Geheimhaltung
Gleispläne unterliegen in Deutschland nicht der Geheimhaltung, sondern sind nur für den Dienstgebrauch bestimmt. Dies bedeutet, das in Deutschland das das Aufzeichnen von Gleisplänen für den Privaten gebrauch, zum Beilspiel als Vorlage für die Modellbahn von Öffentlich zugänglichen Bahnhöfen durchaus zulässig ist. EM
- Auch "Nicht für Dritte" bzw. "Nur für den Dienstgebrauch" ist eine Geheimhaltungsstufe, wenn auch niedriger als etwa "Streng geheim" und somit einem größerem Personenkreis freilich nur "dienstlich" zugänglich als bei letzterem. Das ändert nichts an der Tatsache, daß Gleispläne deutscher Bahnhöfe der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden und insoweit etwa Anfragen von Eisenbahnfreunden nach Einsichtnahme in oder Aushändigung von Gleispläne(n) abschlägig beschieden werden. Somit können Modellbahner zwar in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in der Regel ohne Gefahr der Inhaftierung einen Bahnhofsplan selbst zeichnen soweit die Anlagen einsehbar sind (meistens aber nicht bei Werksbahnen, das verfolgt dann der Werkschutz - in Nordkorea käme man dafür aber wahrscheinlich wegen Spionage sofern arbeitsfähig ins KZ, sonst zum Henker), aber etwa eine von vielen anderen Geleisen umschlossene Ablaufanlage eines Rangierbahnhofes bleibt der Öffentlichkeit verborgen und deren Gleisführung kann insoweit nur etwa aus von den Vermessungsämtern herausgegebenen Orthophotos oder Karten im Maßstab 1:5 000 und größer ersehen werden. Diese Quellen enthalten freilich nicht mehr die in Gleisplänen auch erkennbaren Neigungsverhältnisse, Weichenwinkel, Signale, Gleisnummern, exakten Gleislängen usw. Humpyard 21:49, 25. Okt 2005 (CEST)
- Die in Modelzeitbahnzeitschriften veröffentlichten Gleispläne (journalistische Zwecke) zum Beispiel unterliegen keinerlei Geheimhaltung. Es sind generell nur die urheberrechte von den Gleisplänen zu beachten.
Diese bedeutet, das ich als Dritter zum Beispiel eigene Gleispläne von Bahnhöfen ohne Genehmigung seitens der DB AG veröffentlich darf. Ansonsten würde die Bahn gegen das Pressegesetz verstoßen. Nicht für Dritte bedeutet, das ich als Dritter nicht an die Anweisung gebunden bin, soweit ich nicht die Urheberrechte Verletze. Eine Geheimhaltung ist in den Sinn etwas anderes. Bei Pläne, wie auch Fotos und Bücher geht es um die Urheberrechte. Bahnhöfe dürfen aus betrieblichen Gründen nur von öffentlich zugänglichen Stellen betreten werden. Ein überschreiten der Gleise darf nur aus betrieblichen Gründen an den dafür vorsehenden Wegen erfolgen. Im übrigen, diese gilt auch Fotografen.
- Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen
gestatten, die nicht dem "allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlagen unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (Schutzweste) erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betrieblichen Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegenstehen.
