Attentat

gezielte Tötung, oft einer prominenten Person oder aus politischen Gründen
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Ein Attentat ist eine Gewalttat, die auf die absichtliche Tötung oder zumindest Verletzung einer Person oder einer Gruppe abzielt. In den meisten Fällen ist das Attentat politisch, ideologisch oder religiös motiviert, in manchen Fällen stehen auch wirtschaftliche Interessen oder eine psychische Störung hinter einer Tat. Oft ist das Attentat verbunden mit öffentlichkeitswirksamen Begleitumständen (öffentlicher Tatort, herausragende Persönlichkeit, Geständnis), die dem Anliegen des Attentäters Nachdruck und öffentliche Bekanntheit verleihen sollen. Bis auf wenige Ausnahmen, die wie der Tyrannenmord ethisch und juristisch gerechtfertigt sein können, gelten Attentate mit Todesfolge in der Regel als Mord.

Erfolgreiche Attentate auf führende Politiker wie Julius Cäsar oder Erzherzog Franz-Ferdinand haben Weltkriege ausgelöst. Attentate auf bedeutende Oppositionelle und Aktivisten können die politische Entwicklung nachhaltig beeinflussen und traumatisierend auf Gesellschaften wirken, etwa die Morde an Abraham Lincoln, John F. Kennedy, Robert F. Kennedy und Martin Luther King in den USA, sowie an Gandhi und Olof Palme.

Die politischen Auswirkungen können weitreichend sein. Die Ermordung des chilenischen Generals René Schneider ebnete den Weg für den Militärputsch durch Augusto Pinochet 1973. Das tödliche Attentat auf den israelischen Premierminister Jitzchak Rabin brachte 1995 den Nahost-Friedensprozess zum Erliegen.

Auch im Endeffekt gescheiterte Versuche, wie das Attentat vom 20. Juli 1944 auf Adolf Hitler samt versuchtem Staatsstreich, können bedeutende Folgen haben.

Begriff

 
Attentat auf Abraham Lincoln im Ford Theater Washington, 1865

Die ursprüngliche Bedeutung von Attentat ist „versuchtes Verbrechen“ (von lat. attentatum „das Versuchte“).[1] Ziel des Attentats ist meist, eine hochrangige Person oder mehrere Menschen zu töten oder zu verletzen. Neben konventionellen Waffen gebrauchen Attentäter eine Reihe alternativer Angriffsmittel (etwa Gift, Briefbomben, Autobomben). Die Aktion erfolgt durch einen Einzelnen oder eine kleine Gruppe und wendet sich meist demonstrativ gegen eine einflussreiche Macht. Attentate können auch Werkzeuge des Terrorismus sein.

Der Urheber bzw. Planer der Tat und der ausführende Attentäter müssen nicht notwendigerweise dieselbe Person sein. So sind politisch motivierte Attentate bekannt, die durch Auftragsmörder bzw. Geheimdienstmitarbeiter verübt wurden, etwa das tödliche Attentat des bulgarischen Geheimdienstes auf einen Dissidenten 1978 in London (siehe Regenschirmattentat). Bekannt sind unter anderem auch einige gescheiterte Attentate des amerikanischen Auslandsgeheimdiensts CIA auf den kubanischen Staatschef Fidel Castro (siehe Operation Mongoose).[2]

Begeht eine Tätergruppe ein Attentat, so wird von einem Gruppenattentat gesprochen, ansonsten liegt ein Einzelattentat vor. Der Kriminologe Hans Langemann entwickelte die weitere Unterscheidung zwischen einem Finalattentat, mit dem ein Anschlag sein Ende findet, und dem Initialattentat, mit dem eine Folge weiterer Ereignisse begonnen werden oder das sie auslösen soll, zum Beispiel einen Staatsstreich oder eine Revolution.[3]

Mit derselben Bedeutung wie Attentat wird auch das Wort Anschlag gebraucht, das aber einen größeren Bedeutungsumfang hat. Es kann auch eine Beschädigung oder Zerstörung von Objekten, Abläufen oder Werten bezeichnen (z. B. „ein Anschlag auf die Pressefreiheit“), wobei in diesem Zusammenhang dann auch von Sabotage gesprochen wird.

Ein Attentat richtet sich dagegen immer gegen Menschen und hat meist die Tötung zum Ziel. Allerdings bilden die sogenannten Säureattentate eine Ausnahme: Bei einem typischen Säureattentat ist nicht die Tötung des Opfers, sondern eine Körperverletzung das Ziel. Außerdem spricht man auch bei der mutwilligen Zerstörung von Gemälden oder anderen Kunstwerken durch Säuren von einem „Säureattentat“, obwohl es sich dabei um eine Sachbeschädigung handelt.

Abgrenzung

Es ist zwischen der Hinrichtung von politischen Gegnern und Attentaten zu unterscheiden: Die Hinrichtung von politischen Gegnern kann als politischer Mord angesehen werden. Wenn sie aber durch staatliche Organe veranlasst wird (Anordnung der Todesstrafe), verleiht dies dem Vorgang zumindest eine vordergründige oder Scheinlegalität. Ein Attentat wird dagegen grundsätzlich als illegale Tat angesehen.

Einzige Ausnahme bildet hier das Widerstandsrecht, das in einzelnen Verfassungen den Bürgern im Kampf gegen diktatorische Herrschaft das Recht auf auch gewalttätigen Widerstand einräumt. Das im deutschen Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht (Artikel 20) schließt den Tyrannenmord als letztes Widerstandsmittel gegen einen Diktator nicht aus. In diesem Fall fällt die Tötung einer politischen Führungspersönlichkeit nicht unter den Straftatbestand des Mordes, sondern wird gesetzlich legalisiert.

Zielpersönlichkeiten

Das Ziel eines Anschlages ist bei einem Attentat ein Entscheidungsträger oder ein Repräsentant, meist eine Persönlichkeit von hohem politischen, religiösen oder gesellschaftlichen Rang, nicht eine Privatperson. Der Kreis der prominenten öffentlichen Persönlichkeiten umfasst zum Beispiel Staatsoberhäupter, Regierungsmitglieder, Richter, hochrangige Militärs, aber auch Journalisten oder Wirtschaftsführer, wenn sie eine besondere Rolle in der Politik spielen. Auch örtliche Beamte wie Oberbürgermeister oder Polizeichefs zählen zu den prominenten Personen. Darüber hinaus zählen Führer politischer Parteien, großer Gewerkschaften, sozialer und religiöser Organisationen, Führer von Minderheiten, Schriftsteller und andere prominente Mitglieder wichtiger sozialer Institutionen zu den öffentlichen und somit gefährdeten Personen.

Bekannte Attentate (Auswahl)

Siehe auch

Literatur

Wiktionary: Attentat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Assassination – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Duden online: Attentat
  2. Anita Snow: CIA Plot to Kill Castro Detailed. Washington Post, 27. Juni 2007
  3. Alexander Elster, Rudolf Sieverts, Heinrich Lingemann, Hans Joachim Schneider (Hrsg.): Handwörterbuch der Kriminologie. Band 4. Walter de Gruyter, Berlin 1979, ISBN 978-3-11008-093-3, S. 157.