Wolfgang Schnur

deutscher Jurist, Mitbegründer und Vorsitzender der Partei Demokratischer Aufbruch
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Wolfgang Schnur (* 8. Juni 1944 in Stettin) ist ein deutscher Jurist. In der Wendezeit 1989 war Schnur aktiv in der Politik. Er war Mitbegründer und Vorsitzender der Partei Demokratischer Aufbruch.

Schnur wuchs als Waisenkind in Rostock auf. Nach einer Maurerlehre studierte er Rechtswissenschaften und schloss das Studium 1973 als Diplomjurist ab. Er arbeitete zunächst als Rechtsanwalt in Binz, ab 1978 mit eigener Kanzlei in Rostock. Er vertrat zahlreiche Dissidenten, Bürgerrechtler und Wehrdienstverweigerer. Er war Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Mecklenburg, zeitweise Vizepräsident der Synode der Evangelischen Kirche der Union und Mitglied der Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen der DDR. 1988 vertrat er Inhaftierte der Berliner Liebknecht-Luxemburg-Demonstration.

Im Oktober 1989 war Schnur Mitbegründer der Partei "Demokratischer Aufbruch" (DA), auf deren Gründungsparteitag er zum Vorsitzenden gewählt wurde. Er war 1989-1990 Teilnehmer am Zentralen Runden Tisch und 1990 Mitbegründer der "Allianz für Deutschland", bestehend aus "Demokratischer Aufbruch", "Deutsche Soziale Union" (DSU) und CDU.

Veröffentlichungen der Zeitschrift "Der Spiegel" im März 1990 beendeten seine politische Karriere: Von 1965 bis 1989 hatte ihn das Ministerium für Staatssicherheit als so genannter Inoffiziellen Mitarbeiter (IM) "Torsten" bzw. "Dr. Ralf Schirmer" geführt. Schnur trat vom Vorsitz des DA zurück und wurde aus der Partei ausgeschlossen.

Er eröffnete 1991 in Berlin eine Rechtsanwaltskanzlei. 1993 wurde ihm die Anwaltszulassung wegen Mandatsverrat und "Unwürdigkeit" entzogen, da er sich an den "Grundsätzen der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit vergangen" habe. Das Urteil wurde 1994 vom Bundesgerichtshof bestätigt. Schnur arbeitete danach als Investitions- und Projektberater.

Das Landgericht Berlin verurteilte Schnur 1996 wegen politischer Verdächtigung (§ 241a StGB) in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, dessen Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Schnur hatte seine ehemaligen Mandanten Stephan Krawczyk und Freya Klier gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit dem Verdacht ausgesetzt, dass diese Verbindung zum Westfernsehen unterhielten und Freya Klier ein Manuskript mit deutlicher Kritik an den Verhältnissen in der DDR auf dem Dachboden ihres Hauses versteckt habe.