Hermann von Brandenstein (General, 1821)
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Hermann von Brandenstein war ein deutscher Offizier der Sächsischen Armee. Zur Zeit des Deutschen Krieges vermittelte er zwischen Sachsen, Österreich und Preußen.
Leben
1839 Corps Saxonia Leipzig.[1] Hermann von Brandenstein war 1847 Leutnant in Dresdens Reiter-Kaserne. 1851 war er Oberleutnant und Adjutant. Er kam 1857 als Rittmeister in den sächsischen Generalstab. Er diente in einem Kavallerie-Regiment und war 1861 und 1862 Adjutant des sächsischen Kriegsministers Bernhard von Rabenhorst.[2] Als Major wurde v. Brandenstein am 1. April 1863 zum sächsischen Vertreter des IX. Armee-Korps bei der Bundesmilitärkommission ernannt. 1866 zum Oberst im Kriegsministerium befördert, wurde er im selben Jahr sächsischer Militärbevollmächtigter in Berlin. Mitte Dezember 1866 stellte Brandenstein in einem Anschreiben zum Entwurf der Verfassung des Norddeutschen Bundes fest, dass eine vollständige Annahme dieser Verfassung die Aufgabe jeder militärischen Selbständigkeit bedeuten würde. In seiner Position als sächsischer Militärbevollmächtigter war er auch einer der vier sächsischen Bevollmächtigten im Bundesrat des Norddeutschen Bundes, neben dem Finanz- und Außenminister Richard von Friesen, dem Ministerialdirektor im Innenministerium Christian Albert Weinlig und dem Geheimen Finanzrat Hans von Thümmel.[3] Als Generalmajor bekleidete v. Brandenstein diese Ämter bis April 1870. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er in den vorläufigen Ruhestand versetzt. Sein Nachfolger im Amt wurde Bernhard von Holleben genannt von Normann. Nach der Deutschen Reichsgründung, in der ersten Jahreshälfte 1873, vertrat v. Brandenstein als erfahrener Diplomat die sächsischen Interessen im neu gegründeten Bundesrat (Deutsches Reich), bevor er endgültig aus dem Militär- und Diplomatendienst ausschied. 1874 noch zum Generalleutnant befördert, führte er den Ehrentitel Exzellenz.[2]
Ehrungen
Brandenstein wurde mit folgenden Orden beliehen:[2]
- Hausorden vom Weißen Falken, Ritterkreuz 1. Klasse (1858)
- Orden der Eisernen Krone (Österreich) 3. Klasse (1858)
- Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden, Komtur 2. Klasse (1866)
- Sächsischer Verdienstorden, Komthur 2. Klasse und 1. Klasse (1870)
- Roter Adlerorden 2. Klasse (1870)
- Königlicher Kronen-Orden (Preußen) 2. Klasse (1870)
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten 1930, 96, 248
- ↑ a b c Hermann von Brandenstein (Stadtwiki Dresden)
- ↑ Die Bevollmächtigten des Bundesrates des Norddeutschen Bundes (juraforum.de)
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