Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. Oktober 2016 um 19:43 Uhr durch Harry8(Diskussion | Beiträge)(→Liste: 5137). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Die Kreisstraßen behalten die ihnen zugewiesene Nummer nicht bei einem Wechsel in einen anderen Stadt- oder Landkreis. Nicht vorhandene bzw. nicht nachgewiesene Kreisstraßen sind kursiv gekennzeichnet, ebenso Straßen und Straßenabschnitte, die unabhängig vom Grund (Herabstufung zu einer Gemeindestraße oder Höherstufung) keine Kreisstraßen mehr sind.
Der Straßenverlauf wird in der Regel von Nord nach Süd und von West nach Ost angegeben.