Student

Person, die an einer Hochschule eingeschrieben ist und dort eine akademische Ausbildung oder hochschulmäßige Weiterbildung betreibt
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Juni 2004 um 05:07 Uhr durch Spiritus Lektor (Diskussion | Beiträge) (1.) Man ist als Student nicht Mitglied einer/eines Fakultät/Fachbereichs, sondern eine Hochschule ist in Fakultäten/Fachbereiche organisiert. 2.) paar Details dazu). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Als Studenten bezeichnet man alle immatrikulierten Besucher einer Hochschule, die eine akademische Berufsausbildung absolvieren. Weibliche Studenten bezeichnet man auch als Studentinnnen.

Hochschulen sind beispielsweise

  • Wissenschaftliche Hochschulen (Universitäten)
  • Fachhochschulen
  • Berufsakademien

Akademische Abschlüsse, die von Studenten angestrebt werden, sind beispielsweise

  • Diplom
  • Magister
  • Bachelor
  • Master

Eine Promotion findet nur manchmal im Rahmen eines Studiums statt, oft auch ohne Studium im Rahmen einer Berufstätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Insofern sind Doktoranden nur manchmal auch gleichzeitig Studenten.

In Deutschland werden in einigen Bundesländern von Studenten teilweise Studiengebühren erhoben. Bedürftigen Studenten steht staatliche Unterstützung zu (BAföG, Bildungskredit).

16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks

Im Jahr 2000 waren

  • 23% in den Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
  • 20% in Sprach-/Kulturwissenschaften
  • 18% in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen
  • 18% in Mathematik, Naturwissenschaften
  • 15% in Sozialwissenschaften, -wesen, Pädagogik, Psychologie
  • 6% in Medizin

eingeschrieben.

67% waren erwerbstätig.

6,7% der Studenten waren bereits Eltern.


siehe auch: