siehe auch: Portal Bayern
Staatsflaggen | |
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Staatsflagge des Freistaates Bayern
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Das Große Bayerische Staatswappen | |
Wappen | |
Basisdaten | |
Hauptstadt: | München |
Fläche: | 70.549,32 km² |
Einwohner: | 12.401.000 (08/2003) |
Bevölkerungsdichte: | 164 Einwohner/km² |
Landeshymne: | Gott mit dir du Land der Bayern! |
Schulden: | 2.732 € pro Einwohner (2002) |
Schulden gesamt: | 33,8 Mrd. € (2002) |
ISO 3166-2: | DE-BY
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Homepage: | www.bayern.de |
Politik | |
Ministerpräsident: | Edmund Stoiber (CSU) (seit 17.6.1993) |
Regierende Partei: | CSU |
letzte Wahl: | 21. September 2003 |
nächste Wahl: | 2008 |
Parlamentarische Vertretung | |
Stimmen im Bundesrat: | 6 |
Karte | |
Bundesland Bayern in Deutschland |
Der Freistaat Bayern liegt im Süden und Südosten der Bundesrepublik Deutschland und ist das flächenmäßig größte Bundesland. Angrenzend sind (im Uhrzeigersinn) die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien und im Süden an Österreich. Zum Freistaat gehören vier Bayerische Bevölkerungsgruppen: Franken, Schwaben, Bayern und Sudetendeutsche.
Geschichte
Siehe die Hauptartikel Geschichte Bayerns und Königreich Bayern
Im Zuge der Reformen von Minister Maximilian Josef Montgelas wurde die Schreibweise "Baiern" durch "Bayern" ersetzt, wohl wegen der Leidenschaft Ludwig I. für die antike griechische Kultur.
Siehe auch: Liste der Herzöge, Kurfürsten und Könige von Bayern, Liste der bayerischen Ministerpräsidenten
Politik
In Bayern regiert seit 1962 die CSU mit absoluter Mehrheit, seit den Landtagswahlen am 21. September 2003 sogar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Amtierender Ministerpräsident ist seit dem 17. Juni 1993 Edmund Stoiber.
Im Bayerischen Landtag sind derzeit drei Parteien vertreten. Nach den Wahlen vom 21. September 2003 ergab sich folgende Sitzverteilung: CSU 124 Sitze, SPD 41 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 15 Sitze.
Am 14. Oktober 2003 wurde das neue Kabinett ernannt. Ihm gehören neben dem Ministerpäsidenten elf Staatsminister an:
- Günther Beckstein - Inneres und Stellvertredender Ministerpräsident
- Eberhard Sinner - Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
- Otto Wiesheu - Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
- Josef Miller - Landwirtschaft und Forsten
- Monika Hohlmeier - Unterricht und Kultus
- Thomas Goppel - Wissenschaft, Forschung und Kunst
- Kurt Faltlhauser - Finanzen
- Christa Stewens - Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen
- Werner Schnappauf - Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Beate Merk - Justiz
- Erwin Huber - Staatskanzlei und Bundesangelegenheiten und Verwaltungsreform
Staatsaufbau
Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Seit dem 1. Januar 2000 existiert ein parlamentarisches Einkammernsystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden. Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, in der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände theoretisch ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen. Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt. Das Oberste bayerische Gericht ist das Bayerische Verfassungsgericht. Ihm nachgeordnet sind verschiedene Oberste Landesgerichte und die restliche Judikative. Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig.
Siehe auch: Bayerischer Ministerpräsident
Wahlrecht
Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht eine demokratische Besonderheit auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat. Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Hier besteht nämlich die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", Mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden). Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.
Verwaltungsgliederung
Regierungsbezirke
Landkreise
Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:
Kreisfreie Städte
Die 25 kreisfreien Städte in Bayern: | ||
Städte und Gemeinden
Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand Frühjahr 2003). Diese verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte, 26 Große Kreisstädte und 2.005 sonstige Städte und Gemeinden.
siehe auch: Liste der Orte in Bayern, Liste der Gemeinden in Bayern nach Einwohnerzahl
Regionen
Geografie und Klima
Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
- die Bayerischen Alpen im Süden
- das Alpenvorland bis zur Donau mit den 3 großen Seen Oberbayerns
- das ostbayerische Mittelgebirge und
- die Stufenlandschaft der Schwäbischen und Fränkischen Alb.
Hauptfluss ist die Donau, die bei Passau nach Österreich übertritt. Ihre größeren Nebenflüsse sind (von Westen):
- Iller, Isar, Lech und Inn (fließen rechts zur Donau hin)
- Altmühl, Wörnitz, Naab und Regen (fließen links dagegen).
Die 4 ersteren entspringen in den Alpen und sind wasserreicher. Der Inn führt (wegen des langen Oberlaufs) bei seiner Mündung in Passau meist etwas mehr Wasser als die Donau.
Das Klima ist geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Südstau der Alpen lokal bis 180 cm. Im Süden beträgt die mittlere Sonnenscheindauer 1500 Stunden, um Norden trotz geringerer Niederschläge um 10 Prozent weniger.
Eigene Artikel existieren für: Seen in Bayern, Flüsse in Bayern und Landschaften in Bayern
Wirtschaft
Bayern gilt als sehr wirtschaftsstarkes und reiches Bundesland. Die Arbeitslosenzahl betrug im Februar 2003 8,0 Prozent.
Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München und Oberbayern, so wie in Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg und die Region Nürnberg-Fürth. Regionen wie Oberfranken oder die Oberpfalz kann man als wirtschaftlich unterentwickelt betrachten. So weisen diese Regionen teilweise Arbeitslosenzahlen über 10% auf. In den letzten Jahren konnte hier allerdings sehr gut Fortschritte in der Entwicklung vorgewiesen werden.
Kultur
Religion, "Stämme" und Sprache
- röm.-katholisch 67 % (1950 71.9 %)
- evangelisch 23 % (1950 26.8 %)
- Andere Konfessionen ca. 4 %
Das bayerische Volk setzt sich aus vier gesetzlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, Altbayern, Franken und Schwaben kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, die sogenannten Sudetendeutschen.
Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
- Bairisch im Großteil des Landes (Nord- und Mittelbairisch, am Rand zu Tirol auch Südbairisch)
- Fränkisch von etwa 3 Millionen im nördlichen und westlichen Landesteil
- Alemannisch von 2 Millionen Schwaben im Westen
Ferner gibt es kleinere Gebiete, in den Südostthüringisch sowie hessische und sudetendeutsche Mundarten gesprochen werden.
siehe: Dialekte in Bayern
Staatswappen, Hymne und Flagge
Das bayerische Staatswappen besteht aus sechs heraldischen Komponenten: Der goldene Löwe, ursprünglich mit der wittelsbachischen Pfalz am Rhein verbunden, steht heute für die Oberpfalz, der "fränkische Rechen" für die drei fränkischen Bezirke, der blaue Panther für die Altbayern und die drei schwarzen Löwen für Schwaben. Das Weiss-Blaue Herzschild deutet den Gesamtstaat Bayern an, die Volkskrone bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität. Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: Einmal die gerautete, aber auch eine horizontale mit den Farben Weiß und Blau. siehe: Bayernhymne