Im Mittelalter wurden an Hörige verpachtete Höfe mit dem Todfall belegt. Nach dem Tod des Pächters wurde das Pachtverhältnis mit einem Pachtaufschlag, dem Todfall an dessen Nachkommen weitergegeben. Es handelte es also um eine Art Erbschaftssteuer.
Im Mittelalter wurden an Hörige verpachtete Höfe mit dem Todfall belegt. Nach dem Tod des Pächters wurde das Pachtverhältnis mit einem Pachtaufschlag, dem Todfall an dessen Nachkommen weitergegeben. Es handelte es also um eine Art Erbschaftssteuer.