es im Wahljahr 2017 zu keiner Erhöhung der Zusatzbeiträge kommt, will die Regierung zusätzlich 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfond an die Kassen überweisen.[282]
Für den Arbeitsmarkt
Arbeitsmarktchancen der Asylbewerber
Theorie
Alle Ökonomen sind sich einig, dass die Arbeitsmarktchancen der Flüchtlinge von einer hinreichenden Qualifizierung abhängen. Bernd Raffelhüschen betont, dass es angelernte und unqualifizierte Arbeitskräfte schwer auf dem Arbeitsmarkt hätten. Da bisher schon die Integration von hunderttausenden von Hartz-IV-Empfängern in den Arbeitsmarkt nicht gelungen sei, stelle sich die Frage, wie das bei den Zuwanderern gelingen solle.[274] Nach Ansicht von Hans-Werner Sinn ist die Qualifizierung der Flüchtlinge notwendig, aber nur über einen längeren Zeitraum möglich. Für die schnelle Integration in den Arbeitsmarkt und auch um eine gesellschaftliche Ausgrenzung der Flüchtlinge zu verhindern, müsse der Mindestlohn abgeschafft werden oder zumindest die Beschäftigung von Flüchtlingen finanziell vom Staat gefördert werden. Mehr Stellen für Geringqualifizierte wie als Reinigungskraft oder als Autowäscher könnten nur entstehen, wenn der Mindestlohn abgeschafft werde.[279] Auch Dennis Snower empfiehlt staatliche Lohnsubventionen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern.[275] Ministerin Nahles lehnt Eingriffe in das Mindestlohn-Gesetz ab. Sie rechnet jedoch aufgrund der Flüchtlinge für 2016 mit zusätzlichen ALG-II-Empfängern, schätzungsweise mit 240.000 bis 460.000 Menschen. Bis 2019 könnte diese Zahl auf eine Million ansteigen. Nur wenige der Flüchtlinge sprechen Deutsch, vielen fehlt die passende Ausbildung, etwa 16 % sind sogar Analphabeten.[283] In Bereichen rund um die Hilfe für Flüchtlinge erwartet Nahles tausende neue Jobs etwa bei der Betreuung von Flüchtlingen, bei den Sicherheitsdiensten, im Catering oder im Wohnungsbau. Bei den Einheimischen werde es daher einen weiteren Rückgang der Erwerbslosigkeit geben. Insgesamt rechnet sie aber für 2016 mit steigenden Arbeitslosenzahlen.[284]
Der Entwicklungsökonom Paul Collier ist in Hinblick auf die Arbeitsmarktchancen skeptisch. Die Integration in den Arbeitsmarkt erfordere neben Deutschunterricht und einer geeigneten Ausbildung auch kulturelle Integration z. B. in die deutsche Arbeitsdisziplin und Kooperationsfähigkeit. Viele Studien zeigten jedoch, dass Integration umso schwerer werde, je größer und homogener die Gruppe der Einwanderer sei. Colliers Ansicht zufolge setzen Arbeitsmigranten alles daran, in der aufnehmenden Gesellschaft „anzukommen“, Geflüchtete hingegen weniger.[285]
Empirik
Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft haben Flüchtlinge in der Vergangenheit im Schnitt 15 Jahre gebraucht, bei der Arbeitsmarktintegration das Niveau anderer Migranten zu erreichen. Wegen des niedrigeren Bildungsniveaus der Flüchtlinge aus Syrien, Irak, Afghanistan und Eritrea sei damit zu rechnen, dass die Integration der heutigen Flüchtlinge noch schwerer werde.[286]
Nach einer Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben von den zwischen 2008 und 2012 nach Deutschland gekommenen Syrern, Irakern und Afghanen nur gut 1/3 eine Erwerbstätigkeit gefunden. Von den Frauen sind nur 11 % erwerbstätig. Das liegt nach Einschätzung des BAMF an mangelnden Sprachkenntnissen und mangelnder Qualifikation sowie daran, dass die meisten eine klassische Hausfrauenehe anstreben.[287]
Der Ökonom Tino Sanandaji verweist auf Schwierigkeiten bei der Integration in den Arbeitsmarkt am Beispiel von Schweden: Dort beträgt der Bevölkerungsanteil der Migranten 14 %. Fast die Hälfte davon (genauer: 48 % der Migranten im berufsfähigen Alter) sind arbeitslos. Auch unter denjenigen, die schon seit 15 Jahren in Schweden sind, beträgt die Arbeitslosenquote noch 40 %. 42 % der Langzeitarbeitslosen und 58 % der Sozialhilfeempfänger sind Migranten. Migranten verdienen im Durchschnitt 40 % weniger als Einheimische. Seit den 1980er Jahren hat Schweden den höchsten Anstieg der Ungleichheit unter allen OECD-Staaten.[288]
Zusätzliche Nachfrage nach Dienstleistungen
In einigen Bereichen des deutschen Arbeitsmarktes wird die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Flüchtlingskrise positiv beeinflusst: Da es unter den Flüchtlingen in Deutschland viele Schulpflichtige gibt, rechnet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft damit, dass deutsche Schulen im Laufe des Jahres 2016 zusätzlich 300.000 Schüler aufnehmen müssen, die aus Flüchtlingsfamilien stammen oder zu den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gehören. Dazu kommen noch bis zu 100.000 Kinder im Vorschulalter mit einem Bedarf an Plätzen in Kindertagesstätten.[289] Die GEW hat errechnet, dass 2016 allein 24.000 Lehrkräfte und 14.000 Erzieher eingestellt werden müssten, um die zusätzlichen Flüchtlingskinder bedarfsgerecht professionell unterrichten und betreuen zu können. Ähnlich positiv entwickelt sich die Nachfrage nach Sozialpädagogen und ähnlichen Berufen.
Bruttosozialprodukt und Pro-Kopf-Einkommen
Ein von EU-Wirtschafts- und Währungskommissar Pierre Moscovici verantwortetes Gutachten sieht durch den Anstieg der öffentlichen Ausgaben und das zusätzliche Arbeitskräfteangebot einen geringen Wachstumseffekt aufgrund der zahlenmäßig großen Zuwanderung von Flüchtlingen. Da der Bevölkerungszuwachs stärker sei als der Anstieg des Bruttosozialprodukts, wird zugleich mit einem geringen jährlichen Rückgang des Pro-Kopf-Einkommens gerechnet. Für Deutschland wurden zwei Szenarien erarbeitet. Im ersten Szenario wurde von der unrealistischen Annahme ausgegangen, dass die Zuwanderer genauso gut qualifiziert seien wie die deutsche Bevölkerung. In diesem Fall sei für 2015 „ein Wachstumseffekt von 0,2 Prozentpunkten zu erwarten, der bis 2020 auf 0,7 Punkte steige. Freilich werde zugleich das Pro-Kopf-Einkommen um zunächst 0,7 Prozent (2015) und später (2020) um 0,3 Punkte sinken.“ Im zweiten Szenario wird von einer deutlich geringeren Qualifikation ausgegangen. In diesem Fall wird ein Wachstumseffekt auf die deutsche Wirtschaft von 0,1 Prozentpunkten (2015) erwartet, mit einer Steigerung auf ca. 0,5 Prozentpunkte (2020). Das Pro-Kopf-Einkommen wird entsprechend stärker sinken als im ersten Szenario.[290] Die Effekte seien abhängig von den in den Heimatländern erworbenen und den in den Zielländern hinzugewonnenen Qualifikationen sowie von der Abschaffung künstlicher Arbeitsmarkthindernisse wie des Mindestlohns.[291]
Gesamtschau der möglichen Folgen
- Clemens Fuest und Hans-Werner Sinn sind der Ansicht, dass „eine Politik der unkontrollierten Zuwanderung“ Deutschland schnell überfordern werde. Damit Deutschland weiterhin in der Lage ist, Schutzsuchende aufzunehmen und zu unterstützen, müsse das Land die Immigration insgesamt begrenzen und qualitativ steuern. Staatliche Mehrausgaben führten zwar kurzfristig zu einer Nachfragesteigerung, engten aber den zukünftigen Handlungsspielraum des Staates ein, der Effekt sei also nicht nachhaltig.[274][279] Hans-Werner Sinn sprach im April 2016 nachträglich von einer humanitären Aufgabe, die mit wirtschaftlichen Gesichtspunkten eigentlich nichts zu tun habe, obwohl sie hunderte von Milliarden Euro kosten werde.[292]
- Bernd Raffelhüschen betonte im Oktober 2015, dass Deutschland schon seit 150 Jahren ein Einwanderungsland sei. Es brauche aber geeignete Einwanderungsregeln, sonst werde man sich übernehmen.[274] Nach einer Modellrechnung Raffelhüschens (in der sämtliche staatlichen Ausgaben und Zahlungen der Sozialversicherungen abzüglich der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge über die Lebenszeit eines Flüchtlings nach der Barwertmethode berechnet wurden) entstehen für etwas mehr als eine Millionen Flüchtlinge, unter der Annahme, dass diese innerhalb von sechs Jahren in den Arbeitsmarkt integriert werden, 900 Milliarden Euro Nettokosten. Maßgeblicher Faktor in der Modellrechnung ist das niedrigere Bildungsniveau der Flüchtlinge, das dazu führe, dass sie nicht nur schwerer in den Arbeitsmarkt zu integrieren seien, sondern – im Mittel – ein unterdurchschnittliches Einkommen haben würden und dadurch nicht selbstkostendeckend Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen würden. Unter der (unrealistischen) Annahme eines der Gesamtbevölkerung entsprechenden durchschnittlichen Bildungsniveaus der Flüchtlinge würde sich hingegen ein hypothetischer Gewinn von 300 Milliarden Euro ergeben.[292][293]
- Raffelhüschen bezifferte die langfristigen Kosten der Flüchtlingswelle von 2015 im Juli 2016 auf rund 878 Milliarden Euro. Die Regierung verschleiere die Gesamtverschuldung von geschätzt 6,2 Billionen Euro. Wegen des niedrigen Bildungsstandes der Flüchtlinge es sei nicht realistisch anzunehmen, dass sie innerhalb weniger Jahre einen vergleichbaren Verdienst erzielen und damit vergleichbare Sozialabgaben wie die einheimische Bevölkerung erzielen könnten. Die Masse der Zuwanderer würde am Ende ihres Berufslebens anstelle einer ausreichenden Rente eine steuerfinanzierte Grundsicherung erhalten. Auf Dauer könne sich Deutschland so keine ungesteuerte Zuwanderung leisten. Er folgerte, dass man die Grenzen schließen müsse, wenn man den Wohlfahrtsstaat erhalten wolle – oder man müsse das Modell der Vereinigten Staaten übernehmen, in dem für Zuwanderer keine Sozialleistungen vorgesehen sind.[294]
- Der österreichische Politikwissenschafter Arno Tausch hat sich im Kontext mit der gegenwärtigen Krise unter Verwendung ökonometrischer Migrationspotentialschätzungen in der Tradition des Harvard-Ökonomen Robert Barro sowie mit der globalen Migrationsmatrix der Weltbank und arabischen Umfragen die Frage gestellt, wie hoch das Potential für die „Normalmigration“ aus der arabischen Welt und aus den muslimisch geprägten Hauptentsendestaaten von Arbeitskräften ohne die aktuellen Bürgerkriegsereignisse in Syrien wäre. Tausch kommt zu dem Ergebnis, dass 2,5 Millionen Araber sowie 6 Millionen Bewohner der Staaten der Islamischen Kooperation als unmittelbares und echtes Migrationspotential aus der Region in die reicheren Staaten der Welt zu bezeichnen wären. Tausch macht dabei der deutschen Kanzlerin Angela Merkel den Vorwurf, die Höhe dieses Potentials unterschätzt zu haben und es durch ihre Politik der Einladung vom Sommer 2015 weitgehend nach Europa umdirigiert zu haben.[295]
- Marcel Fratzscher hält die Diskussion darüber, „ob man sich das leisten könne oder ob wir uns übernehmen“, für kontraproduktiv: Politik und Wirtschaft sollten endlich die Ärmel hochkrempeln und Lösungen für eine erfolgreiche Integration suchen.[274]
- Nach Einschätzung der OECD könnte Deutschland mittelfristig von einer Zuwanderung in Höhe von 1 % der Bevölkerung (800.000 Flüchtlinge) profitieren, wenn die Flüchtlinge in Arbeit integriert werden könnten. Notwendig seien dafür vor allem eine rasche Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse und geeignete Bildungsmaßnahmen. Eine Abschaffung des Mindestlohns, um so mehr Jobs für Asylbewerber zu schaffen, hält die OECD allerdings für falsch. Das bringe Unsicherheit in den Arbeitsmarkt.[273][296]
- Der Armutsforscher und Wirtschaftsnobelpreisträger Angus Deaton lobte EU-Länder wie Deutschland dafür, die menschliche Verantwortung ernst zu nehmen, und warnte zugleich davor, zu viele Flüchtlinge aufzunehmen. Deutschland werde bald „das Limit erreichen, das es überfordert […] Zu viele Einwanderer werden Europa destabilisieren, das ist klar.“[297]
Politische Debatte
Integrationspolitik
Nach Ansicht der Baden-Württembergischen Integrationsministerin Bilkay Öney ist es aus integrationspolitischer Sicht nicht erstrebenswert, 2016 so viele Menschen wie im Jahre 2015 innerhalb kurzer Zeit aufzunehmen, weil Integration in diesem Tempo kaum gelingen könne.[298]
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU Thomas Strobl bezeichnete es als Integrationshindernis, dass nach aktueller Rechtslage alle Asylbewerber nach dreijährigem Aufenthalt in Deutschland praktisch automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen. Das unbefristete Aufenthaltsrecht solle es nur für Asylbewerber geben, die ihre Bereitschaft zur Integration gezeigt haben, indem sie nach 5 Jahren „einigermaßen ordentlich Deutsch sprechen können“, „Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung“ haben und „keine Straftaten begangen haben“. Zudem sollten sie „mit 60 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können“.[299]
Der Politikwissenschaftler Dietrich Thränhardt kommt in einer Studie der Bertelsmann-Stiftung zu dem Ergebnis, dass Integration in Arbeit ein zentrales Erfordernis ist. Er fordert:[300]
- Sprachkurse für alle Flüchtlinge mit Bleibeperspektive von Anfang an
- frühzeitige Erfassung der Berufsperspektiven und Aufnahme in die Erfassungssysteme der Bundesagentur für Arbeit
- die örtliche Verteilung der Flüchtlinge mit der Arbeitsvermittlung zu koordinieren, damit Flüchtlinge bevorzugt in Regionen mit guter Beschäftigungsmöglichkeit verteilt werden
- frühen Übergang in eine normale Wohnsituation
- Information der örtlichen Bevölkerung über die Aufnahme von Flüchtlingen
- die Zusammenarbeit mit Kirchengemeinden, Vereinen, Schulen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft insgesamt
Die Zeitschrift des Deutschen Hochschulverbandes enthält im Januar-Heft 2016 unter dem Generalthema Flüchtlinge eine Serie von sieben Artikeln,[301] zum Teil mit zusätzlichen konkreten Empfehlungen, z. B. dass man statt der dreijährigen Berufsausbildung eine zweijährige berufliche Teilqualifikation anstreben sollte, eventuell mit Aufstockmöglichkeit.
