Kriminalistik
Kriminalistik (aus lateinisch crimen Beschuldigung, Vergehen) ist die Lehre von der Bekämpfung einzelner Straftaten und des Verbrechertums (der Kriminalität) durch vorbeugende (präventive) und strafverfolgende (repressive) Maßnahmen. Sie kann aufgeteilt werden in Kriminalstrategie, Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und Kriminaldienstkunde.
Kriminalstrategie
Die Kriminalstrategie befasst sich mit der Planung des Vorgehens bei der allgemeinen Verbrechensbekämpfung. Darunter fällt auch die Vorbeugungsmaßnahmen der Kriminalität und einzelner Straftaten. Die Zweckmäßigkeit hat sich dabei nach Recht und Gesetz zu richten.
Kriminaltaktik
Die Kriminaltaktik befasst sich mit dem planmäßigen und zweckmäßigen Vorgehen bei der Verbrechensbekämpfung. Hier ist besonders das ermittlungstaktische Vorgehen zu nennen, beispielsweise die Vernehmungstaktik.
Kriminaltechnik
Unter dem Begriff der Kriminaltechnik sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) beschäftigen. Hierzu gehört auch die ballistische Untersuchung von Schusswaffen und Munition oder die Untersuchung der Urheberschaft von Handschriften.
Daktyloskopie
Unter dem Begriff der Daktyloskopie sind alle Erkenntnisse und Maßnahmen zusammengefasst, die sich mit der Anwendung und Nutzbarmachung wissenschaftlicher Erkenntnisse im Hinblick auf kriminalistische Spuren (Spurenkunde) der Finger und Handflächen beschäftigen.
Forensische Handschriftenuntersuchung
Forensische Handschriftenuntersuchungen oder Gerichtliche Schriftvergleichung haben das Ziel, im Wege der Vergleichung von Merkmalen zweier oder mehrerer Schreibleistungen Aussagen zur Frage der Schrifturheberschaft zu treffen.
Kriminaldienstkunde
Die Kriminaldienstkunde gehört nur für die Sicherheitsorganisationen zum Bestandteil der Kriminalistik. Sie hat die in Verwaltungsanordnungen, Erlassen und Dienstanweisungen reglementierte Handhabung der kriminalpolizeilichen Mittel und die Regelung des Dienstbetriebes zum Gegenstand.
Abgrenzung zur Kriminologie
Kriminalistik muss als selbständige Disziplin von der Kriminologie abgegrenzt werden. Unter Kriminologie versteht man die Lehre von den Ursachen (Kriminalätiologie) und Erscheinungsformen (Kriminalphänomenologie) der Kriminalität. Beide Disziplinen können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen gesehen werden.
Auswirkungen kriminalistischer/kriminologischer Erkenntnisse
Aus den Erkenntnissen von Kriminalistik und Kriminologie können sich neben den unmittelbaren Folgen für Verdächtige auch Einflüsse und Auswirkungen auf
- die Kriminalpolitik im Hinblick auf die Gestaltung des formellen und materiellen Strafrechts, des Strafvollzugsrechts und
- die Kriminalstrategie
ergeben.
Geschichte der Kriminalistik
Dem ersten modernen Kriminalisten Württembergs, dem Sulzer Oberamtmann Jacob Georg Schäffer (1745 - 1814), ging es nicht nur darum, Verbrechen aufzuklären: Er forschte sowohl nach ihren gesellschaftlichen Ursachen als auch nach den Gründen des Einzelnen.
Der Begründer der ersten Mordkommission in Deutschland, so wie sie heute bei vielen Polizeibehörden eingerichtet ist, war der Berliner Kriminalist Ernst Gennat (1880 - 1939). Das Schema zur Abarbeitung wichtiger Schritte im Zuge der Aufklärung von Tötungsdelikten basiert auf seiner Ausarbeitung. Dieses Schema wird heute noch von der Kriminalpolizei angewendet.
Sonstiges
In Rechtsstaaten sind bei der Kriminalistik Recht und Gesetz zu achten, auch wenn die Aufklärung darin ihre Grenzen findet (vergleiche Daschner-Prozess).