Kreis Belgard (Persante)

preußischer Landkreis in Pommern
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. April 2006 um 20:17 Uhr durch 217.184.46.67 (Diskussion) (Weblinks). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der preußisch-deutsche Landkreis Belgard (Persante) in Pommern bestand in der Zeit zwischen 1816 und 1945 und wurde 1932 um den aufgelösten Kreis Schivelbein erweitert.

Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Belgard (Persante) umfasste am 1. Januar 1945:

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestanden seit 1816 die beiden Kreise Belgard und Schivelbein im Regierungsbezirk Cöslin (seit den 1920er Jahren: Köslin) in der preußischen Provinz Pommern. Die Landratsämter waren in Belgard und Schivelbein.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörten die Kreise Belgard und Schivelbein zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 30. September 1929 fand in den Kreisen Belgard und Schivelbein entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Oktober 1932 wurden die Kreise Belgard und Schivelbein zum neuen Kreis Belgard zusammengeschlossen. Die Kreisgrenzen wurden wie folgt korrigiert:

  • Eingliederung der Landgemeinden Groß Satspe, Klein Satspe und Neu Buckow aus dem Landkreis Köslin in den Kreis Belgard,
  • Eingliederung der Landgemeinden Labenz, Nuthagen und Rützow aus dem Kreis Belgard in den Kreis Dramburg.

Später wurde die Kreisbezeichnung Belgard (Persante) eingeführt. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Belgard (Persante) entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Polen

Heute besteht der Landkreis Belgard als Teil der Wojewodschaft Westpommern.

Kommunalverfassung

Die Kreise Belgard und Schivelbein gliederten sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten.

Seeligsfelde wurde am 29. Dezember 1937 umbenannt in Eichenfelde (Pom.).

Persönlichkeiten

Verkehr

Belgard und die ehemalige Kreisstadt Schivelbein waren schon 1859 durch die Strecke Stettin - Köslin der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft miteinander verbunden worden >111.0<; außerdem ging gleichzeitig in Belgard eine Zweigstrecke nach Kolberg ab >111.n<.

Ebenfalls von dem Knotenpunkt Belgard ging 1878 eine Strecke der Preußischen Ostbahn nach Gramenz - Neustettin ab >111.n<. Die Preußischen Staatseisenbahnen führten 1896/97 von Schivelbein eine Nebenbahn nach Bad Polzin >111.m<; von dort wurde diese 1903 einerseits nach Gramenz und andererseits nach Falkenburg weitergebaut >111.k+m<.

Die Kreisstadt Belgard wurde schließlich noch Ausgangspunkt zweier Schmalspurbahnen, die von der AG der vereinigten Kleinbahnen der Kreise Köslin, Bublitz, Belgard im Jahre 1905 nach Schwellin im Kreis Köslin und 1909 nach Rarfin in Betrieb genommen wurden >113.v+w<.