Paul Schraermeyer

deutscher Kommunalpolitiker
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. November 2016 um 15:26 Uhr durch Khatschaturjan (Diskussion | Beiträge) (Leben). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Paul Schraermeyer (* 20. Juni 1884 in Meyenburg; † 1955) war von 1924 bis 1945 Landrat des Landkreises Hechingen.

Leben

Paul Schraermeyer, Sohn eines Kaufmanns aus Brandenburg, studierte in Tübingen und Göttingen. Er trat als Jurist in den Staatsdienst ein.

In der nationalsozialistischen Zeit galt er für die „NSDAP-Kreisen als ein dem Klerus zugeneigten schwarzen Reaktionär.“ Zum 1. Mai 1937 trat er in die NSDAP ein.[1] In der Reichspogromnacht 1938, als in Hechingen die Inneneinrichtung der Synagoge zerstört wurde, ordnete Landrat Schraermeyer auf Befehl der Gestapo Sigmaringen noch in derselben Nacht die Verhaftung von 15 „tunlichst reiche(n) Juden“ an;[2] fünf der Inhaftierten Hechinger Juden wurden in das KZ Dachau überführt.[3] 1947 musste er sich wegen der Deportation der Haigerlocher Juden am Landgericht Hechingen verantworten. Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurde er zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, jedoch bereits ein Jahr später im Revisionsverfahren freigesprochen.[4][5]

Er war Mitglied der katholischen Studentenverbindungen AV Guestfalia Tübingen und der AV Palatia Göttingen, beide im Cartellverband (CV).[6]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Schwarzwälder Bote, 16. August 2011
  2. Zitiert nach: Manuel Werner: Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 107, Band 21 (1985), S. 152.
  3. Otto Werner: Synagogen und jüdischer Friedhof in Hechingen. Hechingen 1996, S. 192–203.
  4. Aussage des Hechinger Landrates Paul Schraermeyer im Prozess 1947
  5. Jörg Friedrich: „Die kalte Amnestie“
  6. Michael Ruck: „Korpsgeist und Staatsbewusstsein: Beamte im deutschen Südwesten 1928 bis 1972“