Geschmacksangabe (Wein)

in der EU einheitlich geregelte Angabe
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Bei Wein bzw. Schaumwein werden die folgenden Geschmacksgrade unterschieden:

Wein

Trocken

Wein mit einem Restzuckergehalt von maximal 9 g/l, wobei der Säuregehalt höchstens 2 g/l niedriger sein darf. Klassisch trocken erlaubt nur 4 g/l Restzucker.

Weine mit einem Restzuckergehalt bis 2 g/l dürfen auf dem Etikett den Schriftzug "Für Diabetiker geeignet" mit dem Zusatz "nur nach Befragen des Arztes" führen.

Halbtrocken

Halbtrockener Wein darf maximal 9 bis 18 g/l unvergorenen Zucker enthalten.

Lieblich

Wein mit süßer Geschmacksausrichtung mit über 18 g/l, bis 45 g/l Restzucker.

Mild

Weine mit einem Restzuckergehalt über 45 g/l.

dt.: extra herb; franz.: extra brut

Trockenste Variante des Schaumweins. Alternative Bezeichnung: Brut de Brut, brut nature 0 - 6 g/l Restsüße.

dt.: herb; franz.: brut

Schaumwein mit weniger als 15 g/l Restzucker.

dt.: extra trocken; franz.: très sec; engl.: extra dry

Schaumweine mit einem Restzuckergehalt zwischen 12 und 20 g/l.

dt.: trocken; franz.: sec; engl.: dry; ital.: secco asciutto; russ.: suchoy

Schaumwein mit einem Gehalt an Restzucker zwischen 17 und 35 g/l.

dt.: halbtrocken; franz.: demi-sec; ital.: aboccato;