Auflage (Verwaltungsrecht)

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Juni 2004 um 09:42 Uhr durch Mikue (Diskussion | Beiträge) (~). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Eine Auflage eine Bedingung, unter der etwas geschehen kann/darf.

Dies kann z.B die Entlassung aus der Strafanstalt unter der Auflage sein, die Stadt nicht zu verlassen oder sich täglich zu melden.

Siehe auch: Auflage, Zwang, Vertrag