Der Journalist Fabian Leber ist der Ansicht, dass Integration in Hocheffizienz die wesentliche Aufgabe sei. Die auf Hocheffizienz ausgelegte deutsche Industriegesellschaft ergebe nur für die Flüchtlinge Sinn, die auf Dauer in Deutschland bleiben. Er findet es befremdlich, dass Deutschland an überkommenen Standards wie dem Mindestlohn oder einem Asylverfahren mit langem Aufenthalt in Massenunterkünften festhalte, was Flüchtlinge in Unmündigkeit führe und jene Energien ausbremse, die für einen guten Start gebraucht würden.[302]
Lothar Semper, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer München und Oberbayern, berichtet, dass von den Flüchtlingen aus Syrien, Afghanistan und Irak, die Ende 2013 eine Lehre aufgenommen hatten, 70 % die Lehre wieder abbrachen. Als Grund nannte er unzureichende Deutschkenntnisse und die falsche Vorstellung, dass man in Deutschland sofort viel Geld verdienen könne. Er regt an, dass die Bundesregierung Berater bereitstellen solle, die Ausbildungsleiter für die Probleme von Flüchtlingen sensibilisieren.[303]
Der Deutsche Philologenverband fordert eine Obergrenze für den Migrantenanteil in Schulklassen, um eine erfolgreiche Integration zu gewährleisten. „Schon wenn der Anteil von Kindern nichtdeutscher Muttersprache bei 30 Prozent liegt, setzt ein Leistungsabfall ein. Dieser wird ab 50 Prozent dramatisch“.[304]
Bundespräsident Joachim Gauck, der Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels Navid Kermani und viele Politiker, u. a. Vizekanzler Sigmar Gabriel, fordern einen Verfassungspatriotismus: „Wir müssen klar machen, dass es bei uns Dinge gibt, die nicht zur Disposition stehen. Das Grundgesetz, die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, die Gleichberechtigung.“ Man könne zwar nicht verlangen, dass die Flüchtlinge „mit dem Grenzübertritt Verfassungspatrioten werden“, aber „es gibt Prinzipien für das öffentliche Zusammenleben, die muss man akzeptieren, ja, sogar verinnerlichen, wenn man hier gut leben will.“[305][306] Sabatina James warnt vor einem „naiven Integrationsoptimismus“. Sie verweist auf die bisherigen Erfahrungen mit zehntausenden Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Libanon in den 1990er Jahren, deren Integration komplett gescheitert sei. Dies ermutige nicht zu der Annahme, dass diesmal die Integration von viel mehr muslimischen Flüchtlingen aus der arabischen Welt gelinge.[307] Der Politikwissenschaftler Hamed Abdel-Samad bezweifelt, dass sich die Mehrzahl der muslimischen Flüchtlinge überhaupt integrieren wolle.[308] Die Islamwissenschaftlerin Riem Spielhaus hat keine Angst um die Werte in Deutschland. Sie verweist auf eine Empfehlung des Rats für Migration, nach der keine Leitkultur, sondern ein neues Leitbild erforderlich sei, nämlich eine aktuelle „Erzählung“ dessen, was Deutschland ist und was es sein wolle.[309] Die Sozialwissenschaftlerin Necla Kelek bezweifelt, dass die Integration der türkischstämmigen Gastarbeiter gelungen sei. Das sei eine Relativierung, die Parallelwelten beschönige. Viele Jungen türkischstämmiger Migranten sind im deutschen Bildungssystem Verlierer, viele Mädchen werden unter dem Druck der Familie verheiratet. Das Machotum und die Gewalt an den Schulen würden tabuisiert; Polizisten würden bedroht, wenn sie sich in Angelegenheiten der Parallelgesellschaften einmischen. In der derzeitigen Flüchtlingskrise dürfe man nicht übersehen, dass die meisten Muslime kommen, weil sie Sicherheit und Versorgung in Deutschland suchen, aber nicht weil sie in einem säkularen Land leben wollen, in dem Menschen liberal selbstbestimmt und Frauen gleichberechtigt sind.[310]
Der Berliner Politikwissenschaftler Herfried Münkler meint, dass Multikulturalismus (Multikulti) nicht funktionieren werde. Man müsse die Flüchtlinge in puncto Arbeitsethos, Toleranz und politischen Umgangsformen „zu Deutschen machen“. Nötig sei auch eine Entpolitisierung des Religiösen. Da nicht alle Flüchtlinge hinreichend gebildet seien, um nahtlos in Beschäftigung überzugehen, erwartet er Verteilungskonflikte der Flüchtlinge mit dem unteren Drittel der deutschen Gesellschaft um staatliche Zuwendungen, Wohnraum, Arbeitsplätze und auch um Frauen. Das sei auch „der Hintergrund der teils aggressiven Ablehnung“.[311]
Cem Özdemir hält es für unwahrscheinlich, dass sich die Muslime unter den Flüchtlingen in Deutschland säkularisieren. Der weltweite Trend gehe eher in Richtung Radikalisierung. Die Frömmigkeit der Moslems in Deutschland sei aber kein Problem, solange tolerante Strömungen des Islam die Oberhand behielten. Insbesondere müsse die Bundesregierung Saudi-Arabien klarmachen, dass die Förderung des radikal intoleranten Wahhabismus in Deutschland unerwünscht sei. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DİTİB) mache an der Basis oft eine beeindruckende Integrationsarbeit. Doch der Dachverband selbst sei „nichts anderes als der verlängerte Arm des türkischen Staates. Statt zu einer echten Religionsgemeinschaft zu werden, macht die türkische Regierung die Ditib immer mehr zu einer politischen Vorfeldorganisation der AKP in Deutschland.“ Die Türkei müsse die Muslime in Deutschland freigeben.[312] Nach Ansicht der Bürgermeisterin von Berlin-Neukölln Franziska Giffey wird die Ditib „von der Türkei gesteuert und vermittelt das türkische politische Verständnis – nicht das unseres Landes“. Der Leiter der Abteilung Internationaler Extremismus beim Verfassungsschutz in Baden-Württemberg beobachtet seit dem Regierungsantritt von Recep Tayyip Erdoğan ein „Rollback“ in den Ditib-Gemeinden. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer sieht die Nähe von Ditib zu Erdogan auch deshalb als bedenklich an, weil sich die Türkei unter der Regierung Erdogan immer weiter von den Grundwerten des aufgeklärten Europas entfernt. Die Finanzierung von Moscheen und islamischen Kindergärten aus dem Ausland, insbesondere aus der Türkei und Saudi-Arabien, müsse beendet werden, damit nicht zum Teil extreme Wertvorstellungen importiert werden. In Österreich wurde 2015 ein Gesetz erlassen, das die Auslandsfinanzierung religiöser Vereine verbietet. Auf Basis des Gesetzes wurde Anfang 2016 für einen von der Ditib entsandten Imam das Visum nicht verlängert. 64 weiteren Vorbetern droht ebenfalls die De-facto-Ausweisung. Die Ditib entsendet 970 türkische Imame nach Deutschland, die zumeist kein Deutsch können und regulär jeweils nach 5 Jahren ausgetauscht werden.[313][314]
Steuerung der Zuwanderung?
Nach Ansicht von Bernd Raffelhüschen ist Deutschland ein Zuwanderungsland. Er warnt aber, dass die gegenwärtigen Zuwanderer zu 70 % unqualifiziert seien. Der Ökonom bezweifelt, dass die meisten Zuwanderer in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden können: „Es wird eher eine Integration in die sozialen Sicherungssysteme.“ Auch bei einer Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb von sechs Jahren kalkuliert er in einer Studie für die Stiftung Marktwirtschaft die Zusatzkosten für die Sozialsysteme auf langfristig 900 Milliarden Euro. Diese aus der Qualifikationsdivergenz herrührende Belastung erhöhe zusätzlich zu den Herausforderungen der demografischen Entwicklung den Druck auf die Sozialsysteme. Er plädiert deshalb dafür, die Zuwanderung so zu steuern, dass nur bzw. überwiegend Menschen mit einer für den deutschen Arbeitsmarkt brauchbaren Qualifikation einwandern.[110][315][316][317] Der Sozialwissenschaftler Gunnar Heinsohn erklärt dagegen, dass sich ein Land wie Deutschland zwischen einer „sozialdarwinistischen Politik“, die nur junge Flüchtlinge mit beruflichem Potential akzeptiert, wie sie von Singapur, Kanada oder Australien vertreten werde, oder aber für eine ungesteuerte „gereift-humanitäre Flüchtlingspolitik“, wie sie von Schweden oder Österreich praktiziert werde, entscheiden müsse. Es solle einer Nation möglich sein, demokratisch zu entscheiden, ob sie in der ökonomischen Weltspitzengruppe bleiben oder stattdessen humanitär vorn sein wolle.[318]
Am 7. November 2016 stellten der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, und weitere Fraktionsmitglieder auf einer Pressekonferenz einen neuen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz auf Basis eines Punktesystems nach kanadischem Vorbild vor.[319][320] Während Schutzbedürftige, die ein Anrecht auf Asyl haben, weiterhin uneingeschränkt in Deutschland aufgenommen werden, sollen basierend auf dem vorgeschlagenen Konzept vor allem junge und gut ausgebildete Fachkräfte aus Ländern außerhalb Europas als Arbeitsmigranten nach Deutschland geholt werden. Bewerber sollen nach einem Punktesystem[319][321] nach Qualifikation, Sprachkenntnissen, Arbeitsplatzangebot und Alter sowie Integrationsaspekten wie Berufserfahrung oder Verwandtschaft in Deutschland ausgesucht werden.[322] Nach den Vorstellungen der SPD sollen in einem ersten Schritt 25.000 gut qualifizierte Einwanderer aus Ländern wie Indien und Ägypten angeworben werden.[321] Potentielle Arbeitsmigranten sollen nur eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn dem keine Sicherheitsbedenken entgegenstehen. Nach einer Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit (BA) soll eine Beschäftigung nur erlaubt werden, wenn kein Deutscher oder EU-Bürger für den Job zur Verfügung steht. Die BA soll auch die Arbeitsbedingungen auf Gleichwertigkeit überprüfen, um Lohndumping zu vermeiden. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, also eines unbefristeten Aufenthaltstitels, soll erst nach drei Jahren möglich sein. Zur Arbeitsplatzsuche soll qualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten aber auch eine auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden können. Arbeitsmigranten aus Nicht-EU-Staaten sollen grundsätzlich in den ersten fünf Jahren ihres Aufenthalts in Deutschland keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben. Einwanderer mit Jobangebot sollen bei Arbeitsantritt ihre Kernfamilie mitbringen können, wenn der Lebensunterhalt der Familie gesichert ist.[322] Der FAZ-Journalist Reinhard Müller wies darauf hin, dass nach Kanada aufgrund seiner geographischen Lage kaum Asylsuchende kommen. Im Gegensatz dazu sind allein im letzten Jahr mehr als eine Million Menschen faktisch nach Deutschland eingewandert. Da nicht einmal das geltende Recht konsequent durchgesetzt werde, könne ohnehin jeder bleiben, der es nach Deutschland geschafft habe. Dies mache sowohl ein Asylrecht für Verfolgte als auch ein Einwanderungsgesetz überflüssig.[323] Die CDU, die auf ihrem Parteitag im Jahr 2015 noch ein Einwanderungsgesetz befürwortete, steht dem Vorhaben zum gegenwärtigen Zeitpunkt kritisch gegenüber.[324] Peter Tauber berichtete, dass erst einmal die noch offenen Fragen in der Asylpolitik geklärt werden sollten, bevor man das nächste Thema anfasse.[320] Im Grundsatz gibt es bereits seit August 2012 die Blue Card für Hochqualifizierte, die aus Staaten außerhalb Europas nach Deutschland einwandern wollen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in Deutschland einen Job mit einem Gehalt von mindestens 44.800 Euro nachweisen können. Bei stark nachgefragten Berufen, z. B. bei Ärzten oder Ingenieuren, liegt die Gehaltsschwelle nur bei 35.000 Euro. Zur Arbeitsplatzsuche dürfen Akademiker sechs Monate nach Deutschland kommen, wenn sie sich selbst finanzieren können.[325]
Der Philosoph Peter Singer weist darauf hin, dass die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zunächst auf Menschen beschränkt gewesen sei, die innerhalb von Europa flüchteten. 1967 wurde der Geltungsbereich auf die internationale Gemeinschaft erweitert. Er schreibt dazu im Philosophie Magazin: „Würden Flüchtlinge, die in einem Nachbarland Asyl beantragen, dort in einem Camp aufgenommen, wo sie sicher vor Verfolgung und dank der Finanzhilfen der reicheren Länder gut versorgt wären, so gäbe es bald keine Schleuserbanden mehr – und auch keine Todesfälle auf der Flucht.“[326]
Zulässigkeit und Begrenzung der Aufnahme von Asylsuchenden
Zulässigkeit der Aufnahme von Asylsuchenden aus sicheren Drittstaaten
In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN auf die Frage, ob eine Zurückweisung von Schutzsuchenden mit EU-Recht und mit der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar sei, antwortete diese: „Eine Zurückweisung ist im Rechtsrahmen der Dublin-III Verordnung und des § 18 AsylG zulässig.“ Auf die Frage „inwieweit trifft es zu, dass es in der Nacht zum 13. September 2015 einen 30-seitigen Einsatzbefehl für 21 Hundertschaften der Bundespolizei gegeben haben soll, der auch die Zurückweisung von Asylsuchenden beinhaltete und den die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch Telefonate mit dem Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière in letzter Minute verhindert haben soll?“ antwortete die Bundesregierung: „Der Einsatzbefehl des Bundespolizeipräsidiums vom 13. September 2015 regelt die Umsetzung der temporär eingeführten Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen. Das Bundespolizeipräsidium hat angewiesen, dass (…) Drittstaatangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten ist (…) Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen.“[327]
Die Rechtswissenschaftler Christian Hillgruber kritisiert, dass der genaue Wortlaut der Verfügung des Bundesministers des Inneren, gemäß § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG von der Zurückweisung von Asylbewerbern aus sicheren Drittstaaten abzusehen, nie öffentlich gemacht wurde. Deshalb entwickle sich die Flüchtlingskrise zunehmend zu einer „Krise des Rechts und der parlamentarischen Demokratie in Deutschland“.[328] Zudem haben Politiker aller Regierungsparteien kritisiert[329], dass der Bundestag bisher nie über die fortdauernde Öffnung der Grenzen auch für Asylbewerber bzw. Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten wie Österreich oder der Schweiz abgestimmt hat. So führt der ehemalige SPD-Bundesinnenminister und Jurist Otto Schily im Stern aus: „Die Bundeskanzlerin hat ganz allein darüber entschieden. Sie hat vollendete Tatsachen geschaffen, eine Million Flüchtlinge ins Land gelassen und anschließend die anderen europäischen Länder aufgefordert, jetzt bitte Solidarität zu zeigen und uns Flüchtlinge abzunehmen. Das war weder europäisch, noch hat es irgendetwas mit rechtsstaatlichen Prinzipien zu tun. Die Kanzlerin ist nicht befugt, aus eigener Machtvollkommenheit darüber zu entscheiden, ob Personen illegal einreisen dürfen oder nicht.“[330] Auch Politiker von CDU[331][332] und CSU[333] haben sich gleichermaßen geäußert. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sprach sogar von einer „Herrschaft des Unrechts“[334].
