Geistige Behinderung
Geistige Behinderung ist eine Minderung und Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz. Die International Classification of Diseases (ICD) bezeichnet dieses Phänomen als Intelligenzminderung (F70-79).
Der Schweregrad der Intelligenzminderung / geistigen Behinderung wird mit Hilfe standardisierter Intelligenztests festgestellt.
Man unterteilt die geistige Behinderung in vier Grade:
- Leichte geistige Behinderung (leichte Intelligenzminderung, F70, "Debilität" IQ zwischen 50-69
- Mittelgradige geistige Behinderung (mittelgradige Intelligenzminderung, F71, IQ zwischen 35-49
- Schwere geistige Behinderung (schwere Intelligenzminderung, F72, IQ zwischen 20-34)
- Schwerste geistige Behinderung (schwerste Intelligenzminderung, F73, IQ unter 20)
Menschen mit leichter und auch mittelgradiger geistiger Behinderung können durchaus selbständig am Leben in der Gesellschaft teilhaben, z.B. durch Besuch der Regelschule, Arbeiten etc.. Dabei wird auch ein gewisses Maß an Unabhängigkeit erreicht. Mit zunehmendem Schweregrad der Behinderung wächst auch der Bedarf an Unterstützung in allen Lebensbereichen. Bei schwerster Behinderung können Mobilität, Kontinenz oder Kommunikation bis hin zur erheblichen Pflegebedürftigkeit beeinträchtigt sein.
Menschen mit geistiger Behinderung werden i.d.R. nicht mehr in Anstalten, Krankenhäusern oder gar in "Irrenhäusern" untergebracht, was früher zur Ausgrenzung und regelmäßig zu Symptomen wie Hospitalismus führte. Moderne Wohnformen sollen nur die jeweils notwendige Unterstützung bieten und die Autonomie fördern, so etwa das Betreute Wohnen in der eigenen Wohnung oder der Wohngemeinschaft, oder das Wohnheim für behinderte Menschen mit engmaschiger Betreuung.