Ammoniumdichromat | |||||||
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Allgemeines | |||||||
Name | Ammoniumdichromat | ||||||
Andere Namen | Ammoniumbichromat, ammonium bichromicum, Doppeltchromsaures Ammonium, Ammonium dichromate (englisch) | ||||||
Summenformel | Cr2H8N2O7 | ||||||
CAS-Nummer | 7789-09-5 | ||||||
EG-Nummer EINECS | 232-143-1 | ||||||
EG-Index-Nummer | 024-003-00-1 | ||||||
Kurzbeschreibung | leuchtend orangerote Kristalle | ||||||
Eigenschaften ? | |||||||
Molmasse | 252,07 g/mol | ||||||
Aggregatzustand | fest | ||||||
Dichte | 2,15 g/cm3 bei 20 °C | ||||||
Schmelzpunkt | 180 °C explosionsartige Zersetzung | ||||||
Siedepunkt | nicht anwendbar | ||||||
Dampfdruck | ? | ||||||
Löslichkeit | 1:4 in Wasser (360 g/l), in Alkohol 1:3 | ||||||
pH-Wert | 3,45 bei 100 g/l H2O | ||||||
Sicherheitshinweise | |||||||
Gefahrensymbole | |||||||
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R- und S-Sätze |
R: 45-46-60-61-2-8-21-25-26-34- 42/43-48/23-50/53 | ||||||
MAK | TRK 0,05 mg/m³ E (TRGS 900 Stand Mai 2004) Mit der neuen GefahrstoffVO 2005 wurden alle TRK-Werte gestrichen. | ||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
Beschreibung
Das Ammoniumdichromat ist ein orangefarbenes Pulver mit der Summenformel (NH4)2Cr2O7.
Physikalische und chemische Gefahren
Auf Grund seiner Zusammensetzung aus einem leicht oxidierbarem Kation (Ammonium) und einem starken Oxidationsteil dem Dichromat ist es explosiv und instabil. Allein bei starker Reibung zerfällt es unter heftiger Explosion (R2).
Das bekannteste Experiment zur Zersetzung von kristallinem Ammoniumdichromat ist der Vulkanversuch. Dabei wird ein größerer Kristall oder ein kleines Häufchen oben entzündet. Nach dem Entzünden schreitet die Reaktion unter lebhaftem Glühen, Rauschen (Stickstoffentwicklung) und der Bildung von lockerem graugrünen Dichromtrioxid fort. Das gebildete Dichromtrioxid quillt wie Vulkanasche aus der Reaktionsstelle hervor und bildet so einen Kegel. Die entsprechende Reaktionsgleichung für diese Reaktion lautet:
(NH4)2Cr2O7 -> N2 + Cr2O3 + 4H2O
Insgesamt ist Ammoniumdichromat ein starkes Oxidationsmittel, das mit starken Reduktionsmitteln wie z.B. fein verteilte Metallpulvern, Schwefel, oder Phosphor sehr heftig (explosiv) reagiert (R8).
Wegen seiner ionischen Natur und den in Wasser ausgebildeten Dissoziationsgleichgewichten wirkt das Ammoniumdichromat ätzend (R34).
Toxikologie und Ökotoxikologie
Ammoniumdichromat ist toxikologisch von der EU-Kommission eingestuft als:
Krebserzeugend Kategorie: 2 (R45: Kann Krebs erzeugen.)
Mutagen Kategorie: 2 (R46: Kann vererbbare Schäden verursachen.)
Diese beiden Bewertungen bleiben auch bei Verdünnung bis hinzu 0,1 % bestehen!
Reproduktionstoxisch Kategorie: 2 (R60-61: Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen und kann das Kind im Mutterleib schädigen.)
Weiterhin ist es als sehr giftig beim Einatmen (R26) und giftig beim Verschlucken (R25) eingestuft. Der Kontakt mit der Haut wird als gesundheitsschädigend (R21) bewertet. Eine weiter Gefahr von Ammoniumdichromat stellt die Möglichkeit einer Sensibilisierung (Allergie) durch Einatmen und Hautkontakt (R42/43) dar.
Ökotoxikologisch gilt es als sehr giftig für Wasserorganismen und kann eine längerfristige schädigende Wirkung auf Gewässer haben (R50/53). In der Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS Stand Juli 2005) ist Ammoniumdichromat mit der Kenn-Nummer 290 in die höchste Wassergefährdungsklasse 3 eingestuft. Auf Grund des in der Literatur angegebenen Biokonzentrationsfaktors von 200 - 2000 ist eine Anreicherung in Organismen möglich.
Sicherheitshinweise
- N= umweltgefährlich
- E= explosionsgefährlich
- T+= sehr giftig
- (O= brandfördernd)
Verwendung
-In der Fotografie und den Edeldruckverfahren (besonders im Lichtdruck und Gummidruck): Ammoniumdichromat gerbt unter Lichteinwirkung Gelantine oder ander Kolloide, wodurch diese selbst zur Farbschicht oder aber zum Farbträger werden.
- In pyrotechnischen Erzeugnissen.
- Zur Herstellung von Holzschutzmitteln für industrielle Anwendung.
- Zur Herstellung von Chrom(IV)-oxid für magnetische Datenträger.
- Zur Herstellung von Katalysatoren für organische Synthesen.
Besondere gesetzliche Regulierungen
Ammoniumdichromat unter liegt der Chemikalienverbotsverordnung und dem Sprengstoffgesetz. In industriellen Mengen unterliegt es noch der Störfallverordnung und dem Wasserhaushaltsgesetz.
Weiterhin bestehen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche (Jugendarbeitsschutzgesetz), sowie für werdende und stillende Mütter (Mutterschutzrichtlinie).
Quellen
- Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe in seiner 29. Anpassung
- Sicherheitsdatenblatt der Merck KGaA Darmstadt