Rohmilch ist eine unbehandelte Milch.
Nach EU-Recht (RICHTLINIE 92/46/EWG DES RATES vom 16. Juni 1992, Artikel 2) ist Rohmilch das unveränderte Gemelk einer oder mehrerer Kühe, Schafe, Ziegen oder Büffel, das nicht über 40 ºC erhitzt und keiner Behandlung mit ähnlicher Wirkung unterzogen wurde.
Für die Herstellung und den Verkauf von Rohmilch und Rohmilchprodukten, insbesondere Rohmilchkäse, gelten besondere Hygienevorschriften.