Der Staatsrechtslehrer Michael Kloepfer hält für die dauerhafte Aufrechterhaltung der Grenzöffnung nicht den Bundesminister des Inneren, sondern den Bundestag für zuständig, da nach der Wesentlichkeitsrechtsprechung[335] des Bundesverfassungsgerichts solche Entscheidungen vom Parlament getroffen werden müssten[336]. Durch diese Wesentlichkeitsrechtsprechung soll das Prinzip der Gewaltenteilung gewahrt werden, nach dem die Legislative die Gesetze demokratisch legitimiert gestaltet und die Exekutive diese auszuführen hat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE, 49, 89[337]) führt dazu aus: „Heute ist es ständige Rechtsprechung, daß der Gesetzgeber verpflichtet ist, (…) in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit diese staatlicher Regelung zugänglich ist, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen“.
Auch andere Rechtswissenschaftler kritisieren, dass der Bundesminister des Inneren und nicht der Bundestag eine so weitreichende Entscheidung wie die bereits seit September 2015 andauernde Grenzöffnung für Asylbewerber und Flüchtlinge aus sicheren Drittstaaten wie Österreich oder der Schweiz entschieden hat. Zumal das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 94, 49[338]) mehrfach bestätigt hat: „Wer aus einem sicheren Drittstaat im Sinne des Art. 16a Abs. 2 Satz 1 GG anreist, bedarf des Schutzes der grundrechtlichen Gewährleistung des Absatzes 1 in der Bundesrepublik Deutschland nicht, weil er in dem Drittstaat Schutz vor politischer Verfolgung hätte finden können. Der Ausschluss vom Asylgrundrecht ist nicht davon abhängig, ob der Ausländer in den Drittstaat zurückgeführt werden kann oder soll. Ein Asylverfahren findet nicht statt. Es entfällt auch das als Vorwirkung eines grundrechtlichen Schutzes gewährleistete vorläufige Bleiberecht.“ Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zu Flüchtlingen ebenfalls bestätigt (BVerwG 1 C 29.03[339]): „Wer in einem anderen Staat bereits Schutz (…) gefunden hat und weiterhin erlangen kann, hat keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling (…)“.
Der Staatsrechtslehrer Ulrich Vosgerau führt hierzu aus: „Nur noch beschämend ist hier das Verhalten oder besser gesagt die Untätigkeit des Deutschen Bundestags zu nennen. Der Bundestag hat die Regierung zu kontrollieren. Die Regierung wiederum hat hinreichend deutlich werden lassen, dass sie in der Flüchtlingsfrage beim Regieren auf die Rechts- und Verfassungslage in Deutschland keine Rücksicht mehr nimmt. (…) Aber der Bundestag schaut dem Unrecht einfach nur tatenlos zu“.[340] Der Rechtswissenschaftler Ekkehard Schumann ist der Auffassung, dass die Regierung keine Befugnis gehabt habe, deutsches Gesetzesrecht außer Kraft zu setzen.[341] Der Staatsrechtler Josef Isensee meint: „Wo ist das Parlament geblieben? Die geringfügigsten Änderungen des Datenschutzes, kleine punktuelle Einsätze der Bundeswehr im Ausland, minimale Änderungen im Steuerrecht werden streng der Gesetzgebung unterworfen. Hier, wo es um die wirklich großen Fragen geht, die die Zukunft des Landes irreversibel bestimmen, die Zusammensetzung der Bevölkerung und deren Zusammenhalt, bleibt der Bundestag außen vor. Alle „wesentlichen“ Regeln des staatlichen Zusammenlebens bedürfen des parlamentarischen Gesetzes. Die Parole „Wir schaffen das“ ist eine politische Hoffnung, aber kein Gesetz.“[342]
Auch Staatsrechtler[343] um die Professoren Otto Depenheuer und Christoph Grabenwarter kritisieren: „Die Staatsgewalt erscheint ratlos, Verfassungsprinzipien wie das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip geraten durch die Wucht der Ereignisse unter Druck. Der Rechtsstaat ist im Begriff, sich im Kontext der Flüchtlingswelle zu verflüchtigen, indem das geltende Recht faktisch außer Kraft gesetzt wird. Regierung und Exekutive treffen ihre Entscheidungen am demokratisch legitimierten Gesetzgeber vorbei (…).“ Ein internes Rechtsgutachten des Bundesministeriums des Inneren hegte laut der „Welt“" früh Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grenzöffnung durch den Minister statt durch den Bundestag: „Die Bundespolizei darf nicht weiter von der Bundesregierung daran gehindert werden, Ausländer, die ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen wollen, zurückzuweisen“, formuliert ein hochrangiger Sicherheitsmann aus dem Bundesapparat. Und fügt hinzu: „Die Bundespolizei ist hierzu nach dem Aufenthaltsrecht verpflichtet; gegenteilige Weisungen der Bundesregierung sind rechtswidrig (…).“[344]
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes legt nahe, dass die Bundesregierung nicht befugt war, eine „pauschale und massenweise Einreisegestattung“ auszusprechen. Eine solche wesentliche Frage unterliege dem Parlamentsvorbehalt.[345] Ähnlich argumentierte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes für das Land Nordrhein-Westfalen a.D. Michael Bertrams im Januar 2016; er kam zu der Schlussfolgerung, „Merkels Alleingang“ sei „ein Akt der Selbstermächtigung“ gewesen.[346][347] Der Staatsrechtler Ulrich Battis verweist darauf, dass nach dem Grundgesetz kein Asylrecht besteht, wenn jemand aus einem sicheren Drittstaat kommt. „Diese Regelung ist der Kern des Dublin-Vertrags. Dieses System funktioniert nicht mehr. Damit ist die Bundesrepublik verpflichtet, sich vor ungeregelter Einwanderung zu schützen. Ohne Grenzkontrollen wird auf Dauer nicht nur der Sozialstaat aus den Angeln gehoben, sondern auch der Rechtsstaat.“[347]
Die Rechtswissenschaftler Alexander Peukert, Christian Hillgruber, Ulrich Foerste und Holm Putzke verweisen auf eine Stellungnahme der Bundesregierung, nach der die Bundesrepublik für den allergrößten Teil der Schutzsuchenden nach EU-Asylrecht nicht zuständig ist; eine Zurückweisung an der Grenze ist demnach zulässig.[348] Sie verweisen auch darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass ein anderes Land einen Selbsteintritt in das Asylverfahren vornehmen kann, aber nicht muss, wenn das Asylverfahren in dem eigentlich zuständigen Staat nur mangelhaft erfolgt.[349] Die Bundesregierung kann sich mit ihrer Asylpraxis also nur auf die Ausnahmeregelung des § 18 Abs. 4 Nr. 2 AsylG sowie auf das Selbsteintrittsrecht nach Verordnung (EU) Nr. 604/2013 Abs. 17 Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) stützen. Diese gelten aber als Ausnahmeregelungen nur für Einzelfälle. Für eine große Zahl von Asylsuchenden gilt die Regel des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG, nach der die Einreise aus einem sicheren Drittstaat zu verweigern ist. Nach Rechtsansicht der Rechtswissenschaftler hat die Bundesregierung mit der faktischen Einreiseerlaubnis für eine unbestimmte Vielzahl von Drittstaatsangehörigen über einen längeren, nicht definierten Zeitraum § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG suspendiert. Das ist aber nur der Legislative erlaubt, nicht der Exekutive. Eine übergesetzliche Rechtfertigung gibt es nicht. Die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG gebietet ebenso wenig wie die Genfer Flüchtlingskonvention, allen Einreisewilligen Aufenthalt zu gewähren.[350]
Bundesverfassungsrichter a.D. Udo Di Fabio kommt in einem Rechtsgutachten für die Bayerische Staatsregierung[216] zu dem Ergebnis, dass nach Art. 16a GG einem Antragsteller das Grundrecht auf Asyl nur bei politischer Verfolgung gewährt wird und das auch nur, wenn die Einreise des Asylbewerbers nicht über einen sicheren Drittstaat erfolgt ist. Darin liege ein Ausgleich des Individualrechts auf Asyl mit Stabilitäts- und Leistungserfordernissen des demokratischen Gemeinwesens. „Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis.“ Eine universell verbürgte und unbegrenzte Schutzpflicht würde die Institution demokratischer Selbstbestimmung sprengen. Udo Di Fabio kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass „Demokratie nur funktionieren kann, wenn ein Staatsvolk mit einem entsprechenden klar definierten Bürgerrecht identifizierbar und in Wahlen und Abstimmungen praktisch handlungsfähig ist. Insofern muss das Staatsvolk einerseits über die Bevölkerungszusammensetzung und über die Regeln zum Erwerb oder Verlust der Staatsangehörigkeit mit dem Gesetz im formellen Sinne entscheiden, andererseits darf es dabei nicht die praktische Möglichkeit parlamentarischen Regierens und demokratischen Entscheidens bei elementaren Fragen der politischen Gemeinschaft aufgeben.“ Der Bund dürfe zwar – mit dem Schengen-System zur Sicherung der Staatsgrenzen – Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen, bleibe aber im Falle des Versagens europäischer Systeme in der Gewährleistungsverantwortung für die wirksame Kontrolle von Einreisen in das Bundesgebiet.[351][352]
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Hans-Jürgen Papier sieht in der Flüchtlingskrise ein „eklatantes Politikversagen“, die Kluft zwischen rechtsstaatlicher Ordnung und Wirklichkeit sei derzeit so tief wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundeskanzlerin müsse dafür sorgen, dass Asylgewährung und Migrationspolitik wieder deutlich getrennt werden, und die Außengrenzen des Landes sichern. Bei strikt rechtskonformer Anwendung des deutschen Asylrechts würde die Diskussion um Obergrenzen gegenstandslos.[353]
Trotz dieser juristischen Bedenken hat der Bundestag die andauernde Öffnung der Grenzen auch für Asylsuchende und Flüchtlinge, die aus sicheren Nachbarstaaten Deutschlands einreisen wollen, nicht formell beschlossen oder deren Aufrechterhaltung per Gesetz bestätigt.
Jahresobergrenze für die Aufnahme von Asylsuchenden
Politiker von CDU und SPD äußerten, dass sie auf eine Reduzierung der Zahl neu ankommender Flüchtlinge hinwirken wollten. Sie wollen sich dabei allerdings nicht auf eine Obergrenze festlegen. Nach Auffassung der Regierung müsse die Flüchtlingskrise europäisch gelöst werden – durch Solidarität, Kontingente, Hotspots, Bekämpfung von Fluchtursachen und effiziente Kontrolle von EU-Außengrenzen. Die Wirksamkeit dieser schon lange verfochtenen Konzepte ist aber auf europäischer Ebene umstritten. Kanzlerin Merkel erklärte, dass vor allem die Fluchtursachen bekämpft werden müssten, dies sei eine „Jahrhundertaufgabe“.[354]
Die Zahl der kritischen Stimmen an der Flüchtlingspolitik der Regierung nahm Anfang Oktober 2015 zu, sowohl in den Medien als auch bei verschiedenen Politikern. Die Politik der undifferenzierten und unregistrierten Aufnahme aller vor dem Budapester Ostbahnhof ausharrenden Flüchtlinge wurde als möglicher Hauptanreiz des „Flüchtlingssoges“ seit Anfang September 2015 empfunden. Diese Kritik wurde in allen Regierungsparteien geäußert. 34 Funktionäre der CDU äußerten sie in einem offenen Brief an die Kanzlerin. Die „gegenwärtig praktizierte ‚Politik der offenen Grenzen‘“ entspreche weder dem europäischen oder deutschen Recht, noch stehe sie im Einklang mit dem Programm der CDU.[355][356] Der SPD-Ministerpräsident von Brandenburg forderte, die Kanzlerin „müsse Wege aufzeigen, um die hohen Flüchtlingszahlen zu verringern.“[357] Hans-Peter Friedrich von der CSU warf der Kanzlerin eine „beispiellose Fehlleistung“ vor, diese Kritik wurde vom CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen zurückgewiesen.[358] Auch andere Amtsträger der CSU kritisierten ihre Flüchtlingspolitik massiv.[359][360] Anfang Oktober kündigte der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer an, man werde notfalls die Bundesregierung vor dem Verfassungsgericht verklagen und eigene Sicherungsmaßnahmen ergreifen, sollten nicht unverzüglich Maßnahmen zur Begrenzung der Flüchtlingsbewegung getroffen werden.[361] Die Ankündigung stieß sowohl in der Opposition als auch in der Regierungskoalition auf Kritik.[362][363][364][365] Am 3. Januar 2016 nannte Seehofer in einem Interview erstmals einen konkreten Wert, „bis höchstens 200.000 Personen“, als Obergrenze für die verkraftbare Flüchtlingszahl pro Jahr.[366] Dies entspricht ungefähr der Summe, 170.000, der von Januar bis Juni 2015 aufgenommenen Flüchtlinge (siehe Bild 2 in Flüchtlingskrise in Europa ab 2015). Von Juli bis Dezember 2015 lagen die Flüchtlingszahlen mit 930.000 dagegen mehr als fünfmal so hoch.
Am 27. Oktober 2015 hatte der Bayerische Ministerpräsident der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bereits ein Ultimatum gestellt: Sie solle bis zum 1. November die „Politik der offenen Grenze“ mit Österreich beenden.[367][368] Die Kanzlerin wies das Ultimatum noch am gleichen Tag zurück: Es bestehe ständig Kontakt zwischen ihr und dem österreichischen Kanzler Faymann. Am Wochenende werde sie eine gemeinsame Konferenz mit Faymann, Seehofer und Gabriel organisieren.[369] An dem tatsächlich durchgeführten Spitzentreffen nahm Werner Faymann jedoch nicht teil, sondern nur Merkel, Seehofer und Gabriel.
