Ein Tachograph (auch Fahrtenschreiber bezeichnet) zeichnet laufend die gefahrene Geschwindigkeit auf. Dies geschieht auf einer runden Papierscheibe, die sich durch ein Uhrwerk ständig dreht. Ein Zeiger bewegt sich je nach der gefahrenen Geschwindigkeit weiter oder näher vom Drehpunkt. Eine ganze Umdrehung entspricht 24 Stunden.

Aufzeichnungen
Die Schreibfunktionen des Tachographen umfassen die Aufzeichnungen über die gefahrenen Geschwindigkeiten, der Wegstrecke sowie Lenk- und Ruhezeiten. Diese Geräte werden auch als EG-Kontrollgeräte bezeichnet.
vorgeschriebene Fahrzeugarten
Vorgeschrieben sind Tachographen in Lkw und Busen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Sie dienen zur Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers durch die Straßenaufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion. Die beschriebenen Tachoscheiben müssen vom Fahrer 30 Tage aufbewahrt und mitgeführt werden.
Manipulationen
Das EG-Kontrollgerät ist auch Gegenstand zahlreicher Manipulationen wie z.B. verbogene Zeiger, Wegbegrenzung durch Gummi oder Schaustoffteile und Kurzschlußschaltung. Auch das "Vergessen des Einlegens" bei Fahrtbeginn oder unerlaubte Scheibenwechsel sind europaweit bekannt.
digitaler Tachograph
Nach der EG-Neuregelung der Verordnung 3820/85 ist der Einsatz digitaler Tachographen (Black box) für Neufahrzeuge zum 5. August 2005 europaweit vorgeschrieben. Damit sollen Manipulationen erschwert bzw. unmöglich gemacht werden.
Bedeutende Hersteller sind: VDO, Kienzle
Siehe auch: Tachometer, Themenliste Straßenverkehr