Quelle: Geschäftliche Mitteilung der Deutschen Bahn AG Nr. 3 vom 19.01.2001
- Das ändert nichts an der Tatsache, daß die DBAG keine "amtlichen" Gleispläne ihrer Bahnhöfe an die Öffentlichkeit herausgibt und diese somit sehr wohl, wie oben beschrieben, geheim sind. Die oben zitierte Mitteilung der DBAG betrifft zudem selbstverständlich nur deren Bahnhöfe und nicht auch diejenigen anderer Länder, in denen dieses noch wesentlich restriktiver gehandhabt wird. In Rumänien beispielsweise obliegt die Entscheidung über die Herausgabe von Gleisplänen dem Präsidenten der dortigen Eisenbahn höchstpersönlich - dort fahren allerdings auch zahlreiche Züge mit offenen Waggontüren, was abzustellen freilich nicht einmal dem Zugführer der betreffenden Züge obliegt geschweige denn daß das Schließen der Türen von oben wirksam angeordnet wird. Ein Gleisplan im Archiv eines Eisenbahnfreundes scheint also wesentlich gefährlicher zu sein als die Möglichkeit, daß ein altes Mütterchen beim Toilettengang aus dem fahrenden Zug fallen könnte. Humpyard 18:06, 10 November 2005 (CET)
Habe noch eine weitere Quelle zur Geheimhaltung in Deutschland gefunden: Bahn-Report Heft 2/2006 (März/April), Seite 75 unten: Demnach gibt die Niederlassung Süd von DB Netz Gleis- und Profilpläne auch nicht an Wettbewerber heraus, da es sich um "interne Dokumente" von DB Netz handelt, die "grundsätzlich" nicht herausgegeben werden. Über die anderen Niederlassungen finden sich darin keine genaueren Angaben, aber demnach könnten dort Wettbewerber offensichtlich im Gegensatz zu Eisenbahnfreunden Gleispläne käuflich erwerben. Auf welche Weise denn nun Wettbewerber der DBAG in Bayern im Rahmen des laut Herrn M. fairen Wettbewerbs für andere Bahnbetreiber im Verbundkonzern DB die betriebsnotwendigen Kenntnisse über die aktuellen Parameter von (häufig zur Förderung [?] des Wettbewerbes durch die DBAG verkleinerten) Bahnanlagen erhalten, entzieht sich freilich meiner Kenntnis, denn Geodaten der landesvermessungsämter sind weder für den Eisenbahnbetrieb genügend noch ist garantiert, dass darin auch alle abgebrochenen Geleise nach dem neuesten Stand ebenfalls nicht mehr enthalten sind. Humpyard 19:59, 18. Apr 2006 (CEST)
Veröffentlichte Gleispläne
Veröffentlichte Gleispläne sind in der Regel neu (ab)gezeichnet und unterliegen damit keinen Auflagen. Meist handelt es sich dabei um kleinere, für die Bahn unbedeutende, kleinere Bahnhöfe. Als Beispiel hier zu sei Günter Fromm erwähnt, der mehrere Bücher mit Gleisplänen über Thüringer Bahngeschichte (Kanonenbahn) geschrieben hat. .
Gleispläne (Modellbahn)
In den meisten Büchern und Zeitschriften sind Gleispläne für die Modelleisenbahn zu finden. Es gibt unter anderem Publikationen von Bernhard Stein, Bücher der Verlage Alba, Miba und Merker. Dort wird man auch feststellen, das es sich auch um Gleispläne handelt. In dem Buch Gleispläne für die Modelleisenbahn von Günter Fromm werden Gleispläne beschrieben, die die große Eisenbahn als Vorbild haben. Warum es bei Widi nur Gleispläne der große Eisenbahn als Gleispläne gelten, ist mir als Modellbahner schleierhaft. Mit freundlichen Grüßen EM
- Modellbahngleispläne
- Natürlich sind Modellbahngleispläne auch Gleispläne. Einen Anspruch, das es nur Gleispläne auf die Bahn im Maßstab 1:1gibt, kann es nicht geben. Der Begriff Gleisplan bezieht sich auf eine Darstellung von Gleisen. Modellbahnen haben auch Gleise. Sinngemäß ist diese auch bei Weichen, Signalen... Natürlich ist es ach machbar, vor jeden Begriff das Wort Modell zu setzen. Insgesamt erscheint mir der Artikel einseitig.
- Gleispläne einer Modellanlage gibt’s unter folgendem Link:
- http://www.arge-modellbahn-dortmund.de/anlage/Spur_O_300.html
- MfG Kamloh
- Hierzu verweise ich auf die Versionen des Artikels vom 10.11.2006. Den seinerzeitigen modellbahnbezogenen Eintrag habe ich wegen der Vielzahl von Fehlern entfernt und nicht, weil das Thema Modellbahn darin grundsätzlich nichts zu suchen hätte. Wie ich bereits im Kommentar zu meiner Löschung angegeben habe, bin ich KEIN Modellbahner und daher nicht in der Lage, MODELLbahngleispläne fachlich richtig zu erklären. Ich schlage daher vor, dass ein versierter Modellbahner das in einem neuen Kapitel ergänzt, was allerdings m. E. zur Vermeidung einer verworrenen Darstellung von den Angaben bezüglich des EISENBAHNbetriebes vollständig getrennt bleiben sollte. Oder der Artikel "Gleisplan" wird auf einen Begriffsbestimmungsartikel geändert, der auf zwei Artikel "Gleisplan (Eisenbahn)" (mit dem hiesigen Text) und "Gleisplan (Modellbahn)" (neu) verlinkt. Humpyard 00:13, 23. Mär 2006 (CET)