Ralf Fücks, Leiter der Heinrich-Böll-Stiftung, hatte Ende Oktober 2015 für eine europäische Lösung plädiert und vor einer zunehmend schikanösen Abschreckungspolitik gewarnt, die einen hohen politischen und humanitären Preis kosten würde. Zugleich werde sich nach seiner Meinung aber auch die „Willkommenskultur“ nur halten lassen, wenn die Bevölkerung nicht den Eindruck gewinne, dass sich die massenhafte Zuwanderung jeder Steuerung entziehe.[370]
Der Zentralrat der Juden in Deutschland schloss sich Ende November 2015 Forderungen nach Einführung einer „Obergrenze“ bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland an. Der Präsident des Zentralrates Josef Schuster erklärte den Standpunkt mit der Größe der Integrationsherausforderung und der Sorge um antisemitische Sozialisation vieler Flüchtlinge, die „vor dem Terror des ‚Islamischen Staates‘ [fliehen] und in Frieden und Freiheit leben [wollen], gleichzeitig aber Kulturen [entstammen], in denen der Hass auf Juden und die Intoleranz ein fester Bestandteil ist.“[371]
Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl kritisierte dagegen Obergrenzen als „befremdlich“, da sowohl die Genfer Flüchtlingskonvention als auch die Europäische Menschenrechtskonvention Schutz vor Zurückweisung an der EU-Grenze garantierten.[371] Jeder Flüchtling müsse als Einzelfall betrachtet werden. Auch Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) widersprach im Januar 2016 Horst Seehofer und lehnte Obergrenzen ab. Man könne keine Zäune um Deutschland und Europa errichten. „Die Menschen werden uns nicht fragen, ob sie kommen können […] Erst zehn Prozent der in Syrien und Irak ausgelösten Fluchtwelle ist bei uns angekommen. Acht bis zehn Millionen sind noch unterwegs.“[372]
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelte am 16. Dezember 2015 in einem Gutachten[373] die rechtliche Zulässigkeit von Obergrenzen für die Aufnahme von Flüchtlingen. Im Gutachten wird darauf hingewiesen, dass das Asyl- und Flüchtlingsrecht der EU keine Regelungen enthält, „die eine zahlenmäßige Begrenzung der Aufnahme von international Schutzsuchenden vorsehen“.[374][375]
Obwohl es 2015 zunächst Zustimmung zur Grenzöffnung durch Merkel gegeben hatte, forderten auch Vertreter aus den Reihen der evangelischen und der katholischen Kirche in den ersten Monaten des Jahres 2016 eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen.[376]
Die Schriftstellerin Mely Kiyak forderte im Januar 2016 von den verantwortlichen Politikern, nicht mehr über die „Forderung nach Obergrenzen“ bzw. „Außengrenzen schützen“ bzw. „Flüchtlingszahlen reduzieren“ zu diskutieren, sondern in einer „präzisen Ausdrucksweise“ die genaue Anzahl von Toten zu benennen, die sie bereit seien, durch Grenzschließungen in Kauf zu nehmen, weil Flüchtlinge in die Boote zurückkehren und über das Mittelmeer zurückreisen müssten. Wer nicht auf der Hinfahrt ertrinke, tue es vielleicht auf der Rückfahrt.[377] Der Entwicklungsökonom Paul Collier hingegen sieht eine Politik der offenen Grenzen als ethisch verwerflich an, weil sie die Menschen zu einer Art russischem Roulette auffordere: sie sollen über das Meer kommen und dabei hoffen müssen, dass ihr Boot nicht untergehe.[378]
Die Frage der Zulässigkeit von Obergrenzen stellt sich aber nur für die Asylsuchenden, die ein Recht darauf haben, in Deutschland Asyl zu beantragen (siehe hierzu Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015#Zulässigkeit der Aufnahme von Asylsuchenden aus sicheren Drittstaaten).
Diskussion über Anreizwirkung der deutschen Asylpraxis
Der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger verlangt entgegen der Vorstellung der deutschen Kanzlerin, dass nicht nur die EU und die EU-Partnerländer ihren bisherigen Kurs in der Flüchtlingskrise ändern, sondern auch Deutschland selbst.[379] So sagte Oettinger:
„Das deutsche Asylrecht wirkt wie ein Magnet auf die Flüchtlinge. Eine Änderung des Grundgesetzes wäre geboten, um das Asylrecht neu zu ordnen. Solange dies nicht angegangen wird, bleibt eigentlich nur eine Alternative: Milliardenhilfen für die Flüchtlingslager in der Türkei und anderen Staaten.“
Der Rechtswissenschaftler Christian Hillgruber erinnerte daran, dass Flüchtlinge schon in den Flüchtlingslagern Schutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention genössen. Nur unter den Bedingungen eines Aufenthaltsrechts, das zeitlich lediglich befristet und auch inhaltlich auf eine Schutzfunktion begrenzt ist, ließe sich der Flüchtlingsstatus auf Menschen beschränken, die tatsächlich auf Schutz zwingend angewiesen sind. Ein weiter gehendes Aufenthaltsrecht, das ein Arbeitsrecht umfasst sowie umfassende Teilhabe am Sozialstaat vorsieht, sei ein Etikettenschwindel für Arbeitsmigration bzw. eine Einwanderung in das deutsche Sozialsystem.[345] Integrationsministerin Bilkay Öney weist darauf hin, dass im November 2014 das in § 61 Abs. 2 AsylG verankerte zeitweilige Arbeitsverbot für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung von neun auf drei Monate verkürzt wurde. Dies sei zwar in guter Absicht geschehen, habe aber im Ergebnis Einwanderung in das Asylsystem attraktiver gemacht und möglicherweise ausgelöst. Auch die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 erzwungene Erhöhung der Sozialhilfeleistungen für Asylbewerber hat Anreize geschaffen. Daraufhin stiegen die Flüchtlingszahlen rasant an. Sie kritisiert auch, dass die Kanzlerin mit der Ernennung von Peter Altmaier zum Flüchtlingskoordinator ein Signal gesetzt hat, das viele Flüchtlinge so verstanden, als wolle die Kanzlerin möglichst viel Zuwanderung. Ebenfalls kursierte nach einem Flüchtlingsgipfel das Gerücht, dass jedem Flüchtling ein Willkommensgeld von 670 Euro ausgehändigt werde. Tatsächlich war dies aber nur als eine Pauschale im Bund-Länder-Ausgleich gemeint.[380] Nach Ansicht der Bundeskanzlerin Angela Merkel haben SPD und Grüne notwendige Beschlüsse hinausgezögert und verhindert. Es müssten weitere Verschärfungen im Asylrecht erfolgen. „Wir sind Kompromisse eingegangen, die uns auch nicht geholfen haben und die wir eines Tages auch wieder rückgängig machen müssen.“[381]
Nach Ansicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und verschiedener politischer Beobachter wird das Ausmaß des zahlenmäßig hohen Zuzugs von Asylsuchenden in die verschiedenen Länder Europas durch mehrere Faktoren beeinflusst, darunter die in Europa bestehenden Unterschiede in der Wirtschaftskraft, die jeweilige demografische Situation und die Höhe der Sozialleistungen für Flüchtlinge.[382][383][384][385]
Begrenzung der Zuwanderung aus den Maghreb-Staaten
Der Anteil der Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten Marokko und Algerien stieg im Verlauf der Flüchtlingskrise entlang der Balkanroute deutlich an.[386] Nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden aus diesen Ländern darf in Deutschland bleiben. Obwohl Deutschland ein Rückübernahmeabkommen mit Marokko und Algerien geschlossen hat, scheitert die Abschiebung „Ausreisepflichtiger“ oft an der unkooperativen Haltung der Regierungen dieser Länder. Laut Bundesinnenministerium waren Ende November gut 8000 Menschen aus Nordafrika „ausreisepflichtig“ – davon etwa 2300 aus Marokko und fast 2500 aus Algerien.[387] Diese Staaten verweigern die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber, beispielsweise weil bestimmte Dokumente fehlen und sie die Staatsbürgerschaft anzweifeln.[387] Nach Auffassung des deutschen Vizekanzlers könnte der Aufnahmewilligkeit dieser Länder theoretisch durch eine Kürzung der Entwicklungshilfe nachgeholfen werden:
„Es kann nicht sein, dass man die Entwicklungshilfe nimmt, aber die eigenen Bürger nicht, wenn sie bei uns kein Asyl bekommen können, weil sie einfach keinen Grund haben, aus ihrem Land zu flüchten.“
Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) sprach sich dagegen aus, weil eine Kürzung der Entwicklungshilfe seiner Meinung nach nur zu mehr Flüchtlingen aus diesen Ländern führen würde; und er wolle, dass sich Menschen nicht auf den Weg zu uns machen müssten.[388]
Im Dezember 2015 wurden etwa 2300 Algerier und etwa 2900 Marokkaner in Deutschland als Asylbewerber registriert. Im November waren die Zahlen ähnlich hoch. Damit war die Zahl der Asylbewerber aus diesen Ländern etwa fünfmal so hoch wie im Juli 2015; aus beiden Staaten wurden damals zusammen 1000 Asylsuchende registriert. 2014 lag die Zahl der Asylanträge aus beiden Staaten für den Zeitraum des gesamten Jahres noch bei ca. 3900. Die Zahl der Asylbewerber aus Tunesien war 2015 gegenüber der aus Algerien und Marokko weitaus niedriger. Wie schon in den Vormonaten wurden auch im Dezember 2015 nur annähernd 200 Tunesier deutschlandweit als asylsuchend erfasst.[387]
Obwohl Deutschland ein Rückübernahmeabkommen mit Marokko und Algerien geschlossen hat, war die deutsche Regierung bisher wegen der unkooperativen Haltung dieser Länder erfolglos bei dem Versuch, abgelehnte Personen auch tatsächlich abzuschieben.[386][387]
Prinzipiell sind sich die Regierungen von Slowenien, Österreich und Deutschland darüber einig, dass abgelehnte Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten schneller wieder von ihren Herkunftsländern zurückgenommen werden sollen. Deutschland will dies mit Hilfe der Botschaften dieser Länder in Berlin erreichen. Da Flüchtlinge sich oft nicht ausweisen können, sollen die Botschaften dabei helfen, deren Herkunft festzustellen. Ausgestattet mit EU-Laissez-passer-Papieren können ausreisepflichtige Bürger dieser Staaten leichter ausgeflogen werden, als dies mit dem schwerfälligen mehrphasigen Rückkehr-Verfahren bisher möglich ist.[389]
Am 13. Mai 2016 beschloss der Deutsche Bundestag die Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als „sichere Herkunftsstaaten“. Die Einstufung soll Asylverfahren beschleunigen. Wegen der ablehnenden Haltung von Grünen und Linken wurde der entsprechende Gesetzentwurf jedoch im Bundesrat gestoppt.[390][391] Organisationen wie Pro Asyl und Amnesty International lehnen das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ generell ab. Im Fall von Marokko und Algerien haben diese Organisationen konkrete Einwände. Es gebe in beiden Ländern keine freie Presse und einzelne Minderheiten und Regierungskritiker würden politisch verfolgt.[387]
Bayerische Verfassungsklage
Die bayerische Staatsregierung bezichtigte den Bund, in der Flüchtlingspolitik gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Im Januar 2016 forderte die bayerische Staatsregierung in einem Schreiben von der Bundeskanzlerin:
- eine wirksame Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union
- bis zur Gewährleistung der wirksamen Sicherung der Außengrenzen effektive Kontrollen an den deutschen Staatsgrenzen
- eine Obergrenze für Flüchtlinge in Deutschland und eine Rückkehr zur Drittstaatenregelung
Eine Reaktion aus Berlin blieb aus. Seit Februar 2016 ließ die bayerische Staatsregierung eine Antragsschrift für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen den Bund vorbereiten. Der Jurist Markus Möstle von der Universität Bayreuth sollte als Prozessbevollmächtigter Bayerns die Klage beim BVerfG vorbereiten.[392] SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann kritisierte die Klagedrohung: Er fürchte um den Fortbestand der Regierungskoalition.[393] CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer betonte hingegen, die CSU bleibe ein „hartnäckiger, aber verlässlicher“ Partner in der Bundesregierung.[394]
Im Frühjahr 2016 räumte Seehofer ein, dass sich die Lage aufgrund der faktischen Schließung der Balkanroute beruhigt habe, und die bayerische Regierung verzichtete auf eine Verfassungsklage. Die AfD reichte daraufhin gegen die bayerische Landesregierung im Mai 2016 eine Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht München ein.[395]
Aktuelle Dokumente
- Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Merkel insbesondere zur Flüchtlingspolitik. Protokoll des Deutschen Bundestages (Berlin, 16. März 2016). Quelle: Regierungserklärungen der Bundesregierung.
- Positionspapier der Union zur Flüchtlingskrise. (PDF, Berlin, 1. November 2015). Quelle: Tagesschau.de.
- Obergrenzen für Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge im Lichte des EU-Rechts. (PDF), Ausarbeitung des Fachbereichs Europa des Deutschen Bundestages (Aktenzeichen: PE 6 – 3000 – 153/15, Abschluss der Arbeit: 16. Dezember 2015).
- Mainzer Erklärung vom 8./9. Januar 2016 (PDF) – darin enthalten Vorstellungen der CDU zur Gewährleistung der Sicherheit in Deutschland nach den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2015/16 in Köln und in anderen deutschen Städten, zur spürbaren Reduzierung der Zahl der Flüchtlinge im Land und zur Integration derjenigen Flüchtlinge, die für längere Zeit oder dauerhaft in Deutschland bleiben werden.
- Rechtsgutachten für die Bayerische Staatsregierung: Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem. (PDF) vom 8. Januar 2016, verfasst vom Richter des Bundesverfassungsgerichts (a.D.) Udo Di Fabio (im Wortlaut).
- Panorama extra: Flüchtlinge – wie Deutschland mit ihnen umgeht, Dokumentation des Norddeutschen Rundfunks in der ARD Mediathek, gesendet auf Das Erste am 31. August 2015.
- Video-on-Demand: „Wir werden nicht gefragt!“ (29:57 Min.) ARD-Mediathek, 3. Dezember 2015, Verfügbar bis 3. Dezember 2016, Quelle: NDR (Täglich erreichen Hunderte neuer Flüchtlinge den Norden. Wie berechtigt sind diesbezügliche Sorgen und Ängste? NDR Reporter führen zu den Brennpunkten in der Flüchtlingsdebatte zum Beispiel in Neugraben-Fischbek.).
- Katrin Hirseland: „Flucht und Asyl: Aktuelle Zahlen und Entwicklungen“ (pdf, 382 KB). In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ). Ausgabe 25/2015, 65. Jg., S. 17–25, Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung, Erschienen als Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament.[396]
Siehe auch
Literatur
- Freerk Huisken: Abgehauen: Eingelagert, aufgefischt, durchsortiert, abgewehrt, eingebaut. Neue deutsche Flüchtlingspolitik. VSA-Verlag, Hamburg 2016, ISBN 978-3-89965-692-3.
- Stefan Luft: Die Flüchtlingskrise. Ursachen, Konflikte, Folgen. C.H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-69072-3.
- Georg Seeßlen, Markus Metz: Hass und Hoffnung. Deutschland, Europa und die Flüchtlinge. Bertz + Fischer, Berlin 2016, ISBN 978-3-86505-737-2.
- Otto Depenheuer, Christoph Grabenwarter (Hrsg.): Der Staat in der Flüchtlingskrise. Zwischen gutem Willen und geltendem Recht. Schöningh, Paderborn 2016, ISBN 978-3-506-78536-7.
- Dieter Prokop: Europas Krisen besser verstehen. tredition Verlag, Hamburg 2016.
- Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind (PDF) von Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Hessischem Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE). In: Onlinepräsentation des Bundeskriminalamtes (BKA) – Aktuelle Forschungsinitiativen / -projekte 2015, abgerufen am 19. Januar 2016.
Weblinks
Amtliche Seiten
- Themenseite: „Flucht und Asyl“ In: Webpräsenz der deutschen Bundesregierung.
- Aktuelle Meldungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
- Aktuelle Zahlen des BAMF zum Thema: Asyl (Stand: 12/2016).
- UNHCR-Datenblatt. Daten der UNHCR für 2016/2017 zur Einwanderung über das Mittelmeer in die EU.
Nichtamtliche Seiten
- Anna Reimann: Fakten zur Flüchtlingskrise – endlich verständlich. Spiegel Online, abgerufen 8. Oktober 2015.
- Eckart Lohse, Stephan Löwenstein: Flüchtlingspolitik: Überrollt, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. September 2016.
- Georg Blume, Marc Brost, Tina Hildebrandt, Alexej Hock, Sybille Klormann, Angela Köckritz, Matthias Krupa, Mariam Lau, Gero von Randow, Merlind Theile, Michael Thumann, Heinrich Wefing: Grenzöffnung für Flüchtlinge: Was geschah wirklich?, Die Zeit, 22. August 2016; engl. Version: The Night Germany Lost Control.
