Schallsignale in der Schifffahrt sind zu unterscheiden zwischen Seeschifffahrt und Binnenschifffahrt.
Seeschifffahrt
Die Schallsignale der Seeschifffahrt sind international in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR, COLREGS) festgelegt, in deutschen Gewässern darüber hinaus durch die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO).
Signalgeber
Signale werden mit einer "Pfeife" (histor.: Dampfpfeife) abgegeben; heute handelt es sich meist um ein Typhon (Signalhorn).
Deutschem Recht unterliegende Schiffe sind mit Schallgebern auszurüsten, die durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) geprüft sind und eine Zulassungsnummer tragen.
Bei Schiffen und Booten unter 12 m Länge sind auch Autohupen und ähnliches zulässig.
Schiffe ab 20 m Länge sind zusätzlich mit einer Glocke, ab 100 m Länge mit einem Gong am Heck auszurüsten.
Tondauer
Ein kurzer Ton dauert etwa eine Sekunde. Ein langer Ton dauert etwa vier bis sechs Sekunden.
Verminderte Sicht
"Verminderte Sicht" bedeutet Sichteinschränkung durch Nebel, Regen, und so weiter; bei Nacht herrscht nicht notwendigerweise verminderte Sicht.
"Schiffe in Fahrt" sind alle Schiffe, die nicht ankern, nicht festgemacht sind und nicht auf Grund liegen; sie können aber durchaus ohne Nutzung der Maschine treiben.
"Manövrierunfähig" ist ein Fahrzeug, wenn es wegen eines Schadens nicht wie sonst vorgeschrieben navigieren kann.
"Manövrierbehindert" ist ein Fahrzeug, wenn es wegen der Art seines Einsatzes nicht frei navigieren kann (z. B. ein Baggerschiff).
Schiffe in Fahrt müssen bei Verminderter Sicht alle zwei Minuten folgende Signale abgeben:
Signal | Schiffe | |
---|---|---|
lang | ▇▇ | Maschinenfahrzeug in Fahrt mit Fahrt durchs Wasser |
lang, lang | ▇▇ ▇▇ | Maschinenfahrzeug in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser (d. h. treibend) |
lang, kurz, kurz | ▇▇ ▇ ▇ | segelnde, schleppende, manövrierunfähige, und tiefgangbehinderte Fahrzeuge in Fahrt; manövrierbehinderte und fischende Fahrzeuge in Fahrt oder vor Anker. |
lang, kurz, kurz, kurz | ▇▇ ▇ ▇ ▇ | letztes (bemanntes) Fahrzeug in einem Schleppverband |
lang, kurz, lang, lang | ▇▇ ▇ ▇▇ ▇▇ | Fahrzeug, welches mit Hilfe eines oder mehrerer Schlepper bugsiert wird - Signal wird vom bugsierten Fahrzeug abgegeben |
kurz, lang, lang | ▇ ▇▇ ▇▇ | Frei fahrende Fähre während der gesamten Fahrt |
Glocken-Einzelschläge | fortlaufend | Nicht freifahrende Fähre während der gesamten Fahrt |
Ankerlieger ab 12 Metern Länge geben mindestens einmal pro Minute ein mindestens 5 Sekunden dauerndes Glockensignal, Ankerlieger ab 100 m zusätzlich mit einem Gong am Heck. Ankerlieger unter 12 m geben mindestens alle 2 Minuten ein deutliches Schallsignal, das mit den vorgeschriebenen nicht verwechselt werden kann. Jeder Ankerlieger darf zusätzlich mit der Pfeife das Warnsignal kurz, lang, kurz geben (▇ ▇▇ ▇).
Manöversignale
- kurz: Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord
- 2x kurz: Ich ändere meinen Kurs nach Backbord
- 3x kurz: Meine Maschine geht rückwärts
- 5x kurz oder mehr: Sie sind ausweichpflichtig!
