SS- und Polizeiführer

Funktion innerhalb der Schutzstaffel
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SS- und Polizeiführer (Abkürzung: SSPF) waren Funktionsträger der Schutzstaffel während und vor dem Zweiter Weltkrieg.

Hierbei handelte es sich um einflußreiche Ämter während der Zeit des Nationalsozialismus, die eine Personalunion zwischen einem Polizeiführer und einem Führer der Schutzstaffel (SS) war.

Der erste SS- und Polizeiführer wurde 1938 beim Oberabschnitt Führer bei der allgemeinen SS ernannt. Die Zweckbestimmung war die Bildung von Hierarchien für jede SS- und Polizeieinheit, die nur dem Kommando von Heinrich Himmler und Adolf Hitler unterstand.

SSPF hatten ein Führungstab mit Vertretern aller SS-Organisationen, z.B Ordnungspolizei, Gestapo, Konzentrationslager, Totenkopfverbände, SD und teilweise auch Waffen-SS.

Bei Kriegsausbruch etablierte sich folgende Hierachie:

  • SS- und Polizeiführer
  • Höhere SS- und Polizeiführer (Abk. HSSPF bzw. HSSuP)
  • Generale der Polizei (z.B. Generalleutnant der Polizei, General der Polizei )

Die Amter wurden durch Benennung vergeben. Es gab meistens geographische Zuständigkeiten. Die Einsatzgruppen wurden vom zuständigen SSPF geführt, verloren daher auch ihre ursprüngliche Kommandostruktur. Eine funktionelle Zuständigkeit war die Aufsicht über Ghettos in Polen. Dabei waren sie direkt für die Deportationen in Vernichtungslager (mit der administrativen Hilfe des Reichssicherheitshauptamtes) involviert. Eine weitere funktionelle Funktion war die Kommandierung von Polizeibataillonen und SD-Regimentern im Gefecht.

Viele SS- und Polizeiführer im Osten begangen Kriegsverbrechen, vor allem zum Ende des Krieges. Viele Täter sind untergetaucht oder haben Selbstmord begangen.

Heinrich Himmler erdachte sich eine Struktur aus 28 SS-Abschnitten, die von SSPF geleitet werden sollten. Dieser Polizeistaat wurde nie verwirklicht.

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SS-Oberführer Julian Scherner, SSPF Krakau

Bekannte SS- und Polizeiführer

Literatur