- Flüchtlingskrise auf dem Informationsportal zur politischen Bildung
- Interview von Claus Kleber mit Peter Altmaier zu den am 5. November 2015 zur Begrenzung der Flüchtlingszahlen beschlossenen Maßnahmen der Regierung, gesendet im Heute-Journal (ZDF) am 6. November 2015.
- Innenausschuss des Deutschen Bundestags: Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes – Öffentliche Anhörung / Stellungnahmen verschiedener Organisationen (PDF) auf der privaten Internetpräsenz Portal Sozialpolitik, 12. Oktober 2015.
- 476.649 Asylanträge im Jahr 2015. FAZ.net, 6. Januar 2016 (Überblick über die Zahlen der aktuellen Asylstatistik und des Migrationsberichts).
- Flüchtlinge: Sind Obergrenzen machbar? In: Mittelbayerische Zeitung, 4. Januar 2016.
- AfD. Nach dem Tabu. Zeit Online, 22. Januar 2016.
- Nach dem Besuch von Flüchtlingscamps in Jordanien und im Nordirak mahnt Entwicklungsminister zu mehr Investitionen In: ARD-Morgenmagazin, 29. Januar 2016 (Interview Christiane Meier – Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU)).
- Neue Asylzahlen – Bamf schafft immer weniger Asylentscheidungen. In: Spiegel Online, 7. Juni 2016.
Einzelnachweise
- ↑ https://www.tagesschau.de/inland/asyl-chronologie-101~magnifier_pos-0.html
- ↑ a b Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Asylgeschäftsstatistik für den Monat Dezember 2015 und das Berichtsjahr 2015 (PDF) 6. Januar 2016.
- ↑ Die Easy-Erstregistrierungen stammen aus Zahlen zu Asyl in Deutschland der bpb und für Asylanträge vom Bundesinnenministerium (BMI) „Asylgeschäftsstatistik“ 2015, Aktuelle Zahlen des BAMF, Februar 2016. Der März-Wert 2016 für die Neuregistrierungen, ~ 20.000, entstammt einem Artikel der dpa vom 5. April 2016. Die Werte für 2016 stammen aus der BAMF „Aktuelle Zahlen 12/2016“ Erst- u. Folgeanträge
- ↑ a b Amt und Würde. In: Der Spiegel Nr. 23, 4. Juni 2016, S. 55.
- ↑ Referenzfehler: Ungültiges
<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen welt_080416. - ↑ Regina Jordan: Flüchtlingen Perspektiven geben – Integration durch Bildung und Qualifikation. Ausrichtung der Integrationskurse des BAMF. 26. Januar 2016, S. 3.
- ↑ a b Asylbewerber müssen sieben Monate auf Termin warten. In: WeltN24, 12. Oktober 2016.
- ↑ 396.947 Asylanträge im ersten Halbjahr 2016. In: Pressemitteilung des BMI, 8. Juli 2016.
- ↑ Eckart Lohse „Nicht ganz EASY“ FAZ vom 8. September 2016
- ↑ a b c Eine vorläufige Bilanz der Fluchtmigration nach Deutschland. (PDF) Studie 19/2016 des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) (s. Einführung), abgerufen am 27. Oktober 2016.
- ↑ Anzahl der Asylbewerber im Jahr 2013: Höchster Stand seit 14 Jahren, BAMF, Januar 2014, gesichtet 22. Oktober 2015.
- ↑ Zahl der Asylbewerber in der EU im Jahr 2014 sprunghaft auf mehr als 625.000 gestiegen (PDF) Eurostat vom 20. März 2015.
- ↑ Migratory routes map, Frontex, 26. Januar 2016
- ↑ 1,1 Millionen Flüchtlinge kamen 2015 nach Deutschland, Welt.de vom 2. August 2016
- ↑ Bundesministerium des Inneren, 2015: Mehr Asylanträge in Deutschland als jemals zuvor, Pressemitteilung vom 6. Januar 2016.
- ↑ Mittelbayerische Zeitung nach dpa vom 3. März 2016, S. 1 und S. 6
- ↑ Sehr hoher Asyl-Zugang im September. BAMF, 7. Oktober 2015; So viele Flüchtlinge sind in Deutschland. FAZ, 2. Oktober 2015
- ↑ Hoher Asyl-Zugang im November 2015. Pressemitteilung des BMI, 4. Dezember 2015.
- ↑ a b „Läuft doch“, Flüchtlingszahl von 1,1 Millionen auf 890.000 korrigiert, SPON, 29. September 2016, abgerufen am 30. September 2016
- ↑ a b Deutschland korrigiert Flüchtlingszahl für 2015. In: WeltN24, 30. September 2016 (→ Irregulär Aufhältige lassen sich nicht zählen).
- ↑ Kommentar von Philip Faigle und Karsten Polke-Majewski: Legt die Daten offen!, Zeit vom 11. Oktober 2016
- ↑ Aktuelle Zahlen zu Asyl – Stand: Dezember 2015 (PDF, Abschnitt: Die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer). Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Statistik vom 12. Januar 2016 (bereitgestellt auf: Aktuelle Zahlen zu Asyl (12/2015). Infothek des BAMF).
- ↑ Aktuelle Zahlen zu Asyl (12/2015). (PDF) BAMF,12. Januar 2016 (s. Entscheidungen und Entscheidungsquoten seit 2006 in Jahreszeiträumen).
- ↑ lamm.: „Ausgaben für Asylbewerber mehr als versechsfacht seit 2010“, FAZ vom 5. September 2016
- ↑ Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs mit der Türkei, 7. März 2016. In: Presseinformationen von Europäischen Rat und Rat der Europäischen Union, 7. März 2016
- ↑ Zeit Online, afp, spo: Immer weniger Flüchtlinge erreichen Deutschland. In: Die Zeit. 26. März 2016.
- ↑ Flüchtlinge: Türkei hindert syrische Akademiker an der Ausreise. Zeit online, 21. Mai 2016, abgerufen am 22. Mai 2016.
- ↑ Forscher erwarten dieses Jahr bis zu 400.000 Flüchtlinge. Die Welt vom 26. August 2016, abgerufen am 26. August 2016
- ↑ Sorgfältige Abarbeitung der Verfahren. BAMF, 15. November 2016.
- ↑ Umverteilung und Neuansiedlung: EU-Kommission sieht Mitgliedstaaten in der Pflicht. In: Europäische Kommission – Pressemitteilung, 12. April 2016 ( s. Hintergrund).
- ↑ Anna Reimann:160.000 angekündigt – 4741 umgesiedelt. In: Spiegel Online, 14. September 2016.
- ↑ mak/dpa, SPON: Wir können das nicht leisten, Spiegel.de vom 2. Oktober 2016
- ↑ Zeit Online, dpa, sue: Altmaier will Italien Flüchtlinge abnehmen, Zeit.de vom 6. Oktober 2016
- ↑ Referenzfehler: Ungültiges
<ref>
-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen weltn24_121016_2. - ↑ Bamf hat mehr offene Asylverfahren als Ende 2015 Spiegel Online, 30. Dezember 2016.
- ↑ 280.000 Asylsuchende im Jahr 2016. BMI-Nachrichten, 11. Januar 2017 (siehe hierzu: III. Registrierte Zugänge im EASY-System).
- ↑ 280.000 Asylsuchende im Jahr 2016. BMI-Nachrichten, 11. Januar 2017.
- ↑ Bilanz 2016 – Länder geben drei Milliarden mehr für Flüchtlinge aus. welt.de, 15. Dezember 2016
- ↑ Erstverteilung der Asylsuchenden (EASY). BAMF, 1. August 2016.
- ↑ Sehr hoher Asyl-Zugang im September. Onlinepräsenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 7. Oktober 2015
- ↑ a b EASY und Asylantrag – das ist der Unterschied. Deutsche Bundesregierung, 25. Mai 2016.
- ↑ Glossar: Ankunftszentrum. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Abgerufen am 28. November 2016; Ankunftszentren. BAMF, 1. August 2016.
- ↑ Personalisierungsinfrastrukturkomponente
- ↑ a b Ankunft und Registrierung. BAMF, 1. August 2016.
- ↑ Andrea Müller: Wie funktioniert die Verteilung von Asylbewerbern in Deutschland? Mitteldeutscher Rundfunk. 25. November 2015. Abgerufen am 21. Dezember 2015.
- ↑ Linda Hinz: „Etwa die Hälfte der Flüchtlinge nicht erfasst“: Das große Registrierungs-Chaos. In: focus.de. Focus Online, 3. November 2015, abgerufen am 7. November 2015.
- ↑ a b Roland Preuß:Behörden können mehr als 130 000 Asylsuchende nicht mehr auffinden. Süddeutsche Zeitung, 29. Februar 2015.
- ↑ a b c d AZR unterstützt als Kerndatensystem die Digitalisierung des Asylverfahrens. (PDF), IT-Planungsrat, 29. Juni 2016.
- ↑ a b c d e Registrierung von Geflüchteten: IT-Projekt schafft mehr Transparenz. BAMF, 10. Juni 2016.
- ↑ a b c d e f Flüchtlingsdaten einheitlich erfassen. Mitteilung der Bundesregierung, 5. Februar 2016
- ↑ Nachregistrierung von Flüchtlingen abgeschlossen. Sächsische Zeitung (Printausgabe)/dpa, 7. Januar 2017, S 2.
- ↑ a b EU startet Fingerabdruck-Datenbank für Asylbewerber. heise online, 15. Januar 2003
- ↑ Frankfurter Rundschau, Die EU braucht neue Begeisterung, 29. Dezember 2015.
- ↑ a b Haben nur zehn Prozent der Flüchtlinge kontrolliert. In: Die Welt, 21. Dezember 2015.
- ↑ Mangelhafte Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Kommission geht in 8 Fällen zur nächsten Verfahrensstufe über. Europäische Kommission – Pressemitteilung, 10. Dezember 2015.
- ↑ a b Innenministerium: Tatverdächtiger von Freiburg seit 2013 in EU-Asyl-Datenbank. Epoch Times, 16. Dezember 2016, abgerufen am 21. Dezember 2016.
- ↑ a b c Durchgeschlüpft. Der Spiegel (Printausgabe),Nr. 51, 17. Dezember 2016, S. 31.
- ↑ Panne bei Datenaustausch. Mordfall Freiburg: Daten von Hussein K. waren in Eurodac. Stern online, 16. Dezember 2016, abgerufen am 18. Dezember 2016.
- ↑ a b Die Welt, BAMF-Personalrat spricht Asylverfahren Rechtsstaatlichkeit ab 12. November 2015.
- ↑ Nach Warnung vor gestohlenen Pässen: Innenpolitiker fordern Einzelfallprüfung für syrische Flüchtlinge spiegel.de, 21. Dezember 2015
- ↑ Asylanträge von Syrern werden wieder einzeln geprüft. Deutsche Welle, 31. Dezember 2015, abgerufen am 31. Dezember 2015.
- ↑ Heute.de, BAMF: Alle Flüchtlinge registriert und überprüft, 2. August 2016
- ↑ Berliner-Zeitung, Gefälschte Dokumente Länder misstrauen Prüfung der Flüchtlingsbehörde – Quelle: http://www.berliner-zeitung.de/24759648 ©2016, 17. September 2016
- ↑ BR, Nach Festnahme von IS-Verdächtigen – Herrmann fordert strenge Kontrollen, 14. September 2016
- ↑ FAZ, Bayern wirft Bamf mangelhafte Überprüfung vor, 17. September 2016
- ↑ a b Asylgeschäftsstatistik für den Monat Mai 2016. (PDF; 481 kB) In: bamf.de. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 4. Februar 2016, S. 2, abgerufen am 19. Juni 2016.
- ↑ http://www.n-tv.de/politik/Nordafrikaner-sollen-schneller-heimkehren-article16800441.html
- ↑ Asylanträge in Deutschland – Bundesagentur für Arbeit. In: www.laenderdaten.de. Abgerufen am 30. November 2015.
- ↑ Lucia Weiß: Flucht ganzer Familien: Frauen und Kinder zuletzt ZDF, abgerufen am 29. Dezember 2015.
- ↑ BAMF, Familiennachzug von syrischen Geflüchteten, 8. Juni 2016
- ↑ 500.000 Familienangehörige aus Syrien erwartet. Die Zeit (Online), 8. Juni 2016.
- ↑ FAZ, Zahlen der Bundespolizei, 8. Juni 2016
- ↑ Familiennachzug bei syrischen Flüchtlingen geringer als erwartet. Deutsche Welle. 8. Juni 2016. Abgerufen am 10. Juni 2016
- ↑ Immer mehr Gerichte sprechen Syrern umfänglichen Schutz zu FAZ vom 24. August 2016
- ↑ dpa/rct WeltN24: Voller Flüchtlingsstatus für Syrer „jetzt erst recht“ Welt.de vom 7. Oktober 2016
- ↑ Sven Siebert: Die Zahl der Abschiebungen hat sich 2015 verdoppelt. In: Sächsische Zeitung (Druckausgabe), 20. Januar 2016, S. 2.
- ↑ Sven Siebert: 21 000 Menschen abgeschoben. In: SZ-Online, 20. Januar 2016.
- ↑ Die Welt, „Freiwillig ausgereist“ kann auch untergetaucht heißen, 17. März 2016
- ↑ Deutlicher Bevölkerungsanstieg im Jahr 2015 auf mindestens 81,9 Millionen. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 032 vom 29. Januar 2016; abgerufen am 1. Februar 2016.
- ↑ Wenn ich nach Deutschland komme, muss ich mich anpassen. Welt Online, 13. Februar 2016
- ↑ Wohin mit den vielen Flüchtlingen? Das System Dublin funktioniert nicht mehr. In: n-tv.de. 26. Juli 2015, abgerufen am 7. November 2015.
- ↑ Asylrecht: EuGH-Urteil stellt Dublin-II-Verordnung in Frage, Otmar Philipp, euractiv.de, 5. Januar 2012
- ↑ Dublin-Verfahren ausgesetzt: Syrien-Flüchtlinge dürfen in Deutschland bleiben. In: Spiegel Online. 25. August 2015, abgerufen am 7. November 2015.
- ↑ Stephan Löwenstein: Sturm auf Züge nach Wien. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 31. August 2015, abgerufen am 10. September 2015.
- ↑ Anna Reimann, Severin Weiland: Syrische Flüchtlinge in Bayern: Wie ein Gerücht Tausende auf die Züge lockte. In: Spiegel Online. 1. September 2015, abgerufen am 10. September 2015.
- ↑ Tausende Flüchtlinge harren vor Keleti-Bahnhof aus. In: Zeit Online. 2. September 2015, abgerufen am 10. September 2015.
- ↑ Hunderte weitere Flüchtlinge werden in München erwartet. In: Westfalenpost. 6. September 2015, abgerufen am 4. November 2015.
- ↑ Live-Ticker zur Flüchtlingskrise – München rechnet mit tausenden Flüchtlingen auch am Sonntag. In: wirtschaftsblatt.at. Wirtschaftsblatt.at, 5. September 2015, archiviert vom am 6. September 2015; abgerufen am 4. November 2015.
