Patronatsrecht für St. Georg
Den Satz "Sie besaßen zudem Patronatsrecht für St. Georg." habe ich leider nicht verstanden! - Was bedeutet dies? Dass Georg (übrigens: Link zu Georg (Heiliger)) der Schutzpatron war? Oder welche "Rechte" hatten hier die Adeligen? - Eine Nachricht wäre hilfreich! Gruß! --Sputnik 16:43, 28. Apr 2006 (CEST)