Made in Germany

Bezeichnung für Produkte, die in Deutschland hergestellt werden
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Made in Germany ist ein Qualitätssiegel, das auf vielen Produkten aus Deutschland deren Herkunft angibt. Bereits vor dem 1. Weltkrieg wurde "Made in Germany" oder auch nur Germany auf vielen Waren neben der Herstellerbezeichnung angebracht. Porzellan, Bestecke, Kriegsausrüstung (Messer, Dolche, auch Orden).

Als Ende des 19. Jahrhunderts neben Großbritannien auch andere europäische Industrienationen aufstrebten, begann man im Vereinigten Königreich, sich mit der Kennzeichnung des Herkunftslandes durch Made in Germany gegen minderwertige Nachahmungsprodukte zu schützen (Handelsmarkengesetz von 1887). Im Ersten Weltkrieg weitete das britische Handelsministerium am 3. Februar 1916 die Bezeichnungen auf Made in Austria/Hungary verpflichtend aus. Dadurch sollten britische Produkte besser geschützt werden und den Briten sollte es leichter gemacht werden, die Waren des Gegners zu erkennen und zu boykottieren.

Die Kennzeichnung wurde auch nach dem Krieg beibehalten. Da die Qualität der Waren aber in der Regel gut war, setzte sich die Kennzeichnung Made in Germany nicht nur in Großbritannien zunehmend als Qualitätssiegel durch. Das besonders gegen deutsche Produkte gerichtete Gesetz erwies sich als ein Fehlschlag.

Auch während des Wirtschaftswunders nach dem Zweiten Weltkrieg begleitete die Marke Made in Germany den wirtschaftlichen Aufstieg Deutschlands. In den 1980ern gab es unter dem Titel Ihr Einsatz bitte - Made in Germany auch eine Fernsehshow mit Dieter Thomas Heck.

Rechtliche Sicht

Made in Germany wird von keiner zentralen Stelle kontrolliert. Trotzdem wurde der Begriff durch diverse Gerichtsurteile klar abgegrenzt. 1974, entschied der Bundesgerichtshof, dass durch den einheitlichen Begriff Made in Germany nicht zwischen den beiden damaligen deutschen Staaten unterschieden werden konnte, so dass Made in West Germany und Made in GDR nach und nach Einzug hielten.

1995, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, dass Made in Germany gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn der größte Teil des Produkts nicht aus deutschen Rohstoffen besteht oder nicht aus deutscher Fertigung kommt.

Siehe auch