- ↑ Unterbringung in Deutschland: Oberbayern rechnet mit bis zu 10.000 weiteren Flüchtlingen. In: Spiegel Online. 7. September 2015, abgerufen am 29. Oktober 2015.
- ↑ Stephan Haselberger, Armin Lehmann, Ulrike Scheffer, Frank Jansen: Innenminister: Wir schaffen es nicht mehr. In: Der Tagesspiegel. 11. September 2015, abgerufen am 16. September 2015.
- ↑ a b c Deutschland führt vorübergehend Grenzkontrollen ein. In: Spiegel Online. 13. September 2015, abgerufen am 13. September 2015.
- ↑ AFP/dpa: „135.000 Flüchtlinge kommen im September nach Bayern“ FAZ vom 14. September 2015, abgerufen am 25. September 2015.
- ↑ Andreas Ulrich: Plan der Bundesregierung: Sonderzüge sollen Flüchtlinge aus Österreich abholen, Spiegel Online, 28. September 2015, abgerufen am 28. September 2015.
- ↑ Über 100.000 Flüchtlinge in drei Wochen eingereist. PNP, 19. Oktober 2015, abgerufen am 20. Oktober 2015.
- ↑ Welt.de: Deutschland wendet wieder Dublin-Verfahren an
- ↑ Die Welt, Politik: Dublin-Verfahren, 26. Juni 2016
- ↑ Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen. Mitteilung des Bundesinnenministeriums vom 13. September 2015.
- ↑ Bundespolizei – Allein am Freitag über 9300 neue Flüchtlinge. Reuters, 31. Oktober 2015, abgerufen am 31. Oktober 2015.
- ↑ AfD-Chefin Petry über Grenzkontrollen: „Notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen“. In: Spiegel Online, 30. Januar 2016.
- ↑ Deutschland verlängert Grenzkontrollen bis Mitte Mai. FAZ, 11. Februar 2016, abgerufen am 19. Februar 2016.
- ↑ Nachrichten.at, Flüchtlinge: Deutschland verlängert Grenzkontrollen zu Österreich, 12. Mai 2016
- ↑ a b Uta Rasche: Die Unerwünschten vom Balkan. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 8. August 2015, abgerufen am 10. September 2015.
- ↑ a b Beschleunigtes Asylverfahren. Onlinepräsenz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 23. Juli 2015.
- ↑ Der Asylanträge-Berg wird nicht kleiner. In: Sächsische Zeitung. 7. Dezember 2014, S. 1.
- ↑ Eine Million Flüchtlinge in Deutschland. In: Sächsische Zeitung. 8. Dezember 2014, S. 1.
- ↑ Zahlen zu Asyl in Deutschland der bpb
- ↑ Sechs Milliarden Euro mehr für Flüchtlinge. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 7. September 2015, abgerufen am 8. September 2015.
- ↑ Flüchtlinge – Merkel will Flüchtlinge besser integrieren. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandfunk, 24. Oktober 2015, abgerufen am 7. November 2015 (deutsch).
- ↑ n-tv.de, sla/DJ: „Flüchtlinge kosten Milliarden“, ntv.de, 20. September 2015.
- ↑ a b Jan Dams: Flüchtlingskrise könnte fast eine Billion Euro kosten. In: welt.de. 25. November 2015, abgerufen am 29. November 2015.
- ↑ Merkel verspricht: Keine Steuererhöhung wegen Flüchtlingskrise. In: Augsburger Allgemeine. 11. Oktober 2015, abgerufen am 29. Dezember 2015 (deutsch).
- ↑ Peter Issing: „Minderjährige Flüchtlinge oft schwer traumatisiert“ Die Welt vom 28. Februar 2016
- ↑ Städte klagen: Land zahlt zu wenig für Flüchtlinge. In: derwesten.de. 3. Februar 2016.
- ↑ Rede von Bundeskanzlerin Merkel zum Einzelplan 04 in Berlin vor dem Deutschen Bundestag, Protokoll des Deutschen Bundestages, 25. November 2015.
- ↑ Anthony Faiola: Germany learns how to send back migrants: Pay them. In: Washington Post. 19. März 2016.
- ↑ de Maizière: Kein Familiennachzug für syrische Flüchtlinge Deutschlandfunk.de am 6. November 2015, 19 Uhr
- ↑ Regierung will Familiennachzug für Syrer beschränken. Focus, 2. November 2015, abgerufen am 6. März 2016.
- ↑ Gabriel: Kein verschlechterter Status für Syrer Deutschlandradio.de, 7. November 2015, abgerufen am 7. November 2015.
- ↑ Flüchtlingskrise: Innenminister beschließen, die Einzelfallprüfung für syrische Flüchtlinge wieder einzuführen ZEIT.de, 3. Dezember 2015.
- ↑ Syrische Flüchtlinge – Innenminister für Einzelfallprüfung Deutschlandfunk.de am 3. Dezember 2015.
- ↑ a b Kabinett beschließt neues Asylgesetz. In: Spiegel Online, 29. September 2015.
- ↑ a b Das Asylgesetz-Reformpaket im Überblick. ( vom 18. Oktober 2015 im Internet Archive) In: Norddeutscher Rundfunk – Online, 16. Oktober 2015.
- ↑ Kabinett beschließt verschärfte Flüchtlingsgesetze. In: Spiegel Online, 3. Februar 2016.
- ↑ faz.net, 6. Februar 2016: Asylpaket II – Union „sehr verwundert“ über Gabriel..
- ↑ SPD-Widerstand gegen Asylpaket II: So war das nicht vereinbart. Spiegel Online, 5. Februar 2016
- ↑ Familienministerium gesteht Panne ein. FAZ.net, 8. Februar 2016
- ↑ Gabriels Vorstoß erschwert eine Einigung. In: Ostsee-Zeitung, 10. Februar 2016, S. 4.
- ↑ Koalition legt Streit über Elternnachzug für minderjährige Flüchtlinge bei. In: Spiegel Online, 11. Februar 2016.
- ↑ Asylpaket II – das steht drin. In: Tagesschau.de, 25. Februar 2016.
- ↑ Bundestag beschließt verschärftes Asylrecht. In: Ostsee-Zeitung, 25. Februar 2016.
- ↑ Expertise „Häufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch – Internationale Einordnung, Bewertung der Kenntnislage in Deutschland, Beschreibung des Entwicklungsbedarfs“. (PDF) Erstellt im Auftrag des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der deutschen Bundesregierung Johannes-Wilhelm Rörig von Jörg M. Fegert, Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, Stand: 22. Februar 2016.
- ↑ Kein zusätzlicher Schutz. In: Der Spiegel Nr. 5, 30. Januar 2016.
- ↑ Experte: Kindesmissbrauch hat „Ausmaße einer Volkskrankheit“. In: Der Tagesspiegel, 22. Februar 2016.
- ↑ a b Asylpaket II auf dem Weg. In: Sächsische Zeitung (Druckausgabe), 4. Februar 2016, S. 2 (unter Bezug auf den Evangelischen Pressedienst).
- ↑ Koalition einigt sich auf Kompromiss bei Familiennachzug. FAZ.net, 28. Januar 2016
- ↑ Merkel: „Ich finde, dass wir sehr viel auf den Weg bringen.“ Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29. Januar 2016.
- ↑ De Maiziere: Asylpaket II wohl nächste Woche im Kabinett Deutschlandfunk.de, 29. Januar 2016
- ↑ Flüchtlingspolitik: Der Kompromiss-Kompromiss – die Fakten zum Asylpaket II. Spiegel Online, 29. Januar 2016
- ↑ Asylpaket II in Kraft: Überblick über die geltenden asylrechtlichen Änderungen. Pro Asyl, 23. März 2016.
- ↑ Union befürchtet Islamisten-Gettos in Deutschland. In: Die Welt, 25. März 2016.
- ↑ a b Ein Integrationsgesetz, das seinen Namen nicht verdient. In: Süddeutsche Zeitung,14. April 2016.
- ↑ FAZ.net 26. März 2016: De Maizière: „Wir wollen keine Ghettobildung“.
- ↑ a b c d e f Einigung auf Integrationsgesetz – Was die Regierung fördern und fordern will. In: Tagesschau.de, 25. Mai 2016.
- ↑ a b c d e f g Lisa Caspari: Integrationsgesetz – Besser arbeiten, schneller scheitern. In: Die Zeit, 25. Mai 2016.
- ↑ Opposition kritisiert Integrationsgesetz: Ein „Rassismus-Motor“ und „Monster“?. Tagesschau.de, 3. Juni 2016.
- ↑ Bundesrat – Thema: Asyl- und Flüchtlingspolitik. In: www.bundesrat.de. Abgerufen am 30. Juli 2016.
- ↑ Text und Änderungen durch das Integrationsgesetz
- ↑ Text und Änderungen durch die Verordnung zum Integrationsgesetz
- ↑ Text und Änderungen durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
- ↑ Digitalisierung des Asylverfahrens. Homepage des IT-Planungsrates, 30. November 2015.
- ↑ Digitalisierung von Asylverfahren: Bundesverwaltungsamt ermöglicht die sofortige automatische Übermittlung von Daten an die Meldebehörden. Homepage des Bundesverwaltungsamtes (BVA), abgerufen am 10. November 2016.
- ↑ Rechtsentwicklung in der 18. Legislaturperiode – Datenaustauschverbesserungsgesetz. Mitteilung des BMI zu Migration und Integration, abgerufen am 4. November 2016.
- ↑ Integriertes Identitätsmanagement und Ankunftsnachweis. (PDF) BAMF, 29. Juni 2016.
- ↑ Simon Adams:The World’s Next Genocide. New York Times, 15. November 2012.
- ↑ Warum Syrer nie mehr Deutschland verlassen werden.WeltN24, 16. Oktober 2016.
- ↑ More than 4 million refugees have fled Syria's civil war, UN say., Los Angeles Times, Juli 9, 2015
- ↑ Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beim Word Food Programm, Flüchtlingskrise – das leistet die deutsche Außenpolitik, Februar 2016
- ↑ Auswärtiges Amt, Aktuelle Flüchtlingssituation, April 2016
- ↑ Tagesschau.de, Was EU und Türkei beschlossen haben. Tagesschau.de, 18. März 2016.
- ↑ Hans Monath: 163.000 Flüchtlinge im September, 290.000 nicht registriert. In: Der Tagesspiegel, 1. Oktober 2015.
- ↑ a b c Salafisten werben Flüchtlinge an. Süddeutsche Zeitung, 10. September 2015.
- ↑ a b c Flüchtlinge interessieren Verfassungsschutz im Land. Badische Zeitung, 3. November 2015.
- ↑ Interview mit Herbert Landolin Müller. In: Report Mainz, 12. Mai 2011.
- ↑ Als Flüchtlinge getarnte IS-Kämpfer kommen nach Europa. Welt Online, 10. Februar 2016
- ↑ welt.de, Mehr Terrorverdächtige mit Flüchtlingen ins Land gekommen, 11. Mai 2016
- ↑ Salafistische Bestrebungen. Inhalte und Ziele salafistischer Ideologie. In: Onlinepräsenz des Bundesamtes für Verfassungsschutz, abgerufen am 19. Januar 2016.
- ↑ Die Welt, Islamisten und arabische Clans werben Flüchtlinge an, 10. April 2016
- ↑ Berliner Zeitung, Verfassungsschutz warnt vor Gefahren durch Flüchtlinge, 22. September 2015.
- ↑ tagesspiegel.de 22. September 2015: Islamisten missbrauchen Lage der Flüchtlinge.
- ↑ Kölnische Rundschau, Verein „Helfen in Not“ ist salafistisch 18. September 2013
- ↑ Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind (PDF) von Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Hessischem Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE). In: Onlinepräsentation des Bundeskriminalamtes (BKA) – Aktuelle Forschungsinitiativen/-projekte 2015, abgerufen am 19. Januar 2016.
- ↑ Analyse der Radikalisierungshintergründe und -verläufe der Personen, die aus islamistischer Motivation in Richtung Syrien oder Irak ausgereist sind In: Onlinepräsentation des Bundeskriminalamtes (BKA) – Aktuelle Forschungsinitiativen/-projekte 2015, abgerufen am 19. Januar 2016.
- ↑ „Islamischer Staat“ tarnt Kämpfer als Flüchtlinge, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. November 2016.
- ↑ Manuel Bewarder, Florian Flade: IS schult Kämpfer, damit sie Asyl beantragen können, Die Welt, 13. November 2016.
- ↑ „Verdächtige planten womöglich Anschlag in Berlin“, abgerufen 4. November 2016.
- ↑ Düsseldorf: IS-Terrorzelle plante Anschlag mit zehn Attentätern, Spiegel online, 3. Juni 2016.
- ↑ Kölnische Rundschau, Innenminister Jäger IS-Terroranschlag in Düsseldorf im „Mumbai-Style“ geplant, 2. Juni 2016
- ↑ IS bezichtigt sich des Angriffs in Regionalzug. FAZ.net, 19. Juli 2016.
- ↑ Was wir wissen – was unklar ist. In: Neue Zürcher Zeitung. 25. Juli 2016, abgerufen am 25. Juli 2016.
- ↑ „Nach Festnahmen in Dinslaken Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen Islamisten“, abgerufen 5. November 2016.
- ↑ „IS-Terror: Drei Verdächtige in Schleswig-Holstein festgenommen“, abgerufen 3. November 2016.
- ↑ „Festgenommener Syrer plante Sprengstoffanschlag“, abgerufen 5. November 2016.
- ↑ „Plante er Anschläge in Europa? Vertrauter des IS-Kriegsministers Chalimow gefasst“ Focus vom 15. Oktober 2016
- ↑ „Terrorverdächtiger festgenommen – Was wir bisher wissen“, abgerufen 4. November 2016.
- ↑ „Syrischer Flüchtling mit bombenfähigem Material festgenommen“, abgerufen am 21. Dezember 2016.
- ↑ "Weiterhin 26 Anschlagsopfer im Krankenhaus ", abgerufen 23. Dezember 2016.
- ↑ „IS reklamiert Anschlag in Berlin für sich“, abgerufen 23. Dezember 2016.
- ↑ "Suche nach Anis Amri – Razzia im Flüchtlingsheim Emmerich ", abgerufen 23. Dezember 2016.
- ↑ "Ansa: Mutmaßlicher Berliner Attentäter in Mailand getötet ", abgerufen 23. Dezember 2016.
- ↑ „Syrer soll IS um Geld für Fahrzeuge für Anschläge gefragt haben“, abgerufen am 3. Januar 2017.
- ↑ a b c Bundesamt für Verfassungsschutz, Radikalisierungstendenzen in der „rechten“ und rechtsextremistischen Szene anlässlich der „Flüchtlingskrise“
- ↑ Handelsblatt, Waffenhändler berichten von „Kaufrausch“ , 15. Januar 2016
- ↑ Monika Maron: Merkels kopflose Politik macht die Rechten stark faz.net, 14. Januar 2016, abgerufen am 20. Januar 2016
- ↑ Liane Bedarz: Konservative Christen. Die Radikalen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1. Februar 2016.
- ↑ Philosophen über Flüchtlingskrise: Das Ende der Lebenslüge SPON vom 11. Januar 2016
- ↑ Mehrheit lehnt Waffeneinsatz an Grenzen ab. Die Zeit. 6. Februar 2016
- ↑ Die Welt, Söder sieht Grenzschließung jetzt als echte Option, 14. November 2015.
