Der Rektor ist das akademische Oberhaupt einer Universität, also ihr Leiter (lat. rector = Leiter). Im Gegensatz zum Kanzler kümmert er sich um repräsentative Aufgaben sowie die Ausrichtung der Lehre und Forschung innerhalb des möglichen Rahmens.
Ein Rektor muss Professor sein, wird allerdings für die Zeit seiner Tätigkeit (anders als die meisten Dekane) von der üblichen Tätigkeit freigestellt.