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Diskussion:Pornografie/Archiv/1

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aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 23. Juni 2004 um 11:09 Uhr durch 80.184.133.121 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Falls das hier so weitergeht mit den obszönen Einträgen, muss der seriöse Beitrag zum Thema "Pornographie" wohl oder übel gesperrt werden.

Ich bitte ernsthaft darum, den Beitrag "Pornographie" vom Müll, der laufend wieder neu eingetragen wird, zu befreien, und die IP des betreffenden Users endgültig zu sperren, damit Ruhe herrscht. Kindsköpfe haben hier nichts verloren.


Der Wachturm hier verlinkt ?Habt ihr sie noch alle ? Scheinbar nicht? woanders löscht man radikale Seiten!Oje Wachtturm

Hallo, ich habe den "Wachturm"-Link zwar nicht eingestellt, aber als solchen kennlich gemacht, da ich fand, dass man wissen sollte, von welcher Seite in entsprechenden Informationen stammen (wenn man die Seite aufruft, ist das auf den ersten Blick keineswegs ersichtlich). Ich habe erst auch überlegt, den Link zu löschen, weil er sicher nicht NPOV ist. Fand es dann aber, dass er mit der Kennzeichnung drin bleiben kann, da in einigen anderen Links ja auch klare Standpunkte vertreten werden. Falls jemand findet, dass die Zeugen Jehovas grundsätzlich zu radikal sind, um hier zitiert zu werden, kann er den Link aber gerne wieder raus nehmen. Darian 13:48, 22. Jun 2004 (CEST)

Wieviel IP´s willst du sperren laßen? schon mal was von anonymizer Software gehört?


Eine Sperrung ist eine drastische Maßnahme, die nur bei dauerhafter Störung durchgeführt wird. Lass doch das Kiddie sich austoben, setz den Artikel auf Deine Beobachtungsliste und ändere ihn dann in ein paar Stunden wieder auf die ursprüngliche Version. --Urbanus 16:36, 11. Jul 2003 (CEST)

genau. ausserdem wozu haben sysops den schicken rollback button.. ; ) wenn ers so nötig hat soll er doch, und irgendwann geht jedem die zeit für solche scherze aus... -- pit 16:41, 11. Jul 2003 (CEST)

Der gesamte Artikel versucht Pornographie als "obszön" darzustellen. Das mögen viele zwar so sehen, ist aber wertend. Vielmehr ist Pornographie eine Erotik, die sich auf Sex konzentriert. Das ist doch an sich nicht verwerflich? Vielleicht sollte ein Fachmann das mal versuchen zu glätten. 82.82.130.108 18:51, 21. Dez 2003 (CET)

Was soll der Link auf die Website "porno-frei"? Religiös verklärte Verteufelung von Erotik, die nichts in einer laizistischen Internet-Enzyklopädie zu suchen hat!

Ich dachte, Wikipedia wäre neutral. Dass sie laizistisch wäre, ist mir neu. --Benedikt 15:31, 23. Apr 2004 (CEST)

lazistisch hängt doch eng mit neutral zusammen, oder willst du, dass hier alles nach der bibel abläuft

Wikipedia ist vielleicht nicht laizistisch, aber sicher nicht kirchlich, da das dann ja einer Neutralität automatisch widerspricht. Wir sollten uns an der Wissenschaft orientieren, nicht an Weltanschauungen. Stern 08:24, 22. Jun 2004 (CEST)

Ausserdem sollte man mehr darauf aufmerksam machen das andere Länder andere gesetze bezüglich "Pornografie"haben als Deutschland. Manche laxere z.B. Niederlande und manche Härtere z.B. Iran.

In den Niederlanden z.B. ist die Zoophilie pornografie erlaubt! In Deutschland ist zwar Zoophilie(bei Beachtung des Tierschutzgesetzes, Zoosadismus ist z.B. richtigerweise verboten) erlaubt, aber nicht deren Verbreitung als Pornografie.


Kinderpornografie

Im Text werden zwar Paragrafen bemüht, aber es ist nicht die Rede davon, dass auch das Zeigen von Kindern in pornografischem Zusammenhang verboten ist. Ich würde mich sehr wundern, wenn es dafür kein eigenes Gesetz gibt. Kann da jemand etwas ergänzen? Stern 08:23, 22. Jun 2004 (CEST)

Kinderpornografie ist erst strafbar bei Kindern unter 14 jahren ? Bei pornografie mit 14jährigen aufwärts ist sie erlaubt ??Das wäre mir neu. Bitte um Aufklärung.

Versteh deine Bedenken. Aber nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist Kind, wer unter 14, Jugendlicher, wer unter 18 Jahren ist. Und im StGB ist das so übernommen, schau hier die entsprechenden Paragraphen

§ 184b StGB (verweist auf § 176 StGB) Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) ...

Gruß Nocturne 12:00, 23. Jun 2004 (CEST)

Unter "Kinderpornografie" steht etwas von Europäischem Gesetz,Kinder unter 18 ? Kindliches Erscheinungsbild? Gilt das dann nicht auch in Deutschland ?