- ↑ Spiegel Online, Reaktion auf Terror von Paris: Viele Länder verschärfen Sicherheitskontrollen, 14. November 2015.
- ↑ Valls mahnt bessere Kontrollen der EU-Außengrenzen an. STERN.de am 25. November 2015.
- ↑ IS erbeutet Passdokumente. In: Mittelbayerische Zeitung–Online, 20. Dezember 2015.
- ↑ Cologne sex attacks: Women describe ‘terrible’ assaults. BBC News, 7. Januar 2016, abgerufen am 7. Januar 2016 (englisch).
- ↑ Wolfgang Janisch: Wann straffällige Ausländer abgeschoben werden können – und wann nicht. In: Süddeutsche Zeitung. 7. Januar 2016, abgerufen am 7. Januar 2016.
- ↑ Hunderte Silvesterdelikte bleiben für immer ungesühnt, welt.de vom 10. Juli 2016
- ↑ 1200 Frauen wurden Opfer von Silvester-Gewalt, sueddeutsche.de vom 10. Juli 2016
- ↑ Jörg Diehl: Straftäter aus Nordafrika. Eine schwierige Klientel. Spiegel Online. 12. Januar 2016.
- ↑ spiegel.de 5. Januar 2016: Übergriffe in Köln: Merkel verlangt harte Antwort des Rechtsstaats
- ↑ Übergriffe in Köln: de Maizière warnt vor Generalverdacht gegen Flüchtlinge. Spiegel online, 5. Januar 2016, abgerufen am 6. Januar 2016.
- ↑ Übergriffe auf Frauen. De Maizière: Rechtliche Schwelle für Abschiebung von Asylbewerbern überdenken. www.sueddeutsche.de, 6. Januar 2016, abgerufen am 6. Januar 2016.
- ↑ Silvester-Übergriffe in Köln: Ausweisung der Täter – „durchaus denkbar“. In: tagesschau.de. ARD, 7. Januar 2016, abgerufen am 10. Januar 2016.
- ↑ SWR, Hürden bei der Ausweisung, 8. Januar 2016
- ↑ Innenminister verhandelt in Nordafrika. In: Sächsische Zeitung-Online. 29. Februar 2016 (unter Bezug auf dpa).
- ↑ Sven Sivert, z.Z in Tunis: Maghreb-Tour. Kleine Schritte auf dem Nebenschauplatz. In: Sächsische Zeitung-Online. 2. März 2016.
- ↑ Länder wollen Staatsbürger zurücknehmen. In: Onlinepräsenz der deutschen Bundesregierung, 1. März 2016.
- ↑ "NRW-Innenminister klagt über Abschieberegeln " faz.net vom 9. Juni 2016
- ↑ Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung zum Rechtsgutachten „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem von Prof. Udo Di Fabio“
- ↑ a b Bayern.de, Das Gutachten von Professor Di Fabio im Wortlaut (Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem) (PDF)
- ↑ Staatskanzlei: Kabinett berät Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio zum Thema „Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“. In: Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR), 12. Januar 2016.
- ↑ she/DPA/DPA: Flüchtlinge: Asylbewerberheime bundesweit überfüllt – Deutschland. In: stern.de. 18. September 2014, abgerufen am 3. Oktober 2015.
- ↑ Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung: Hamburg beschließt Beschlagnahme von Immobilien. In: Spiegel Online. 2. Oktober 2015, abgerufen am 4. Oktober 2015.
- ↑ Land lockert Bauvorschriften für Flüchtlingsheime in: Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 11. November 2015.
- ↑ heute journal. 20. Januar 2016
- ↑ Flüchtlinge in Turnhallen: 1120 Sportstunden ausgefallen. Focus Online. 13. Januar 2016, abgerufen am 7. April 2016
- ↑ Armin Himmelrath: Erstaufnahme in Turnhallen: Immerhin winterfest. Spiegel Online. 18. November 2015, abgerufen am 7. April 2016
- ↑ Notquartiere für Flüchtlinge in Berlin: Funktionäre fordern Räumungsplan für Sporthallen. Der Tagesspiegel. 6. April 2016, abgerufen am 7. April 2016
- ↑ Interview mit Gießener Flüchtlingshelfer: Situation wie in Lampedusa, Hessenschau.de, 10. August 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
- ↑ a b c Alexander Sarovic: Sexuelle Gewalt in Flüchtlingsheimen: „Besonders gefährdet sind alleinstehende Mütter“. In: Spiegel Online. 4. Oktober 2015, abgerufen am 4. Oktober 2015.
- ↑ Flüchtlingsheim: Trio prügelt auf schwules Paar ein, Bz-berlin.de, 7. Oktober 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
- ↑ Calden bei Kassel: 14 Verletzte bei Massenschlägerei in Flüchtlingsunterkunft. In: Spiegel Online. 28. September 2015, abgerufen am 3. Oktober 2015.
- ↑ Schlägerei unter Flüchtlingen in Hamburg und Braunschweig, bz-berlin.de, 7. Oktober 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
- ↑ Stuttgarter Nachrichten, Stuttgart, Germany: Flüchtlinge in Backnang: Asylbewerber nach Streit außer Lebensgefahr – Stuttgarter Nachrichten. In: stuttgarter-nachrichten.de. Abgerufen am 6. November 2015.
- ↑ lsc/amü/ww: Flüchtlinge: Trennung nach Herkunft und Religion ist keine Lösung gegen Gewalt – Politik. In: stern.de. 29. September 2015, abgerufen am 3. Oktober 2015.
- ↑ Zeit Online, Wenn ich mit ihm schliefe, müsse ich nicht zahlen, 18. Januar 2016
- ↑ Die Welt, Frauen gelten nichts. Werden wie Hunde behandelt, 22. Januar 2016
- ↑ Immer mehr Übergriffe in Flüchtlingslagern TAZ.de am 25. September 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
- ↑ Handelsblatt, Polizeigewerkschaft spricht von Verharmlosung 6. Oktober 2015
- ↑ Die Zeit, Wo in Deutschland Christen verfolgt werden, 29. Juli 2014
- ↑ Verfolgt in Deutschland Welt.de, 27. September 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
- ↑ Bayernkurier, Moslems attackieren Christen in Asyl-Heimen, 28. September 2015
- ↑ Tagesanzeiger, Muslimische Security verprügelt Christen im Asylheim, 19. Januar 2016
- ↑ Staatsschutz ermittelt: Christliche Flüchtlinge in Tempelhof bedroht
- ↑ Arbeitsagentur will „Blue Card“. In: Die Tageszeitung. 21. Juli 2015, abgerufen am 10. September 2015.
- ↑ Parteien streiten über Blue Card für hochqualifizierte Flüchtlinge. Zeit online, 4. August 2015, abgerufen am 1. Dezember 2016.
- ↑ dpa/rct: Flüchtlinge sollen Arbeitsmarktstatistik nicht verderben Die Welt vom 3. Dezember 2015.
- ↑ Christoph Heinzle / Elisabeth Weydt: Flüchtlinge arbeiten schwarz für Dumpinglöhne. NDR, 30. August 2016
- ↑ Kerstin Bund: 300.000 – Wie eine Meldung Hunderttausende Flüchtlinge in Deutschland unbewiesen zu Schwarzarbeitern erklärte. Die Zeit, 15, September 2016
- ↑ Hälfte der syrischen Flüchtlinge schlecht ausgebildet. In: epochtimes.de. Die Welt, 27. Oktober 2015, abgerufen am 11. November 2015 (deutsch).
- ↑ Jeder sechste Flüchtling ging auf die Uni. In: welt.de. Die Welt, 28. August 2015, abgerufen am 11. November 2015 (deutsch).
- ↑ Wer kommt da eigentlich zu uns? In: faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. September 2015, abgerufen am 25. Dezember 2015 (deutsch).
- ↑ Flüchtlinge durch Bildung integrieren. Bundesministerium für Bildung und Forschung, 30. September 2015, abgerufen am 27. Februar 2016.
- ↑ Bildung ist der Schlüssel. Bundesministerium für Bildung und Forschung, 30. September 2015, abgerufen am 27. Februar 2016.
- ↑ Flüchtlingskinder: Bundesländer reagieren auf Lehrermangel. news4teachers.de, 14. Dezember 2015, abgerufen am 27. Februar 2016.
- ↑ Fakten zur Asylpolitik 2015. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, 29. Januar 2016, abgerufen am 27. Februar 2016. S. 4
- ↑ Flüchtlinge sind nicht krimineller als Deutsche, ZEIT.de vom 13. November 2015.
- ↑ Bundesministerium des Inneren: Erstes Lagebild im Kontext von Zuwanderung, vom 13. November 2015.
- ↑ daserste.ndr.de
- ↑ a b Bundeskriminalamt, Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, Stand 6. September 2016
- ↑ Jörg Diehl: Straftäter aus Nordafrika. Eine schwierige Klientel. Spiegel-Online, 12. Januar 2016.
- ↑ Till-Reimer Stoldt: „Wo jeder dritte Nordafrikaner ein Krimineller ist“ Die Welt vom 29. Februar 2016
- ↑ Der Tag: Anschläge auf Flüchtlingsheime nehmen drastisch zu. In: n-tv.de. 28. September 2015, abgerufen am 3. Oktober 2015.
- ↑ KNA: Kriminalität: Furcht vor neu organisiertem Rechtsterrorismus. In: zeit.de. 28. August 2015, abgerufen am 29. August 2015.
- ↑ Flüchtlinge: De Maizière beklagt zunehmende Gewalt gegen Asylbewerber. In: Spiegel Online. 9. Oktober 2015, abgerufen am 9. Oktober 2015.
- ↑ Gewaltwelle: BKA zählt mehr als tausend Attacken auf Flüchtlingsheime. Spiegel Online, 28. Januar 2016
- ↑ Sprunghafter Anstieg bei Anschlägen gegen Flüchtlingsheim, FAZ, 28. Januar 2016
- ↑ Gewalt gegen Flüchtlinge. Es brennt in Deutschland, Zeit Online, 3. Dezember 2015
- ↑ BKA: Kernaussagen „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ Betrachtungszeitraum: 01.01. – 30. September 2016
- ↑ Freiwillige sind unentbehrlich. In: Süddeutsche Zeitung. 23. September 2015, abgerufen am 5. Oktober 2015.
- ↑ Heinrich-Böll-Stiftung: Willkommenskultur für Flüchtlinge in Deutschland und der EU, 1. Oktober 2014, abgerufen 8. Oktober 2015.
- ↑ Germany greets refugees with help and kindness at Munich central station, Guardian.com vom 3. September 2015.
- ↑ deutschlandradiokultur.de
- ↑ faz.net
- ↑ Willkommenskultur, gibt’s die noch?. Deutsche Welle. 8. April 2016
- ↑ Konjunkturprognose November 2015 – Deutschland OECD.online 9. November 2015, abgerufen 9. November 2015, ausführlich als pdf 88 kB, oecd.org (PDF).
- ↑ a b OECD traut Deutschland mehr Wachstum zu – Auch dank Zuwanderung OnVista online 9. Nov. 2015 nach Meldung durch Reuters, abgerufen 9. November 2015.
- ↑ a b c d e f g Die Welt, Martin Greive, Kosten von bis zu 30 Milliarden Euro, jedes Jahr, 16. Oktober 2015.
- ↑ a b Die Welt, Top-Ökonom fordert Lohnsubventionen für Flüchtlinge, 14. Dezember 2015.
- ↑ Mark Schieritz: Arbeitsmarkt: Flüchtlinge kosten bis zu 400 Milliarden Euro. Zeit online, 27. April 2016, abgerufen am 20. Juni 2016.
- ↑ Bremen startet Revolte gegen die Schuldenbremse Bericht in DIE WELT vom 4. Mai 2016
- ↑ Philip Ziegler: „Die Haushalte schaffen das“ Die ZEIT vom 23. September 2016
- ↑ a b c Zeit Online, Interview mit Hans-Werner Sinn 8. Oktober 2015.
- ↑ a b FAZ, Wir schaffen was?, 29. Dezember 2015
- ↑ „Tafeln rationieren Essen wegen Flüchtlingsandrang“ Die Welt vom 3. März 2016
- ↑ „Krankenkassen skeptisch über zusätzliche Milliarden im Wahljahr“ Die Zeit vom 19. Juni 2016
- ↑ Nahles-Hammer: Eine Million Hartz-IV-Empfänger mehr durch Flüchtlinge, focus.de vom 9. Oktober 2015, abgerufen am 11. Oktober 2015.
- ↑ Durch Zuwanderung von Flüchtlingen starke Zunahme der Ausgaben für Hartz IV, gleichzeitig mehr Jobs für Einheimische. FAZ online 20. Oktober 2015, abgerufen 5. November 2015.
- ↑ Lena Schipper: „Merkels Flüchtlingspolitik ist verwerflich.“ Der Entwicklungsökonom Paul Collier zweifelt an der Integrationsbereitschaft der Flüchtlinge. Er sagt: Deutschland rettet die Falschen., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. Februar 2016
- ↑ Die Welt, Die Illusion von der schnellen Hilfe durch Flüchtlinge, 30. Juni 2016
- ↑ FAZ, Viele Zuwanderer sind nur für Helfertätigkeiten geeignet, 14. Januar 2016
- ↑ Die Welt, Gunnar Heinsohn, Die großzügigen Schweden zahlen einen hohen Preis, 22. September 2015.
- ↑ Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Fast eine Million Flüchtlinge in Deutschland. 30. November 2015, abgerufen am 25. Dezember 2015.
- ↑ EU-Kommissar Mucovici: Wachstumseffekte auf deutsche Wirtschaft selbst bei geringer Qualifikation der Flüchtlinge, Werner Mussler auf FAZ online am 5. November 2015, abgerufen am 6. November 2015.
- ↑ Herbstprognose 2015 der EU zur Konjunktur: Durch Flüchtlingsstrom positiver Einfluss auf Wirtschaftswachstum, Sabine Hackländer und Kai Küstner auf BR24 online am 5. November 2015, abgerufen 6. November 2015.
- ↑ a b Interview mit dem „Hochschullehrer des Jahres 2015“ und ehemaligen Leiter des Münchener Ifo-Institutes für Wirtschaftsforschung, Hans-Werner Sinn. In: Forschung und Lehre 4|16, S. 304–306 (2016)
- ↑ Die Welt, Flüchtlingskrise könnte fast eine Billion Euro kosten, 25. November 2015
- ↑ Dorothea Siems: „Auf unsere Kinder wartet die 7,7-Billionen-Euro-Lücke“ Die Welt vom 19. Juli 2016
- ↑ Zum Überblick über die gesamte Literatur zu diesem Thema vgl. Arno Tausch: Europe’s Refugee Crisis. Zur aktuellen politischen Ökonomie von Migration, Asyl und Integration in Europa. (= MPRA Paper. Band 67400). University Library of Munich, Germany (Online – englisch: Europe's Refugee Crisis. On the current political economy of migration, asylum and integration in Europe.).
- ↑ OECD: Konjunkturprognose November 2015 – Deutschland online 9. November 2015, abgerufen 9. November 2015, ausführlich als pdf 88 kB oecd.org (PDF).
- ↑ Nobelpreisträger warnt vor zu vielen Flüchtlingen., Die Welt, 6. Dezember 2015.