- lang: Achtung & an unübersichtlichen Engstellen, Biegungen etc. - Fahrzeuge hinter der Engstelle antworten mit "lang"
- lang, lang, kurz: Ich möchte Sie an Steuerbord überholen
- lang, lang, kurz, kurz: Ich möchte Sie an Backbord überholen
- lang, kurz, lang, kurz: Antwort vom zu Überholenden: Einverstanden
Gefahren- und Warnsignale
- 3x kurz, 3x lang, 3x kurz (Morse-Code "SOS"): Seenotfall
- Dauerton: Seenotfall
- lang, 4x kurz: Gefahrensignal (SeeSchStrO); international (COLREGS): Signal eines Lotsen
- kurz, lang (mindestens 5x): "Bleib-Weg-Signal" (SeeSchStrO)
Sonstige Signale
- 3x lang, Pause, 3x lang: Seeschifffahrtsstraße gesperrt (SeeSchStrO)
- 4x kurz: Brücke, Schleuse etc. kann vorübergehend nicht geöffnet werden (SeeSchStrO)
- kurz, lang, kurz, kurz: Aufforderung zum Anhalten durch Polizei usw.(SeeSchStrO)
Binnenschifffahrt[1]
Signal | Schiffe | |
---|---|---|
lang | ▇▇ | Achtung |
kurz | ▇ | Ich richte meinen Kurzs nach Steuerbord |
kurz, kurz | ▇ ▇ | Ich richte meinen Kurs nach Backbord |
kurz, kurz, kurz | ▇ ▇ ▇ | Meine Maschine geht rückwärts |
kurz, kurz, kurz, kurz | ▇ ▇ ▇ ▇ | Ich bin manövrierunfähig |
kurz, kurz, kurz, kurz, kurz, kurz ... | ▇ ▇ ▇ ▇ ▇ ▇ ... | Gefahr eines Zusammenstoßes (mehr als 5 sehr kurze Töne) |
lang, lang, lang, lang ...
Gruppen von Glockenschlägen |
▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇ ...
🔔...🔔 🔔...🔔 🔔... |
Notsignal (Wiederholte lange Töne oder Gruppen von Glockenschlägen) |
kurz, lang, kurz, lang ... | ▇ ▇▇ ▇ ▇▇ ... | Bleib-weg-Signal (min. 15 Min.) |
Schallsignale der Großschifffahrt (ohne Kleinfahrzeuge)
Signal | Schiffe | |
---|---|---|
lang, kurz | ▇▇ ▇ | Ich wende über Steuerbord |
lang, kurz, kurz | ▇▇ ▇ ▇ | Ich wende über Backbord |
lang, lang, kurz | ▇▇ ▇▇ ▇ | Ich will auf Ihrer Steuerbordseite überholen |
lang, lang, kurz, kurz | ▇▇ ▇▇ ▇ ▇ | Ich will auf Ihrer Backbordseite überholen |
kurz, kurz, kurz, kurz, kurz | ▇ ▇ ▇ ▇ ▇ | Man kann mich nicht überholen |
lang, lang, lang, kurz | ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇ | Ich will meinen Kurs nach Steuerbord richten |
lang, lang, lang, kurz, kurz | ▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇ ▇ | Ich will meinen Kurzs nach Backbord richten |
lang, lang, lang | ▇▇ ▇▇ ▇▇ | Ich will überqueren |
Siehe auch
Weblinks
- Kollisionsverhütungsregeln (KVR). Abgerufen am 8. Februar 2011.
- Seeschiffahrtsstraßenverordnung (SeeSchStrO). Abgerufen am 8. Februar 2011.
- Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV). Abgerufen am 8. Februar 2011.
- Flaggen und Schallsignale bei Regatten
- Nautische Schallsignale
Einzelnachweise
- ↑ Wichtige Sichtzeichen und Schallsignale der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, Reinschifffahrtspolizeiverordnung und Moselschifffahrtspolizeiverordnung. Wasserstraßen- und Schifffahrsverwaltung des Bundes, abgerufen am 9. Dezember 2016.