- ↑ Die Welt, Wenn ich nach Deutschland komme, muss ich mich anpassen, 13. Februar 2016
- ↑ FAZ, Forderungen aus der CDU nach weiterer Verschärfung des Asylrechts, 8. Februar 2016
- ↑ Bertelsmann-Stiftung, Die Arbeitsintegration von Flüchtlingen in Deutschland (PDF) Februar 2015.
- ↑ L. Wößmann et al.: Flüchtlinge, in: Forschung und Lehre, Heft 1|16, S. 10–33 (2016)
- ↑ Flüchtlinge in Deutschland: Es gibt eine Obergrenze für Integration. In: tagesspiegel.de. 29. Oktober 2015, abgerufen am 7. November 2015.
- ↑ FAZ, 70 Prozent der Flüchtlinge brechen Ausbildung ab, 15. Oktober 2015.
- ↑ Lehrerverband fordert Obergrenze für Migranten in Schulklassen. In: Zeit Online. Zeit Online, 15. Oktober 2015, abgerufen am 7. November 2015.
- ↑ Gabriel über Flüchtlingskrise: „Viele Orte sind bereits überfordert“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2. Oktober 2015, ISSN 0174-4909 (faz.net).
- ↑ Kay-Alexander Scholz: Kommentar: Zeit für mehr Verfassungspatriotismus. In: dw.com. DW.COM, 23. Mai 2015, abgerufen am 7. November 2015.
- ↑ Till-Reimer Stoldt: Diese Frau greift den deutschen Islam frontal an. In: Welt Online. 30. Oktober 2015, abgerufen am 7. November 2015.
- ↑ Die meisten, die herkommen, denken nicht an Integration. In: Welt Online. Die Welt, 30. September 2015, abgerufen am 7. November 2015.
- ↑ T-Online, Deutschland streitet um die Leitkultur
- ↑ Merkel muss darüber nachdenken, was sie uns zumutet. Welt Online, 12. Februar 2016
- ↑ Münkler: Multikulti wird nicht funktionieren, STERN.de, 9. September 2015 (siehe auch die gedruckte Ausgabe 38/2015).
- ↑ FAZ, Cem Özdemir: „Ich will nicht, dass Saudi-Arabien Moscheen in Deutschland baut“, 28. November 2015.
- ↑ Die Welt, Kritik an Erdogans türkischen Predigern in Deutschland, 24. April 2016
- ↑ Die Welt, So nähren Erdogans Prediger Islamismus in Deutschland, 24. April 2016
- ↑ SWR, Freiburger Ökonom erwartet Steuererhöhungen, 15. Oktober 2015.
- ↑ Focus, Top-Ökonom prophezeit: Flüchtlingskrise wird uns eine Billion Euro kosten, 25. November 2015.
- ↑ Stiftung Marktwirtschaft, Eine fiskalische Bilanz der Flüchtlingskrise auf Basis der Generationenbilanz für Deutschland (PDF) 24. November 2015.
- ↑ Flüchtlinge: Wohin mit den jungen Männern? Zeit Online, 21. November 2015, abgerufen am 26. November 2015.
- ↑ a b Ein Einwanderungsgesetz für Deutschland. SPD-Bundestagsfraktion, 7. November 2016.
- ↑ a b Und täglich grüßt das Migrationsgesetz. FAZ, 7. November 2016.
- ↑ a b Punktesystem nach kanadischem Vorbild. Sächsische Zeitung, 8. November 2016, S. 2 (Druckausgabe).
- ↑ a b So soll das Einwanderungsgesetz funktionieren. SPD-Bundestagsfraktion, 7. November 2016.
- ↑ FAZ, Einwanderungsgesetz: Wenn jeder bleibt, 7. November 2016
- ↑ Einwanderung wird Wahlkampfthema. Sächsische Zeitung (Online), 7. November 2016.
- ↑ Stefan von Borstel: Deutschland soll bei Einwanderung Punkte einführen. In: WeltN24, 23. November 2012.
- ↑ Zitat aus dem Philosophie Magazin Nr. 02/2016, Seite 51, und sinngemäß auch in der Online-Zeitschrift ipg-journal
- ↑ BT Drucksache 18/7311. Abgerufen am 2. Januar 2016.
- ↑ Flüchtlinge Ein Geheimerlass zur Öffnung der Grenze? In: FAZ.NET. Abgerufen am 2. Januar 2017.
- ↑ Flüchtlingskrise: Ein Brandbrief an die Kanzlerin. In: www.wiwo.de. Abgerufen am 2. Januar 2017.
- ↑ Stern. 15. September 2016, S. 112.
- ↑ Kanzlerin übergeht Bundestag. Abgerufen am 2. Januar 2017.
- ↑ mdr.de: Stahlknecht: Grenzkontrollen für Flüchtlinge | MDR.DE. (mdr.de [abgerufen am 3. Januar 2017]).
- ↑ Gauweiler verlangt Intervention des Bundestags. In: Die Welt. 16. November 2015, abgerufen am 3. Januar 2017.
- ↑ Flüchtlinge: Seehofer: "Es ist eine Herrschaft des Unrechts". In: sueddeutsche.de. ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 2. Januar 2017]).
- ↑ openJur e. V.: BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 – Az. 2 BvL 8/77 (Schneller Brüter, Kalkar I). In: openjur.de. Abgerufen am 2. Januar 2017.
- ↑ Flüchtlingsstrom begrenzen: „Der Bund kann gezwungen werden“. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 2. Januar 2017]).
- ↑ openJur e. V.: BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 – Az. 2 BvL 8/77 (Schneller Brüter, Kalkar I). In: openjur.de. Abgerufen am 2. Januar 2017.
- ↑ Prof. Dr. Axel Tschentscher, LL.M., M.A.: DFR – BVerfGE 94, 49 – Sichere Drittstaaten. In: www.servat.unibe.ch. Abgerufen am 3. Januar 2017.
- ↑ Bundesverwaltungsgericht: Bundesverwaltungsgericht | Entscheidung | BVerwG 1 C 29.03. In: www.bverwg.de. 8. Februar 2005, abgerufen am 3. Januar 2017.
- ↑ Flüchtlingskrise – Juristenstreit über die „Herrschaft des Unrechts“. In: Cicero Online. (cicero.de [abgerufen am 3. Januar 2017]).
- ↑ "Natürlich kann man das Grundrecht auf Asyl beschränken". In: www.bayerische-staatszeitung.de. Abgerufen am 3. Januar 2017.
- ↑ FOCUS Online: Grenzen dicht? Kein Kritiker kann Merkel zwingen, ihre Politik zu ändern. In: FOCUS Online. (focus.de [abgerufen am 3. Januar 2017]).
- ↑ Der Staat in der Flüchtlingskrise. In: www.schoeningh.de. Abgerufen am 3. Januar 2017.
- ↑ Flüchtlinge: Scharfe Kritik an Angela Merkels Asyl-Politik – WELT. In: DIE WELT. Abgerufen am 3. Januar 2017.
- ↑ a b Staatsrechtler beklagen deutsche Sondermoral. FAZ, 19. Dezember 2015.
- ↑ Gastbeitrag auf www.ksta.de 13. Januar 2016: Angela Merkels Selbstherrlichkeit in der Flüchtlingspolitik
- ↑ a b Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung, Die Welt, 13. Januar 2016
- ↑ Deutscher Bundestag, Drucksache 18/7311 (PDF)
- ↑ Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 14. November 2013 – Bundesrepublik Deutschland gegen Kaveh Puid
- ↑ FAZ, Die Flüchtlingskrise kann rechtsstaatlich bewältigt werden, 10. Februar 2016
- ↑ Bund bleibt verantwortlich für Einreisekontrolle. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12. Januar 2016.
- ↑ Seehofer-Klage gegen Merkels Asylkurs wäre berechtigt. In: Die Welt, 12. Januar 2016.
- ↑ Die Welt, Papier rechnet mit deutscher Flüchtlingspolitik ab, 12. Januar 2016
- ↑ Unerhörtes aus Berlin FAZ, 14. Januar 2016
- ↑ Melanie Amann: Flüchtlingspolitik: CDU-Funktionäre rebellieren gegen Merkel. In: Spiegel Online. 7. Oktober 2015, abgerufen am 7. November 2015.
- ↑ CDU-Politiker schreiben Merkel offenen Brief wegen Flüchtlingspolitik, Zeit Online vom 7. Oktober 2015, abgerufen am 7. Oktober 2015.
- ↑ Der SPD-Ministerpräsident von Brandenburg fordert: Merkel muss Flüchtlingszahl verringern Tagesspiegel vom 6. Oktober 2015, abgerufen am 7. Oktober 2015.
- ↑ Kritik an Flüchtlingspolitik: CSU wirft Merkel „beispiellose Fehlleistung“ vor Tagesschau.de vom 11. September 2015, abgerufen am 7. Oktober 2015.
- ↑ Ungarns Premier bei der CSU. Orbán hatte von Anfang an recht Spiegel Online, 23. September 2015, abgerufen am 7. Oktober 2015.
- ↑ Migration: CSU rechnet mit Merkels Flüchtlingspolitik ab FAZ.net vom 11. September 2015, abgerufen am 7. Oktober 2015.
- ↑ Flüchtlingskrise: Seehofer droht Merkel mit Verfassungsklage, Spiegel.de vom 9. Oktober 2015.
- ↑ AFP/mol: Horst Seehofer macht sich nur noch lächerlich Welt.de vom 10. Oktober 2015, abgerufen am 10. Oktober 2015.
- ↑ dpa: Gabriel spottet über Seehofers „Panikmache“ Faz.de vom 10. Oktober 2015, abgerufen am 10. Oktober 2015.
- ↑ „Heiße Luft“, „völlig abwegig“, „Affront gegen die Bundeskanzlerin“, Süddeutsche Zeitung vom 10. Oktober 2015, abgerufen am 10. Oktober 2015.
- ↑ Gregor Gysi/Deutschlandfunk: Seehofer macht die AfD salonfähig, Die-Linke.de vom 9. Oktober 2015, gesichtet am 10. Oktober 2015.
- ↑ Seehofer: bis zu 200.000 Flüchtlinge pro Jahr verkraftbar. In: deutschlandfunk.de. Nachrichten, 3. Januar 2016, abgerufen am 27. Januar 2016 (deutsch).
- ↑ Merkel weist Seehofers Ultimatum zurück, Sueddeutsche.de am 27. Oktober 2015, abgerufen am 27. Oktober 2015.
- ↑ Reuters, dpa, coh: Seehofer setzt Merkel Ultimatum bis Allerheiligen Die Welt vom 27. Oktober 2015.
- ↑ Nach Seehofers Ultimatum: Spitzentreffen zur Flüchtlingskrise geplant ( vom 28. Oktober 2015 im Internet Archive) (mit Videos über die Situation vor Ort), BR.de, 28. Oktober 2015, abgerufen am 28. Oktober 2015.
- ↑ Ralf Fücks: Flüchtlinge: Stresstest für den Zusammenhalt. In: Spiegel Online. 28. Oktober 2015, abgerufen am 28. Oktober 2015.
- ↑ a b Zentralrat der Juden spricht sich für Obergrenzen aus. Zeit Online, 23. November 2015.
- ↑ Flüchtlinge: Entwicklungsminister Müller (CSU) sieht Obergrenzen skeptisch. In: Spiegel Online. 10. Januar 2016, abgerufen am 10. Januar 2016.
- ↑ Obergrenzen für Asylsuchende und Bürgerkriegsflüchtlinge im Lichte des EU-Rechts. (PDF), Ausarbeitung des Fachbereichs Europa des Deutschen Bundestages (Aktenzeichen: PE 6 – 3000 – 153/15, Abschluss der Arbeit: 16. Dezember 2015).
- ↑ Dirk Wittenberg (dpa via dpa): Zulässigkeit von Obergrenzen für die Aufnahme von Flüchtlingen. In: Mittelbayerische Zeitung–Live zum Thema: Flüchtlingskrise in Europa, 20. Dezember–18:08.
- ↑ Flüchtlinge: Sind Obergrenzen machbar? In: Mittelbayerische Zeitung, 4. Januar 2016.
- ↑ Tom Heneghan: German churches tone down refugee welcome as problems mount. Washington Post vom 12. Februar 2016.
- ↑ Mely Kiyak: Hinter den Geretteten nicht verstecken. Warum wird die Obergrenze für Tote nicht diskutiert? Die Debatte um Flüchtlingszahlen macht deutlich: Man hat sich entschlossen, Grenzen zu schützen und nicht Menschen. In: Zeit Online. 27. Januar 2016, abgerufen am 13. März 2016.
- ↑ FAZ, „Merkels Flüchtlingspolitik ist verwerflich“, 22. Februar 2016
- ↑ a b Asylrecht wirkt auf Flüchtlinge wie ein Magnet. In: Die Welt-Online. 25. November 2015.
- ↑ „Wenn ich nach Deutschland komme, muss ich mich anpassen“. In: Die Welt. 13. Februar 2016.
- ↑ Merkel wirbt für Asylpolitik bei Wahlkampf-Auftakt in Magdeburg. In: FAZ. 13. Februar 2016.
- ↑ Matthias Meisner: Zahl der Flüchtlinge aus Albanien steigt deutlich. In: Der Tagesspiegel. 7. Mai 2015, abgerufen am 18. September 2015.
- ↑ Anja Ettel, Holger Zschäpitz: Wo in Europa Flüchtlinge am meisten Geld bekommen. In: Die Welt. 18. September 2015, abgerufen am 18. September 2015.
- ↑ Bundesamt erwartet 450.000 Asylanträge in diesem Jahr. In: bamf.de. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 7. Mai 2015, abgerufen am 18. September 2015.
- ↑ Michael Martens: Frieden kann man nicht essen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 2. September 2015, abgerufen am 18. September 2015.
- ↑ a b KNA/AFP/mol: Flüchtlingszahl aus Algerien und Marokko steigt stark an Welt.de vom 15. Januar 2016.
- ↑ a b c d e Was hinter dem Flüchtlingszug aus Nordafrika steckt. In: Ostsee-Zeitung, 18. Januar 2016.
- ↑ a b Wie lässt sich die Zahl der Flüchtlinge reduzieren. Sächsische Zeitung, 21. Januar S. 2.
- ↑ Operation Bugwelle. In: Der Spiegel. Heft 4/2016 vom 23. Januar 2016, S. 23.
- ↑ Bundestag macht Maghreb sicher. n-tv.de, 13. Mai 2016.
- ↑ Christoph Sydow: Maghreb-Staaten. Sichere Herkunftsländer? Sicher nicht. Spiegel Online,13. Mai 2016.
- ↑ Bayern bestellt Juristen für die Verfassungsklage, In: Die Welt, 23. Februar 2016.
- ↑ Oppermann warnt CSU vor Verfassungsklage gegen Flüchtlingspolitik. In: sueddeutsche.de. Abgerufen am 11. April 2016.
- ↑ CSU verspottet Oppermann nach Kritik an Klagedrohung. In: sueddeutsche.de. Abgerufen am 11. April 2016.
- ↑ Bayern verzichtet auf Verfassungsklage. Zeit, erschienen am 10. Mai 2016, abgerufen 7. Januar 2017
- ↑ Quelle: Online-Präsenz des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) /Interviews und Fachartikel → Seite: Flucht und Asyl: Aktuelle Zahlen und Entwicklungen, 26. Juli 2015. Abgerufen am 30. Oktober 2015.